Vibratec GmbH Verdichtungstechnik

Riquewihrstraße 10, 71263 Weil der Stadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 728183
Eingetragen
10.12.2008
Branche
Reparatur und Instandhaltung von MaschinenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Gegenstand
Der Handel mit Verdichtungsgeräte sowie die Reparatur von Verdichtungsgeräten. Die Gesellschaft erbringt außerdem Dienstleistungen in der Landschaftspflege

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Borger
seit 10.12.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Michael Borger
Wasenhof 1/1, 71263 Weil der Stadt
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vibratec GmbH Verdichtungstechnik

Weil der Stadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.507.093,46 1.535.858,46
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.507.092,46 1.535.857,46
B. Umlaufvermögen 1.763.213,00 1.559.417,80
I. Vorräte 640.314,35 891.955,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 345.612,18 306.641,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 777.286,47 360.821,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 105,81
Aktiva 3.270.306,46 3.095.382,07

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.978.433,78 2.821.466,77
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinn-/Verlustvortrag   2.466.444,66
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   305.022,11
IV. Bilanzgewinn 2.928.433,78  
B. Rückstellungen 113.075,41 153.364,23
C. Verbindlichkeiten 178.797,27 120.551,07
Passiva 3.270.306,46 3.095.382,07

Anhang

Erläuterungen der Bilanz


Allgemeines
Die Gesellschaft zählt gem. § 267 (1) HGB zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema des
§ 266 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Zusatzangaben werden nur gemacht soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und des Steuerrechts beachtet.

Soweit Wahlrechte bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz zu machen sind, erfolgt die Angabe in der Bilanz.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden als Grundlage für den Jahresabschluß übernommen.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die Absetzungen für Abnutzung bewertet.

Für die im Berichtszeitraum neu zugegangenen Vermögensgegenstände wurde die lineare Abschreibungsmethode angewandt.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800.- EURO Nettoanschaffungskosten wurden, soweit im Geschäftsjahr angeschafft, gem. § 6 (2) EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr des Zugangs der Abgang unterstellt (Abgangsfiktion).

Das Umlaufvermögen wurde durch Inventur von der Gesellschaft aufgenommen.
Es wurde mit den Einstandspreisen bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind ausgehend vom Nennwert unter Beachtung des Grundsatzes der vorsichtigen Bewertung gem. § 252 (1) Nr.4 HGB bewertet worden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der Debitorenliste. Soweit Forderungen aufgrund Insolvenz von Kunden uneinbringlich waren, wurden diese bereits unterjährig ausgebucht. Weitere Einzelwertberichtigungen wurden im Jahresabschluss nicht vorgenommen. Die Pauschalwertberichtung beträgt 1% der Nettoforderungen.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Höhe und die Laufzeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind anhand der "davon-Vermerke" aus dem Kontennachweis zur Bilanz zu entnehmen.
Rückstellungen für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten sind gebildet worden. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Weil der Stadt, den 18.07.2024

gez. Michael Borger


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2024 festgestellt.

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