Frisuren Atelier Zimmermann GmbH

Roßstraße 31, 55543 Bad Kreuznach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 2896
Eingetragen
10.6.1992
Branche
Frisör- und BarbiersalonsEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
Betrieb eines Damen- und Herren-Friseursalons, einer Boutique sowie einer Parfümene und aller damit verbundenen artverwandten Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Werner Paul Zimmermann
seit 17.10.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Fr. seno weuer Zimmermann
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Fr. seno weuer Zimmermann
Triftstr.9 55595 Spabrucka
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Frisuren Atelier Zimmermann GmbH

Bad Kreuznach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.092,01 1.704,01
I. Sachanlagen 1.092,01 1.704,01
B. Umlaufvermögen 5.340,53 6.265,60
I. Vorräte 4.970,51 4.630,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 370,02 1.634,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 23,71
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 50.298,66 48.756,01
Bilanzsumme, Summe Aktiva 56.731,20 56.749,33

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 74.320,60 79.270,90
III. Jahresfehlbetrag 1.542,65 -4.950,30
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 50.298,66 48.756,01
B. Verbindlichkeiten 56.731,20 56.749,33
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.310,53 20.764,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 56.731,20 56.749,33

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.


Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet.


Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.


Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.


Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".


Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.


Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.




B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


I. Bilanzierungsmethoden


Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.


Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.


Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.


Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.




II. Bewertungsmethoden


Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.


Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.


Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.


Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.


Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.


Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 410,00 € werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.


Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.


Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.


Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.


Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.






C. Angaben zu Bilanzposten


I. Verbindlichkeitenspiegel


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.






II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG


Die Gesellschaft schuldete dem Gesellschafter-Geschäftsführer T€ 1,6 aus Miete und T€ 5,0 aus Verrechnungskonto.
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten" und den "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" enthalten.
Die Verzinsung des Verrechnungskontos erfolgt vertragsgemäß mit 5 % aus dem jeweiligen Darlehensstand.




III. Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.




D. Sonstige Angaben


I. Geschäftsführungsorgane


Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn
 

 
Werner Zimmermann, Friseurmeister




geführt.




Bad Kreuznach, 17. Mai 2011


 

 
gez. Werner Zimmermann
 
     Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2011 festgestellt.

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