BGH Edelstahl Lippendorf GmbH

Hauptstraße 100, 04575 Neukieritzsch, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 15477
Eingetragen
17.3.1999
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von nicht elektrischen Haushaltsartikeln aus Metall
Gegenstand
die Herstellung, Bearbeitung und Behandlung von Stahl-, Edelstahl- und anderen Metallerzeugnissen in der Schnellschmiede, Produktion von Maschinen und Maschinenteilen aller Art sowie der Handel mit diesen Erzeugnissen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Lars Steinbrenner
seit 7.12.2020
Prokura
Jana Kästner
seit 22.2.2017
Prokura
Torsten Lange
seit 11.12.2002
Prokura
Dirk Taubert
seit 23.4.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
8950000
99.44%
EGH Edelstahlwerke GmbH
Germany
50000
0.56%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BGH Edelstahlwerke GmbH

Freital

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVA

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.673.354,29 2.429.996,28
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 62.622.013,03 60.667.012,56
2. Technische Anlagen und Maschinen 134.198.527,92 116.775.525,51
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.524.613,41 18.888.310,04
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 24.966.642,33 48.295.681,55
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 95.583.939,83 88.192.550,58
2. Beteiligungen 50.000,00 50.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 11.215.000,00 11.215.000,00
347.834.090,81 346.514.076,52
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 92.038.406,71 79.447.189,26
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 99.546.726,26 70.729.462,72
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 54.359.917,08 42.172.197,30
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 63.380.551,06 49.553.146,34
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 16.323.429,04 9.047.154,84
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 403.056,60 348.082,97
4. Sonstige Vermögensgegenstände 45.779.729,76 26.991.754,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 4.600,00 EUR (Vorjahr 12.000,00 EUR)
III. Wertpapiere
1. Sonstige Wertpapiere 30.426.935,31 25.362.879,69
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.176.493,46 94.071.974,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 382.370,75 165.037,26
789.651.706,84 744.402.955,35

PASSIVA

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.240.741,78 5.240.741,78
II. Kapitalrücklage 109.579.681,88 109.579.681,88
III. Gewinnvortrag 490.129.324,04 488.178.418,52
IV. Jahresüberschuss 26.157.340,58 1.950.905,52
631.107.088,28 604.949.747,70
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.260.572,00 5.690.272,00
2. Steuerrückstellungen 461.407,00 2.904.993,00
3. Sonstige Rückstellungen 10.238.308,26 6.725.620,33
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 95.676.885,08 96.275.036,70
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 11.876.737,80 EUR (Vorjahr 4.215.770,06 EUR)
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.174.532,31 741.948,38
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 1.174.532,31 EUR (Vorjahr 741.948,38 EUR)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.308.297,04 16.466.494,68
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 29.308.297,04 EUR (Vorjahr 16.466.494,68 EUR)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 974.879,94 758.583,92
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 974.879,94 EUR (Vorjahr 758.583,92 EUR)
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 673.750,64 152.460,50
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 673.750,64 EUR (Vorjahr 152.460,50 EUR)
6. Sonstige Verbindlichkeiten 14.175.546,29 9.737.488,14
davon aus Steuern 2.665.454,91 EUR (Vorjahr 1.136.306,14 EUR)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 535.636,87 EUR (Vorjahr 289.637,14 EUR)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 14.175.546,29 EUR (Vorjahr 9.737.488,14 EUR)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 310,00 310,00
E. Passive latente Steuern 600.130,00 0,00
789.651.706,84 744.402.955,35

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021

01.01.2021 - 31.12.2021 01.01.2020 - 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 542.520.519,46 450.629.808,81
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 41.004.983,32 583.525.502,78 -29.581.029,48 421.048.779,33
3. Sonstige betriebliche Erträge 18.918.373,06 12.738.083,18
davon aus Währungsumrechnung unrealisiert 1.638.549,74 EUR (Vorjahr 130.513,89 EUR)
Gesamtleistung 602.443.875,84 433.786.862,51
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -320.848.284,69 -204.876.617,09
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -46.482.747,02 -367.331.031,71 -38.287.231,93 -243.163.849,02
Rohergebnis 235.112.844,13 190.623.013,49
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -91.611.991,50 -82.921.937,69
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -18.079.467,67 -17.045.827,81
davon für Altersversorgung 307.504,61 EUR (Vorjahr 330.794,10 EUR)
-109.691.459,17 -99.967.765,50
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -37.097.919,00 -33.300.510,63
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -48.848.739,97 -195.638.118,14 -47.175.009,01 -180.443.285,14
davon aus Währungsumrechnung unrealisiert 2.374,22 EUR (Vorjahr 1.591.952,76 EUR)
39.474.725,99 10.179.728,35
8. Erträge aus Beteiligungen 302.357,40 1.426.466,80
davon aus verbundenen Unternehmen 200.000,00 EUR (Vorjahr 1.336.000,00 EUR)
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 151.059,09 453.416,49 182.387,18 1.608.853,98
davon aus verbundenen Unternehmen 85.222,31 EUR (Vorjahr 69.855,84 EUR)
39.928.142,48 11.788.582,33
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 -5.075.000,00
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.659.257,60 -1.035.597,60
davon für Aufzinsung 127.458,00 EUR (Vorjahr 149.388,00 EUR)
Eraebnis vor Steuern 38.268.884,88 5.677.984,73
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -11.588.292,31 -3.271.855,37
davon Aufwand aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern 600.130,00 EUR (Vorjahr Ertrag 0,00 EUR)
13. Ergebnis nach Steuern 26.680.592,57 2.406.129,36
14. Sonstige Steuern -523.251,99 -455.223,84
15. Jahresüberschuss 26.157.340,58 1.950.905,52

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Firma BGH Edelstahlwerke GmbH
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz Freital
Handelsregister Amtsgericht Dresden HR B 7

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Konzernabschlusses

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang sind nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB auf.

Sie hat nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften einen Einzelabschluss und als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss aufgestellt.

Der vorliegende Konzernabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetztes (BilRUG) aufgestellt.

Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr.

Die Tochterunternehmen der BGH Edelstahlwerke GmbH (siehe III.) erfüllen die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB und sind daher von den dort geregelten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten befreit.

III. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss und Konzernabschlussstichtag

Konsolidierungskreis

Angaben zu den Konzernunternehmen

- BGH Edelstahlwerke GmbH, Freital (Mutterunternehmen)
- BGH Edelstahl Freital GmbH, Freital (Tochterunternehmen)
- BGH Edelstahl Lippendorf GmbH, Neukieritzsch-Lippendorf (Tochterunternehmen)
- BGH Edelstahl Lugau GmbH, Lugau (Tochterunternehmen)
- BGH Edelstahl Siegen GmbH, Siegen (Tochterunternehmen)
- RPS Rohstoff-, Press- und Schneid-Betrieb Siegen GmbH, Siegen (Tochterunternehmen)
- BGH SL-Stahl GmbH, Isernhagen (Tochterunternehmen)

Die Muttergesellschaft BGH Edelstahlwerke GmbH hält an den Tochterunternehmen 100% des Kapitals. Die Tochterunternehmen sind daher gemäß § 290 HGB nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehen.

Die folgenden Tochterunternehmen wurden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens- Finanz- und Ertragslage insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind:

BGH Feindraht GmbH, Nettetal

RPS & Lente GmbH, Siegen

SRG Schrott- und Recycling GmbH, Siegen

SEW Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. Gesellschaft für Vermögensverwaltung, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeits- und Gewerbeförderung, Freital

SEW Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Freital

SEW Edelstahl Verwaltungs-GmbH, Freital

Technische Ausbildung Freital GmbH, Freital

BGH Spezialstahl Süd GmbH, Schorndorf

Freitaler Recycling GmbH, Freital

Comercial Arrate Portugal Unipessoal, Lda, Sacavém, Portugal

BGH Edelstahl Polska Sp. z o. o., Katowice/Polen

BGH Specialty Steel, Inc., Houston, Texas/USA

BGH Specialty Steel Singapore Pte. Ltd., Singapore/Asien

BGH Specialty Steel Services, Inc., Macedonia Ohio/USA

Comercial Arrate S.A., Atxondo, Bizkaia/Spanien

BGH Specialty Steel Dongguan Ltd., Dongguan City/China

BGH Kocaeli Özel Celik AS, Dilovasi, Kocaeli, Türkei

Die nicht einbezogenen Unternehmen wurden im Konzernabschluss mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert als Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen.

