Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 5200
Vorher
BEnedgeinRnöRtöutnugng Rüter + Bösing GmbH
Eingetragen
16.2.2004
Branche
Herstellung von Türen und Fenstern aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus Holz
Gegenstand
Die Herstellung von Fenstern und Haustüren aus Kunststoff und Aluminium, deren Montage und Vertrieb sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Rüter
seit 28.1.2009
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rüter GmbH

Reken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1.371.353,30 1.400.892,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13,00 3.751,00
II. Sachanlagen 1.371.340,30 1.397.141,63
B. Umlaufvermögen 3.740.839,74 3.206.832,48
I. Vorräte 791.029,78 834.708,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 542.252,48 371.806,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.407.557,48 2.000.317,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 268,00 0,00
D. Aktive latente Steuern 88.473,30 91.017,60
Aktiva 5.200.934,34 4.698.742,71

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 3.572.860,72 3.242.727,01
I. Gezeichnetes Kapital 53.000,00 53.000,00
II. Bilanzgewinn 3.519.860,72 3.189.727,01
davon Gewinnvortrag 2.911.968,82 3.072.918,84
B. Rückstellungen 1.108.837,00 1.068.032,00
C. Verbindlichkeiten 519.236,62 387.983,70
Passiva 5.200.934,34 4.698.742,71

Anhang

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Rüter GmbH, Reken (Amtsgericht Coesfeld, HRB Nr. 5200)  ist als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB gemäß § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang aufzustellen. Die Gesellschaft erstellt keinen Lagebericht, da dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes sowie die Regelungen der Satzung der Gesellschaft.

Die Bilanz wurde gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer, bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In die Herstellungskosten werden Material- und Fertigungseinzelkosten sowie ggf. Sondereinzelkosten der Fertigung und darüber hinaus nur angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.

Unberücksichtigt bleiben Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für freiwillige Arbeitgeberleistungen, Vertriebskosten und Fremdkapitalzinsen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Der in der Bilanz gesondert ausgewiesene Posten "Aktive latente Steuern" beruht auf den Differenzen zwischen abweichenden Ansatz der Pensionsrückstellung in Handels- und Steuerbilanz.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Pensionsrückstellungen entsprechen dem Erfüllungsbetrag, der auf der Grundlage der biometrischen Rechnungsgrundlagen der "Richttafeln 2018G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck und dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt wurde. Zukünftig erwartete Entgelte und Rentensteigerungen werden in den versicherungsmathematischen Berechnungen mit 0,00 % berücksichtigt. Der Abzinsungssatz für die Verpflichtungen beläuft sich zum 01.01.2022 auf 1,78 %. Es handelt sich dabei um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Berechnung liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde.

Der sich aus der Anwendung des § 253 Abs. 6 HGB in Bezug auf die Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit der Verlängerung des Durchschnittsbildungszeitraumes von sieben auf zehn Jahre ergebende ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2022   € 33.562,00.

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wird ggf. das Niederstwertprinzip und das Gewinnrealisierungsverbot beachtet.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

  Anlagevermögen

Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Werte angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

   Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie Personalkostenabgrenzungen und übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:


Gesamt
Restlaufzeit von


bis zu 1
1 bis 5
mehr als 5


Jahr
Jahre
Jahre

T€
T€
T€
T€
Verbindlichkeiten




aus Lieferungen und Leistungen
176
176
0
0

61
61
0
0
Sonstige
343
341
2
0

327
323
4
0

519
517
2
0

388
384
4
0



( kursive Zahlen = Vorjahreszahlen)

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 53 Arbeitnehmer beschäftigt.

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

Gewährleistungsbürgschaften gegenüber der Volksbank in der Hohen Mark in Höhe von  €  184.325,36.

Gewährleistungsbürgschaften gegenüber der R+V in Höhe von  €  644.876,50.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt T€ 202.

Die Gesellschaft hat langfristig Immobilien angepachtet. Für die Immobilien ist jährlich ein Pachtzins von T€ 202 zu entrichten.

Insgesamt sind von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen T€ 202 im Berichtsfolgejahr fällig.

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt: Herr Torsten Rüter

 

 Reken, den 31. August 2023

gez. Torsten Rüter, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2023 festgestellt.

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