EnergieExpert Rhein-Ruhr GmbH
Erkrath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
1.1.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
361.837,00 |
151.483,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.421,00 |
7.716,00 |
| II.
Sachanlagen |
355.416,00 |
143.767,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.565.375,21 |
3.374.957,22 |
| I.
Vorräte |
3.219.039,94 |
2.633.222,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
744.919,18 |
491.251,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.601.416,09 |
250.483,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
67.258,05 |
33.095,99 |
| Aktiva |
5.994.470,26 |
3.559.536,21 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
1.1.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.529.743,73 |
1.279.518,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
825.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.229.518,80 |
1.229.518,80 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.450.224,93 |
|
| B.
Rückstellungen |
776.183,71 |
445.150,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.688.542,82 |
1.834.867,15 |
| Passiva |
5.994.470,26 |
3.559.536,21 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die EnergieExpert Rhein-Ruhr GmbH, Erkrath, ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Amtsgesricht Wuppertal
unter HRB 26526 eingetragen.
Der Jahresabschluss wird gemäß
§§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB unter Beachtung der
rechtsformspezifischen Besonderheiten für
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft nach
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB aufgestellt.
Von der Möglichkeit, Posten zusammenzufassen
(§ 265 Abs. 7 HGB), wird kein Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
Von den Erleichterungsmöglichkeiten des
§ 288 HGB wird bei der Aufstellung des Anhangs
teilweise und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
gemäß § 326 HGB vollständig
Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte sind
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht §
255 Abs. 1 HGB. Sie umfassen demnach auch
Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungskostenminderungen.
Die Abschreibungen erfolgen im Jahr des Zugangs pro
rata temporis.
Geringwertige Anlagegüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Das Niederstwertprinzip für
Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens
wird beachtet.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos mit
dem Nominalbetrag bewertet.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Das
gezeichnete Kapital wird gemäß § 272
Abs. 1 HGB mit seinem Nennbetrag angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wird möglichen
Einzelrisiken angemessen Rechnung getragen. Der Ansatz
erfolgt zu dem nach vernünftiger kaufmännischer
Erwägung anzusetzenden Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem
nachfolgenden Anlagenspiegel. Die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus diesem.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen in
Höhe von EUR 345,00 enthalten.
Verbindlichkeiten
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang
mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel
dargestellt:
Art der Verbindlichkeit
zum
|
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
Gesamt-
|
bis zu
|
ein bis fünf
|
über
|
|
betrag
|
einem Jahr
|
Jahre
|
fünf Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
29.359,52
|
5.347,32
|
24.012,20
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
354.857,45
|
354.857,45
|
0,00
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen verb.UN
|
243.874,81
|
243.874,81
|
0,00
|
0,00
|
erhaltene Anzahlungen
|
935.138,01
|
935.138,01
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
125.313,03
|
52.497,41
|
68.038,05
|
4.777,57
|
Summe
|
1.688.542,82
|
1.591.715,00
|
92.050,25
|
4.777,57
|
D.
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 40.
Konzernzugehörigkeit
Die EnergieExpert Rhein-Ruhr GmbH wurde in den
Konzernabschluss der 1komma5° GmbH einbezogen.
Die 1komm5° GmbH stellt den Konzernabschluss
für den kleinsten Konzernkreis auf.
sonstige Berichtsbestandteile
Erkrath, den 10. Mai
2024
Markus Beinhauer
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Thorsten Horst Kempkens
|
-
Geschäftsführer -
|
-
Geschäftsführer-
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2024
festgestellt.
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