K & B Versorgungstechnik GmbH
Selbe AdresseGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Behrschmidt seit 22.9.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Optim GmbHWallenfelsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023(Offenlegung gem. § 325 HGB)AKTIVA
PASSIVA
Anhang zur Offenlegung gem. § 325 HGB (kleine KapGes) für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.2023der Optim GmbH, WallenfelsI. Allgemeine Angaben II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Angaben zur Bilanz IV. Sonstige Angaben V. Feststellung I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches i.d.F. des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB für den Anhang) wurden in Anspruch genommen. Zugunsten des Anhangs wurde darauf verzichtet, die davon-Vermerke in der Bilanz auszuweisen. Der Anhang ist aufgrund der gesetzlichen Mindestanforderung für die kleine GmbH aufgestellt worden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB) 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. 2. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: AKTIVA Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde anhand der steuerlichen AfA-Tabelle, sowie der betrieblichen Erfahrungswerte ermittelt. Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen wurden linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den Gesamtkosten abzüglich eines angemessenen Abschlags für Verwaltungskosten und kalkuliertem Gewinn bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken wurde zum Stichtag eine ausreichende Einzelwertberichtigung gebildet. Zudem wurde eine Pauschalwertberichtigung zum Stichtag gebildet. PASSIVA Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Abzu- zinsende zinslose Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Stichtag nicht. III. Angaben zur Bilanz § 268 Abs. 2 HGB Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem nachfolgenden Brutto-Anlagespiegel ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres:
§ 268 Abs. 4 HGB / § 42 Abs. 3 GmbHG Zum Bilanzstichtag waren keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zu verzeichnen. Forderungen aus Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Stichtag nicht. § 264 c Abs. 1 HGB / § 42 Abs. 3 GmbHG Zum Stichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. § 285 Nr. 1 a/b i. V. § 268 Abs. 5 HGB Der Verbindlichkeitenspiegel beinhaltet folgende Angaben, die auch teilweise statt in der Bilanz im Anhang erläutert wurden:
Verbindlichkeitenspiegel per 31.12.2023
IV. Sonstige Angaben § 285 Nr. 9c HGB / § 285 Nr. 10 HGB Als Geschäftsführer war per 31.12.2023 bestellt: Herr Christian Behrschmidt, Wallenfels Es bestanden zum 31.12.2023 keinerlei Kredite gegenüber dem Geschäftsführer (über den unter § 264 c Abs. 1 HGB / § 42 Abs. 3 GmbHG ausgewiesenen Verbindlichkeiten hinaus). § 285 Nr. 7 HGB / § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB Im Jahresdurchschnitt waren 7 Arbeitnehmer beschäftigt. V. Feststellung Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde von der Gesellschafterversammlung am 05.11.2024 rechtsverbindlich festgestellt.
Die Geschäftsführung |
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