Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Sparkasse Miltenberg-ObernburgLiquidiert
MiltenbergStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Ehni seit 8.8.2023 | Vorsitzender des Vorstands |
Simon Eifert seit 8.8.2023 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Miltenberg-ObernburgMiltenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022der Sparkasse Miltenberg-Obernburg
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2022Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
ANHANGDer Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). ForderungenForderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt. WertpapiereDie Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagebestands im Aktivposten 6 werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei den Wertpapieren des Anlagebestands im Aktivposten 5 werden im Hinblick auf die Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen vorgenommen, soweit es sich voraussichtlich um eine dauernde Wertminderung handelt. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Anteile an einem Investmentvermögen werden, soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem Rücknahmepreis ggf. abzüglich Rückgabeabschlag bewertet. Im Anlagevermögen gehaltene Immobilienfonds und Kreditfonds werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet. BeteiligungenBeteiligungen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenSachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden vollständig fortgeführt. Geringwertige Vermögensgegenstände von über 250 Euro bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst. RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,78%. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 1.191 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,25% (ohne Karrieretrend) und Rentensteigerungen von jährlich 2,25% unterstellt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2022 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Fonds für allgemeine BankrisikenEs besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Strukturierte FinanzinstrumenteStrukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 bilanziert. Soweit die strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten derivativen Finanzinstruments wesentliche erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Chancen oder Risiken im Vergleich zum Basisinstrument aufweisen, erfolgt eine getrennte Bilanzierung. Derivative FinanzinstrumenteDie zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Credit Default Swaps (CDS) werden zur Absicherung von Forderungen eingesetzt ohne dass eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB zugeordnet wurde. Da die Sparkasse diese CDS bis zur Endfälligkeit halten wird, werden sie nicht eigenständig bilanziert, sondern nur bei der Bewertung der jeweils abgesicherten Forderung berücksichtigt (erhaltene Kreditsicherheit). WährungsumrechnungDie Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der Gesamtposition je Währung vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte werden mit den entsprechenden Terminkursen umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAktivseitePosten 3: Forderungen an Kreditinstitute
Posten 4: Forderungen an Kunden
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um Wertpapiere im Anlagebestand, welche unter pari bzw. zum Nennwert bilanziert sind. Wir gehen bei diesen Wertpapieren von einer Rückzahlung zum Nennwert aus. Der Kursrückgang bei den einzelnen Wertpapieren beruht nicht auf einer Verschlechterung der Bonität, sondern ist zinsinduziert. Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an InvestmentvermögenAn folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10% der Anteile:
Für die dargestellten Investmentvermögen lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor. Die Rücknahme der Anteilsscheine kann jedoch ausgesetzt werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Sparkasse erforderlich erscheinen lassen. Posten 7: BeteiligungenUnter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Darüber hinaus ist die Sparkasse Miltenberg-Obernburg an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. Posten 12: SachanlagenDie Sachanlagen entfallen mit 5.181 TEUR auf Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden, und mit 434 TEUR auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Posten 13: Sonstige VermögensgegenständeDie Sparkasse hält als unbeschränkt haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR, Berlin. Posten 14: RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 9 TEUR (im Vorjahr 12 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag, soweit dieser höher ist als der Ausgabebetrag. Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2022 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Sachanlagen und Forderungen an Kunden (Pauschalwertberichtigungen). Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren und Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 27,77% (Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825% bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht. Entwicklung des Anlagevermögens
*) ohne antizipative Zinsen und sonstige
Abgrenzungen
PassivseitePosten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Posten 3: Verbriefte Verbindlichkeiten
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: RechnungsabgrenzungspostenDer passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 64 TEUR (im Vorjahr 86 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten.ist und Zinscharakter hat. Mehrere Posten betreffende AngabenVermögensgegenstände und Schulden in fremder WährungAuf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 34.287 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 33.895 TEUR. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHPosten 1: EventualverbindlichkeitenHinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine wesentlichen Ereignisse und Informationen bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich in den letzten Jahren nur unbedeutende Ansprüche Dritter ergeben. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Rückgriffsforderungen, Regress- oder Erstattungsansprüche. Posten 2: Andere VerpflichtungenWir gehen derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGPosten 1. a): Zinserträge aus Kredit- und GeldmarktgeschäftenIn dem Posten sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 2 TEUR (im Vorjahr 0 TEUR) enthalten. Posten 2: ZinsaufwendungenIn dem Posten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. aus der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 4 TEUR (im Vorjahr 8 TEUR) enthalten. Posten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und VermittlungDie wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Leasingverträge, Konsumentenkredite). Posten 8: Sonstige betriebliche ErträgeDer Posten enthält sonstige aperiodische Erträge aús der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 462 TEUR als wesentlichen Einzelbetrag. In dem Posten sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 133 TEUR (im Vorjahr 68 TEUR) und Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 1 TEUR (im Vorjahr 0 TEUR) enthalten. Posten 12: Sonstige betriebliche AufwendungenIn dem Posten sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 3 TEUR (im Vorjahr 0 TEUR) und Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 848 TEUR (im Vorjahr 1.903 TEUR) enthalten. Posten 29: BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 in seiner für den 16. Juni 2023 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. AusschüttungssperreAm Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 1.192 TEUR. Die Ausschüttungssperre wirkt nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. SONSTIGE ANGABENDie Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente
Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Swap-Zinskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen VerpflichtungenSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Miltenberg-Obernburg Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK). Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2022 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75% und Zusatzbeitrag 4%) 7,75% der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2023 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei Versorgungspflichtigen Entgelten von 14.998 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2022 1.186 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2022 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis belauft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 20.887 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,78% verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2022 liegen derzeit noch nicht, vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2021 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2022 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Gesamtbezüge des Vorstandes und des VerwaltungsratesDie Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2022 663 TEUR, die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates 93 TEUR. Pensionsrückstellungen und -Zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 516 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2022 10.186 TEUR. Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratDie Sparkasse hatte zum 31. Dezember 2022 Kredite an Mitglieder des Vorstandes in Höhe von 938 TEUR und an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 1.202 TEUR gewährt. Honorare für den AbschlussprüferDie Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Verwaltungsrat und VorstandVerwaltungsrat