Aufstellung des Anteilsbesitzes

Name Sitz Anteil am Kapital Eigenkapital Jahresergebnis
BGH Edelstahl Freital GmbH Freital 15.338.756,44 € 72.633.806,49 € 0,00 € 2021
= 100,00%
BGH Edelstahl Lippendorf GmbH Neukieritzsch-Lippendorf 4.601.626,93 € 21.930.426,20 € 0,00 € 2021
= 100,00%
BGH Edelstahl Lugau GmbH Lugau 7.669.378,22 € 17.560.195,17 € 0,00 € 2021
= 100,00%
BGH Edelstahl Siegen GmbH Siegen 7.669.378,22 € 25.053.302,18 € 0,00 € 2021
= 100,00%
RPS Rohstoff-, Press- und Schneid-Betrieb Siegen GmbH Siegen 4.601.626,93 € 5.313.570,79 € 0,00 € 2021
= 100,00%
BGH SL-Stahl GmbH Isernhagen 1.000.000,00 € 1.004.071,91 € 0,00 € 2021
= 100,00%
BGH Feindraht GmbH Nettetal 613.550,26 € 4.217.678,17 € 733.463,95 € 2021
= 100,00%
SRG Schrott und Recycling GmbH Siegen 167.000,00 € 4.822.289,03 € 504.804,59 € 2021
= 66,67%
RPS & Lente GmbH Siegen 150.000,00 € 1.516.923,48 € 175.964,47 € 2021
= 50,00%
SEW Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. Freital 3.067.751,29 € 4.667.673,06 € 102.357,40 € 2021
= 100,00%
SEW Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH Freital 25.564,59 € 8.971,41 € -2.354,40 € 2021
= 100,00%
SEW Edelstahl Verwaltungs-GmbH Freital 300.000,00 € 20.336.583,81 € 389.227,77 € 2021
= 100,00%
Technische Ausbildung Freital GmbH Freital 125.000,00 € 88.163,24 € -38.548,39 € 2021
= 100,00%
BGH Spezialstahl Süd GmbH Schorndorf 8.000.000,00 € 8.175.302,46 € 189.071,21 € 2021
= 100,00%
Freitaler Recycling GmbH Freital 25.000,00 € 6.248,29 € -18.751,71 € 2021
= 100,00%
BGH Specialty Steel, Inc. Houston Texas / USA 1.041,86 € 855.154,61 € -6.213,86 € 2021
= 100,00%
BGH Specialty Steel Services, Inc. Macedonia Ohio / USA 891,50 € 10.582.605,76 € 2.303.818,55 € 2021
= 100,00%
BGH Polska Sp. z o.o. Katowice Polen 9.454.316,49 € 41.282.656,18 € 2.912.644,05 € 2021
= 100,00%
BGH Specialty Steel Singapore PTE. Ltd. Singapore / Asien 62.270,38 € 441.636,13 € 467,93 € 2021
= 100,00%
Comercial Arrate S. A. Atxondo, Bizkaia/Spanien 5.750.000,00 € 11.046.171,00 € 276.186,00 € 2021
= 100,00%
Comercial Arrate Portugal Unipessoal, Lda Sacavem / Portugal 1.100.000,00 € 1.312.925,33 € 20.715,64 € 2021
= 100,00%
BGH Specialty Steel Dongguan Ltd. Dongguan City / China 219.510,05 € 268.197,63 € 7.964,02 € 2021
= 100,00%
BGH Kocaeli Özel Celik AS Dilovasi Kocaeli / Türkei 1.676.793,10 € 1.264.032,20 € 283.252,81 € 2021

IV. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung erfolgte nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. erstmals zum 31. Dezember 2003. Dabei wurden die Wertansätze der Beteiligungen der einbezogenen Unternehmen mit dem Buchwert des Eigenkapitals verrechnet. Es entstand ein aktiver Unterschiedsbetrag, der gemäß § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. mit den Rücklagen verrechnet wurde.

Die Schuldenkonsolidierung gemäß § 303 HGB wurde in der Weise vorgenommen, dass Forderungen und Verbindlichkeiten der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet wurden.

Zur Aufwands- und Ertragskonsolidierung gemäß § 305 HGB wurden die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet.

Auf eine Zwischenergebniseliminierung konnte gemäß § 304 Abs. 2 HGB verzichtet werden, weil die Lieferungen der Konzern-Unternehmen untereinander im Wesentlichen auf Selbstkostenbasis erfolgen.

V. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen werden in dem Konzernabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den bei der BGH Edelstahlwerke GmbH geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Der Abschreibungsplan verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre der voraussichtlichen Nutzung.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Umlaufvermögen

Die Vorräte sind durch Bestandsverzeichnisse nachgewiesen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Es wurde ein Festwert gebildet für besondere Betriebsmittel.

Die unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Herstellungskosten, ausgehend vom jeweiligen Fertigungsstand unter Einbeziehung angemessener Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten, des durch die Fertigung veranlassten Werteverzehrs des Anlagevermögens sowie angemessener Teile der allgemeinen Verwaltung angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind angemessene Wertberichtigungen gebildet worden.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert bilanziert.

Die Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bzw. niedrigerem Kurswert angesetzt.

Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens, bei denen sich am Abschlussstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert ergab, wurden Abschreibungen vorgenommen.

Rückstellungen

Die Bewertung der Pensionsrückstellungen basiert auf der so genannten projected unit credit method.

Den Berechnungen liegen folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde:

Rechnungszins 1,87%

Lohn- und Gehaltstrend 0,00%

Rentendynamik 2,00%

Zinssatz für Unterschiedsbetrag nach § 253 (6) HGB 1,35%

Für die Bestimmung von Sterbe- und Invaliditätswahrscheinlichkeit werden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Zinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt

die Soll-Rückstellung zum 31.12.2021 5.586.920,00 €.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum 31.12.2021 und unterliegt einer Ausschüttungssperre. 326.348,00 €

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

VI. Angaben zur Konzernbilanz

1. Anlagevermögen

Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens nach der Bruttomethode ist dem folgenden Anlagenspiegel zu entnehmen. In diesem Anlagenspiegel sind die Vermögensgegenstände mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgeführt. Die Entwicklung der Abschreibungen des Jahres 2021 ist ebenfalls aus dem Anlagenspiegel zu ersehen.

Konzernanlagen- und -abschreibungsspiegel 2021

AHK (historisch) 01.01.2021 Zugänge Umbuchungen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.026.899,49 121.647,00 228.987,50
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 115.474.222,12 224.246,85 4.975.828,09
Technische Anlagen und Maschinen 414.210.913,17 2.230.473,46 43.514.382,55
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 69.175.426,97 2.036.667,48 1.806.891,87
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 48.295.681,55 27.197.050,79 -50.526.090,01
647.156.243,81 31.688.438,58 -228.987,50
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 90.497.352,31 7.391.389,25 0,00
Beteiligungen 50.000,00 0,00 0,00
sonstige Ausleihungen 19.290.000,00 0,00 0,00
109.837.352,31 7.391.389,25 0,00
Summe Anlagevermögen 770.020.495,61 39.201.474,83 0,00
Abgänge AHK (historisch) 31.12.2021 Abschreibungen kumuliert
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten -269.332,68 13.108.201,31 -11.434.847,02
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken -132.505,14 120.541.791,92 -57.919.778,89
Technische Anlagen und Maschinen -4.992.152,90 454.963.616,28 -320.765.088,36
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung -2.527.330,36 70.491.655,96 -52.967.042,55
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 24.966.642,33 0,00
-7.651.988,40 670.963.706,49 -431.651.909,80
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 97.888.741,56 -2.304.801,73
Beteiligungen 0,00 50.000,00 0,00
sonstige Ausleihungen 0,00 19.290.000,00 -8.075.000,00
0,00 117.228.741,56 -10.379.801,73
Summe Anlagevermögen -7.921.321,08 801.300.649,36 -453.466.558,55
Buchwert 31.12.2021 Buchwert 31.12.2020
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.673.354,29 2.429.996,28
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 62.622.013,03 60.667.012,56
Technische Anlagen und Maschinen 134.198.527,92 116.775.525,51
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.524.613,41 18.888.310,04
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 24.966.642,33 48.295.681,55
239.311.796,69 244.626.529,66
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 95.583.939,83 88.192.550,58
Beteiligungen 50.000,00 50.000,00
sonstige Ausleihungen 11.215.000,00 11.215.000,00
106.848.939,83 99.457.550,58
Summe Anlagevermögen 347.834.090,81 346.514.076,52
Abschreibungen 01.01.2021 Zugänge Umbuchungen Abgänge Abschreibungen 31.12.2021
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 10.596.903,21 1.082.071,11 0,00 -244.127,30 11.434.847,02
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 54.807.209,56 3.195.953,64 0,00 -83.384,31 57.919.778,89
Technische Anlagen und Maschinen 297.435.387,66 28.004.109,20 0,00 -4.674.408,50 320.765.088,36
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.287.116,93 4.815.785,05 0,00 -2.135.859,43 52.967.042,55
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
402.529.714,15 36.015.847,89 0,00 -6.893.652,24 431.651.909,80
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.304.801,73 0,00 0,00 0,00 2.304.801,73
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Ausleihungen 8.075.000,00 0,00 0,00 0,00 8.075.000,00
10.379.801,73 0,00 0,00 0,00 10.379.801,73
Summe Anlagevermögen 423.506.419,09 37.097.919,00 0,00 -7.137.779,54 453.466.558,55

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche hierunter ausgewiesenen Forderungen sind bis auf einen Betrag von 5 T€ (Vorjahr 12 T€) innerhalb einer Restlaufzeit von einem Jahr fällig.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten keine Forderungen gegenüber Gesellschafter (Vorjahr 0 T€).

3. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 10.238 T€ (Vorjahr 6.726 T€) beinhalten Verpflichtungen aus Personalaufwendungen, 6.110 T€, unterlassene Instandhaltungen, 522 T€, Prüfungskosten, 124 T€, Garantieverpflichtungen, 1.128 T€, Emissionsverpflichtungen, sonstiges, 1.073 T€, ausstehende Rechnungen, 1.149 T€, sowie Archivierungskosten 132 T€.

4. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

Gesamtbetrag 31.12.2021 Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit mehr als 1 Jahr davon Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren gesicherter Betrag
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 95.676.885,08 11.876.737,80 83.800.147,28 34.437.209,84 95.676.885,08
(Vorjahr 96.275.036,70 4.215.770,06 92.059.266,64 44.558.829,20 96.275.036,70)
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.174.532,31 1.174.532,31 0,00 0,00
(Vorjahr 741.948,38 741.948,38 0,00 0,00 )
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.308.297,04 29.308.297,04 0,00 0,00
(Vorjahr 16.466.494,68 16.466.494,68 0,00 0,00 )
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 974.879,94 974.879,94 0,00 0,00
(Vorjahr 758.583,92 758.583,92 0,00 0,00 )
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 673.750,64 673.750,64 0,00 0,00
(Vorjahr 152.460,50 152.460,50 0,00 0,00 )
Sonstige Verbindlichkeiten 14.175.546,29 14.175.546,29 0,00 0,00
(Vorjahr 9.737.488,14 9.737.488,14 0,00 0,00 )
141.983.891,30 58.183.744,02 83.800.147,28 34.437.209,84 95.676.885,08
(Vorjahr 124.132.012,32 32.072.745,68 92.059.266,64 44.558.829,20 96.275.036,70

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von 142 T€ (Vorjahr 333 T€).

