MUNK
GmbH
Günzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
305.755,00 |
294.806,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
120.790,00 |
150.086,50 |
| II.
Sachanlagen |
184.965,00 |
144.720,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.633.236,58 |
5.311.308,39 |
| I.
Vorräte |
142.907,55 |
263.648,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.524.258,32 |
4.010.824,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
50.122,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
966.070,71 |
1.036.835,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
122.222,30 |
72.309,25 |
| Aktiva |
7.061.213,88 |
5.678.424,14 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.392.240,10 |
2.905.725,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.600,00 |
102.258,38 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.803.467,56 |
1.699.028,30 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.486.172,54 |
1.104.439,26 |
| B.
Rückstellungen |
498.038,00 |
548.627,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.170.935,78 |
2.224.071,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.170.935,78 |
2.224.071,20 |
| Passiva |
7.061.213,88 |
5.678.424,14 |
Anhang
Angaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB
Firma: MUNK GmbH
Sitz: Günzburg
Registergericht: Memmingen
Registernummer: HRB 2172
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist gem. § 264 Abs. 1 HGB
verpflichtet, einen Jahresabschluss unter Beachtung der
für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu
erstellen. Abweichungen in der Darstellungsform aufeinander
folgender Jahresabschlüsse sind nicht gegeben.
Angaben zu notwendig gewordenen
betragsmäßigen Anpassungen von Abschlussposten
des Vorjahres und zur betragsmäßigen
Unvergleichbarkeit von Abschlussposten des laufenden
Geschäftsjahren mit denen des Vorjahres sind nicht
veranlasst. Ergänzungen des Jahresabschlusses um
für zusätzlich vorhandene Geschäftszweige
vorgesehene Gliederungen sind nicht erforderlich.
Abschlussposten sind nicht aus Gründen der Klarheit
zusammengefasst worden. Besondere Umstände, auf Grund
derer der Jahresabschluss trotz Beachtung der GoB kein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt, liegen nicht vor.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden in Anspruch genommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den Vorschriften des HGB. Sie wurden stetig angewendet.
Für steuerliche Zwecke wurde eine gesonderte
Steuerbilanz erstellt. Bewertungserhebliche Umstände
nach dem Abschlussstichtag sind nicht bekannt geworden.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des immateriellen
Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens
wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen erfolgten planmäßig, entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern nach der
linearen Abschreibungsmethode. Sie wurden bei
Anlagenzugängen und noch nicht vollständig
abgeschriebenen Anlagenabgängen zeitanteilig
berechnet. Die Zugänge an Geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Dem strengen Niederstwertprinzip gem.
§ 253 Abs. 4 HGB wurde bei im Wert geminderten
Vorräten Rechnung getragen. Es handelte sich um
dauerhafte Wertminderungen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet. Zur Berücksichtigung
erkennbarer Risiken waren Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen vorzunehmen.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit den Nennbeträgen
bilanziert.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Die Aktive Rechnungsabgrenzung betrifft
transitorische Abgrenzungsposten.
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
für vertragliche Versorgungsansprüche nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlichen Erfüllungsbeträgen bewertet.
Die Erfüllungsbeträge wurden
gemäß den Vorschriften des § 253 Abs. 1 S.2
HGB und unter Beachtung der IDW Stellungnahme zur
Rechnungslegung "Handelsrechtliche Bilanzierung von
Altersversorgungsverpflichtungen" des Instituts der
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW RS HFA 30
vom 16.12.2016) ermittelt. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden im versicherungsmathematischen
Gutachten die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus
Heubeck herangezogen. Als Berechnungsverfahren wurde das
versicherungsmathematische Teilwertverfahren angewendet.
Das Bewertungsendalter entspricht dem vertraglich
zugesagten Pensionsalter.
In den Fällen, in denen eine
Hinterbliebenenanwartschaft zugesagt ist, wurde diese nach
der sogenannten kollektiven Methode bewertet.
Bei den Pensionszusagen handelt sich um
betragsmäßige Festzusagen. Die Anpassungsdynamik
wurde in einem Fall mit 3,00% p.a. berücksichtigt. Die
Anpassungsdynamik in den übrigen Fällen betrug
0,00% p.a. Fluktuationswahrscheinlichkeit und
Anwartschaftstrend wurden mit 0,00% erfasst.
Für den Abzinsungssatz wurde gemäß
§ 253 Abs. 2 i.V.m. § 253 Abs. 6 HGB sowohl der
durchschnittliche Marktszinssatz aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren als auch der durchschnittliche
Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren
verwendet. Hierbei wurde nach der Vereinfachungsregelung
pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die
Marktzinssätze werden von der Deutschen Bundesbank
entsprechend der Rückstellungsabzinsungsverordnung
(RückAbzinsV) ermittelt und bekannt gegeben.