Vorstand
Mitarbeiter / -innen
Miltenberg, 28.03.2023 Sparkasse Miltenberg-Obernburg Vorstand Thomas Feußner Philipp Ehni
Miltenberg, 20.04.2023 Sparkasse Miltenberg-Obernburg Vorsitzender des Verwaltungsrats Jens Marco Scherf, Landrat Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2022("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Miltenberg-Obernburg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Miltenberg-Obernburg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Miltenberg-Obernburg definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 48.447 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 293. Der Gewinn vor Steuern beträgt 4.768 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 2.563 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Miltenberg-Obernburg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Lagebericht für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022der Sparkasse Miltenberg-Obernburg für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022Grundlagen der Sparkasse und GeschäftsmodellDie Sparkasse Miltenberg-Obernburg ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Miltenberg. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Miltenberg. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus zwei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Die Sparkasse Miltenberg-Obernburg ist Mitglied des Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbands Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbands Bayern. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse Miltenberg-Obernburg unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31. Dezember 2022 unterhält die Sparkasse eine Hauptstelle, 17 Geschäftsstellen und 7 SB-Geschäftsstellen (z.T. in Kooperation mit regionalen Genossenschaftsbanken/in unserem Geschäftsgebiet. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen RahmenbedingungenDer Jahresauftakt 2022 war noch von der Corona-Pandemie geprägt. Ende Februar traf der Schock des Ukraine-Kriegs die Weltwirtschaft und brachte neuerliche Anspannungen der Lieferketten in weiteren Branchen mit sich. Im Euroraum verteuerten sich die Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt 2022 um 8,4 %, in Deutschland stiegen sie auf 8,7 % (HVPI). Jedoch erhöhten sich die nominalen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte mit einem Plus von 7,2 % ebenfalls stark. Die Sparquote der privaten Haushalte sank um vier Prozentpunkte auf jahresdurchschnittlich 11,2 % und damit auf das langjährige Normalniveau. Hauptträger des gesamtwirtschaftlichen Wachstums war der private Konsum mit einem Plus von 4,6 % (preisbereinigtes Volumen). Das preisbereinigte BIP legte insgesamt um 1,9 % zu, die Staatsausgaben um 3,9 %. Der Staatskonsum erhöhte sich in realer Rechnung um lediglich 1,1 % und stützte das Wachstum im Vergleich zu den beiden pandemiegeprägten Vorjahren nur mehr unterproportional. Die deutschen Bauinvestitionen gingen aufgrund von Materialknappheiten und Kapazitätsengpässen bei Personal und Bauland um real 1,6 % zurück. Die im Jahresverlauf steigenden Zinsen führten zu einem Abflauen vor allem bei neu angestoßenen Bauprojekten. Der deutsche Export erholte sich um real 3,2 %, wohingegen das Importvolumen preisbereinigt um 6,7 % zunahm. Die Importpreise erhöhten sich, getrieben von den darin enthaltenen Energiepreisen, im Vergleich zum Vorjahr um ca. 28 % (vorläufiger Wert auf Basis der ersten elf Monate des Jahres). Die Industrieproduktion war für sich betrachtet rückläufig, wobei sich Schrumpfungen fast ausschließlich auf die energieintensiven Sektoren wie z.B. Chemie konzentrierten. Andere Teile der Industrie konnten dagegen recht konstant weiterproduzieren. Der deutsche Arbeitsmarkt blieb trotz aller Widrigkeiten sehr robust. Die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland stieg um 1,3 % und damit auf einen neuen Höchststand an. Die Arbeitslosenquote (in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit) sank weiter auf 5,3 %, obwohl durch den Ukraine-Krieg ein hoher Drang auf den deutschen Arbeitsmarkt erfolgte. Es bestand weiter nicht nur Fachkräfte-, sondern Arbeitskräftemangel. Der bayerische Arbeitsmarkt besaß ebenfalls traditionell hohe Widerstandskraft. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war im Jahresdurchschnitt 2022 erneut die niedrigste im Bundesgebiet. Die Arbeitslosenquote lag mit 3,1 % sogar deutlich unter dem Vorjahreswert (3,5 %). Den Notenbanken gab die hohe Inflation über explodierende Energie- und Lebensmittelpreise infolge des Ukraine-Kriegs, Erzeugung von Liquidität über Wertpapierankaufprogramme sowie langjährige Null- und Niedrigzinsen und den Nachwehen der Corona-Pandemie Anlass für eine abrupte geldpolitische Wende. Im Juli erfolgte die erste Leitzinsanhebung im Euroraum seit 2011, womit die seit 2014 herrschende Negativzinssituation am Geldmarkt beendet wurde. In weiteren Anhebungsschritten erhöhte die EZB das Leitzinsniveau bis zum Jahresende 2022 um insgesamt 2,5 Prozentpunkte. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 2,0 %. Aufgrund der Zinssteigerung, der Baukostenexplosion und der Förderkürzung ist die Nachfrage nach Wohnbaukrediten im 2. Halbjahr deutlich zurück gegangen. Wegen der schlechteren Wirtschaftsaussichten werden potentielle Bauherren in Deutschland vorsichtiger. Außerdem steht bei der herrschenden Inflation weniger finanzieller Spielraum für die Tilgung der Wohnbaukredite zur Verfügung und immer weniger Haushalte können sich daher überhaupt noch ein Eigenheim leisten. Mit Allgemeinverfügung vom 31.01.2022 wurde die Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers auf 0,75% des nach Art. 92 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Gesamtforderungsbetrags von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgelegt. Dieser ist ab dem 01.02.2023 zu erfüllen. Der antizyklische Kapitalpuffer (Countercyclical capital buffer - CCyB) gilt als ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht. Es soll die Widerstandsfähigkeit der Banken durch den Aufbau eines Kapitalpuffers in Zeiten eines übermäßigen Kreditwachstums erhöhen. Die rechtlichen Grundlagen des Puffers finden sich insbesondere in den Artikeln 130,135 bis 140 Capital Requirements Directive (CRD IV) die im § lOd in Verbindung mit § 64r Kreditwesengesetz (KWG) in deutsches Recht umgesetzt wurden. Der Puffer darf im Krisenfall explizit aufgezehrt werden und zur Abfederung von Verlusten dienen. Dadurch soll die Entstehung einer Kreditklemme vermieden werden. Neben der Erhebung des antizyklischen Kapitalpuffers ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 01.04.2022 noch einen sektoralen Systemrisikopuffer für Risikopositionen von mit Wohnimmobilien besicherten Krediten an. Dieser wirkt zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegen, die nicht vollständig durch den antizyklischen Kapitalpuffer abgedeckt werden können. Auch dieser Puffer ist von den Kreditinstituten ab dem 01.02.2023 zu erfüllen. Regionale RahmenbedingungenIm Geschäftsgebiet der Sparkasse - dem Landkreis Miltenberg - leben derzeit auf 716 km 2 insgesamt 129.886 Einwohner (Quelle: Landkreis Miltenberg; Stand: Juni 2022). Der Kaufkraft-Index (Deutschland = 100) liegt bei 97,6 und ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen (Quelle: IHK Aschaffenburg; Stand 2021). Der Landkreis Miltenberg zeichnet sich durch seine zentrale Lage in Deutschland, die gute Verkehrsinfrastruktur sowie die Zugehörigkeit zur Metropolregion Frankfurt Rhein Main aus. Im Geschäftsgebiet der Sparkasse sind unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten. Die wirtschaftlichen Aktivitäten konzentrieren sich vor allem entlang der Mainlinie und der wichtigen Verkehrsader B 469. Hier sind viele Unternehmen ansässig. In den Spessart- und Odenwald-Gemeinden hingegen herrschen schwierigere Bedingungen, was sich auch in der Bevölkerungsentwicklung und bei den Gewerbeansiedlungen niederschlägt. Der Landkreis bildet zusammen mit dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg den Wirtschaftsraum "Bayerischer Untermain". Die Arbeitslosenquote im Landkreis Miltenberg lag per Dezember 2022 mit 3,2 Prozent über dem Vorjahresniveau (2,8 Prozent). Das Arbeitslosenniveau bewegt sich leicht über dem bayerischen Durchschnitt (Stand Dezember 2022: 3,1 Prozent). Im bundesdeutschen Vergleich (Stand Dezember 2022: 5,3 Prozent) kann das Arbeitsmarktumfeld im Landkreis Miltenberg als überdurchschnittlich günstig bezeichnet werden (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Wirtschaftsraum Bayerischer Untermain verbleibt auf niedrigem Niveau. Im Jahr 2021 waren laut Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg 74 Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen (2020: 78 und 2019: 66). Gemäß IHK-Konjunkturbericht