HR Epsilon
GmbH
Dreieich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.782.585,00 |
3.920.672,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.782.585,00 |
3.920.672,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
137.370,56 |
131.352,29 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
117.041,54 |
123.435,07 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.329,02 |
7.917,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.692,95 |
1.408,28 |
| Aktiva |
3.921.648,51 |
4.053.432,57 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.500,00 |
5.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.891.148,51 |
4.022.932,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.891.148,51 |
4.022.932,57 |
| Passiva |
3.921.648,51 |
4.053.432,57 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Der vorliegende Jahresabschluss der HR Epsilon GmbH,
Dreieich (Offenbach am Main, HRB 46776) zum 31.12.2023 wurde
auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind hier grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind
nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der
Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht
vorgenommen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die
Veräußerung und die Vermarktung von eigenen und
fremden Immobilien.
2.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
2.1
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.
Das Saldierungsverbot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB
sowie das Saldierungsgebot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
2.2
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2023 entstanden sind,
wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach -
bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
2.3
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen
Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen
planmäßige lineare Abschreibungen unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich
auf die Geschäftsjahre, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige
Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert bis zu Euro
800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von der
Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung
i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 HGB wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei den sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB
kommt ein Ansatz für eine sog. Rückstellung
für Archivierungspflichten nicht in Betracht, da der
Gesellschaft im absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten
für die weitere Erfüllung der Aufbewahrungspflicht
entstehen werden.
Die Verbindlichkeiten werden
gemäß § 253 Abs.1 HGB zum
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am
Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach
Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen
Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine
Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht vorgenommen worden.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
3.1
Eigenkapital
Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2023 ist
wie folgt beschlossen worden:
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu
verwenden:
|
Verlustvortrag
|
01.01.2023
|
|
EUR
|
0,00
|
./.
|
Jahresergebnis
|
2023
|
|
EUR
|
-107.701,54
|
+
|
Verlustübernahme
|
2023
|
|
EUR
|
107.701,54
|
=
|
Bilanzgewinn
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
0,00
|
=
|
Vortrag
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
0,00
|
3.2
Rückstellungen
Rückstellungs-
|
Stand am
|
Inanspruch-
|
Auflö-
|
Zinsen
|
Zufüh-
|
Stand am
|
spiegel
|
01.01.2023
|
nahme
|
sungen
|
|
rungen
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sonstige Rückstellungen
|
|
|
|
|
|
|
- Abschluss u.
Prüfung
|
5.500,00
|
5.319,80
|
180,20
|
0,00
|
5.500,00
|
5.500,00
|
Summe
|
5.500,00
|
5.319,80
|
180,20
|
0,00
|
5.500,00
|
5.500,00
|
3.3
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe
von EUR 3.891.148,51 passivierten Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt auf:
•
|
Restlaufzeit bis zu einem
Jahr:
|
EUR
|
3.891.148,51
|
(Vorjahr: EUR
|
4.022.932,57
|
)
|
•
|
Restlaufzeit über
einem Jahr:
|
EUR
|
0,00
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
|
•
|
Restlaufzeit mit mehr als
fünf Jahren:
|
EUR
|
0,00
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
|
4.
Ergänzende Angaben
4.1
Mitglieder der Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
· Nikolaus
Gormsen (einzelvertretungsberechtigt)
· Hans
Nolte (einzelvertretungsberechtigt)
· Kirsten
Rehmann
(einzelvertretungsberechtigt)
4.2
Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine
Arbeitnehmer beschäftigt.
4.3
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
gemäß § 285 Nr. 9c HGB und § 42
Abs. 3 GmbHG
|
· Forderungen aus
Verrechnungskonto: EUR |
107.701,54 |
|
· Verbindlichkeiten aus
Verrechnungskonten EUR |
3.877.095,18 |
4.4
Muttergesellschaft gemäß § 285 Nr. 14a
HGB
Muttergesellschaft
gemäß § 285 Nr. 14a HGB
ist die HR Capital Management GmbH, mit 100,00%
Anteilsbesitz.
· Beherrschungs-und
Gewinnabführungsvertrag vom 04.12.2012 (vormals Hahn Air
Interline Service GmbH) in vertraglicher Änderung vom
14.11.2019. Die Gesellschafterversammlung von 14.11.2019 hat
der Änderung zugestimmt.
· Vollzogene Verlustübernahme
für 2023 in Höhe von EUR 107.701,54.
4.5
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB
betragen EUR 4.029.939,60.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende
Sachverhalte:
· EUR 16.300,00 aus einem laufenden
Geschäftsbesorgungsvertrag gegenüber verbundene
Unternehmen,
· EUR 4.013.139,60 aus
zukünftigem Zinsaufwand für das Erbbaurecht am
Grundstück Egelsbacher Flughafen aus vertraglicher
Verpflichtung für 90 Jahre.
Dreieich, 21.02.2024
Geschäftsführung: __________________________
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2024
festgestellt. |