6. Latente Steuern

Die Bewertung der temporären Differenzen des Organkreises (Währungsumrechnung -1.556 T€ sowie Pensionsrückstellung -386 T€) erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von 30,90 %. Die sich rechnerisch ergebende Steuerbelastung in Höhe von 600 T€ wurde nach § 274 HGB im Berichtsjahr als passive latente Steuer bilanziert.

Entwicklung 2021 Stand am 01.01.2021 Zuweisung Stand am 31.12.2021
Passive latente Steuern 0,00 € 600.130,00 € 600.130,00 €

7. Haftungsverhältnisse

Es bestehen Avalkonten und Bürgschaften in Höhe von 7.717 T€ (Vorjahr 8.079 T€), die im Rahmen von üblichen Warengeschäften vergeben sind, bei denen davon auszugehen ist, dass die Verpflichtungen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme der BGH Edelstahlwerke sowie diverser Tochtergesellschaften ist nicht zu rechnen. Diese Einschätzung und Beurteilung des Risikos stützen sich auf vergangene Entwicklungen und auf eine Prognose möglicher zukünftiger Inanspruchnahmen.

Es bestehen für einen Rahmenaval über 3.750 T€ sonstige Sicherheiten unter Mithaft der Firmen RPS Rohstoff-, Press- und Schneid-Betrieb Siegen GmbH, BGH Feindraht GmbH, BGH Edelstahl Lippendorf GmbH, BGH Edelstahl Freital GmbH, BGH Edelstahl Siegen GmbH, BGH Edelstahl Lugau GmbH, RPS & Lente GmbH, BGH SL-Stahl GmbH, SRG Schrott und Recycling GmbH und BGH Edelstahlwerke GmbH.

Für Betriebsmittel- und Avalkreditlinien über 16.000 T€ besteht gesamtschuldnerische Haftung der BGH Edelstahlwerke sowie diverser Tochtergesellschaften.

Am 10.05.2019 wurde ein Sicherheiten-Poolvertrag zwischen den Hausbanken der Gruppe und der BGH Edelstahlwerke GmbH unter gesamtschuldnerischer Mithaft der RPS Rohstoff- Press- und Schneid-Betrieb Siegen GmbH, der BGH Edelstahl Lippendorf GmbH, der BGH Edelstahl Freital GmbH, der BGH Edelstahl Siegen GmbH, der BGH Edelstahl Lugau GmbH, und der BGH SL-Stahl GmbH zur Besicherung bilateral zu vereinbarender Kredite geschlossen. In diesem Vertrag wurden nachfolgende Sicherheiten gestellt:

Es wurden folgende Sicherheiten vereinbart:

Grundschuld über 71.580.863,37 €
Grundschuld über 1.000.000,00 €
Grundschuld über 9.000.000,00 €

Raumsicherungsübereignung von Anlagevermögen

Die BGH Edelstahlwerke GmbH hat unter Einbindung dieses Sicherheiten-Poolvertrages bilaterale Kreditverträge mit den Hausbanken über insgesamt 150.000 T€ abgeschlossen.

8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen. Die jährlichen Verpflichtungen betragen 1.558 T€ mit einer Laufzeit bis mindestens 31.12.2024, 135 T€ mit einer Laufzeit bis mindestens 2029, 1.028 T€ mit einer Laufzeit bis mindestens 31.12.2023 und 413 T€ mit einer Laufzeit bis mindestens 31.12.2022 gegenüber den nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen.

9. Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

VII. Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Als Form der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

1. Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die in § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB geforderte Unterteilung nach Tätigkeitsbereichen konnte mangels erheblicher Unterschiedlichkeit entfallen.

Die Umsatzerlöse des Konzerns BGH Edelstahlwerke GmbH teilen sich wie folgt auf:

2021 2020
Inland 282.608 T€ 220.218 T€
Europäische Union 135.650 T€ 126.747 T€
Drittland 126.831 T€ 106.535 T€
direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern -2.568 T€ -2.870 T€
542.521 T€ 450.630 T€

2. Angaben zu den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen

Im Berichtsjahr wurden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 4.377.242,97 € ausgewiesen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 3.056.516,47 € ausgewiesen.

3. Angaben zu den derivativen Finanzinstrumenten

Die Einkaufs- und Verkaufsaktivitäten der Gesellschaften werden auch in Fremdwährungen ausgeführt. Dies führt zu Währungsrisiken, denen die BGH durch derivative Instrumente entgegenwirkt. Die Absicherung erfolgt auf Basis grundgeschäftsbezogener einfacher Termingeschäfte.

Bei isolierter Betrachtung valutieren die Währungsabsicherungen zum Stichtag bei einem Nominalvolumen von 25 Mio. €.

Der Liquidationswert (Mark-to-Market) belief sich auf -912 T€. Grundlage der Berechnung ist der Devisenkassamittelkurs zum Stichtag.

VIII. Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug 1.779 (Vorjahr 1.844).

Im Einzelnen:

2021 2020
Arbeiter 1.268 1.328
Angestellte 511 516
1.779 1.844

Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung

Im Berichtsjahr waren für die Muttergesellschaft vertretungsberechtigt:

Herr Dipl.-Wirtsch.-Ing. Gunnar Kohlschein, Kreuztal-Littfeld

Herr Dr. Frank Hippenstiel, Siegen

Herr Dr. Andreas Scharf, Kirchhundem

Angabe der Mitglieder des Aufsichtsrates

Aufsichtsratsmitglieder sind:

Herr Dipl.-Ing. Sönke Winterhager, Aufsichtsratsvorsitzender

Herr Aydin Hüseyin, Vorstand IG Metall

Herr Dr. Martin Fleischer, Geschäftsführer

Herr Karl-Peter Johann, selbständiger Unternehmensberater

Herr Peter Welzel, Betriebsratsvorsitzender

Herr Hakan Yilmaz, Betriebsratsmitglied

Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführung sowie Bezüge der früheren Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen

Die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführung betrugen im Berichtsjahr 1.017 T€ (Vorjahr 972 T€).

Die in § 314 Abs. 1 Nr. 6b HGB geforderten Angaben bezüglich der Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen konnten gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben.

Angaben der Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 35 T€ (Vorjahr 35 T€).

Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds setzt sich zusammen aus den liquiden Mitteln 39.176 T€ (Vorjahr 94.072 T€), den sonstigen Wertpapieren 30.427 T€ (Vorjahr 25.363 T€) und kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 T€ (Vorjahr 0 T€).

Die im Finanzmittelfonds aufgenommenen zahlungsmitteläquivalenten Wertpapiere unterliegen nur unwesentlichen Wertschwankungen und dienen dem Unternehmen als Liquiditätsreserve. Sie können jederzeit ohne wesentliche Wertabschläge in Zahlungsmittel umgewandelt werden und haben eine Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten.

Prüferhonorar

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf 124 T€. Davon entfallen 111 T€ auf Prüfungsleistungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9a HGB und 13 T€ auf Steuerberatungsleistungen gem. § 314 Abs. 1 Nr. 9c HGB.

Offenlegung gemäß § 325 HGB

Die nachstehenden Tochtergesellschaften sind mit der Befreiung von der Offenlegungspflicht gemäß § 325 HGB einverstanden:

 

BGH Edelstahl Freital GmbH

 

BGH Edelstahl Siegen GmbH

 

BGH Edelstahl Lugau GmbH

 

BGH Edelstahl Lippendorf GmbH

 

RPS Rohstoff-, Press- und Schneidbetrieb Siegen GmbH

 

BGH SL-Stahl GmbH

Nachtragsbericht

Nach dem Buchungsschluss und Erstellung der Bilanz sind keine Vorgänge eingetreten, die die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der BGH Edelstahlwerke GmbH maßgeblich beeinflusst haben.

Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Ukrainekrise verweisen wir auf den Lagebericht

- Risikobericht-

Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns

Für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich einschließlich des Gewinnvortrages ein Bilanzgewinn in Höhe von

516.286.664,62 €

Wir schlagen vor, den Bilanzgewinn insgesamt auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Freital, den 19. September 2022

BGH Edelstahlwerke GmbH

Die Geschäftsführung

Sonstige Berichtsbestandteile

Billigung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021

Der Konzern-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 16. Dezember 2022 gebilligt.

Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2021

Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Konzernbilanzgewinn
EUR EUR EUR EUR
Vortrag 01.01.2021 5.240.741,78 109.579.681,88 0,00 490.129.324,04
(Vorjahr 5.240.741,78 109.579.681,88 0,00 488.178.418,52)
Ergebniserhöhung lt. BP 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Einstellungen aus Bilanzgewinn des Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Einstellungen aus Bilanzgewinn der Tochterunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Ausschüttungen 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Kapitalerhöhung/-herabsetzung 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Konzernjahreserfolg 0,00 0,00 0,00 26.157.340,58
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 1.950.905,52)
Einstellungen des Geschäftsjahres 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Erfolgsneutrale Konsolidierungsbuchungen des Geschäftsjahres 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Sonstige Bewegungen / Verschmelzung 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Stand 31.12.2021 5.240.741,78 109.579.681,88 0,00 516.286.664,62
(Vorjahr 5.240.741,78 109.579.681,88 0,00 490.129.324,04)
Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung Eigenkapital Gesellschafter Mutterunternehmen Anteile anderer Gesellschafter Konzerneigenkapital
EUR EUR EUR EUR
Vortrag 01.01.2021 -3.620.227,49 608.555.324,29 14.650,90 604.949.747,70
(Vorjahr -3.620.227,49 606.604.418,77 14.650,90 602.998.842,18)
Ergebniserhöhung lt. BP 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Einstellungen aus Bilanzgewinn des Mutterunternehmens 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Einstellungen aus Bilanzgewinn der Tochterunternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Ausschüttungen 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Kapitalerhöhung/-herabsetzung 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Konzernjahreserfolg 0,00 26.157.340,58 0,00 26.157.340,58
(Vorjahr 0,00 1.950.905,52 0,00 1.950.905,52)
Einstellungen des Geschäftsjahrs 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Erfolgsneutrale Konsolidierungsbuchungen des Geschäftsjahres 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Sonstige Bewegungen / Verschmelzung 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00)
Stand 31.12.2021 -3.620.227,49 634.712.664,87 14.650,90 631.107.088,28
(Vorjahr -3.620.227,49 608.555.324,29 14.650,90 604.949.747,70)

Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021

Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung während des Berichtsjahrs gibt folgende Kapitalflussrechnung Aufschluss. Die Kapitalflussrechnung wurde nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard 21 aufgestellt (indirekte Methode).

