Delta
Straßendienste GmbH
Burgwedel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
13.169,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2,00 |
13.168,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.009.754,16 |
876.363,04 |
| I.
Vorräte |
315.545,24 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
368.374,10 |
484.276,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
325.834,82 |
392.086,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
718,10 |
422,67 |
| Aktiva |
1.010.475,26 |
889.954,71 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
286.521,77 |
301.624,89 |
| I.
eingefordertes Kapital |
17.500,00 |
17.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
269.021,77 |
284.124,89 |
| B.
Rückstellungen |
15.357,44 |
33.870,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
708.596,05 |
554.459,13 |
| Summe
Passiva |
1.010.475,26 |
889.954,71 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft wird unter der Firma Delta
Straßendienste GmbH, Burgwedel im Handelreister
Hannover unter B 210577 geführt.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1 HGB eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276,
288 HGB) des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
2.
Sachanlagen
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere des
Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
4.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von TEUR 602 (Vj. TEUR 266).
Eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 708 (Vj. TEUR 554).
III. Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Delta Straßendienste
GmbH durch den alleinigen Geschäftsführer Herrn
Marcus Giesche.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Burgwedel, den 26.03.2025
Delta Straßendienste GmbH
Burgwedel
Die Geschäftsleitung
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{gez. Marcus Giesche}
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2025
festgestellt.
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