PE Remedial
Management AG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
111.602,68 |
136.433,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
111.602,68 |
136.433,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
111.602,68 |
136.433,88 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
105.547,78 |
102.796,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
560.000,00 |
560.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-227.887,08 |
-227.887,08 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
332.112,92 |
332.112,92 |
| II.
Verlustvortrag |
229.316,35 |
227.584,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.751,21 |
-1.731,58 |
| B.
Rückstellungen |
633,00 |
1.130,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.421,90 |
32.507,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.421,90 |
32.507,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
111.602,68 |
136.433,88 |
Anhang
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss der PE Remedial Management AG zum
31. Dezember 2014 wurde unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der
ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes erstellt.
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2014 die
Größenmerkmale einer kleinen Aktiengesellschaft
im Sinne von § 267 HGB auf.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind gemäß § 265 (2) HGB
die entsprechenden Beträge des vorhergehenden
Geschäftsjahres gegenübergestellt.
Die Prinzipien der Bewertungsstetigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 6 HGB) und der Darstellungsstetigkeit (§
265 Abs. 1 HGB) sind grundsätzlich beachtet worden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung und Bilanzierung erfolgte unter
Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 268 bis 274, 277 bis 278 HGB). Sie ist
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 S. 2 HGB ist beachtet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind mit dem Nennwert
bilanziert.
Die liquiden Mittel lauten in EURO und sind mit dem
Nennwert angesetzt.
Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen worden,
so dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Erstellung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2014 und die Erstellung der
Steuererklärungen für das Jahr 2014.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestehen am Bilanzstichtag nicht.
IV. Sonstige Angaben
Dem Vorstand gehören an:
Herr Claus Benedict von der Decken, Berlin
Herr Ludwig Schwegmann, Berlin
Herr von der Decken und Herr Schwegmann sind
jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Paul Dittrich, Berlin
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Vorsitzender
Ursula Kindler, Warendorf
stellv. Vorsitzende
Renate Schwegmann-Oertel, Hamburg
Berlin, 30. Dezember 2015
Vorstand
gez. Claus Benedict von der
Decken gez. Ludwig
Schwegmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|