31.12.2021 31.12.2020
TEUR TEUR
Jahresüberschuss 26.157 1.951
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 37.098 38.375
+/- Zunahme / Abnahme der Rückstellungen 639 1.302
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge -1.061 -2.905
-/+ Zunahme / Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -93.760 43.418
+/- Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 19.050 -13.357
-/+ Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -127 -17
+/- Zinsaufwendungen / Zinserträge 1.508 853
- Sonstige Beteiligungserträge -302 -1.426
+/- Ertragsteueraufwand / -ertrag 11.588 3.272
-/+ Ertragsteuerzahlungen -10.527 -367
a) Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -9.737 71.099
+ Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens 3 64
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -122 -500
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 908 161
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -31.688 -45.351
+ Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens 0 0
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -7.289 -3.424
+ Erhaltene Zinsen 151 182
+ Erhaltene Dividenden 200 1.336
b) Cashflow aus der Investitionstätigkeit -37.837 -47.532
- Gezahlte Dividenden an Gesellschafter 0 0
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und Aufnahme von (Finanz-) Krediten 3.725 83.775
- Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und von (Finanz) Krediten -4.325 -45.000
- Gezahlte Zinsen -1.659 -1.036
c) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2.259 37.739
zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe der Zeilen a, b und c) -49.833 61.306
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 119.435 58.129
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 69.602 119.435

Der Finanzmittelfonds setzt sich zusammen aus den liquiden Mitteln 39.176 TEUR (Vorjahr 94.072 TEUR), den sonstigen Wertpapieren 30.427 TEUR (Vorjahr 25.363 TEUR) und kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 TEUR (Vorjahr 0 TEUR).

Die im Finanzmittelfonds aufgenommenen zahlungsmitteläquivalenten Wertpapiere unterliegen nur unwesentlichen Wertschwankungen und dienen dem Unternehmen als Liquiditätsreserve. Sie können jederzeit ohne wesentliche Wertabschläge in Zahlungsmittel umgewandelt werden und haben eine Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten.

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021

Gliederung

A Grundlagen des Konzerns

A1 Geschäftsmodell des Unternehmens

A2 Forschung und Entwicklung

B Wirtschaftsbericht

B1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

B2 Geschäftsverlauf

B3 Lage des Konzerns

B4 Finanzielle Leistungsindikatoren

C Prognose-, Chancen-, Risikobericht

C1 Prognosebericht

C2 Risikobericht

C3 Chancenbericht

C4 Gesamtaussage

D Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

E Bericht über Zweigniederlassungen

F Erklärung zur Unternehmensführung

A Grundlagen des Konzerns

A1 Geschäftsmodell des Unternehmens

Konzernstruktur und Standorte

Der BGH-Konzern unter der Konzernmutter BGH Edelstahlwerke GmbH umfasst eine Gruppe von 24 nationalen und internationalen Gesellschaften. Im Konsolidierungskreis befinden sich neben der Mutter weitere 6 Gesellschaften (in der Grafik grau hinterlegt). Alle übrigen Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen sind von nachrangiger Bedeutung (s. Anhang).

- BGH Edelstahlwerke GmbH

 

BGH Edelstahl Freital GmbH

 

BGH Edelstahl Lippendorf GmbH

 

BGH Edelstahl Lugau GmbH

 

BGH Feindraht GmbH

 

BGH Edelstahl Siegen GmbH

 

90% SEW Edelstahl Verwaltungs-GmbH

 

BGH SL-Stahl GmbH

 

RPS Rohstoff-, Press- und Schneid-Betrieb Siegen GmbH

 

50% RPS & Lente GmbH

 

67% SRG Schrott und Recycling GmbH

 

BGH Kocaeli Özel Celik AS

 

BGH Polska Sp. z o .o. BGH Specialty Steel Inc.

 

BGH Specialty Steel Services Inc. BGH Specialty Steel Singapore Pte. Ltd.

 

BGH Specialty Steel Dongguan Ltd.

 

BGH Spezialstahl Süd GmbH

 

Comercial Arrate S.A.

 

Comercial Arrate Portugal Unipessoal Lda

 

Freitaler Recycling GmbH

 

SEW Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH

 

SEW Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co.

 

10% SEW Edelstahl Verwaltungs-GmbH Technische Ausbildung Freital GmbH

Die Holding unterteilte sich im Geschäftsjahr 2021 in 3 Geschäftsbereiche, denen jeweils ein Geschäftsführer vorstand.

Geschäftsbereich CIF, Herr Kohlschein, Sprecher der Geschäftsführung

Controlling

Finanzen

Informationsmanagement

Beschaffung

Recht

Beteiligungen

Organisation

Geschäftsbereich T, Herr Dr. Hippenstiel

Technik / Werkstofftechnik

Geschäftsbereich V, Herr Dr. Scharf

Vertrieb / Versand

Marketing

Personal

Die operativen Gesellschaften unter der jeweiligen Führung eines Standortgeschäftsführers gliedern sich dieser Holding unter.

Geschäftsmodell, Geschäftsprozess

Der BGH-Konzern vertreibt Stahlprodukte aus eigener Herstellung. Handel mit zugekauften Produkten findet nur in ganz unwesentlichem Umfang statt (Ausnahme: Schrott- und Legierungshandel). Wir besetzen die komplette Wertschöpfungskette der Herstellung ausgewählter Stahlerzeugnisse. Wenige Produkte kaufen wir dabei in Stahl-Rohformen oder als Halbzeug zu und verarbeiten diese weiter unter Einhaltung unserer hohen Qualitätsstandards. Der ganz überwiegende Teil des Vormaterials für unsere Absatzprodukte wird über die eigene Stahlerzeugung (Elektrostahlverfahren) hergestellt. Wir bedienen uns eines Netzwerks von Schrott- und Legierungshändlern, die die Versorgung mit Einsatzmaterialien sicherstellen. Wir nutzen unsere eigene Expertise im Schrott- und Legierungshandel auch für die Bedienung eines externen Absatzmarktes mit diesen Produkten über Gesellschaften, die vollständig oder anteilig zur BGH-Gruppe gehören.

Unsere Rohstahlerzeugnisse (Block, Strang) werden nach der Erschmelzung an den verschiedenen Verformungsaggregaten (Walzwerke, Freiform-Schmiedepressen, Schmiedemaschinen) weiterverarbeitet und für ganz spezifische Kundenwünsche fertiggestellt. Wir besitzen das Wissen, die Erfahrung und die Anlagen, allen denkbaren Anforderungen an unser Material gerecht zu werden. Unser motiviertes und qualifiziertes Personal ist darüber hinaus Grundlage für die Erfüllung höchster Qualitätsanforderungen an unsere Produkte. Den Blick halten wir dabei stets nach vorne gerichtet und verstehen Werkstoffentwicklung, Qualifikation und Prozessverbesserung als unabdingbare Komponenten für die zukünftige Existenz von BGH zum Wohl der Kunden. Wir wollen unsere Kunden langjährig an uns binden. Die Qualität unserer Produkte, die Servicefähigkeit und die Nachhaltigkeit der Prozesse bilden die obersten Gebote für unser wirtschaftliches Handeln. Die tiefe, vertikale Aufstellung unserer Produktionsprozesse schafft auch den wichtigen Mehrwert für unsere Kunden, in BGH den Ansprechpartner für alle Fragen der Werkstoffentwicklung oder der Qualität zu finden.

Produkte, Segmente, Absatzmärkte

Die Produkte des Konzerns lassen sich in folgende Produktgruppen unterteilen:

Blockstahl

Strangguss

Stabstahl, gewalzt

Stabstahl, geschmiedet

Blankstahl

Walzdraht

Draht, gezogen

Freiformschmiedestücke

Mechanisch bearbeitete Teile

sowie Handel mit Schrott, Legierungen und Zuschlagstoffen.

Mit diesen Produkten bedienen wir unsere Kundschaft, die wir in folgende Haupt-Absatzmärkte segmentieren:

Allgemeiner Handel

Antriebe, Großmotoren, Kupplungen

Automotive

Bauindustrie

Chemieanlagenbau

Großmaschinen- und allgemeiner Maschinenbau

Haushaltsgeräte und -maschinen

Heizungs- und Ofenbau

Kunststoffmaschinenbau

Medizintechnik

Metal Forming

Öl und Gas

Schiffbau

Schrauben, Bolzen, Muttern

Wärmekraftwerke

Wasserkraftwerke

Wehrtechnik

Werkzeuge

Windkraft

Yellow Industry

Zeitungs-, Rotations- und Buchdruck

Zieherei-/Kaltwalzwerkzeuge

Schrott-/Legierungshandel

Aber auch abseits dieser Märkte stellen wir uns gerne allen Anforderungen.

Der Konzern vertreibt seine Produkte weltweit mit einer Konzentration im Inland, europäisches Ausland und Nordamerika.

Im Konsolidierungskreis der Gruppe waren im GJ 2021 durchschnittlich 1.779 Mitarbeiter beschäftigt (2020: 1.844). Hinzu kamen 2021 83 Auszubildende (2020: 88). Wir betrachten unsere Mitarbeiter als unser Potenzial, welches wir stützen und einem permanenten Weiterentwicklungsprozess unterziehen. BGH erfreut sich einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit, die sich letztlich auch in einer ausgesprochen geringen Fluktuation auswirkt und positiv auf das Unternehmen und die Produktqualität wirkt. Wir sind vertraglich an den Stahltarif der IG Metall gebunden und entlohnen unsere Mitarbeiter und eingesetzte Leiharbeiter entsprechend. Wir berücksichtigen selbstverständlich alle gesetzlichen Regelungen zur Vergütung unserer Mitarbeiter (hier insbesondere MiLoG und AEntG).

