PS Investments GmbHLiquidiert

15366 Hoppegarten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 13093
Eingetragen
29.7.2009
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Erbringung von Management- und Beratungsdienstleistungen an diese Unternehmen. Es werden keine aufsichts- oder genehmigungspflichtigen Tätigkeiten ausgeübt.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

15366 Hoppegarten OT Hönow
12.500 €
50.00%
85630 Grasbrunn
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PS Investments GmbH

Hoppegarten

(vormals: Bad Dürkheim)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 10.830,00 11.000,00
B. Umlaufvermögen 13.239,89 12.737,86
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.190,67 12.656,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 49,22 81,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.069,89 23.737,86

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 22.305,00 22.282,58
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 2.717,42 1.337,00
III. Jahresüberschuss 22,42 -1.380,42
B. Rückstellungen 1.095,40 1.250,00
C. Verbindlichkeiten 669,49 205,28
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.069,89 23.737,86

Anhang

für das Geschäftsjahr 2011

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-, und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Per 01.07.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Auf die Erstellung einer gesonderten Anpassungsbilanz (BilMoG-Eröffnungsbilanz) wurde verzichtet.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit dem Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB war nicht zu beachten.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Zum Bilanzstichtag bestanden ausschließlich Forderungen und Verbindlichkeiten in Euro.

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige
Vermögensgegenstände
13.190,67 12.500,00 12.656,00 12.500,00

In den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Darlehen an den Gesellschafter in Höhe von 12.500 € enthalten, welches mit 5 % verzinst wird.

Nach § 268 Abs. 4 S.2 HGB sind in den sonstigen Vermögensgegenständen keine Beträge ausgewiesen, die rechtlich nach dem Abschlussstichtag entstanden sind.

Anteilsbesitz

Es lagen keine Beteiligungen im Sinne des § 285 Nr. 11 und 11 a HGB vor.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit
bis 1 Jahr
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
669,49 669,49 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit
bis 1 Jahr
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
205,28 205,28 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2

HGB) aufgestellt.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Frau Pamela Schröder

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.4.2012.

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