beurteilen die Unternehmen die Geschäftslage insgesamt pessimistischer als im Vorjahr. Der Konjunkturklimaindikator, der sich aus der aktuellen Lageeinschätzung und den Erwartungen für die kommenden Monate zusammensetzt, fällt von 112,3 Punkten im Vorjahr auf 104,6 Punkte. (Quelle: IHK Aschaffenburg). In ihrem Geschäftsgebiet steht die Sparkasse im Wettbewerb mit insgesamt vier genossenschaftlichen Instituten. Darüber hinaus unterhalten die Hypo-Vereinsbank, die Postbank und die Degussa-Bank jeweils eine Geschäftsstelle im Landkreis. Der Bankenmarkt ist also stark durch die Aktivitäten der Genossenschaftsbanken und der Sparkasse geprägt. Die Sparkasse ist das größte selbstständige Kreditinstitut mit Geschäftssitz im Landkreis Miltenberg. Die Zufriedenheit ihrer Kunden hat für die Sparkasse Miltenberg-Obernburg eine hohe Bedeutung. Aus diesem Grund wurde auch im Geschäftsjahr 2022 wieder eine Kundenzufriedenheitsbefragung durchgeführt. Beim Sparkassen-Onlinekundendialog beurteilten diesmal 95% (Vorjahr: 93%) der teilnehmenden Privatkunden die Leistungen der Sparkasse mit "ausgezeichnet", sehr gut" oder "gut". Diese Ergebnisse sind gerade im Hinblick auf das weiter schwierige Markt- und Branchenumfeld sehr erfreulich. Die Erkenntnisse aus der Befragung helfen der Sparkasse, ihre Kunden auch in Zukunft in allen finanziellen Fragen bedarfsgerecht und mit hoher Qualität zu beraten und zu betreuen. Der zunehmenden Bedeutung digitaler Angebote wurde durch den Einsatz des Befragungsmoduls "Kunden und Digitalisierung" Rechnung getragen. GeschäftsverlaufIm Prognoseberichts des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen ein deutliches Wachstum und bei den Kundeneinlagen ein leichter Anstieg erwartet wird. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf haben sich teilweise erfüllt. Die Bilanzsumme sinkt im Jahr 2022 auf 2.096,9 Mio. EUR. Der Rückgang von 117,3 Mio. EUR oder 5,3 % im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und die vorzeitige Rückzahlung der Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) zurückzuführen. Die Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB liegen mit 1.222,1 Mio. EUR um 66,4 Mio. EUR (+5,7%) über dem Vorjahresniveau. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf die verstärkte Nachfrage nach Wohnungsbaukrediten zurückzuführen. Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse reduzierten sich um 72,6 Mio. EUR auf 752,8 Mio. EUR (-8,8%). Diese Entwicklung ist zu einem großen Teil auf Umschichtungen zugunsten von Forderungen an Kunden zurückzuführen. Bei der Barreserve war im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 114,8 Mio. EUR auf 65,1 Mio. EUR (-63,8%) zu verzeichnen, der im Wesentlichen auf die Reduzierung des Guthabens bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen ist. Der unter den Beteiligungen ausgewiesene Anteilsbesitz der Sparkasse nimmt um 5,5 Mio. EUR auf 38,9 Mio. EUR (+16,3 %) zu. Hierzu trägt maßgeblich eine Zuschreibung auf Verbundbeteiligungen am Jahresende bei. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war ein Rückgang um 71,9 Mio. EUR auf 140,6 Mio. EUR (-33,8 %) zu verzeichnen, was hauptsächlich in der vorzeitigen Rückzahlung der Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) begründet ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen einen Rückgang um 46,4 Mio. EUR auf 1.691,6 Mio. EUR (-2,7 %) auf. Während die Spareinlagen mit 285,2 Mio. EUR um 40,7 Mio. EUR (-12,5 %) deutlich unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 1.406,5 Mio. EUR lediglich einen leichten Rückgang von 5,7 Mio. EUR oder -0,4 % auf. Die Sparten des Dienstleistungs- und Verbundgeschäftes haben sich insgesamt positiv entwickelt. Diese Entwicklung ist auf das ansteigende Vertragsvolumen im Immobilienvermittlungsgeschäft und Bauspargeschäft zurückzuführen. Dagegen mussten in den Sparten Wertpapiervermittlungsgeschäft bzw. im Versicherungsgeschäft Rückgänge beim Vertragsvolumen hingenommen werden. VermögenslageIn der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt: AKTIVA
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der andauernden Niedrigzinsphase mit einer leicht niedrigeren Zuführung zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) rechnet. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Covid-19-Krise Reserven nach § 340f/g HGB zur Deckung von Bewertungsergebnissen eingesetzt werden müssen. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage haben sich weitgehend erfüllt, wenngleich die Entwicklungen maßgeblich durch die Kriegs- und nicht durch die Pandemie-Folgen beeinflusst wurden. In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine bedeutsamen Veränderungen. Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird die Sicherheitsrücklage 136,8 Mio. EUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 1,6 % gegenüber dem Vorjahr. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Zum Bilanzstichtag liegt die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 17,53% (Vorjahr 16,47%). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 9,0 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG, wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. FinanzlageIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügt und die Zahlungsbereitschaft jederzeit gewährleisten wird. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage haben sich erfüllt. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft dienen kurz- und mittelfristiger Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt fünf Jahre. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank und der BayernLB wurden zeitweilig in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde Gebrauch gemacht, diese wurden jedoch im Jahresverlauf vorzeitig zurückgezahlt. Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 169,6 % deutlich über dem Mindestwert. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie betrug zum Bilanzstichtag 121,8 %. Ebenso war die Survival Period des Risikoszenarios im gesamten Geschäftsjahr größer als 12 Monate. ErtragslageZur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass trotz der anhaltenden Belastung aufgrund des Niedrigzinsumfeldes sowie der Unsicherheiten bezüglich der weiteren Pandemie-Entwicklung mit einem deutlich über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung und einem moderaten Rückgang der Cost-Income-Ratio zu rechnen ist. Zudem prognostizierte die Sparkasse ein leicht unter dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis nach Bewertung. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage haben sich weitgehend erfüllt. Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Im Gegensatz zu den Vorjahren verzeichnete dieser einen leichten Anstieg. Ursächlich hierfür sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr sowohl auf das Kundenkreditgeschäft als auch auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse niedergeschlagen haben. Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2022 deutlich über dem Vorjahreswert. Ursächlich waren im Wesentlichen steigende Erlöse aus dem Bauspar- und Immobiliengeschäft. Bei den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ergab sich eine geringfügige Reduzierung gegenüber dem Vorjahr. Sowohl der Personalaufwand, als auch die anderen Verwaltungsaufwendungen gingen leicht zurück. Insgesamt wirkt sich das konsequente Kostenmanagement der Sparkasse aus, wobei auch gezielte Investitionen vorgenommen werden. Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 0,59 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) mit 0,11 %-Punkten der DBS über dem Vorjahreswert. Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag) beträgt 70,9 % (Vorjahr 74,6 %). Das Bewertungsergebnis fiel mit einem negativen Saldo von 6,0 Mio. EUR um 1,2 Mio. EUR ungünstiger aus als im Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür waren maßgeblich Abschreibungen bei den Eigenanlagen, sowie Zuschreibungen auf Verbundbeteiligungen und die Auflösung von Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,32 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,06 %-Punkte der DBS über dem Vorjahreswert. Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich leicht um 0,2 Mio. EUR auf einen negativen Saldo von 2,2 Mio. EUR. Mit 2,1 Mio. EUR weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr ein um 0,3 Mio. EUR höheres Jahresergebnis aus. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,1 %. Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der SparkasseDie Sparkasse kann in Anbetracht des Russland-Ukraine-Kriegs und der Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten auf ein insgesamt zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2022 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die Vermögens- und Finanzlage als zufriedenstellend beurteilt werden. Die Ertragslage hat sich insgesamt zufriedenstellend entwickelt. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten nicht vollumfänglich aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. RisikoberichtRisikomanagementZu den Kernfunktionen von Kreditinstituten gehören die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken. Maßgebliche Bestandteile unseres Risikomanagements sind die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung von Systemen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung sowie zur Kommunikation von Risiken. Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung der Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit in einer Geschäfts- und in einer Risikostrategie festgelegt sowie hieraus geschäftsfeldbezogen verschiedene Teilstrategien abgeleitet. Die Strategien werden jährlich überprüft und ggf. angepasst. Darüber hinaus besteht ein Verhaltenskodex. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die zur Geschäftsstrategie und den daraus resultierenden Risiken konsistente Risikostrategie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis der Risikotragfähigkeit die Ziele der Risikosteuerung, die wesentlichen Geschäftsaktivitäten und die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele berücksichtigt. Mit Hilfe von Risikolimiten wird bestimmt, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen die Sparkasse bereit ist, Risiken einzugehen. Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit hat die Sparkasse ein Risikomanagement eingerichtet und Verantwortlichkeiten und Strukturen, Prozesse sowie entsprechende Instrumente und Methoden festgelegt. Den formalen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements bilden die einschlägigen bankaufsichtlichen Vorgaben, die neben dem § 25a KWG vor allem durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) geprägt sind. Die Zuständigkeiten für das Risikomanagement sind geregelt. Der Gesamtvorstand beschließt die Risikoausrichtung einschließlich der anzuwendenden Methoden und Verfahren zur Risikoidentifikation, -messung, -Steuerung, -Überwachung und -kommunikation. Er trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement. Das Risikocontrolling, das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die Adressenausfall-, Beteiligungs-, Marktpreis-, Liquiditätsrisiken sowie operationeilen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Das Risikocontrolling führt die Risikoinventur durch und erstellt das Gesamtrisikoprofil. Dem Risikocontrolling obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -Controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet das Risikocontrolling die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnungen, des Kapitalplanungsprozesses sowie des Refinanzierungsplans und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Es unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie beteiligt. Die für die - Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter des Unternehmensbereichs Steuerung, Fachbereich Controlling, wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Bereichsdirektor Steuerung. Dieser ist dem Überwachungsvorstand unterstellt. Der Vorstand hat eine Compliance-Funktion eingerichtet, deren Aufgaben von den Mitarbeitern des Bereichs Beauftragtenwesen wahrgenommen werden. In dieser sind die Aufgaben im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger strafbarer Handlungen und mit der Compliance-Funktion gemäß WpHG zusammengefasst. Die Leiterin dieses Bereichs ist als Compliance Beauftragte unmittelbar dem Vorstand unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Die Interne Revision gewährleistet als Instrument des Vorstands die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements. Der Risikomanagementprozess beinhaltet alle Aktivitäten der Sparkasse zum systematischen Umgang mit Risiken. Die Basis bildet das auf Grundlage der jährlichen Risikoinventur erstellte Risikohandbuch der Sparkasse. Hier sind die Einzelschritte der Risikoerkennung, Risikomessung, Risikobewertung, Risikosteuerung, des Risikoreportings und der Risikokontrolle in komprimierter Form dargestellt und beschrieben. Folgende Risikoarten sind hierin als wesentlich definiert: Adressenausfallrisiken, Beteiligungsrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Für diese Risiken verfügt die Sparkasse über ein Risikofrüherkennungssystem. Es soll gewährleisten, dass sich abzeichnende Risiken frühzeitig und laufend aufgezeigt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Neben der Messung und Steuerung von Risiken in den einzelnen Bereichen werden regelmäßig Risikotragfähigkeitsanalysen auf Gesamthausbasis durchgeführt. Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit werden - unter Berücksichtigung der in der Risikostrategie festgelegten Risikobereitschaft für das jeweilige Geschäftsjahr auf Gesamtbankebene - Risikolimite festgelegt. Die Risikotragfähigkeit wird periodisch (Going Concern-Ansatz) ermittelt. In der periodischen Risikotragfähigkeit werden die Risiken danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den Jahresüberschuss der Sparkasse hat. Das periodische Risikodeckungspotenzial wird auf Basis von Ergebnisgrößen und bilanzieller Eigenkapitalbestandteile ermittelt. Das so ermittelte Risikodeckungspotenzial wird zur Deckung der Risiken bereitgestellt. Die Ermittlung der Risiken erfolgt rollierend auf ein Jahr. Bei den Risiken, deren Höhe mit Hilfe von Szenarien ermittelt wird, legt die Sparkasse in der Regel in der periodischen Sicht ein Konfidenzniveau von 95,0 % sowie jeweils eine Haltedauer von einem Jahr zu Grunde. Die Auslastung der Limite wird laufend überwacht. Neben der Risikotragfähigkeit werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, bei denen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber unwahrscheinlichen aber plausiblen Ereignissen analysiert wird. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs und einer Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg analysiert. Zusätzlich zu den betrachteten Szenarien wird ein inverser Stresstest durchgeführt. Die Sparkasse hat einen Prozess zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs eingerichtet. Der Planungsprozess umfasst einen Zeitraum von drei Jahren. Aufgrund der erwarteten Geschäftsentwicklung bzw. der prognostizierten Ertragsentwicklung plant die Sparkasse sowohl die Entwicklung der regulatorischen als auch der wirtschaftlichen Eigenmittel. Aus den Plandaten lassen sich insbesondere die zukünftige Erfüllung der Kapitalquoten nach der CRR sowie das zukünftig zur Abdeckung von Risiken in der Risikotragfähigkeit zur Verfügung stehende interne Kapital ermitteln. Die Sparkasse hat darüber hinaus einen Prozess zur Planung des zukünftigen Refinanzierungsbedarfs mit einem Planungszeitraum von drei Jahren eingerichtet. Risikoarten und deren AbsicherungAdressenausfallrisikenAus der Aufgabenstellung der Sparkasse (Art. 2 SpkG) ist vor allem das Adressenrisiko im Kundenkreditgeschäft von besonderer Bedeutung für die Sparkasse. Die Steuerung der Adressenrisiken erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassen-, der Bonitäts- und der Branch en struktur. Adressenausfallrisiken im KundengeschäftUnter Adressenrisiken im Kundengeschäft versteht die Sparkasse die Gefahr, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht bzw. nur eingeschränkt oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann (Ausfallrisiko). Zur Steuerung der Adressenausfallrisiken auf Basis der geschäftspolitischen Ausrichtung hat der Vorstand der Sparkasse Festlegungen im Rahmen der Risikostrategie getroffen. Im Bereich der Adressenrisiken wird zunächst das Kreditportfolio nach den wesentlichen strukturellen Merkmalen (z. B. Größenklassenstruktur, Branchenstruktur, Sicherheiten, Bonitätsklassen, Risikoklassen, Blankoanteile) analysiert. Insbesondere wird auf eine angemessene günstige Streuung nach Branchen und Risikostruktur abgestellt. Zum 31. Dezember 2022 wurden etwa 43,4 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, sowie 55,0 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen vergeben. Die Branchenstruktur zeigt einen Schwerpunkt bei dem "verarbeitenden Gewerbe" und dem "Grundstücks- und Wohnungswesen". Ferner sind im Bereich der gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Immobilienfinanzierungen eine wachsende Nachfrage festzustellen. Das Ländertransferrisiko, dass sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere und Spezialfonds betrug am 31. Dezember 2022 13,5 %. Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Zur Beurteilung der Adressenrisiken im Kundengeschäft erfolgen individuelle Bonitätsbeurteilungen sowie laufende Bonitätsüberwachungen. Hierzu werden verschiedene Bonitätsmerkmale, wie z. B. Kapitaldienstfähigkeit, Sicherheitenstellung und Eigenkapitalquote analysiert. Für die Risikoklassifizierung werden zusätzlich die von der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten Rating- und Scoringverfahren eingesetzt. Mit diesen Verfahren werden die einzelnen Kreditnehmer zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios entsprechend ihrer individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelnen Risikogruppen zugeordnet. