Konrad
Triebl GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1.173,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1.173,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.346,25 |
12.239,29 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.366,56 |
4.133,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.979,69 |
8.105,47 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.712,68 |
12.047,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.059,93 |
25.459,50 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| II.
Verlustvortrag |
24.829,51 |
19.706,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.334,53 |
-5.122,78 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
7.712,68 |
12.047,21 |
| B.
Rückstellungen |
1.033,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.026,93 |
24.459,50 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.026,93 |
24.459,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.059,93 |
25.459,50 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar
.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.
S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
3.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
a. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
b. Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
c. Grundlage der planmäßigen Abschreibung
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
d. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1
nach der linearen Methode vorgenommen.
e. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150,00) wurden
gemäß EStG § 6 Abs.6 (2) S.1 im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde.
f. Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
g. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
h. Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht. Ebenso bestehen keine
Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesichert sind.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer
Herrn Konrad Triebl bestehen Verbindlichkeiten in Höhe
von € 12.034,37. Eine Verzinsung erfolgte nicht.
III. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.09.2012 festgestellt.
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