Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 77032
Eingetragen
27.11.2012
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
die Unternehmensberatung im Bereich Online Handel, Kundenmanagement, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie allgemeine Unternehmensberatung.

Historie

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Management

NameRolle
Lena Maria Freitag
seit 3.9.2020
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lamitop GmbH

Pulheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 12.707,00 13.028,00
I. Sachanlagen 207,00 528,00
II. Finanzanlagen 12.500,00 12.500,00
B. Umlaufvermögen 8.552,65 2.645,45
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 475,00 1.943,33
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.077,65 702,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 69,96 69,96
Bilanzsumme, Summe Aktiva 21.329,61 15.743,41

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 13.121,31 8.988,81
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag 3.511,19 1.896,89
III. Jahresüberschuss 4.132,50 -1.614,30
B. Rückstellungen 2.100,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 6.108,30 4.754,60
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.315,24 3.961,54
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 793,06 793,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 21.329,61 15.743,41

Anhang


Angaben zum Unternehmen:

Firma: Lamitop GmbH
Sitz: Bergheim
Registergericht: Köln
Handelsregister-Nummer: HRB 77032

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2018 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs. 1 HGB, §§ 274a Nr. 1 bis Nr. 3 HGB und § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde  gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Sämtliche Vermögengegenstände und Schulden wurden zum 1. Januar 2017 aus der Bilanz des Vorjahres übernommen.

Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechen den Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HBG) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.

Aufgrund der Anwendung der Regelungen des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetztes (BilRUG) bereits im Jahresabschluss 2015, ergaben sich  keine fehlende Vergleichsbarkeiten  im Bereich der Umsatzerlöse.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der  voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.

Forderungen und sonstige  Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen sind laut Geschäftsleitung nicht vorhanden. 

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivpostens bzw. zur Auflösung eines Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist.

B. Informationen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.

Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG werden gem. Art.67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.

Die Gesellschafterversammlung entscheidet nach Fertigstellung der Bilanz über die Verwendung des Bilanzergebnisses.

Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.

C.  Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.

An den maßgeblichen Abschluss - Stichtagen zum 31.12.2017 als auch dem 31.12.2018 werden keine der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschritten:
- Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter Euro 6.000.000,00 nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs.3 HGB)

- Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2017 als auch im Wirtschaftsjahr 2018 weniger als Euro 12.000.000,00.

- Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2017 als auch im Wirtschaftsjahr 2018 weniger als 50 Mitarbeiter.

Die Gesellschaft hatte im Jahr 2017 keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Gesellschaft hatte im Jahr 2018 keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Geschäftsführungsorgane

Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses 2018 wurde mir durch die Geschäftsleitung erteilt.

Zum Erstellungszeitpunkt war ein Geschäftsführer bestellt:
Herr Antonio Ligato

Pulheim, der 18.12.2019

Geschäftsführung:
Gez. Herr Antonio Ligato

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2019 festgestellt.

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