Spitznagel-GmbH
Tuningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8,00 |
862,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
6,00 |
360,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
274.551,47 |
381.741,39 |
| I.
Vorräte |
43.034,00 |
285.228,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
43.434,33 |
32.655,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
188.083,14 |
63.857,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
27,76 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
423.714,91 |
280.444,66 |
| Aktiva |
698.274,38 |
663.075,81 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.265,00 |
1.265,00 |
| III.
Verlustvortrag |
307.709,66 |
207.884,59 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
143.270,25 |
99.825,07 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
423.714,91 |
280.444,66 |
| B.
Rückstellungen |
457.262,00 |
476.572,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
241.012,38 |
186.503,01 |
| Passiva |
698.274,38 |
663.075,81 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Spitznagel-GmbH hat ihren Sitz in Tuningen. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB
Nr. 601550 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften der
§§ 242 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Zum Abschlussstichtag weist die Gesellschaft einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von TEUR 424 aus. Mit Rangrücktrittsvereinbarung vom
25. März 2019 ist der einzige Pensionsberechtigte
(ehemaliger Gesellschafter-Geschäftsführer) zur
Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung
mit Wirkung ab dem 1. April 2019 mit seinen
Pensionsansprüchen im Rang hinter sämtliche
gegenwärtige und künftige Forderungen anderer
gegenwärtiger und zukünftiger Gläubiger der
Gesellschaft zurückgetreten.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
lineare (zeitanteilige) Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen, welche zwischen 3 und 5 Jahren betragen.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare (zeitanteilige)
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Für die
Abschreibungen von Gebäuden werden Nutzungsdauern
zwischen 33 und 50 Jahren zugrunde gelegt; Gegenstände
des beweglichen Sachanlagevermögens werden zwischen 3
und 20 Jahren abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00
werden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.
Die
Vorräte werden mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sowie Handelswaren sind zu durchschnittlichen
Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen
angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf
der Basis von Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten
bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren
Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und
Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen werden nicht
einbezogen.
In allen Fällen wird verlustfrei bewertet, d.h.
es werden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen
Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt. Abgesehen von
handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die
Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen
mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" errechnet. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln
2018G von Klaus Heubeck
verwendet. Das letzte finanzmathematische
Gutachten wurde für 2018 erstellt. 60 % vom
Zinsaufwand 2018 und 60 % vom Aufwand 2018 wurden 2020 bei
der Berechnung der Pensionsrückstellung
berücksichtigt. Gehaltsanpassungen sind
unverändert mit 0 % p.a., Rentenanpassungen
unverändert mit 0 % p.a. eingerechnet. Die
Fluktuation wird unverändert alters- und
geschlechtsabhängig mit 0 % p.a.
berücksichtigt.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 30
(Vj. TEUR 30). Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt
der Ausschüttungssperre im Sinne des
§ 253 Abs. 6 HGB.
Die
sonstigen Rückstellungen werden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Der Ansatz
erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist unter Angabe der Abschreibung des Geschäftsjahres
dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 181 (Vj. TEUR 124).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 16
(Vj. TEUR 3) enthalten. Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen in Höhe von
EUR 496,89 (Vj. EUR 138,72).
VI.
Sonstige Angaben
Anzahl der Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahrs waren im
Unternehmen durchschnittlich 1 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Tuningen, 14. Oktober 2022
Spitznagel-GmbH
Geschäftsführung
_________________________
Spitznagel Besitzgesellschaft GmbH & Co. KG
Ralph Spitznagel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2022
festgestellt.
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