HEEET
PROJECT GmbH (vormals: Willi Gräf GmbH)
Siegen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
130.769,00 |
159.296,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
130.766,00 |
159.293,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.041.391,03 |
1.489.589,87 |
| I.
Vorräte |
42.151,11 |
166.410,38 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.539.952,43 |
1.143.309,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
544.965,70 |
382.496,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
454.274,22 |
940.683,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.672,69 |
12.466,39 |
| D.
Aktive latente Steuern |
306,00 |
|
| Aktiva |
1.181.138,72 |
1.661.352,26 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
509.052,80 |
497.755,18 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
484.052,80 |
472.755,18 |
| B.
Rückstellungen |
238.824,00 |
600.497,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
378.890,31 |
491.031,01 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
54.371,61 |
72.069,07 |
| Passiva |
1.181.138,72 |
1.661.352,26 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine
Kleine Kapitalgesellschaft i.S.v.
§ 267 HGB. Eine Prüfungspflicht besteht
nicht gem. § 316 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
aktuellen Vorschriften des HGB über die
Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet
worden.
Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Die
Gesellschaft hat die größenabhängigen
Erleichterungen gem. §§ 274 a, 288 HGB in
Anspruch genommen.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für die Offenlegung des
Jahresabschlusses gem. §§ 326, 327 HGB hat die
Gesellschaft ebenfalls Gebrauch gemacht.
2.
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Mit Feststellungsbeschluß vom 25. Juli 2024
wurde das im Geschäftsjahr erzielte Jahresergebnis
zunächst vorgetragen. Der Bilanzgewinn enthält
einen keinen Gewinnvortrag.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurden grundsätzlich beibehalten, so dass
von einer Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten
gewährleistet ist.
Angaben zur Fremdwährungsumrechnung gem. §
284 Abs. 2 Nr. 2 HGB sind nicht erforderlich.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen
(going-concern-Prinzip). Im einzelnen gilt folgendes:
AKTIVA
Erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bewertet und planmäßig
abgeschrieben. Die Abschreibungen werden linear nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden
linear vorgenommen. Die Abschreibungen basieren auf der
voraussichtlichen Nutzungsdauer. Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro
wurden im Geschäftsjahr vollständig
abgeschrieben.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden mit den
aktuellen Einkaufspreisen bewertet.
Die Bestände an
unfertigen Leistungen werden unter
Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades mit den
Herstellungskosten unter Einbeziehung der notwendigen
Gemeinkosten bewertet.
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum
Nennwert unter Berücksichtigung von
Wertberichtigungen für Einzel- und Pauschalrisiken.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstitut werden
mit dem Nennwert bewertet.
PASSIVA
Bei der Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen worden. Sie werden in der Höhe bemessen, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben/zehn
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der deutschen
Bundesbank gem. Rückstellungsabzinsungsverordnung
monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.1
Bilanzerläuterungen
A. AKTIVA
Anlagevermögen
Auf die Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens wurde gem. § 274 a Nr. 1 HGB
verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In der Position sind keine Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
B. PASSIVA
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.564,00 Euro.
Es ist vollständig eingezahlt.
Rückstellungen
Auf die Aufstellung der sonstigen Rückstellungen
wird gem. § 288 i.V.m. 285 Nr. 12 HGB verzichtet.
Verbindlichkeiten
In dem Betrag sind keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre enthalten. Die
Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte und
ähnliche Rechte besichert.
In der Position sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 5.950,00 Euro (Vorjahr:
129.131,46 Euro) enthalten.
3.2
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Harry Schneider, Siegen
Lino Ferda, Siegen
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des
Geschäftsjahres
Gemäß § 288 i.V.m. § 285 Nr. 7
HGB ist die Angabe bei kleinen Gesellschaften nicht
erforderlich.
Siegen, den 05. Dezember
2024
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet
Harry Schneider
Lino Ferda
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2024
festgestellt.
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