BASIS Advanced Information Technologies GmbH

Schloßstraße 18, 39171 Sülzetal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 31019
Eingetragen
19.10.1995
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten mit dem Schwerpunkt auf vernetzten Datamanagement-Applikationen (Storage Management).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Fischer
seit 22.2.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Norbert Deuschle
33.33%
Stefan Fischer
33.33%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Norbert Deuschle
17.000 DM
33.33%
Stefan Fischer
17.000 DM
33.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BASIS Advanced Information Technologies GmbH

Sülztal - Ortsteil Bahrendorf (vormals: München)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 568.153,21 575.102,56
I. Vorräte 42.400,00 42.400,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 522.142,59 524.450,47
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.610,62 8.252,09
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 43.260,86 8.681,99
Aktiva 611.415,07 583.785,55

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
II. Gewinnrücklagen 10.298,00 10.298,00
III. Verlustvortrag 121.238,37 106.701,09
IV. Jahresfehlbetrag 34.578,87 14.537,28
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 43.260,86 8.681,99
B. Rückstellungen 609.848,89 577.531,00
C. Verbindlichkeiten 1.566,18 6.254,55
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.566,18 6.254,55
Passiva 611.415,07 583.785,55

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft im Sinne der § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleinen Gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der geltenden Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, die nach steuerlichen Bewertungsgrundsätzen bemessen sind, angesetzt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte mit den Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederwertprinzips. In die Herstellungskosten wurden neben den zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung eingerechnet.

Die Forderungen aus Lieferungen uns Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Wertberichtigungen wurden, soweit erforderlich, vorgenommen.

Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen  und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die Pensionsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 6 % und den Richttafeln 2005G von Professor Dr. Klaus Heubeck gebildet.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

Die Gesellschaft hat gegen den Gesellschafter Herrn Stefan Fischer Darlehensforderungen in Höhe von € 521.407,35.

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.

Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 1 % aus dem jeweiligen Darlehensstand.
II. Eigenkapital

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Posten Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von Euro  106.701,09 einbezogen.
III. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
D. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft besitzt keine Anteile.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Stefan Fischer geführt.

München, den 13. Februar  2023
____________________________ Stefan Fischer (Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2023 festgestellt.

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