A2 Forschung und Entwicklung

Die BGH-Gruppe betreibt umfangreiche Entwicklungsarbeit. Diese findet sehr häufig in Zusammenarbeit und im Dialog mit unseren Kunden statt. Zielgrößen sind:

die Fortentwicklung unserer Werkstoffkompetenz

die permanente Verbesserung der Prozesssicherheit

der systematische Aufbau technologisch neuer, zukunftsweisender Prozesse

die Weiterentwicklung unserer Produktqualität

die Optimierung unserer Kostenstrukturen

eine Verbesserung der Arbeitssicherheit

die Energieeffizienz

der Umweltschutz

Die Entwicklungsarbeit wird zentral von der Holding-Geschäftsführung koordiniert und weitestgehend durch die Muttergesellschaft finanziert, wenn die F+E-Anstrengungen einzelner Tochtergesellschaften zum Nutzen aller BGH-Gesellschaften unternommen werden. Dabei können die einzelnen Tochtergesellschaften, aber auch die BGH Edelstahlwerke GmbH, ausführendes Organ sein. Die Erkenntnisse werden über einen koordinierten Wissenstransfer an die Schwester- bzw. Tochtergesellschaften ausgerollt.

Die BGH-Gruppe bedient sich zur Verfolgung dieser Ziele der Zusammenarbeit mit akademischen Instanzen, Branchenverbänden, Beratern sowie Anlagen- und Maschinenbaugesellschaften.

Forschung im engeren Sinne betreibt BGH nur in unwesentlichem Umfang und in der Regel über die Zusammenarbeit mit den Forschungseinrichtungen der Universitäten.

Für Entwicklungsarbeit sind keine separaten Organisationseinheiten in der BGH-Struktur vorhanden, vielmehr wird dieser Prozess von den Qualitätsabteilungen in enger Zusammenarbeit mit den Produktionseinheiten abgedeckt.

B Wirtschaftsbericht

B1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Ukrainekrise

Der lange schwelende, in 2014 durch die Krim-Annexion durch Russland befeuerte, Russland-Ukraine-Konflikt ist spätestens mit dem Einmarsch russischer Truppen am 24.02.2022 eskaliert. Bereits zuvor zeichnete sich dieser Schritt mit dem massiven Aufmarsch russischer Truppen an der russisch-ukrainischen und belarussisch-ukrainischen Grenze sowie der russischen Anerkennung einer staatlichen Unabhängigkeit der Gebiete Luhansk und Donezk (Donbass) am 21.02.2022 ab. Der Angriff bedeutete eine Zäsur sowohl der globalen Friedensstabilität wie auch der weltweiten Handelsströme. Der Konflikt hat die Welt offenbar sehr nah an den Rand eines dritten Weltkriegs geführt und die Gefahr einer weiteren Eskalation, bis hin zum Einsatz nuklearer Waffen scheint gegeben. Die EU hat zusammen mit anderen Ländern Sanktionen gegen Russland umgesetzt und unterstützt die Ukraine mit Militärhilfe. Die von Russland als Antwort durchgeführte Reduktion der Belieferung des Westens mit dort dringend benötigten Energien bedroht inzwischen die Bevölkerung und die Industrie in ganz Europa, im Wesentlichen aber in Deutschland. Preissteigerungen in bisher nicht gekanntem Ausmaß bedeuten einen enormen Wohlstandsverlust. Jenen, die einen aktiven Verzicht auf russisches Gas seitens Europa verlangt haben, mag es nun ebenso eiskalt den Rücken herunterlaufen, wie der hiesigen Industrie und den Menschen, die das Beheizen ihrer Wohnungen im bevorstehenden Winter zu Recht gefährdet sehen. Es wird offenbar, wie gewaltig der Stellhebel der Gaslieferungen für Europa ist.

Die gewollte Nähe insbesondere Deutschlands zu Russland im wirtschaftlichen Austausch hat einen jähen Abbruch erfahren. Dabei wird die enorme Abhängigkeit von russischem Gas offensichtlich. Bis zu 55% des in Deutschland benötigten Gasbedarfs wurde aus Russland gedeckt. Die Planung war, diesen Anteil mit der Inbetriebnahme von Nord Stream 2 noch weiter auszubauen und Erdgas als Übergangstechnologie für den Weg in die CO 2 -Neutralität zu betrachten. Diese Strategie kann aus jetzigem Blickwinkel so wohl nicht weiterverfolgt werden.

Die EU-Handelsembargos dürften ohne große direkte Auswirkungen auf das Geschäft der BGH bleiben. Nur vereinzelt belieferte die Unternehmensgruppe vor Ausbruch des Krieges noch Kunden in Russland oder der Ukraine. Die Umsatzeinbußen dürften aus einer direkten Betrachtung kaum spürbar bleiben, zumal russischer Stahl ja bisher auch Wettbewerb für BGH auf den westlichen Märkten darstellte, der nun entfällt. Die Gefahr, dass Deutschland keine ausreichende Versorgung mit Erdgas erhält, hat sich jedoch substanziiert. Im kommenden Winter 2022/2023 droht aus unserer Sicht eine massive Unterversorgung, die auch nicht mehr mit den vielzitierten "Einsparungen" geheilt werden kann. BGH sieht sich zwar als wichtiges Glied in der Kette zur Aufrechterhaltung einer notwendigen Infrastruktur, wird aber nicht in den Definitionsbereich des geschützten und damit privilegierten Letztverbrauchers nach §53a EnWG kommen. Bei Eintritt eines Worst-Case, einer vollständig ausbleibenden Belieferung mit Erdgas, würde BGH die Produktion einstellen müssen. Dies würde unweigerlich deutliche Verluste zur Folge haben. Die Frage, ob der Geschäftsbetrieb nach einer solchen Unterbrechung wieder aufgenommen werden kann, ist letztlich eine Frage, wie lange die Periode(n) der Unterbrechung(en) anhält bzw. anhalten. Das Risiko, dass die BGH-Gruppe bei einem vollständigen Gaslieferstopp mit wirtschaftlichen Problemen zu rechnen hätte, ist daher grundsätzlich gegeben. Wahrscheinlich ist aber für den Fall eines Gaslieferstopps bzw. Importembargos eine lediglich verknappte Belieferung mit Erdgas. Der Anteil russischen Gases am Gesamtverbrauch konnte inzwischen bereits auf 35% reduziert werden. Sollte die Belieferung der BGH lediglich um diese 35% eingekürzt werden, ist eine Fortführung der Produktion mit einer geringeren Kapazität denkbar. Letztlich würde eine solche Verknappung aber ebenso den Verlust von Deckungsbeiträgen bedeuten. Die Überlebensfähigkeit der BGH in einer Phase der Gas-Unterversorgung wäre so aber für einen deutlich längeren Zeitraum gegeben. Begünstigt werden könnte die Gasversorgung auch durch Anerkennung verschiedener Produktgruppen des BGH-Sortiments als systemrelevant und damit "gaspriorisiert". Schließlich beliefert BGH nur eingeschränkt Großserien der Edelstahlanwendung, sondern das Sortiment ist vielmehr auf Edelstähle besonderer Art ausgerichtet, die für Energie (insbesondere auch Windkraft), Chemie, Medizin, Pharmazie, Transport, Schiffbau oder auch zur Verteidigung sowohl in Neuanlagen oder auch zur Ersatzteilherstellung benötigt werden.

Pandemie

Die Auswirkungen der Pandemie zeigten sich auch im Jahr 2021. Doch dank der weltweit durchgeführten Impfprogramme konnte sich das Leben ein Stück weit wieder normalisieren. Im November wurde in Deutschland das Ende der epidemischen Lage verkündet. Die im Frühjahr vorherrschende Delta-Variante des Virus wurde im Herbst durch die deutlich ansteckendere Omikron-Variante verdrängt. Da Omikron zusätzlich auch den Impfschutz zu einem gewissen Grad unterlief, kam es zu hohen Inzidenzen in der Bevölkerung. Das Ergebnis waren hohe Krankenstände in Europa um den Jahreswechsel herum. Weltweit mussten Fabriken und Häfen ihren Betrieb teilweise oder gänzlich einstellen.

Auch wenn die epidemische Lage offiziell beendet worden ist und der allergrößte Teil der Bevölkerung mittlerweile entweder geimpft oder genesen ist, wird das Virus weiterhin Teil unseres Lebens bleiben. Auch die Frage, wie sich das Virus in Zukunft entwickeln wird, muss unbeantwortet bleiben. Beides ist weiterhin möglich: Sowohl eine Abschwächung zu einer Art Grippevirus als auch die Entstehung einer gefährlicheren Variante.

Global

Trotz der anhaltenden Pandemielage konnte sich die Weltwirtschaft deutlich erholen. Der Internationale Währungsfonds geht von einem Wachstum der Weltwirtschaftsleistung in Höhe von rd. 6,1% aus. Das Wachstum erreichte alle Ländergruppen der Welt, wobei sowohl das Maximum als auch das Minimum in Asien lag (Schwellenländer Asien: 7,2%, ASEAN-5: 3,3%). Die Inflation erhöhte sich weltweit.

In vielen Ländern wurde eine umfangreiche konjunkturstützende Geld- und Fiskalpolitik betrieben, die zusammen mit der aufgestauten Nachfrage die Erholung stützte. Es gab jedoch auch Störfaktoren, die den Aufschwung ausbremsten. In vielen Bereichen waren die Lieferketten gestört, etliche Güter kaum bis gar nicht verfügbar (Computerchips, Nadelholz), die Rohstoffpreise (Schrott, Zuschlagsstoffe, Energie) explodierten zuletzt förmlich.