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine Überprüfung, ob das Engagement in eine intensivere Überwachung zu überführen ist. Entscheidend für die Bonitätseinstufung sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und die daraus ermittelte Zahlungsfähigkeit. Kritische Kreditengagements werden von spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Grundlage eines Sanierungs- bzw. Abwicklungskonzeptes betreut (Problemkredite). Auf dieser Basis ermittelt die Sparkasse die Adressenrisiken im Kreditgeschäft. Die Abschirmung der Adressen risiken ist im Rahmen unserer Risikotragfähigkeit durch das zugewiesene Risikodeckungspotenzial sichergestellt. Zum 31. Dezember 2022 war fast das gesamte Bruttokundenkreditvolumen in Höhe, von 1.243,4 Mio. EUR im Risikobewertungssystem erfasst. Davon waren 96,3 % der Risikogruppe 1 bis 10 (Ausfallwahrscheinlichkeit < 2,96 %) zugeordnet. Die Anteile der Kredite mit erhöhten Risiken der Risikogruppen 11 bis 15 (Ausfallwahrscheinlichkeiten > 4,44%) betragen 1,3%. Nur 1,0% der gerateten Kundenkredite werden der Risikogruppe 16-18 zugeordnet. Für die Restgröße von 1,3 % der Kundenkredite liegt per 31. Dezember 2022 kein Rating vor. Das Limit für Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft in Höhe von 3,0 Mio. EUR war zum 31. Dezember 2022 mit 0,5 Mio. EUR ausgelastet. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass die fälligen Zins- und Tilgungszahlungen voraussichtlich nicht gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen erbracht werden können. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Die Adressenausfallrisiken werden durch ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling täglich überwacht. Das Ergebnis der Berechnungen wird an den Vorstand weitergeleitet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Adressenausfallrisiken entscheidet. Entwicklung der Risikovorsorge:
Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfällt der überwiegende Teil auf Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Personen. Die Direktabschreibungen, Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) und Nettozuführungen/Auflösungen von EWB entfallen nahezu vollständig auf im Inland ansässige Privatpersonen und Unternehmen. Insgesamt ist das Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratingklassen bzw. Risikogruppen diversifiziert. Aufgrund des Geschäftsmodells und der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes ergibt sich ein Schwerpunkt bei grundpfandrechtlich gesicherten Wohnungsbaudarlehen im Landkreis Miltenberg. Die Grundpfandrechte verteilen sich dabei auf eine Vielzahl an Objekten. Damit besteht eine Konzentration aus der Sicherheitenart, jedoch nicht aus einzelnen Kreditsicherheiten. Im gewerblichen Kreditgeschäft sind mit Blick auf die breite Branchendiversifikation und das granulare Portfolio ebenfalls keine besonderen Risikokonzentrationen zu erkennen. Das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft hat sich in 2022 verbessert. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Insgesamt stuft die Sparkasse die Entwicklung der Risikolage aus dem Kreditgeschäft als gut ein. Die Messung des Adressenausfallrisikos im Kundengeschäft in periodischer Sicht erfolgt mit CPV auf Basis der jährlich von der S-Rating und Risikosysteme GmbH (SR) zur Verfügung gestellten Steuerdaten. Der für die Risikotragfähigkeit verwendete Risikowert ist der unerwartete Verlust für einen Risikohorizont von einem Jahr bei einem Konfidenzniveau von 95,0 %. Adressenausfallrisiken aus EigengeschäftenUnter Adressenausfallrisiken aus Eigengeschäften versteht die Sparkasse die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder dem Ausfall eines Emittenten, Kontrahenten oder eines Referenzschuldners. Zu den Handelsgeschäften gehören alle in den MaRisk festgelegten Geschäftsarten. Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken aus Eigengeschäften bestehen Emittenten- und Kontrahentenlimite. Die Risiken werden durch die sorgfältige Auswahl der Vertragspartner nach den Regeln der Kreditwürdigkeitsprüfung begrenzt. Hierbei werden auch externe Ratings und die damit verbundenen Ausfallwahrscheinlichkeiten zur Gewichtung der bestehenden Volumina herangezogen. Der Bestand der Wertpapiere in Höhe von 609,7 Mio. EUR entfällt auf Schuldverschreibungen und Anleihen (285,6 Mio. EUR), sowie Investmentvermögen (324,1 Mio. EUR). Die von der Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zu 99,6 % über ein Rating zwischen AAA und BBB und liegen damit im sog. "Investment-Grade-Bereich". Bei den Wertpapieren ohne Rating handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentvermögen. Für die im Wertpapier-Spezialfonds gehaltenen Anlagen bestehen Anlagerichtlinien, die insbesondere das Anlageuniversum, die Volumina für Einzelinvestments sowie bei Rentenfonds die erlaubten Ratingstrukturen definieren. Darüber hinaus wird der Geschäftsumfang durch die vom Vorstand vorgegebene Risikostrategie begrenzt. Das Limit für Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft in Höhe von 4,0 Mio. EUR war zum 31. Dezember 2022 mit 1,2 Mio. EUR ausgelastet. Alle Limite werden durch ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling täglich überwacht. Die festgelegten Limite für das Emittenten- und Kontrahentenrisiko bewegten sich, abgesehen von genehmigten Überschreitungen im Bagatellbereich, im gesamten Geschäftsjahr innerhalb der festgelegten Grenzen. Die Risikosituation kann als tragbar angesehen werden. Im Bereich der Eigengeschäfte bestehen derzeit keine nennenswerten Adressenrisiken. Die Ergebnisse werden an den Vorstand weitergeleitet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten entscheidet der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Adressenrisiken. Eine Konzentration ergibt sich bei Schuldtiteln aus dem Finanzdienstleistungssektor, insbesondere bei Emittenten aus der Sparkassen-Finanzgruppe. Aus unserer Sicht ergeben sich aufgrund der insgesamt guten Bonität der Landesbanken und angesichts des gemeinsamen institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aus diesen Konzentrationen derzeit keine gravierenden Risiken. Das Ländertransferrisiko aus Eigengeschäften ist von untergeordneter Bedeutung. Die Messung des Adressenausfallrisikos im Eigengeschäft in periodischer Sicht erfolgt mit CPV auf Basis der jährlich von der S-Rating und Risikosysteme GmbH (SR) zur Verfügung gestellten Steuerdaten. Der für die Risikotragfähigkeit verwendete Risikowert ist der Quantilswert für einen Risikohorizont von einem Jahr bei einem Konfidenzniveau von 95,0 %. BeteiligungsrisikenUnter dem Beteiligungsrisiko versteht die Sparkasse die Gefahr einer bonitätsbedingten Wertminderung des Unternehmenswertes. Die Ausrichtung im Bereich der Beteiligungen wird im Rahmen der Strategien behandelt. Beteiligungen werden zur Unterstützung des Verbundgedankens (sog. Verbundbeteiligungen), zur Erfüllung von Verpflichtungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe und zur Förderung des regionalen Wirtschaftsraums eingegangen. Das Risikocontrolling für die Verbundbeteiligungen wird durch den SVB wahrgenommen. Die Risiken aus sonstigen Beteiligungen werden durch das Risikocontrolling gesteuert und überwacht. Basis für die Steuerung (Beteiligungscontrolling) bildet unter anderem die Risikostrategie (Teilbereich: Beteiligungen) der Sparkasse, in der qualitative Anforderungen sowie quantitative Anforderungen für Beteiligungen festgelegt sind. Die Beteiligungsrisiken werden in das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse einbezogen und in den Stresstests berücksichtigt. Neben der Risikoquantifizierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit erfolgt zusätzlich eine qualitative Beurteilung durch ein jährliches Reporting. Die Beteiligungsrisiken werden durch das Risikocontrolling an den Vorstand berichtet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Adressenrisiken aus Beteiligungen entscheidet. Die Messung des Beteiligungsrisikos erfolgt mittels eigener Berechnungen auf Basis eines für alle Beteiligungen einheitlichen Risikoparameters, welcher im Rahmen einer qualifizierten Expertenschätzung festgelegt und jährlich überprüft wird. Die Festlegung erfolgt stets konservativ, so liegt der Risikoparameter stets deutlich über dem höchsten eingetretenen Bewertungsergebnis der letzten 20 Jahre. Das Risiko aus Beteiligungen wird aus Sicht der Sparkasse als vertretbar angesehen. Insgesamt betrachtet konzentriert sich das Beteiligungsrisiko vor allem auf die Verbundbeteiligungen. Das festgelegte Limit für das Abschreibungsrisiko aus Beteiligungen in Höhe von 6,4 Mio. EUR war zum 31. Dezember 2022 mit 7,2 Mio. EUR ausgelastet. MarkpreisrisikenMarktpreisrisiken aus HandelsgeschäftenMarktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von z. B. Wertpapieren, Währungen, Immobilien und Rohstoffen sowie aus Schwankungen der Zinssätze einschließlich der Veränderung von Spreadausweitungen. Zur Risikomessung werden durch die Geschäftsleitung je Risikokategorie Risikolimite und Parameter für die Marktpreisrisiken festgelegt, die sich am Risikotragfähigkeitssystem orientieren und durch die unerwarteten Verluste ausgelastet werden. Sämtliche wesentlichen Marktpreisrisiken werden regelmäßig nach Art und Höhe bewertet. Bei der Messung und Überwachung der Risikopositionen und der Analyse der damit verbundenen Verlustpotenziale (Risiko-Controlling) wendet die Sparkasse die periodische Sicht an. Die Marktpreisrisiken werden täglich auf Basis aktueller Marktpreise ermittelt und auf die Limite angerechnet. Das Limit für Marktpreisrisiken beträgt 43,2 Mio. EUR. Die Auslastung zum 31. Dezember 2022 liegt bei 33,2 Mio. EUR. Alle Limite werden durch ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling täglich überwacht. Das Ergebnis der Berechnungen wird an den Vorstand weitergeleitet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Marktpreisrisiken entscheidet. Neben dem Risikoszenario werden vierteljährliche Stresstests im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung durchgeführt. Das Ergebnis wird im Rahmen des MaRisk-Gesamtberichts reportet. