Accessoires One GmbHLiquidiert

55126 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 40707
Eingetragen
25.1.2007
Branche
Großhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörEinzelhandel mit Textilien
Gegenstand
Der Import, der Handel und der Verkauf von Textilien und Accessoires aller Art im Inund Ausland und alle Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Gehring
seit 24.6.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

CH-6318 Walchwil / ZG, Chellenstraße 16e
12.500 €
50.00%
Matthias Gehringer
CH-8050 Zürich, Binzmühlestraße 97
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Accessoires One GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.472,00 12.513,00
I. Sachanlagen 2.472,00 12.513,00
B. Umlaufvermögen 32.867,62 86.597,56
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.268,53 27.024,10
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.599,09 59.573,46
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 280.315,87 211.413,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 315.655,49 310.524,51

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 236.413,95 173.328,94
III. Jahresfehlbetrag 68.901,92 63.085,01
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 280.315,87 211.413,95
B. Rückstellungen 1.500,00 1.866,07
C. Verbindlichkeiten 314.155,49 308.658,44
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 314.155,49 308.658,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 315.655,49 310.524,51

Anhang


Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethode

Die Wertansätze in der Bilanz zum Bilanzstichtag des Vorjahres sind unverändert als Bilanzvortrag in neue Rechnung übernommen. 
Eine Anpassungsbilanz  zum 01.01.2010 auf Grund der Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs durch geänderte Wertansätze in Folge der Einführung des BilMoG wurde nicht erstellt, da keine Abweichungen entstanden sind.
Abweichungen in der Darstellung (insbesondere Gliederung der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung) ergeben sich nicht (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Vergleichbarkeit der in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Positionen zu den Vorjahreswerten ist gegeben (§ 265 Abs. 2 S. 2 u. 3 HGB).

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. - Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethoden kam die lineare Absetzung für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 EStG zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu € 410,- werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe berücksichtigt, geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von € 150,- aber nicht mehr als € 1.000,- wurden bis zum 31.12.2009 zu einem Sammelposten zusammengefasst und gem. § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben. Beide Methoden entsprechen den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Sonderabschreibungen nahm die Gesellschaft nicht in Anspruch.

Finanzanlagen bestehen nicht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nominalwert bewertet.

Das Guthaben bei Kreditinstituten ist  zum Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten waren nicht zu gebildet.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ist nicht notwendig. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind nicht zu bilden.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrags passiviert.

Im vorliegenden Jahresabschluss bestehen keine Währungsforderungen oder -verbindlichkeiten (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen am Bilanzstichtag nicht vor.

Weitere Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage haben, sind in Übereinstimmung mit der Geschäftsleitung nicht vorzunehmen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt € 280.315,87.
Die Bewertungen wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Darüber erklären die Gesellschafter den Rangrücktritt.Die Geschäftsführer sind sich Ihrer Antragspflicht gem. § 64 (1) S. 2 GmbHG bewusst.



Informationen zur Bilanz und ggf. zur GuV

Die Gesellschaft nimmt größenabhängige Erleichterungen gem. § 288 HGB als kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 1 HGB in Anspruch.




Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264 ff, 294 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) handelt es sich um Bruno Althaus und Matthias Gehring, Geschäftsführer.

Beteiligungen an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11, bzw 11a  HGB) bestehen nicht.

Die Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wurde nicht vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB).

Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben bestanden und wurden mit 5 % verzinst (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 HGB).

Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht geleistet. Zudem wurden für Mitglieder der Geschäftsführung keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 S. 1 Nr. 9c HGB).

Pensionsrückstellungen haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden (§ 285 Nr. 24 HGB).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 S. 1 Nr. 1a HGB) bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert (§ 285 S. 1 Nr. 1b HGB).

Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde nicht vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 25 HGB).

Ausschüttungssperren im Sinne von § 268 Abs. 8 HGB, aufgrund der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Aktivierung latenter Steuern oder aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Wert bestehen nicht (§ 285 S. 1 Nr. 28 HGB).
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 312.752,61 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 297.662,77 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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