Der Russland-Ukraine-Konflikt ist eskaliert. Was von russischer Seite vermutlich als kurzer Feldzug geplant war, ist mittlerweile zum ersten Krieg in Europa seit dem zweiten Weltkrieg geworden. Die EU hat zusammen mit anderen Ländern Sanktionen gegen Russland umgesetzt und unterstützt die Ukraine mit Militärhilfe. Ein Öl- und Gas-Embargo wird intensiv diskutiert. Nord Stream 2 ist bereits Geschichte.

In China wurde der neue Fünfjahresplan beschlossen. Für deutsche und europäische Firmen dürfte es infolgedessen künftig schwieriger werden, Geld in China zu verdienen, da es noch deutlicher als bisher auf eine Entkopplung vom Ausland und auf die Stärkung heimischer Unternehmen und des heimischen Absatzmarktes setzt. China bleibt trotz des Krieges in der Ukraine ein Partner Russlands und hat sich den Sanktionen bisher nicht angeschlossen.

Europa

Nach dem starken Einbruch der Wirtschaftsleistung in der Eurozone durch die Coronapandemie, fiel die Erholung dieses Jahr nicht ganz so stark aus. Die Eurozone verzeichnete ein Wachstum der Wirtschaftsleistung um 5,3%.

Die Verteilung des Wachstums auf die beiden größten Wirtschaftssektoren, das Industrie- und Dienstleistungsgewerbe, entwickelte sich sehr unterschiedlich und die wirtschaftliche Unsicherheit bleibt sehr hoch. Im ersten Halbjahr traf es vor allem den Dienstleistungssektor, der noch durch Lockdown-Maß- nahmen und Reisebeschränkungen gebremst wurde. Im zweiten Halbjahr hatte dann die Industrie Schwierigkeiten, die Nachfrage zu bewältigen. Die Ursachen waren insbesondere höhere Energiekosten und Angebotsengpässe. Die Inflation stieg im Vergleich zum Vorjahr von 0,3% auf 2,6% an, wobei sich der Großteil dieser Entwicklung im zweiten Halbjahr vollzog. Im Dezember belief sich die Inflation auf 5%.

Deutschland

Nach dem Krisenjahr 2020 ist die Wachstumsrate mit 2,7% zwar positiv, allerdings ist Deutschland mit diesem Wert das Schlusslicht in der Eurozone.

Die Erholung verteilt sich auf fast alle Wirtschaftsbereiche gleichermaßen. Der Außenhandel hat fast wieder das Niveau von 2019 erreicht. Es wurden 9,4% mehr Waren und Dienstleistungen exportiert.

Nach 16 Jahren unter CDU-Führung stellte sich nach den Bundestagswahlen ein Wechsel der Bundesregierung ein. Es bildete sich eine neue Koalition aus SPD, FDP und den Grünen. Fragen der Klimapolitik und nach dem Weg zur CO 2 -Neutralität standen im Fokus der Wahlkampagnen. Die Verstromung von Erdgas prägte sich dazu als Übergangstechnologie heraus, um sich schnell von Kohle- und Atomkraft lösen zu können. Selbst unter den Bedingungen vor Ausbruch des Ukraine-Konflikts (s. oben) waren viele Fragen zu dieser Strategie offen. Aktuell muss aber das Gesamtkonzept neu überdacht werden, denn die Versorgung mit russischem Erdgas muss wohl auf absehbare Zeit aus den Planspielen eliminiert werden. Die Notwendigkeit zur Energieeigenversorgung wird immer deutlicher. Der Ausbau der Kapazitäten zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Ressourcen drängt sich somit als alternativlos auf. Die Erkenntnis wächst aber allerorten, dass eine vollständige Unabhängigkeit von Dritten erstens technisch nicht auskonzipiert, zweitens ausgesprochen teuer und vielleicht nicht wettbewerbsfähig sowie drittens wohl nicht kurzfristig umsetzbar sein wird. Die Frage, wer Russland als Deutschlands Energielieferant substituieren wird, scheint nicht trivial, sind doch die erwählten Kandidaten auch nicht über jeden moralischen Zweifel erhaben. Deutschland driftet in ein energiepolitisches und anscheinend unauflösbares Dilemma.

Quellen: IMF, OECD, destatis

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die weltweite Rohstahlproduktion erlebte einen leichten Aufschwung. Es wurden mit 1.950 Mio. t etwa 3,7% mehr produziert als im Pandemiejahr 2020 und somit zugleich das Rekordjahr 2019 (1.875 Mio. t) übertroffen. Von diesem Aufschwung profitieren alle Weltregionen und Länder in unterschiedlichem Ausmaß. Lediglich China, Iran, Malaysia und Indonesien verzeichneten Produktionsrückgänge im niedrigen einstelligen Prozentbereich. China hat weiterhin mit über einer Milliarde Tonnen den ersten Platz bei den stahlproduzierenden Ländern sicher. Im Ranking blieb die Reihenfolge der ersten Plätze wie im Vorjahr erhalten.

In Deutschland wurden 2021 knapp 40,1 Millionen Tonnen produziert, ein deutliches Plus von 12,3 Prozent gegenüber dem von der Coronapandemie mit ihren Fabrikschließungen geprägten schwachen Jahr 2020. Die Verluste der deutschen Stahlerzeugung der vergangenen drei Jahre wurden 2021 jedoch nicht ausgeglichen. Hinter den 43,3 Millionen Tonnen aus dem Jahr 2017 blieb die Erzeugung zuletzt noch um 7 Prozent zurück.

Es muss hier betont werden, dass mit den obigen Darlegungen zu den Welt-Rohstahlmärkten die Marktlage der BGH-Gruppe nur eingeschränkt beschrieben werden kann. Bedingt durch die Produktionskapazitäten und die Ausrichtung bezüglich der hergestellten Werkstoff-Güten und Produktformen ist das Besetzen von Nischenmärkten Teil der Strategie unserer Gruppe. Die Situation hier kann deutlich von dem des "Meta"-Stahlmarktes abweichen, ist aber sicher letztlich auch vom dortigen Trend beeinflusst.

Die stark steigenden Rohstoffpreise aus dem 2. Halbjahr 2020 haben sich auch 2021 fortgesetzt. Die Gründe hierfür liegen vorrangig in den Unterbrechungen der Lieferketten und dem erhöhten Rohstoffbedarf aufgrund des Wiederanziehens der globalen Konjunktur.

Der Preis für Eisenerz zog von 120 USD/t auf über 160 USD/t an und auch der Kokspreis setzte seinen Höhenflug fort.

Während Erz- und Kohlepreise keine direkte Bedeutung für die BGH-Produkte haben, haben sie eine solche indirekt aber schon, denn sie beeinflussen die Schrottpreise zum Teil wesentlich. Da die Versorgung mit Schrott in aller Regel aus regionalen Quellen erfolgt, richten wir unser Augenmerk auf die deutsche Schrottpreisentwicklung, die sich zwar von den Welthandelspreisen nicht vollständig ablöst, aber zumindest temporäre Verschiebungen aufweisen kann. Die bereits Ende 2020 beginnende Preisrallye hat sich 2021 fortgesetzt. Im Juli 2021 erzielte Schrott einen Höchststand von über 400 EUR/t, der sich aber zunächst nicht halten konnte. Nach einem leichten Rückgang im Herbst waren bereits im November wieder steigende Preise zu verzeichnen. In 2022 setzte sich die nach oben gerichtete Preisentwicklung weiter fort. Für Gratschrott und Stanzabfälle mussten Preise von nahezu 700,- EUR/t bezahlt werden. Erst zur Jahresmitte 2022 schien eine zumindest temporäre Beruhigung auf hohem Niveau erkennbar zu werden, die bis heute anhält.

Auch die für die Edelstahlbranche wichtigen Legierungselemente kannten 2021 nur eine Richtung - aufwärts. Bereits Ende 2020 zog Nickel im Preis kräftig an. Erst zum Ende des Jahres 2021 beruhigten sich die Märkte etwas. Mit Beginn des Jahres 2022 setzte sich die Preisrallye aber auf breiter Front fort. Nachdem etwa die Nickelpreise bereits weiter deutlich angestiegen waren, kamen Händler und wohl auch Produzenten mit Short-Positionen in Bedrängnis und begannen sich einzudecken. Dies feuerte die Preisspirale weiter an und führte zu einem zeitweiligen Aussetzen der Börse, nachdem zwischenzeitlich Preise von über 100,- EUR/kg erreicht wurden. Nach Wiederaufnahme des Handels beruhigten sich die Märkte wieder. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung lagen die Kurse recht stabil in einem Korridor zwischen 20 und 25 EUR/kg. Der Preis für Charge-Chrom lag zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 bei rd. 1,70 EUR/kg. Gegen Ende 2021 kursierte er bei 3,10 EUR/kg. Auf diesem Niveau ist der Preis auch gegen Ende des dritten Quartales 2022 wieder angelangt, nachdem sich zwischenzeitlich leichte Preiserhöhungen ergeben hatten. Die Preisentwicklung einzelner, besonderer Chromträger (etwa kohlenstoffarme Güten) zeigten sich im Vergleich dazu noch dramatischer. Eine Vervierfachung der Preise gegenüber dem Niveau bei Jahresbeginn 2021 ist teilweise festzustellen. Die Molybdänpreise haben sich im Laufe des Jahres 2021 etwa verdoppelt, bleiben aber in 2022 bisher recht konstant. Die Verfügbarkeit der von BGH benötigten Materialien am Markt war grundsätzlich gegeben, wenngleich es vereinzelt zu Lieferverzögerungen kam. Der deutliche Anstieg aller wesentlichen Einsatzmaterialpreise stellt eine große Herausforderung an die Liquidität der Gruppe dar. Bisher gelang es aber, den Anstieg des Working Capital zu finanzieren und daneben noch ausreichend Flexibilität für Unvorhergesehenes zu behalten.

