RO.SY.GA. Robinson System Gastronomie GmbHLiquidiert

69190 Walldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 719800
Eingetragen
10.2.1994
Branche
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Tätigkeit im Bereich der Systemgastronomie.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Ulrike Gerlinde Robinson
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ulrike Gerlinde Robinson
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RO.SY.GA. Robinson System Gastronomie GmbH

Walldorf

(vormals: Bad Hersfeld)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 1.960,00 112.991,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 13.879,00
II. Sachanlagen 1.960,00 99.112,50
B. Umlaufvermögen 397.323,61 308.241,54
I. Vorräte 0,00 39.421,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 381.457,19 209.585,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.866,42 59.235,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 199.901,66
D. Aktive latente Steuern 2.046,35 21.446,39
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 206.031,84
Bilanzsumme, Summe Aktiva 401.329,96 848.612,93

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 33.202,90 0,00
B. Rückstellungen 270.398,40 366.608,17
C. Verbindlichkeiten 97.728,66 481.751,25
D. Passive latente Steuern 0,00 253,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 401.329,96 848.612,93

Anhang


A. Grundlagen und Methoden
  

1.  Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Ro.Sy.Ga. Robinson Systemgastronomie GmbH   wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Es führten keine besonderen Umstände dazu, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht zu vermitteln.

Die dargestellten Beträge sind mit denen der Vorjahre vergleichbar.
  

2. Angaben zu den Bilanzierung- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungsvorschriften richten sich nach den §§ 242ff,  §§ 264 ff. HGB.

Die Bewertung richtet sich nach den §§ 252 ff. HGB.

Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßige Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und/oder degressiv vorgenommen.

Soweit bei unveränderter Restnutzungsdauer die lineare Jahresabschreibung die degressive übersteigt, erfolgt eine Umstellung von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 150 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung der gesetzlichen Bewertungsmethoden bewertet.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

In soweit der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand nicht identisch ist mit der Handelsbilanz, wurde dies in der Bildung von latenten Steuern auf der Basis des unternehmensindividuellen Steuersatzes ausgewiesen.

Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuern zu bilden wurde Gebrauch gemacht.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

B. Einzelerläuterungen
  

1. Erläuterungen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt beträgt € 2.046,35.

Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt: 

Aktivierung latenter Steuern   €  2.046,35



Pensionsrückstellungenen wurden auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungsgutachten angesetzt. Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgt gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag.

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) angewendet.

Auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Es wird von nach Art. 67 Abs. 2 EGHGB Gebrauch gemacht. Insgesamt sind auf Grund der Zuführung € 8.954,00 zu passivieren.

Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von insgesamt Null Euro.
Es bestehen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 353.438,84.

2. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

 Albert Robinson; Kaufmann

Kirchheim, den 26.6.2014

gez. Albert Robinson

Sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2014 festgestellt.

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