HM Projekt
GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.472,00 |
52.367,00 |
| I.
Sachanlagen |
43.472,00 |
52.367,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.657.415,22 |
3.088.654,52 |
| I.
Vorräte |
3.630.677,29 |
2.800.490,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.930,19 |
187.436,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
9.859,16 |
| davon
gegen Gesellschafter |
25.172,74 |
25.172,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
807,74 |
100.727,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
97.480,50 |
| Aktiva |
3.700.887,22 |
3.238.502,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
314.644,77 |
263.629,17 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
251.129,17 |
252.810,14 |
| III.
Jahresüberschuss |
51.015,60 |
-1.680,97 |
| B.
Rückstellungen |
118.375,87 |
123.874,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.267.866,58 |
2.850.998,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.223.620,50 |
2.778.908,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
44.246,08 |
72.090,23 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
83.984,31 |
147.050,00 |
| Summe
Passiva |
3.700.887,22 |
3.238.502,02 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des
§ 42 GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser
Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für
kleine Kapitalgesellschaften befolgt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267
Abs. 1 HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft".
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1
Satz 3 HGB verzichtet.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember
2023 erfolgte nach den Grundsätzen des
Bilanzrichtlinienmodernisierungsgesetz (BilMoG).
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen
werden.
(1) Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und planmäßig geometrisch degressiv und/oder
linear abgeschrieben. Abschreibungsmethoden wurden
beibehalten, da nach kfm. Beurteilung die
Abschreibungszeiträume mit den bisherigen
Abschreibungsmethoden übereinstimmen.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den
amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur Höhe
von € 150,00 wurden grundsätzlich im Jahr der
Anschaffung als Betriebsausgaben im Jahr voller
Höhe abgesetzt. Im Anlagenspiegel finden diese
Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung mehr.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten netto
mehr als 150,00 € betragen, aber den Betrag von netto
1.000,00 € nicht übersteigen, wurde
gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
eingerichtet, in dem alle Wirtschaftsgüter des
jeweiligen Wirtschaftsjahres zusammengefasst sind. Dieser
Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den
folgenden vier Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der
Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die
Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Sofern ein
Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus
einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der
Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberichtigt. Aus
diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein
entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser
Sammelposten wird als ein separates Konto in den
Sachanlagen geführt und im Anlagenspiegel entsprechend
ausgewiesen.
(2) Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Es wurden keine bestrittenen Forderungen bilanziert.
Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr nicht
zu bilden. Forderungen in Fremdwährung bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern waren
zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bereits erstattet.
(3) Die
Rückstellungen sind gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert und berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
(4) Die
Verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung
des Imparitätsprinzips mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen und einzeln nachgewiesen.
3. Sonstige Angaben
(1) Geschäftsführer der
Gesellschaft sind Herr Peter Heister und Herr Rainer Meier.
Wuppertal, im Februar 2025
Peter Heister
(Geschäftsführer)
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____________________________________
Rainer Meier
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.03.2025
festgestellt.
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