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB
betrug TEuro 16,2.
Die Sonstigen Rückstellungen wurden so bemessen,
dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen der Gesellschaft Rechnung tragen. Sie
wurden mit den nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen
bewertet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Angaben zu Posten der Bilanz
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten Darlehensforderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr in Höhe von TEuro 0,0 (Vj. TEuro
50,1).
Eigenkapital
In Höhe des Unterschiedsbetrages gem. § 253
Abs. 6 HGB von TEuro 16,2 besteht eine
Ausschüttungssperre.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die Anhang Angaben ergeben sich vollständig aus
den Ausführungen auf Blatt 47 und 48.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten aller Verbindlichkeiten betrugen
bis zu 1 Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten
Unternehmen i.H. von TEuro 2,5 entsprachen den
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten:
Sicherungen durch Pfandrechte und ähnliche
Rechte sind nicht erfolgt. Bei den Verbindlichkeiten aus
Lieferungen bestanden die üblichen
Eigentumsvorbehalte.
Sonstige Angaben
Angaben über Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte 25,0 Mitarbeiter
im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres 2021
(Vorjahr: 23,0 Mitarbeiter)
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Geschäftsführer der Gesellschaft sind
Herr Ferdinand Munk und Herr Alexander Werdich, 89312
Günzburg.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt. Herr Ferdinand Munk ist von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Frau Ruth Munk ist aus der Geschäftsführung
ausgeschieden.
Gemäß § 288 Abs. 1 HGB unterbleibt
die Angabe der Gesamtbezüge. Angaben gem. § 285
Nr. 9c HGB waren nicht veranlasst.
Angaben über Beteiligungen an anderen
Unternehmen
Es bestanden keine Beteiligungen an anderen
Unternehmen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Die Gesellschaft haftet als Gesamtschuldnerin, neben
der Munk GST GmbH und der Darlehensnehmerin FM Holding GmbH
& Co. KG, für ein Darlehen der Postbank AG.
Der Darlehensstand zum 31.12.2021 betrug TEuro 500,1.
Mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft wird aus
heutiger Sicht, auf Grund der Vermögens-, Ertrags- und
Liquiditätslage der Darlehensnehmerin nicht gerechnet.
Die Gesellschaft wurde ferner für ein Darlehen
der Postbank AG an die FM Leipheim GmbH & Co. KG neben
der Munk GST GmbH und der FM Holding GmbH & Co. KG
gesamtschuldnerisch mitverpflichtet. Der Darlehensstand zum
31.12.2021 betrug TEuro 768,0.
Mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft wird aus
heutiger Sicht nicht gerechnet.
Die Gesellschaft wurde zudem für Darlehen der
VR-Bank Donau-Mindel eG an die FM Holding GmbH & Co. KG
neben der Munk GST GmbH gesamtschuldnerisch
mitverpflichtet. Die Darlehensstände zum 31.12.2021
betrugen insgesamt TEuro 3.982,2. Mit einer Inanspruchnahme
der Gesellschaft wird aus heutiger Sicht nicht gerechnet.
Eine Gesamtschuldnerische Haftung, neben der Munk GST
GmbH mit 50%iger haftungsmäßiger
Unterbeteiligung der Bayern LB besteht für ein
Darlehen (LfA) an Munk Betriebsverpachtung eK., jetzt FM
Holding GmbH & Co. KG. Der Darlehensstand zum
31.12.2021 betrug TEuro 1.640,8. Mit einer Inanspruchnahme
der Gesellschaft wird aus heutiger Sicht nicht gerechnet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aus Mietverträgen belaufen
sich auf jährlich ca. TEuro 51,0.
Die künftigen Verpflichtungen aus
PKW-Leasingverträgen, nach dem Stand vom
Bilanzstichtag, betragen insgesamt ca. TEuro 86,5.
Weitere finanzielle Verpflichtungen ergeben sich im
Folgejahr in Höhe von ca. TEuro 387,0 aus
Verträgen über Beratungsleistungen und
Unterstützung des Vertriebs.
Aufstellung und Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Gemäß §§ 242 und 245 i. V. 264,
HGB hat die Geschäftsführung der Gesellschaft den
Jahresabschluss aufzustellen und zu unterzeichnen.
Günzburg, 22. Juni 2022
Ferdinand Munk Alexander
Werdich
Geschäftsführer Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2022 festgestellt.
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