Optima - Gallery GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Uhren und Schmuck
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Julian Beyer seit 17.3.2026 | Prokura |
Benjamin Jockschat seit 29.8.2023 | Prokura |
Torsten Brinker seit 8.4.2020 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CONSULECTRA GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023Allgemeine AngabenDie CONSULECTRA GmbH, Hamburg, im Handelsregister beim
Amtsgericht Hamburg unter der Nr. HRB 3778 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff und
264 ff HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften.
Größenabhängige Erleichterungen werden
teilweise in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt
grundsätzlich unter Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB).
Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des
wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, werden
berücksichtigt. Gewinne werden nur
berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert sind.
Allgemeine Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des
Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen
Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig linear auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben.
Die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen
des Sachanlagevermögens erfolgt höchstens zu
Anschaffungskosten im Zeitpunkt des Übergangs des
wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums.
Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht
nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB nicht in Anspruch und
aktiviert keine Fremdkapitalzinsen.
Die Folgebewertung des abnutzbaren
Sachanlagevermögens ergibt sich aus Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Im
Jahr des Zugangs erfolgt eine zeitanteilige Ermittlung der
Abschreibung. Die beweglichen
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer von
3 bis 10 Jahren abgeschrieben. Geringwerte Anlagegüter
mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt.
Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten, oder bei
Vorliegen von voraussichtlich dauernder Wertminderung, zu
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bestehen die
Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht
mehr, erfolgt eine Zuschreibung.
Sofern zum Abschlussstichtag bei
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
auszugehen ist, werden außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen.
Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten
bewertet, die neben den direkt zurechenbaren Kosten auch
notwendige Gemeinkosten umfassen. Für die unfertigen
Leistungen erfolgt eine verlustfreie Bewertung durch Ansatz
mit dem niedrigeren Wert aus Herstellungskosten und den
retrograd ermittelten beizulegenden Werten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften
Forderungen werden durch entsprechende
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-,
Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf
die nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung
getragen.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften und ungewissen Verbindlichkeiten auf der
Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei
der Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden
gegebenenfalls künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt. Sofern Rückstellungen eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, werden sie mit
dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
Erläuterungen zur BilanzForderungenDie Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Sonstige AngabenKonzerneinbeziehungDas Mutterunternehmen der Gesellschaft, das den
Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von
Unternehmen aufstellt ist die RWTÜV GmbH, Essen.
Finanzielle VerpflichtungenDie Finanziellen Verpflichtungen in Höhe von
T€1.267 betreffen im Wesentlichen Miet- und
Leasingverträge.
MitarbeiterDer Personalbestand betrug im Jahresdurchschnitt 40
Mitarbeiter und betraf nur Angestellte.
Hamburg, den 20. März 2024 CONSULECTRA GmbH
Angaben zur FeststellungDer Jahresabschluss wurde am 06.05.2024 festgestellt.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die CONSULECTRA GmbH, HamburgPRÜFUNGSURTEILWir haben den Jahresabschluss der CONSULECTRA GmbH,
Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEILWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE
PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSSDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 20. März 2024 BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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