Malerei- und Lackiergewerbe
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Xuliang Zhou seit 9.12.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wok & Teppan GmbHNeuburg a.d. DonauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2010 bis zum 31.10.2011BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss: Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden brauchten nicht angepasst werden. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen werden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Der zum 01.11.2010 erforderliche Übergang auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG führte zu keiner Ergebnisänderung. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der Jahresabschluss wurde unter der Fortführungsprämisse aufgestellt Soweit nachstehend nichts anderes erwähnt, wendet die Gesellschaft folgende Bewertungsmethoden an: Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Wirtschaftgüter im Zugangswert zwischen 150 € bis 1.000 € in einer Summe zusammengefasst und auf fünf Jahre abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips und der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag angesetzt. Risiken in den Beständen, die sich aus eingeschränkter Verwendbarkeit, langer Lagerdauer, Preisänderung am Beschaffungsmarkt oder sonstige Wertminderungen ergeben, werden, falls vorhanden, durch Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt; eventuelle Risiken werden durch Einstellung einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Im Bereich des Umlaufvermögens trägt die Gesellschaft den erkennbaren wertmindernden Faktoren durch Abschreibungen gem. § 253 IV HGB Rechnung. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Sonstige Angaben zum Jahresabschluss Es bestanden Verbindlichkeiten an Gesellschafter in Höhe von T€ 1, welche zugleich Verbindlichkeiten gegenüber dem Geschäftsführer darstellen. Diese Verbindlichkeiten werden marktüblich verzinst. Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 7 (im Vorjahr: T€ 12) haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB) ist Herr Xuliang Zhou. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vorschüsse und Haftungsverhältnisse zugunsten des vorgenannten Personenkreises im Sinne des § 285 Nr. 9 c HGB waren nicht zu verzeichnen. Kredite bestanden im zuvor beschriebenen Umfang. Der Vorjahresabschluss wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 22.11.2011 festgestellt. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss mit dem Verlustvortrag zu verrechnen und den verbleibenden Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Xuliang Zhou Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.10.2012 |
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