Lamitop
GmbH
Pulheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.707,00 |
13.028,00 |
| I.
Sachanlagen |
207,00 |
528,00 |
| II.
Finanzanlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.552,65 |
2.645,45 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
475,00 |
1.943,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.077,65 |
702,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
69,96 |
69,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.329,61 |
15.743,41 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.121,31 |
8.988,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.511,19 |
1.896,89 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.132,50 |
-1.614,30 |
| B.
Rückstellungen |
2.100,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.108,30 |
4.754,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.315,24 |
3.961,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
793,06 |
793,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.329,61 |
15.743,41 |
Anhang
Angaben zum Unternehmen:
Firma: Lamitop GmbH
Sitz: Bergheim
Registergericht: Köln
Handelsregister-Nummer: HRB 77032
A.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss 2018 wurde nach den für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267
Abs. 1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften
aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am
23.07.2015 in Kraft getretenen
Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen
der §§ 266 Abs. 1 HGB, §§ 274a Nr.
1 bis Nr. 3 HGB und § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde
gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Sämtliche Vermögengegenstände und
Schulden wurden zum 1. Januar 2017 aus der Bilanz des
Vorjahres übernommen.
Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze
entsprechen den Vorschriften des Dritten Buches HGB
(§§238 ff. HBG) unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264
ff. HGB.
Aufgrund der Anwendung der Regelungen des
Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetztes (BilRUG) bereits
im Jahresabschluss 2015, ergaben sich keine fehlende
Vergleichsbarkeiten im Bereich der Umsatzerlöse.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden
mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen für die beweglichen
Wirtschaftsgüter wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
einem Wert bis zu Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten
gebildet, der über fünf Jahre linear
abgeschrieben wird.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren
genutzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos wurden die Forderungen von der
Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte
oder uneinbringliche Forderungen sind laut
Geschäftsleitung nicht vorhanden.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Rückstellungen decken nach Angaben des
Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der
Geschäftsführung verneint.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften
nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivpostens
bzw. zur Auflösung eines Passivpostens bestehen,
wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch
keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft
hiervon nicht tangiert ist.
B. Informationen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug zum
Bilanzstichtag: 0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug
zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse
und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.
Die Rückstellungen sind hauptsächlich
Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.
Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen
Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG
werden gem. Art.67 (7) EGHGB im außerordentlichen
Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf
wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen.
Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.
Die Gesellschafterversammlung entscheidet nach
Fertigstellung der Bilanz über die Verwendung des
Bilanzergebnisses.
Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i.
V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.
C. Sonstige Angaben
Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als
kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.
An den maßgeblichen Abschluss - Stichtagen zum
31.12.2017 als auch dem 31.12.2018 werden keine der drei
Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB
überschritten:
- Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter
Euro 6.000.000,00 nach Abzug eines auf der Aktivseite
ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs.3 HGB)
- Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr
2017 als auch im Wirtschaftsjahr 2018 weniger als Euro
12.000.000,00.
- Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der
tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2017
als auch im Wirtschaftsjahr 2018 weniger als 50
Mitarbeiter.
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Die Gesellschaft hatte im Jahr
2017 keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die
Gesellschaft hatte im Jahr 2018 keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
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Geschäftsführungsorgane
Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses 2018
wurde mir durch die Geschäftsleitung erteilt.
Zum Erstellungszeitpunkt war ein
Geschäftsführer bestellt:
Herr Antonio Ligato
Pulheim, der 18.12.2019
Geschäftsführung:
Gez. Herr Antonio Ligato
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2019
festgestellt.
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