Auto
Ellinger GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.031,00 |
98.668,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
115,00 |
229,00 |
| II.
Sachanlagen |
69.916,00 |
98.439,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
275.834,63 |
260.847,42 |
| I.
Vorräte |
202.554,13 |
143.157,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.696,51 |
54.552,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.583,99 |
63.137,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.523,03 |
5.715,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
347.388,66 |
365.231,39 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
59.596,51 |
57.424,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
34.031,92 |
31.860,36 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
1.673,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
261.142,15 |
279.632,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
347.388,66 |
365.231,39 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben:
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften n. § 264a HGB geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Zudem wurden die Vorschriften des GmbHG beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die für diese Gesellschaft vorgesehenen
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 274a
Nr. 2 bis Nr. 5 HGB, nach § 276 HGB sowie nach §
288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage. Umstände, die dem nicht
entsprechen würden, sind nicht vorhanden.
II. Bilanzierung, Bewertung:
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2010 zu Grunde
liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden wurden
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
werden zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Bei beweglichen Anlagegegenständen wird
ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode
angewandt, wobei im Jahr der Anschaffung der
nutzungsbedingte Wertverzehr pro rata temporis ermittelt
wird. Sofern eine dauernde Wertminderung von
Gegenständen des Anlagevermögens vorliegt, werden
außerplanmäßige Abschreibungen nach §
253 Abs. 3 S. 3 HGB vorgenommen.
Büromöbel und ähnliche
Einrichtungsgegenstände werden in längstens
8 Jahren, technische Geräte in längstens 10
Jahren und Fahrzeuge in 6 Jahren abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit
Anschaffungskosten bis EUR 410 werden aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben, die sog. Poolabschreibung wird nicht
angewandt. Sie sind in der Entwicklung des
Anlagevermögens im Anschaffungsjahr als Zu- und Abgang
verzeichnet.
In den
Vorräten sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie die Neu- und Gebrauchtfahrzeuge zu Anschaffungskosten
bewertet. Ein niedrigerer Wertansatz wegen gesunkener
Marktpreise im Beschaffungs- oder Absatzmarkt bzw. aufgrund
von Reichweitenabschlägen wird berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch eine angemessene
Einzelwertberichtigung des entsprechenden
risikobehafteteten Postens berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine angemessen
dotierte Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Bank- und Kassenbestände werden zum Nominalwert
bilanziert.
Latente Steuern nach § 274 HGB werden in
Anspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 274a Nr. 5 HGB nicht abgegrenzt.
Sofern erforderlich werden Rückstellungen für
passive latente Steuern gemäß § 249 Abs. 1
S. 1 HGB gebildet.
Soweit sich jedoch aus der
Steuerlatenzberechnung insgesamt aktive latente Steuern zum
Bilanzstichtag ergeben, wird vom Wahlrecht der
Nichtaktivierung aktiver Steuerlatenzen Gebrauch gemacht.
Entsprechend werden aktive latente Steuern auf
Verlustvorträge nicht berücksichtigt, sofern die
Gesellschaft insgesamt einen Überhang von aktiven
latenten Steuern zum Bilanzstichtag ermittelt hat.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der Deutschen
Bundesbank abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu Posten des
Jahresabschlusses:
Erläuterungen zur Bilanz:
Am Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Das
Stammkapital in Höhe von EUR 25.564,59 ist in
voller Höhe einbezahlt. Das noch nicht auf Euro
umgestellte Stammkapital valutiert auf DM 50.000,00.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag Höhe von
EUR 31.860,36 (Vorjahr EUR 19.991,32) einbezogen.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
|
2011 TEUR
|
2010 TEUR
|
Bis zu einem Jahr
|
235,6
|
243,4
|
1 - 5 Jahre
|
25,5
|
36,2
|
Über 5 Jahre
|
0,00
|
0,0
|
SUMME
|
261,1
|
279,6
|
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
215.345,46 (Vorjahr EUR 192.408,66) sind mittels
Bürgschaften bzw. Sicherungsabtretung von Forderungen
besichert.
In den Verbindlichkeiten sind solche
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR
38.318,00 (Vorjahr EUR 48.931,00) enthalten.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus
Steuern in Höhe von EUR 6.226,96 (Vorjahr EUR
31.557,18) und solche im Rahmen der sozialen Sicherheit in
Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00) enthalten.
Haftungsverhältnisse gemäß § 268
VII HGB: Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268
Abs. 7 HGB bestehen außer den branchenüblichen
Eigentumsvorbehalten zum Bilanzstichtag nicht.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans: Die
Geschäftsführung wurde unverändert von Herrn
Max Ellinger, ausgeübt.
Herr Max Ellinger ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
nach § 181 BGB befreit.
München, den 17. September 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.09.2012 festgestellt.
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