NSH Notruf-Service Harzheim GmbHLiquidiert

46537 Dinslaken, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 18249
Eingetragen
17.1.2006
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtErbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenGeld- und Wertdienste
Gegenstand
die Erbringung von gewerblichen Dienstleistungen aller Art, insbesondere von Service- und Wartungsarbeiten an Aufzugsanlagen einschließlich der Übernahme der Aufgabe der Rufbereitschaft.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

NSH Notruf-Service Harzheim GmbH

Dinslaken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 17.086,00 21.551,00
I. Sachanlagen 17.086,00 21.551,00
B. Umlaufvermögen 57.916,54 46.906,99
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.674,14 42.887,21
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.242,40 4.019,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 25,00 25,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 75.027,54 68.482,99

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 51.180,78 48.667,20
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 23.667,20 3.715,73
III. Jahresüberschuss 2.513,58 19.951,47
B. Rückstellungen 8.593,63 9.215,80
C. Verbindlichkeiten 15.253,13 5.854,90
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 4.745,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 75.027,54 68.482,99

Anhang

A.
 
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
 
 
 
B.
 
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
 
 
I.
 
Bilanzierungsmethoden
 
 
 
II.
 
Bewertungsmethoden
 
 
 
C.
 
Angaben zu Bilanzposten
 
 
 
I.
 
Verbindlichkeiten
 
 
 
II.
 
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
 
 
 
III.
 
Haftungsverhältnisse
 
 
 
D.
 
Sonstige Angaben
 
 
 
I.
 
Geschäftsführungsorgane
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
A.
 
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
 
 
 
1)
 
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.
 
 
 
2)
 
In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
 
 
 
3)
 
Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Sofern Verrechnungen vorgenommen wurden, ist dies bei den Anhangangaben zur jeweiligen Bilanz- / GuV-Position angegeben.
 
 
 
4)
 
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
 
 
 
5)
 
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
 
 
 
6)
 
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
 
 
 
7)
 
Im Rahmen der erstmaligen Anwendung des BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Art. 67 (2) S. 2 EGHGB nicht angepasst.
 
 
 
8)
 
Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
 
 
 
9)
 
Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
 
 
 
B.
 
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
 
 
I.
 
Bilanzierungsmethoden
 
 
 
1)
 
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
 
 
 
2)
 
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 - 3 HGB wurden beachtet.
 
 
 
3)
 
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
 
 
 
4)
 
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
 
 
 
5)
 
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
 
 





 
6)
 
Im Rahmen der Bewertungsmehtoden wurden steuerliche und handelsrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte so ausgeübt, dass eine Übereinstimmung von Handels- und Steuerbilanz (Einheitsbilanz) erreicht wurde. Handels- oder steuerrechtlich zwingende Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
 
 
 
II.
 
Bewertungsmethoden
 
 
 
1)
 
Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.
 
 
 
2)
 
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
 
 
 
3)
 
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
 
 
 
4)
 
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
 
 
 
5)
 
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
 
 
 
6)
 
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der handelsrechtlich zugelassenen Zeiträumen linear und degressiv vorgenommen. Sofern möglich orientiert sich die handelsrechtliche Nutzungsdauer an den steuerrechtlich zugelassenen Zeiträumen. Bei beweglichen Anlagengegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
 
 
 
 
 
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
 
 
 
7)
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
 
 
 
8)
 
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
 
 
 
9)
 
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
 
 
 
10)
 
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
 
 
 
11)
 
Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
 
 






 
C.
 
Angaben zu Bilanzposten
 
 
 
I.
 
Verbindlichkeiten
 
 
 
 
 
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
 
 
 
II.
 
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
 
 
 
1)
 
Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter H.G. Harzheim Darlehensforderungen in Höhe von 24.658,18 €. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft dem Gesellschafter H.G. Harzheim aus erhaltenen Darlehen insgesamt 0,00 €.
 
 
 
2)
 
Es bestehen keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter M. Harzheim.
 
 
 
3)
 
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser(s) Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.
 
 
 
III.
 
Haftungsverhältnisse
 
 
 
 
 
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
 
 
 
D.
 
Sonstige Angaben
 
 
 
I.
 
Geschäftsführungsorgane
 
 
 
 
 
Geschäftsführer im Berichtsjahr 2011 war H.G. Harzheim .
 
 
 
 
 
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
 
 
 
 
 
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
 
 
 
 
 
Ort, Datum
 
 
 
 
 
H.G. Harzheim
 
 
 
 
 
(Geschäftsführer)
 
 
 


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2011 festgestellt.

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