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwartet hohen Marktpreisschwankungen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die Auslastung des Limits für Marktpreisrisiken bewegte sich im gesamten Geschäftsjahr innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limits. Die Überwachung des Marktpreisrisikos wird im Controlling mit Hilfe der DV-Anwendung SimCorp Dimension unter strenger Beachtung der Funktionstrennung zum Handel wahrgenommen. ZinsänderungsrisikenAufgrund der Geschäftsstruktur und der Nachfrage im Kundengeschäft ist ein wesentlicher Teil der Vermögensanlagen, insbesondere Forderungen an Kunden, mit überwiegend langfristigen Zinsbindungen ausgestattet. Demgegenüber sind die Finanzierungsmittel in einem geringeren Umfang festzinsgebunden; zudem ist die Laufzeit der Zinsbindungen auf der Passivseite überwiegend kürzer als auf der Aktivseite. Ein bedeutender Teil der Einlagen von Kunden ist variabel verzinslich. Das Zinsänderungsrisiko besteht in einer negativen Abweichung des Zinsüberschusses von einem erwarteten Wert und in einem Abschreibungsrisiko auf Grund von Marktänderungen (periodische Betrachtung). Darüber hinaus werden auch Barwertveränderungen (Abweichung von der erwarteten Performance) des Zinsbuchs als Zinsänderungsrisiko definiert (wertorientierte Betrachtung). Die Messung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken erfolgt sowohl auf periodischer als auch wertorientierter Basis. Die Sparkasse setzt im Rahmen der institutsspezifischen Risikosteuerung bei der periodischen Ermittlung des Zinsspannenrisikos des Gesamtinstituts regelmäßig das Portal msgGillardon in den Varianten standardisierte Hochrechnung und individuelle Szenariorechnung ein. Die Ermittlung und Bewertung des Zinsänderungsrisikos erfolgt vierteljährlich. Der Risikoermittlung liegt eine historische Szenarioanalyse mit sechs verschiedenen Zinsszenarien, die sich an der Methodik der BCBS-368-Leitlinie anlehnen zugrunde. Die Ableitung dieser Parameter basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 95,0 % sowie einer Zeitreihe von 2006 bis 2022. Darüber hinaus wird der Wert des Portfolios unter Zugrundelegung unterschiedlicher Annahmen über die künftige Zinsentwicklung simuliert, wobei eines der Szenarien einen um 100Bp (Basispunkte) Ad-hoc-Zinsanstieg darstellt. Diese vierteljährlich durchgeführten Simulationen zeigen mögliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Sparkasse, so dass ggf. Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Der ermittelte Risikowert wird im Rahmen der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Die wertorientierte Quantifizierung und Steuerung erfolgt mittels der integrierten Zinsbuchsteuerung Plus auf Basis der Modernen Historischen Simulation. Dabei wird ein Konfidenzniveau von 95,0 % und eine Haltedauer von 90 Handelstagen zugrunde gelegt. Die Risikomessung erfolgt auf Basis des Value at Risk. Der auf der Grundlage des BaFin-Rundschreibens 06/2019 vom 12.08.2019 (Żinsanderungsrisiken im Anlagebuch) zum 31. Dezember 2022 ermittelte Zinsrisikokoeffizient gemäß § 25a Abs. 2 KWG betrug 11,7%. Der Zinsrisikokoeffizient errechnet das Absinken des wirtschaftlichen Werts der Geschäfte des Anlagebuchs (Zinsbuchbarwerts) bei einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung von +200 Basispunkten im Verhältnis zu den Eigenmitteln. Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in einem hohen Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse. Zur Steuerung und Überwachung der Zinsänderungsrisiken werden dem Vorstand monatlich Berichte zur Verfügung gestellt. Zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken werden neben bilanzwirksamen Instrumenten auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zins-Swaps eingesetzt. Zum Bilanzstichtag waren nominal 235,0 Mio. EUR Zinsswaps im Bestand. Die Risiken bewegen sich innerhalb des vom Vorstand festgelegten geschäftspolitischen Rahmens und sind ebenfalls Inhalt des regelmäßigen Reportings. Das Limit für Zinsänderungsrisiken in Höhe von 3,5 Mio. EUR war zum 31. Dezember 2022 mit 1,9 Mio. EUR ausgelastet. LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können (Zahlungsunfähigkeitsrisiko), zusätzliche Refinanzierungsmittel nicht bzw. nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden können (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. nur mit Preisabschlägen verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko). Das Liquiditätsrisiko wird durch eine entsprechende Liquiditätsvorsorge mittels interner Liquiditätsplanungen, einer täglichen Disposition und einer möglichst ausgewogenen Strukturierung der Aktiva und Passiva gesteuert. Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben (Mindestreservevorschriften, LCR) werden dabei berücksichtigt. Die Liquiditätsbeschaffung erfolgt grundsätzlich über Kundeneinlagen. Kurzfristige Liquidität wird primär über den Geldmarkt bzw. über die Deutsche Bundesbank sichergestellt. Als Grundlage für die Planung und Steuerung der Liquidität dienen der Sparkasse verschiedene Liquiditätsübersichten. Auf Basis von Prognosewerten erfolgt eine vierteljährliche Liquiditätsvorschau für einen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren. Für die LCR wird mittels des LCR-Steuerers vierteljährlich eine Prognose für sechs Monate vorgenommen. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird mittels eines cashflow-orientierten Ansatzes vierteljährlich ermittelt. Es werden hierbei verschiedene Szenarien simuliert, die unterschiedlich hohe Intensitäten an Liquiditätszu- und -abflüssen unterstellen. Als Ergebnis erhält man jeweils die errechnete Kennzahl "Survival Period" (Überlebenszeitraum). Die Sparkasse hat hierfür einen Mindestwert von 12 Monaten definiert. Per Ultimo Dezember 2022 lag die Survival Period im steuerungsrelevanten Risikoszenario bei über 24 Monaten. Die Sparkasse führt jährlich Berechnungen bzw. Stresstests durch, die aufzeigen, inwieweit die Sparkasse potentielle auftretende Refinanzierungsrisiken bewältigen kann. Die LCR betrug zum 31. Dezember 2022 169,6%. Sie bewegte sich im Geschäftsjahr innerhalb der aufsichtsrechtlichen Grenzen und entsprechend unseren Erwartungen. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Die Sparkasse verfügt insgesamt über eine Liquidität, die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Im Rahmen der regelmäßigen Berichte aus der Gesamtbanksteuerung wird vierteljährlich an den Vorstand über die Liquiditätssituation und die Stresstests berichtet. Liquiditätskonzentrationen bestehen nicht. Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Liquiditätsengpässe sind nicht erkennbar bzw. absehbar. Operationelle RisikenDas operationelle Risiko (OpRisk) ist die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken als Folgerisiken ein. Ziel ist es, alle relevanten operationeilen Risiken frühzeitig zu erkennen, um so den kontrollierten Umgang mit den Risiken zu ermöglichen und die Eintrittswahrscheinlichkeit von Verlusten zu vermeiden bzw. zu verringern. Der systematische Umgang mit operationeilen Risiken erfolgt auf Basis der festgelegten Risikostrategie. Die operationellen Risiken werden regelmäßig und anlassbezogen identifiziert und dokumentiert. Zu den installierten Regelungen bzw. Verfahren zum Management der operationellen Risiken zählen insbesondere zentrale Vorgaben durch Arbeitsanweisungen, das interne Kontrollsystem, die schriftlich fixierte Ordnung für die Aufbauorganisation und die wesentlichen Arbeitsabläufe, der Einsatz von qualifiziertem Personal sowie die ständige Weiterentwicklung der Methoden und die Verbesserung der technischen Abläufe. Betriebsrisiken aus dem IT-Bereich, aus Organisations- und Bearbeitungsfehlern werden durch Vereinbarungen mit einem externen Rechenzentrum bzw. den Einsatz qualifizierter Mitarbeiter gemindert. Versicherbare Gefahrenpotenziale sind grundsätzlich durch Versicherungsverträge in banküblichem Umfang abgeschirmt. Rechtliche Risiken werden durch den Einsatz von Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragte reduziert. Zur Messung von operationellen Risiken wird das OpRisk-Schätzverfahren angewendet. Operationelle Risiken werden hierbei, auf der Grundlage eingetretener Schadensfälle bei der Sparkasse sowie den bundesweit gesammelten Schadensfällen bei der SR geschätzt. Dabei wird für den unerwarteten Verlust ein Konfidenzniveau von 95,0 % und eine Haltedauer von einem Jahr angenommen. Das Verlustpotential aus dem OpRisk-Schätzverfahren beträgt 651 TEUR, Zur Identifizierung und Messung von operationellen Risiken werden die OpRisk-Szenarien und die Schadensfalldatenbank angewendet. In der Schadensfalldatenbank werden tatsächlich eingetretene Schäden aus operationellen Risiken ab einem Betrag von 1 TEUR erfasst und analysiert (ex-post