Quellen: worldsteel.org, eurofer.org, stahl-online.de, bdsv.org, ikb.de

Die Marktentwicklung der BGH-Gruppe

Die einzelnen Absatz-Branchen der Gruppenunternehmen entwickelten sich wie nachstehend beschrieben:

Die Öl- und Gasindustrie hat im zweiten Pandemiejahr 2021 überdurchschnittlich stark unter den Einschränkungen der sich zeitweise stark verkürzenden internationalen Lieferketten und des Einbruchs des Welthandels gelitten. Die Bedeutung dieser Industrie für die Unternehmensgruppe war in der Vergangenheit stets hoch und stellt einen der wichtigsten Absatzmärkte dar. Da dieses Anwendungsgebiet nicht lokal beschränkt, sondern global bedient und nachgefragt wird, bestehen weiterhin signifikante Mengen- und Preisrisiken, die angetrieben von Angebots- und oder Nachfrageschocks von BGH als externe Risikofaktoren anzusehen sind und im Zuge der Risikoanalyse antizipiert und überwacht werden. Mittelfristig beobachtet die BGH die Verbrauchsmengen im Markt und reagiert auf sich abzeichnende Substitutionseffekte rechtzeitig. Bereits seit der zweiten Jahreshälfte des Berichtsjahres beobachtet die BGH eine mit dem stark anziehenden und mit Blick auf die geopolitische Großwetterlage auch weiter als hoch zu erwartenden Ölpreis eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Investitionsgütern für die Förderindustrie, dieser Trend wird als mittelfristig stabil auch über das Berichtsjahr hinaus wahrgenommen.

Im Bereich des allgemeinen Handels hat sich der Absatz in der Berichtsperiode gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert. Der Handel verhält sich traditionell prozyklisch und reflektiert daher besonders die Lage von Angebot und Nachfrage von verarbeitetem Stahl auf den Weltmärkten unmittelbar und ohne Zeitverzug wieder. Das mit dem Impffortschritt angestiegene Vertrauen der Wirtschaft und Verbraucher hat im Zusammenspiel mit dem zunehmend vorsichtigen Einkaufs- und Vorratsverhalten der Industrie der BGH in Siegen im Bereich Handel einen unerwartet kräftigen Schub gegeben, der vor allem aufgrund des Vorhandenseins von Bestandsmaterial umgesetzt werden konnte. Von der Mittelfriststrategie der BGH, der Reduzierung der Bedarfe, die über den Handel abgewickelt werden zugunsten des Endkundengeschäfts, soll trotz der Erfahrungen des Berichtsjahres nicht grundsätzlich abgewichen werden.

Mit dem Ausbau unserer eigenen Service- und Handelsaktivitäten wird die BGH den in der Berichtsperiode begonnenen Pfad der Vertiefung der Wertschöpfung gegenüber den Endkunden auch in der Zukunft weiter begehen.

Die Absatzmenge im Bereich Automotive ist zwar im Berichtsjahr um knapp 20% gestiegen, das Niveau liegt aber immer noch deutlich unter den Vor-Pandemie-Jahren. Die deutsche Wirtschaft ist von der erfolgreichen Entwicklung, Fertigung und Vermarktung von Automobilen in der Welt abhängig. Nun offenbar gewordene Schwachstellen in den internationalen Verflechtungen der zunehmend länger werdenden Lieferketten haben im Pandemiejahr zu deutlichen Mengenverlusten geführt, die nur teilweise aufgeholt werden können. Zusätzlich belasten die sich aufgrund der Global-Warming-Diskussion aktuell schnell entwickelnden und wieder verfallenden Technologietrends die Prognosegüte für die Produkte von BGH für die Anwendung in Automobilen. Ungeachtet der Schwierigkeiten gehen wir davon aus, dass im Laufe des kommenden Geschäftsjahres ein Kompensationseffekt auf der Nachfrageseite zum Tragen kommt, der sehr kurzfristig für mehr Nachfrage in diesem Bereich sorgen wird. Wir rechnen daher für das Geschäftsjahr 2022 mit einem leichten Anstieg der Versandtonnagen in diesem Produktbereich.

Der Bedarf an Produkten für Antriebe, Großmotoren, Kupplungen konnte sich in der Berichtsperiode getragen von der Nachfrage nach Windkraftgetrieben gegenüber dem Vorjahr gut behaupten und übertrifft diesen deutlich. Auch wenn in Deutschland die jährlich neu installierte Leistung für Windkraftanlagen in den vergangenen vier Jahren kontinuierlich abnahm, steigt der Bedarf an Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen im internationalen Umfeld stetig, weshalb die Installation und Nutzung von Windparks in On- und Offshore-Feldern auch im Jahr 2022 Impulse in diesem Produktbereich erwarten lässt. Weltweit ist zukünftig, auch vor dem Hintergrund der notwendigen Umstrukturierung der Energieversorgung in Europa, eine gesteigerte Nachfrage nach Windkraftanlagen zu erwarten.

Produkte aus dem Marktsegment Metal Forming sind für eine nochmalige Warmverformung vorgesehen. An diese Erzeugnisse wird in aller Regel kein besonderer Anspruch an Gefüge- oder mechanische Eigenschaften gerichtet. Da die Produkte von unseren Kunden auf ähnlichen oder gleichen Absatzmärkten vertrieben werden, wie es BGH mit ihren sonstigen Produkten vollzieht, ist eine starke Korrelation dieses Segmentes zu den anderen Absatzgebieten von BGH festzustellen. So zeigte sich auch unter dem Eindruck von Corona in den Jahren 2019 und 2020 ein deutlicher Abwärtstrend gegenüber 2018. Nach einem erstarkten Auftragseingang bereits im Verlauf des Jahres 2020 konnten in 2021 die gebuchten Aufträge realisiert werden und ein Absatzplus von 18,6% stellte sich ein. Wir erwarten eine weiter starke Nachfrage und eine Rückkehr auf ein Niveau, wie es vor Corona gegeben war.

Der Markt für Wärmekraftwerke und deren Ersatzteilbedarf bleibt weltweit weiterhin stark unter Druck. Ungeachtet dessen konnte BGH im Laufe der Berichtsperiode die Absatzmenge gegenüber der Vorberichtsperiode steigern und ein beginnender Aufwärtstrend konnte verstetigt werden. Zunächst geäußerte Erwartungen an eine Stabilisierung der Bedarfe haben sich erfüllt, weshalb im Zuge der Belebung der Stahlnachfrage zum Jahresende hin nun auch für das kommende Geschäftsjahr von einer weiteren Belebung ausgegangen werden kann.

Der allgemeine Maschinenbau konnte vor allem in Deutschland im Laufe der Vorberichtsperiode mit hohem Auftragsbestand und kontinuierlicher Nachfrage als Konjunkturmotor glänzen. Durch die Bevorratung von regelmäßig benötigten Werkstoffen und Abmessungen an den schmelzenden Standorten und der Erhöhung der Verfügbarkeit von Fertigmaterial an den Servicelägern konnte BGH trotz pandemiebedingter Verschiebung vieler Projekte von Kunden im Investitionsgüterbereich auf das Vorpandemieniveau zurückkehren. Mit der bereits deutlichen Erholung der Konjunkturaussichten im Berichtsjahr ist für die kommende Berichtsperiode wahrscheinlich keine signifikante Steigerung dieser Mengen zu erwarten.

Der Markt für Werkzeuge und Werkzeugstähle verhält sich ähnlich prozyklisch wie der für Handelsgüter und konnte sich im Berichtsjahr gegenüber Vorjahr ungeachtet der Schwierigkeiten deutlich steigern. Auch bei den Werkzeugstählen ist die Bindung von Kunden in ertragsstarken Marktnischen angestrebt. Mit dem breitem Serviceangebot, das die BGH Gruppe sowohl an Ihren Schmelzstandorten als auch an den Servicelagerstandorten für diese Abnehmer bereithält, kann ihnen ein deutlicher Mehrwert geboten werden. Die in der Berichtsperiode beobachtete Steigerung der Absatzmenge basiert auch auf der Schwäche des Vorjahres, ist aber auch Ergebnis des Versuchs, den Markt stärker für BGH zu besetzen. Mit der erwarteten Entwicklung der Konjunkturaufholeffekte in dem der Berichtsperiode folgenden Geschäftsjahr wird auch für den Werkzeugstahl eine nochmals zu steigernde Absatzmenge prognostiziert.

Die Fortsetzung der Multi-Nischen-Strategie mit der Konzentration auf Hochqualitätswerkstoffe, in Kombination mit dem sich in der Berichtsperiode weiter entwickelten Servicegeschäft unterstützt die Ertragslage der BGH-Gruppe nachhaltig. In den Folgejahren wollen wir diesen Effekt durch eine Stabilisierung der Handelsaktivitäten bei einem Ausbau des Endkundengeschäfts intensivieren.

B2 Geschäftsverlauf

Die allgemeine Geschäftslage der BGH-Gruppe in 2021 wurde wesentlich von der Pandemie und deren Auswirkungen auf die konjunkturelle Entwicklung der einzelnen Absatzbranchen beeinflusst.

Die Kundennachfrage nach BGH-Produkten entwickelte sich unabhängig davon im Jahr 2021 sehr erfreulich. In den Jahren 2017 bis 2020 sah sich die BGH-Gruppe mit strukturellen Marktveränderungen und zuletzt zusätzlich mit den Folgen der Pandemie konfrontiert. Die disruptiven Strömungen hinsichtlich Elektromobilität und Energieerzeugung begleitet von der Pandemie blieben nicht ohne Auswirkung auf den wirtschaftlichen Erfolg der BGH. Zusehends gingen Auftragseingang und Auftragsbestand zurück. Erst beginnend mit dem vierten Quartal 2020 erholte sich die Nachfrage wieder. Der Auftragseingang stabilisierte sich danach auf einem sehr guten Niveau und blieb über das ganze Jahr 2021 regelmäßig über den Produktionskapazitäten. Die Auftragsbücher füllten sich schnell und die Lieferzeiten verlängerten sich von Monat zu Monat.

