FSI-Weimar GmbHLiquidiert
99425 Weimar, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fritz Schmitt seit 24.11.2023 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ines Hupel | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
B & S Büroservice GmbHWeimarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG4. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung 4.1 Angaben zur Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. e Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt. Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit elektronischer Datenverarbeitung geführt. - Kosten der allgemeinen Verwaltung (Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB) - Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen (Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB) - Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB) Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde gemäß § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswertverfahren angewandt. Zwischen den Werten dieses Verfahrens und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich wesentliche Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von Euro &IND& sonstige finan Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte: Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß Artikel 28 Abs. 2 EG HGB wurde in Anspruch genommen. Der Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen beträgt Euro &IND&. Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. Abweichendes wird im nachfolgenden Abschnitt beim jeweiligen Posten dargestell ganisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren 4.2 Angaben zur Bilanzierung Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir nicht mitgewirkt. Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des Steuergesetzes entsprechende Steuerbilanz gefertigt. Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt. Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. 4.3 Angaben zur Bewertung Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil ausführlich besprochen. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Berechnung der Herstellungskosten wurden folgende Kosten berücksichtigt: - Material- und Fertigungskosten sowie die Sonderkosten der Fertigung (Aktivierungspflicht gem. § 255 Abs. 2 HGB) - Materialgemeinkosten, soweit angemessen und notwendig (Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB) - Fertigungsgemeinkosten, soweit angemessen und notwendig (Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB) - Kosten der allgemeinen Verwaltung (Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB) - Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen (Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB) - Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB) Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde gemäß § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswertverfahren angewandt. Zwischen den Werten dieses Verfahrens und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich wesentliche Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.04.2012 |
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