Betrachtung). Die operationellen Risiken bewegten sich im Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen Limite in Höhe von 900 TEUR, die Auslastung ergibt sich aus dem Verlustpotential des OpRisk-Schätzverfahrens. Der Vorstand und der Verwaltungsrat werden mindestens vierteljährlich im Rahmen des Gesamtrisikoberichts bzw. anlassbezogen über aufgetretene operationelle Schadensfälle und ermittelte Risiken informiert. Umstellung auf neue BanksteuerungDie BaFin hat im Schreiben an die Verbände der Kreditwirtschaft vom 3. Dezember 2021 die Erwartungshaltung an die vollständige Umstellung der internen Risikotragfähigkeitsansätze auf die normative und ökonomische Perspektive gemäß Leitfaden vom 24. Mai 2018 bis spätestens 1. Januar 2023 kommuniziert. Die Übergangsfrist bezüglich der Anwendung des Annex läuft somit zum Jahresende 2022 aus. Im Folgenden wird die ab 2023 anzuwendende neue Risikotragfähigkeitssteuerung kurz dargestellt. Die normative und ökonomische Perspektive sind dabei gleichwertige Steuerungssichten. Die normative Perspektive entspricht einer Kapitalplanung mit einem Planungshorizont von mindestens drei Jahren. Es wird die Einhaltung der regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen in einem Plan- und mindestens einem adversen Szenario ermittelt. Bisher wurde in der Kapitalplanung auch berechnet, ob genügend einsetzbares Risikodeckungspotenzial vorgehalten werden kann, um die periodische Risikotragfähigkeit (Going-Concern-Ansatz) sicherstellen zu können. Die Ermittlung des internen Kapitalbedarfs entfällt in der normativen Perspektive. Die ökonomische Perspektive stellt auf die langfristige Sicherung der Substanz ab. Dem barwertig ermittelten Risikodeckungspotenzial werden die barwertig ermittelten wesentlichen Risiken gegenübergestellt. Hierbei ist auch das Risikodeckungspotenzial aufgrund der Marktwertbetrachtung Schwankungen unterworfen. Die Risiken werden über einen Varianz-Kovarianzansatz ermittelt. Der Risikobetrachtungshorizont beträgt ein Jahr und das Konfidenzniveau 99,9 %. Zur fristgerechten Umsetzung der neuen Regelungen wurde ein Projekt eingerichtet. Ziel des Projekts ist die Implementierung der Methoden und Verfahren, die von den zentralen Dienstleistern SR und Fl entwickelt und in die bestehende IT integriert wurden. Mit der Umsetzung der neuen Anforderungen ist ein erheblicher Anpassungsbedarf in den Risikosteuerungs- und -Controllingprozessen verbunden. Es ist geplant, die ökonomische Perspektive der Risikotragfähigkeit zum Berichtsstichtag 31. März 2023 einsetzen. Die normative Perspektive wird voraussichtlich zum 30. September 2023 in GBS berechnet werden. Bis zum Abschluss des Rollouts werden die Altsysteme zur Ermittlung der Kapitalplanung genutzt. Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage der SparkasseDurch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse werden die Risiken frühzeitig identifiziert, Informationen über die Risiken an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet und gesteuert. Der Verwaltungsrat und der Vorstand werden im Zuge der Risikoberichterstattung vierteljährlich über die Gesamtrisikosituation der Sparkasse informiert. Das Gesamtbanklimit, das durchgängig aus Teillimiten der wesentlichen Risiken besteht, beträgt zum Bilanzstichtag 61,0 Mio. EUR und war mit 44,6 Mio. EUR bzw. 73,2 % ausgelastet und wurde auch während des Geschäftsjahres jederzeit eingehalten. Alle weiteren Limite wurden im Jahresverlauf grundsätzlich eingehalten, Überschreitungen wurde angemessen Rechnung getragen. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse beziehungsweise Marktentwicklungen durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Risikotragfähigkeit war im Geschäftsjahr stets gegeben. Die Risikolage wird insgesamt als zufriedenstellend eingestuft. Die Eigenkapitalausstattung ist hinsichtlich der Unterlegung der aktuellen und zukünftigen Aktivitäten der Sparkasse angemessen. Zum Stichtag sind keine bestandsgefährdenden Risiken ersichtlich. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenDie folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche die Sparkasse auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Die Sparkasse weist darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung, insbesondere den weiteren Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs, der Energiekrise in Europa und den Zins- und Renditeanstiegen am Geld- und Kapitalmarkt, abweichen können. Die für die deutsche Wirtschaft befürchtete Rezession sollte aufgrund der rückläufigen Rohstoffpreise deutlich milder verlaufen als im Herbst 2022 prognostiziert oder sogar ausbleiben. Erste Prognosen aus 2023 zeigen bereits positive Veränderungsraten für das deutsche BIP im Jahr 2023. Die Chefvolkswirte der S-Finanzgruppe veranschlagen im Mittel für 2023 eine Schrumpfung des realen deutschen BIP um 0,8 %. Als Gründe dafür gelten Rückläufe im privaten Konsum, bei den Bauinvestitionen sowie ein aufgrund des schwach bleibenden weltwirtschaftlichen Umfelds abnehmender Handelssaldo. Die hohe Inflation wird als Hauptbelastungs- und Risikofaktor für die wirtschaftliche Entwicklung gesehen, sodass die Verbraucherpreise annahmegemäß in 2023 im Euroraum um jahresdurchschnittlich 7 %, in Deutschland sogar um 8 % steigen. Die vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. prognostiziert im Jahresdurchschnitt 2023 einen Rückgang des bayerischen BIP um 0,3 %. Gründe dafür werden in explodierenden Energiekosten, Inflation, Material-, Rohstoff- und Energiemangel sowie Arbeitskräfteknappheit der Unternehmen gesehen. Erst für das dritte und vierte Quartal 2023 wird ein deutlich positives Wachstum erwartet, das sich allerdings zum Jahresende hin wieder abschwächen könnte. Die hohen Preise könnte annahmegemäß über das Jahr hinweg den privaten Konsum sowie Investitionen der Betriebe hemmen. Dass sich die Weltkonjunktur in einer Schwächephase befindet, wird sich voraussichtlich negativ auf die internationale Nachfrage nach Produkten aus dem Freistaat auswirken. Es zeigt sich ein sehr hoher Arbeits- und Fachkräftebedarf, der auch in 2023 eine zentrale Herausforderung für den bayerischen Arbeitsmarkt sein wird. Auch wenn die Folgen des Ukraine-Kriegs insbesondere bei Materialengpässen, unterbrochenen Lieferketten und stark gestiegenen Energiekosten in den Unternehmen spürbar werden, sollte sich der bayerische Arbeitsmarkt 2023 dennoch krisenfest und stabil zeigen. Der DGB Bayern erwartet einen "weiteren Aufwuchs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für Bayern" (Quellen: vbw/ Bayer. Staatsministerium f. Familie, Arbeit und Soziales, DGB Bayern). Hauptbelastungs- und Risikofaktor für die wirtschaftliche Entwicklung bleibt 2023 die hohe Inflation. Der Inflationsprozess gewinnt durch Zweitrundeneffekte dabei an Breite, so dass die Kernrate und die Gesamtrate ein ähnliches Niveau erreichen, aber immer noch deutlich über der Zielmarke der Europäischen Zentralbank liegen. Aufgrund des damit verbundenen negativen Realzinses ist davon auszugehen, dass die EZB in 2023 weitere Leitzinsanhebungen vornehmen wird. Die schwierigen Rahmenbedingungen in der Baubranche werden sich auch in 2023 fortsetzen, was zu spürbaren Auswirkungen auf das Neukreditgeschäft für den Wohnungsbau führen wird. Eine Erholung für diese Branche wird für 2024 prognostiziert, da weiterhin ein angespannter Wohnungsmarkt besteht und dringend weiterer Wohnraum benötigt wird. Das Inkrafttreten der 7. MaRisk Novelle in 2023 fordert zum einen eine Überarbeitung der Prozesse für das Immobiliengeschäft (neuer BTO 3), zum anderen die Umsetzung der EBA Guideline zur Kreditvergabe und Überwachung (EBAGLOaM). Des Weiteren wurden Erkenntnisse aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis aufgenommen wie auch konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) formuliert. Die Vorschläge der EU-Kommission zur Finalisierung von Basel IV befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren der EU ("Trilogverfahren"). Sie sollen die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) zum 1. Januar 2025 in europäisches Recht umsetzen und enthalten umfangreiche Änderungen der Kapitalanforderungen im Rahmen der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD VI) und -Verordnung (CRR III). Es ist absehbar, dass dies zu weiter erhöhten regulatorischen Anforderungen, wie insbesondere höheren Eigenmittelanforderungen, führen wird. Die Sparkasse Miltenberg-Obernburg hat, wie viele andere Sparkassen auch, eine Selbstverpflichtung für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften unterschrieben. Das Thema Nachhaltigkeit ist auch bei einigen Gesetzesinitiativen eingebracht worden und wird sich in Berichtspflichten und in der Nachhaltigkeitsberichtserstattung gemäß CSRD widerfinden. Dafür werden in der Sparkasse die entsprechenden technischen und prozessualen Voraussetzungen geschaffen. Hinsichtlich der Wettbewerbssituation werden für 2023 keine wesentlichen Veränderungen erwartet. Die Sparkasse Miltenberg-Obernburg selbst befindet sich aktuell in ergebnisoffenen Sondierungsgesprächen mit der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau über einen möglichen Zusammenschluss. Chancen und RisikenAls Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren. Mögliche weitere Belastungsfaktoren können sich aufgrund des abrupten Zinsanstiegs für die Ertrags- und Finanzlage ergeben. Die Folgen aus der derzeitigen geopolitischen Situation dürften sich voraussichtlich weiterhin negativ auswirken. Insbesondere sind künftige Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio nicht auszuschließen. