RO.SY.GA.
Robinson System Gastronomie GmbH
Walldorf
(vormals:
Bad Hersfeld)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.960,00 |
112.991,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
13.879,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.960,00 |
99.112,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
397.323,61 |
308.241,54 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
39.421,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
381.457,19 |
209.585,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.866,42 |
59.235,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
199.901,66 |
| D.
Aktive latente Steuern |
2.046,35 |
21.446,39 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
206.031,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
401.329,96 |
848.612,93 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.202,90 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
270.398,40 |
366.608,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
97.728,66 |
481.751,25 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
253,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
401.329,96 |
848.612,93 |
Anhang
A. Grundlagen und Methoden
1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Ro.Sy.Ga. Robinson
Systemgastronomie GmbH
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Es führten keine besonderen Umstände dazu,
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage nicht zu vermitteln.
Die dargestellten Beträge sind mit denen der
Vorjahre vergleichbar.
2. Angaben zu den Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungsvorschriften richten
sich nach den §§ 242ff, §§ 264
ff. HGB.
Die Bewertung richtet sich nach den §§ 252
ff. HGB.
Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wurde nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und/oder degressiv
vorgenommen.
Soweit bei unveränderter Restnutzungsdauer die
lineare Jahresabschreibung die degressive übersteigt,
erfolgt eine Umstellung von der degressiven auf die lineare
Abschreibungsmethode.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 150 wurden im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem
Wert von € 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung der gesetzlichen
Bewertungsmethoden bewertet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
In soweit der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand nicht identisch ist mit der Handelsbilanz,
wurde dies in der Bildung von latenten Steuern auf der
Basis des unternehmensindividuellen Steuersatzes
ausgewiesen.
Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für
latente Steuern zu bilden wurde Gebrauch gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
B. Einzelerläuterungen
1. Erläuterungen zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der gemäß § 268 Abs.
8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt beträgt
€ 2.046,35.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
| • |
Aktivierung latenter
Steuern € 2.046,35
|
Pensionsrückstellungenen wurden auf Basis
versicherungsmathematischer Berechnungsgutachten angesetzt.
Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgt gem.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die Projected-Unit-Credit-Methode
(Anwartschaftsbarwertverfahren) angewendet.
Auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen
erforderlich. Es wird von nach Art. 67 Abs. 2 EGHGB
Gebrauch gemacht. Insgesamt sind auf Grund der
Zuführung € 8.954,00 zu passivieren.
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren in Höhe von insgesamt
Null Euro.
Es bestehen Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von € 353.438,84.
2. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Albert Robinson; Kaufmann
Kirchheim, den 26.6.2014
gez. Albert Robinson
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2014 festgestellt.
|