PALGROS Handelsgesellschaft mbHLiquidiert
Im Rosengarten 13, 55278 Mommenheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anton Roland Beckhaus seit 15.2.2024 | Liquidator |
Erik Beckhaus seit 15.2.2024 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Roland Beckhaus | 50.00% |
Eric Beckhaus | 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PALGROS Handelsgesellschaft mbHMommenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
AnhangPalgros Handels GmbH, Römerring 13, 55278 MommenheimA. ALLGEMEINE ANGABEN UND GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Palgros Handelsgesellschaft mbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Palgros Handelsgesellschaft mbH ist als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Die größenabhängigen Erleichterungen für die Bilanz gemäß § 274 a HGB und den Anhang gemäß § 285 i.V. mit § 288 HGB sowie für die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. B. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um die planmäßige lineare oder degressive Abschreibung gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte, soweit vorhanden, erfolgte zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, efolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlicheiten gebildet. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, soweit vorhanden, wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlusstag umgerechnet. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. ABWEICHUNG VON BISHERIGEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Eine Ausnahme bilden die in den Vorjahren gebildeten Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG. Diese wurden in den Vorjahren direkt abgeschrieben, erstmals im Jahr 2010 wurden diese als Anlagevermögen auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Hier handelt es sich im Wesentlichen um Neuzugänge von Europaletten und Gitterboxen, die sich in einem Pool befinden und an Kunden freigestellt oder vermietet werden. D. ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.600 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen bestehen nicht. Angaben zu Verbindlichkeiten
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.11.2012 |
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