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sieht die Sparkasse insbesondere in einer wieder anziehenden Kreditnachfrage und einer steiler werdenden Zinsstrukturkurve. Die klimatischen Veränderungen und die politischen Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Transformation im Ganzen beinhalten für die Sparkasse gleichermaßen Chancen wie Risiken. Die Sparkasse befasst sich bewusst mit den sich ergebenden Nachhaltigkeitsrisiken für den Geschäftsbetrieb, das Kreditgeschäft mit Kunden und die Eigenanlagen. Den Transformationsprozess will die Sparkasse als verlässlicher Partner für ihre Kundinnen und Kunden begleiten und die sich daraus ergebenden Geschäftschancen im Finanzierungs-, Anlage- und Verbundgeschäft aktiv nutzen. Chancen bestehen darüber hinaus auch aufgrund unserer guten Positionierung im regionalen Marktumfeld. Die breite Kundenbasis, das vielfach langjährige Vertrauensverhältnis und die hohen Zufriedenheitswerte bei Kundenbefragungen bilden eine gute Grundlage für ein weiterhin erfolgreiches Agieren am Markt. Die zunehmende Digitalisierung versteht die Sparkasse dabei als Chance und Herausforderung gleichermaßen. Die Sparkasse setzt weiterhin auf ihre regionale Präsenz sowie auf kompetente und ganzheitliche Beratung. Die Bereitstellung und Weiterentwicklung digitaler Leistungen und Services ist dabei eine wichtige Voraussetzung, um auch künftig zeitgemäße und wettbewerbsfähige Lösungen bieten zu können. Die damit verbundenen Investitionen schlagen sich natürlich kostenseitig nieder, bieten allerdings auch Anknüpfungspunkte für zusätzliche Geschäfte und die Chance zur Erhöhung der Kundenbindung. Durch stetige Prozessoptimierungen soll zudem die Effizienz weiter erhöht werden. Insgesamt betrachtet die Sparkasse das Geschäftsmodell mit der Nähe zu den Kunden als große Chance. Sie will mit einer hohen Servicequalität, einem guten Preis-LeistungsVerhältnis, kompetenter und ganzheitlicher Beratung, schlanken Prozessen sowie allen voran motivierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Kunden überzeugen. Die Auswirkung der Chancen und Risiken auf die Geschäftsplanung, insbesondere die Auswirkungen auf die Risikovorsorge im Kreditgeschäft als auch im Eigengeschäft sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist derzeit nur schwer prognostizierbar. Geschäftsentwicklung der SparkasseDie Sparkasse plant beim Kreditwachstum mit einem deutlichen Wachstum (inkl. Fördermittel-Geschäft), das bei den Unternehmen in erster Linie durch die Nachfrage nach Kreditmitteln für Ersatzinvestitionen getragen werden wird. Bei den Privathaushalten dürften Immobilienfinanzierungen inkl. Modernisierungs-Maßnahmen im Vordergrund stehen. Dem Finanzierungsbedarf im Zuge der ökologischen Transformation stehen im Jahr 2023 belastende Faktoren bezüglich der Kreditnachfrage entgegen, was erhebliche Planungsunsicherheiten mit sich bringt. Bei den Kundeneinlagen erwartet die Sparkasse einen leichten Anstieg. VermögenslageTrotz der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte rechnet die Sparkasse mit deutlich höheren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Aufgrund ihrer angemessenen Eigenmittelbasis geht die Sparkasse davon aus, dass sie die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG und § 10 Abs. 3 KWG auch im Jahr 2023 jederzeit einhalten kann. FinanzlageDie Sparkasse ist sich aufgrund ihrer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung sicher, auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität zu verfügen und die Zahlungsbereitschaft jederzeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) wird die Sparkasse auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des Risikoszenarios - wie in der Risikostrategie definiert - größer als 12 Monate sein. ErtragslageDie Sparkasse formuliert umfassend ihre strategische Ausrichtung in der Geschäfts- und der Risikostrategie. Wesentliche Steuerungsgrößen sind hierbei die Aufwand-Ertrags-Relation (Cost-Income-Ratio/CIR), das Betriebsergebnis vor Bewertung und das Betriebsergebnis nach Bewertung. Sie werden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt. Vor dem Hintergrund der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte rechnet die Sparkasse mit einem geringfügig über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung. Ursächlich ist ein weiterer Anstieg der Zinsspanne, sowie ein steigender Provisionsüberschuss und steigender Verwaltungsaufwand. Die Sparkasse rechnet mit einem leichten Rückgang der Cost-Income-Ratio. Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2023 rechnet die Sparkasse mit einer erkennbar steigenden Risikovorsorge im Kreditgeschäft sowie einer deutlich niedrigeren Belastung im Wertpapiergeschäft. Damit geht die Sparkasse von einem auf dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung aus. Zusammenfassend beurteilt die Sparkasse ihre Perspektiven für das Geschäftsjahr 2023 unter Berücksichtigung der sich schnell ändernden Situation positiver als im Vorjahr. Die erwarteten wesentlichen Einflüsse die den Geschäftsverlauf und das voraussichtliche Ergebnis für das Geschäftsjahr 2023 wesentlich beeinträchtigen können, sind aus heutiger Sicht noch nicht quantifizierbar.
Miltenberg, 20. April 2023 Vorsitzender des Verwaltungsrats Jens Marco SCherf, Landrat
Miltenberg, 28. März 2023 Vorstand Thomas Feußner Philipp Ehni Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Miltenberg-Obernburg Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Miltenberg-Obernburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs nach IDW RS BFA 3 n.F.Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Das Risiko für den AbschlussDem Geschäftsmodell der Sparkasse entsprechend entfällt der weit überwiegende Teil der Bilanzsumme auf zinsbezogene Finanzinstrumente. Darüber hinaus hat die Sparkasse im Rahmen der Steuerung des Zinsänderungsrisikos derivative Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Nach unserer Einschätzung ist die Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente nach Maßgabe des Rechnungslegungsstandards IDW RS BFA 3 n. F. des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) von besonderer Bedeutung, da das im Geschäftsjahr 2022 deutlich gestiegene Marktzinsniveau erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung zinsbezogener Finanzinstrumente für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 hat. Im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten der einbezogenen Finanzinstrumente gegenüberzustellen. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen gemindert. Der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs liegen Annahmen zugrunde, die mit nicht unerheblichen Ermessensspielräumen des Vorstands verbunden sind. Nach der Berechnung der Sparkasse zum 31. Dezember 2022 besteht kein Verpflichtungsüberschuss, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungIm Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir uns in einem ersten Schritt mit dem Prozess der Sparkasse zur Ermittlung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs und mit der für die Berechnung eingesetzten IT-Anwendung befasst. Darüber hinaus haben wir uns im Rahmen von analytischen Prüfungshandlungen und von Einzelfallprüfungen u. a. mit den vom Vorstand zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bewertungsobjekts auseinandergesetzt. Einen Schwerpunkt bildeten die Annahmen zur Bestimmung der Cashflows variabel verzinslicher Geschäfte sowie zur Bemessung der voraussichtlich noch anfallenden Bestandsverwaltungs- und der individuellen Refinanzierungsaufwendungen. Des Weiteren haben wir uns davon überzeugt, dass die wesentlichen Annahmen und Parameter im Einklang mit dem internen Risikomanagement getroffen bzw. festgelegt wurden. Unsere Prüfungshandlungen haben wir dabei an der wirtschaftlichen Bedeutung in Form der potenziellen finanziellen Auswirkungen ausgerichtet. Abschließend haben wir beurteilt, ob die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs entsprechend den Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt wurde. Unsere SchlussfolgerungenWir konnten uns davon überzeugen, dass die im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs vom Vorstand vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend begründet und dokumentiert sind. Ermessensentscheidungen wurden im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung innerhalb zulässiger Bandbreiten getroffen. Die vorgenommenen Maßnahmen der Sparkasse sind geeignet, um die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs nach IDW RS BFA 3 n.F. sachgerecht abzubilden. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Söder.
München, den 15. Mai 2023 Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern signiert Christine Schmidt, 23.05.2023, Wirtschaftsprüferin signiert Wolfgang Reinhold Söder, 23.05.2023, Wirtschaftsprüfer |
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