Die gute Nachfrageentwicklung verteilt sich inzwischen über alle Branchen. Auch das Segment Öl- und Gasförderung zog inzwischen - mit einigem zeitlichen Versatz gegenüber den anderen wesentlichen Absatzbranchen - wieder deutlich an.

Mit dem Anstieg der Nachfrage konnten notwendige Preiserhöhungen zumindest teilweise durchgesetzt werden.

Als Folge des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 zogen die Preise für Energien (im Wesentlichen für Strom und Gas) dramatisch an. Angesichts der inzwischen recht langen Lieferzeiten sah sich BGH und viele Branchenbegleiter dazu gezwungen, neben den Preisgleitformeln für Einsatzmaterialien auch eine solche für primäre Energien auf dem Markt zu etablieren und gegenüber den Kunden durchzusetzen. Das Risiko, die Kosten für die verteuerte Energie nicht an die Märkte weitergeben zu können, bekam existenzbedrohende Züge. Dem musste begegnet werden. In der Folge des Preisanstiegs für Energien verteuerten sich auch die Preise für Hilfs- und Betriebsstoffe dramatisch.

Die Kombination langer Lieferzeiten und der Unsicherheit bezüglich der Preise benötigter Industriegüter, aber auch der Löhne, lässt eine fundierte Preisgestaltung immer schwieriger werden.

B3 Lage des Konzerns

Ertragslage

Nach dem Durchleben einer schweren Auftragskrise in 2020, geprägt von Kurzarbeit sowie ausbleibendem Versand und Umsatz, erwachte zwar die Nachfrage im vierten Quartal 2020, aber die Hoffnung auf eine Stabilisierung dieser Entwicklung blieb bis zum Zeitpunkt der Planung für 2021 noch gedämpft. Die Absatzprognosen waren insofern nur vorsichtig optimistisch, unterstellten aber bereits gegenüber dem Auftragseingang bis Q3/2021 eine deutliche Belebung des Geschäfts.

Anfang des Jahres 2021 verwirklichte sich der Wunsch, dass sich die Nachfrage nach BGH-Produkten weiter stabilisieren möge. Der Auftragseingang zeigte sich sehr massiv und ungebrochen im Jahresverlauf. Zwar beeinflussten die schwachen Märkte aus Q2 und Q3 2020 noch die Kapazitätsbelegung und den Versand im Q1/2021, doch speisten neue Aufträge die Anlagenbelegung und die Auftragsbücher füllten sich zusehends.

Einerseits eröffnete die gute Nachfrage die Möglichkeit, mit Kunden in Preisgespräche zu gehen, andererseits wurden Gesprächsspielräume für Grundpreiserhöhung dadurch verengt, dass zunächst die massiven Kostensteigerungen (Einsatzmaterial, Energie und allgemeine Industriegüter) kommuniziert werden mussten. Dramatische Preissprünge der Produktionsfaktoren belasteten das Ergebnis der BGH-Gruppe. Erst zum neuen Jahr 2022 konnten flächendeckend Energiepreiszuschläge auf BGH-Produkte beim Kunden umgesetzt werden. Die Kostensteigerungen belasteten aber bereits die Ertragslage von BGH in 2021.

Letztlich gelang es, den Rohertrag, insbesondere im Vergleich zum ruinösen Niveau des Vorjahrs, zu steigern. So erzielte Zugewinne wurden aber zu großen Teilen von den allgemeinen Kostensteigerungen im sonstigen betrieblichen Aufwand aufgezehrt.

Letztlich blieb der Gruppe aber ein durchaus positiv stimmendes Ergebnis, das gemessen an den doch sehr zurückhaltenden Ertragserwartungen für das Jahr 2021 als recht gut einzustufen ist. Zwar werden erneut die langfristigen Soll-Renditen in der Gruppe nicht erreicht, aber letztlich muss die schwierige Marktlage in die Bewertung des Möglichen einbezogen werden. Die Gruppe kann danach zufrieden auf das Jahr 2021 zurückblicken.

Insbesondere in der zweiten Jahreshälfte wurde es immer schwieriger, den sich agil verändernden Rohstoff- und Energiepreisen kalkulativ in den Angebotspreisen gerecht zu werden. Denn mit dem Füllen der Auftragsbücher stiegen auch die Lieferzeiten rasch an und reichten schnell bis weit ins neue Jahr 2022 hinein. BGH musste stets akribisch darauf achten, alle wesentlichen Preisrisiken abzusichern. Während dies für Rohstoffe weitestgehend geübte Praxis darstellte, waren andere Preiseinflussfaktoren, insbesondere - aber nicht ausschließlich - Energien, derart dynamisch, dass sicher nicht alle Kostensteigerungen aufgefangen werden konnten. Spätestens mit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs zu Beginn des Jahres 2022 überschlugen sich die Preisentwicklungen und beispielsweise der Handel mit Nickel musste zeitweise - wohl aber nicht ausschließlich kriegsbedingt - an der Börse (LME) ausgesetzt werden. Die Kurse bleiben bis heute auf höchstem Niveau und sind volatil.

Hinsichtlich der Ertragsrisiken befindet sich BGH 2022 also weiter in schwerer See und muss vorsichtig und aufmerksam navigieren. Die Instrumente stehen uns zur Verfügung und wir wissen sie zu nutzen. Die bereits beleuchteten Drohszenarien (Ukraine, Corona) außen vorgelassen, bestehen ausreichend Möglichkeiten, auch in 2022 zufriedenstellende Gewinne zu erwirtschaften.

Der Gruppen-Planwert für 2021 (EBT 2,1 Mio. EUR) wurde mit einem realisierten EBT von 38,3 Mio. EUR deutlich überschritten. Allerdings waren die für 2021 in der Planung unterstellten Prämissen insbesondere hinsichtlich der negativen Einflüsse der Corona-Pandemie, gänzlich verändert und der Markt zeigte sich viel positiver als erwartet.

Das Jahr 2022 begann für die BGH mehr als vielversprechend, das erste Quartal entsprach weitestgehend der Planung für Auftragseingang, Um- / Absatz und Ergebnis. Wir sehen die Chance, das GJ 2022 entsprechend der eher konservativen Planung abzuschließen. Das Planergebnis (EBT) der Gruppe liegt bei 18,8 Mio. EUR für das Jahr 2022. Wir hoffen in Abschätzung der augenblicklichen Marktgegebenheiten, dieses Plan-Ergebnis zu erreichen, abhängig von den sonstigen Bestimmungsfaktoren und Risiken vielleicht sogar übertreffen zu können.

Finanzlage

Die Finanzierung der laufenden Geschäfte sowie die Durchführung der geplanten Investitionen waren zu jederzeit sichergestellt. Die BGH erfreut sich weiterhin einer ausgesprochen guten Liquidität, die aber als Reserve zur Finanzierung des laufenden Geschäfts auch unter anderen Rahmenbedingungen verstanden wird. Der deutlich positive Brutto-Cash-Flow der vergangenen Jahre sowie erneut nun der aus 2021 speiste weiter die Finanzkraft der BGH und ermöglichte die Finanzierung umfangreicher Investitionen der Gruppe. Die Eigenkapitalquote sank trotz einer deutlichen Bilanzverlängerung nur marginal auf rd. 80%.

Die Flexibilität, um auf Marktschwankungen und Marktopportunitäten in geeigneter Form reagieren zu können, ist somit gegeben. Vorhandene Kredite sind langfristig vereinbart und stehen bis 2027 bzw. bis 2029/2030 zur Verfügung.

Die finanzielle Lage der Organschaft ist somit weiterhin als ausgesprochen gut einzustufen. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente nutzte die BGH nur in sehr unwesentlichem Umfang.

Kapitalflussrechnung 2021 [TEUR]
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 26.157
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 37.098
Veränderung der Rückstellungen 639
sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge - 1.061
Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva - 93.760
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 19.050
Gewinn (-)/Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögen - 127
Zinsaufwendungen / Zinserträge 1.508
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
sonstige Beteiligungserträge - 302
Ertragssteueraufwand/-ertrag 11.588
Ertragssteuerzahlungen - 10.527
a) Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit - 9.737
Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens 3
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen - 122
Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 908
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 31.688
Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens -
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen - 7.289
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition
Erhaltene Zinsen 151
Erhaltene Dividenden 200
b) Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 37.837
Einzahlung aus Eigenkapitalzuführungen
Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und Aufnahme von (Finanz-) Krediten 3.725
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten - 4.325
Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen
Gezahlte Zinsen - 1.659
c) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 2.259
zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe der Zeilen a, b und c) - 49.833
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 119.435
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 69.602

Kapitalflussrechnung der Gruppe 2021

Vermögenslage

Die Bilanz der BGH-Gruppe hat sich im GJ 2021 um 45,3 Mio. EUR auf 789,7 Mio. EUR verlängert. Dabei ist das Eigenkapital um 26,1 Mio. EUR gestiegen, die Eigenkapitalquote ist von 81,3% auf 79,9 % gesunken.

in Mio. EUR 31.12.20 31.12.21
Anlagevermögen 346,5 347,8
Umlaufvermögen 397,7 441,5
Akt. RAP / Sonst. Aktiva 0,2 0,4
Eigenkapital 605,0 631,1
Fremdkapital 124,1 142,0
Rückstellungen / Sonstige Passiva 15,3 16,6
Bilanzsumme 744,4 789,7

B4 Finanzielle Leistungsindikatoren

2020 2021
Umsatzrentabilität [%] 0,43 4,82
(Jahresergebnis x 100 / Umsatzerlöse)
Eigenkapitalrentabilität [%] 0,32 4,14
(Jahresergebnis x 100 / Eigenkapital)
Gesamtkapitalrentabilität [%] 0,90 5,06
(Ergebnis vor Steuern und Zinsaufwand x 100 / Gesamtkapital)
Materialintensität [%] 56,06 60,97
(Materialaufwand x 100/ Gesamtleistung)
Personalintensität [%] 23,05 18,21
(Personalaufwand x 100 / Gesamtleistung)
Konzernsteuerquote [%] 30,43 30,28
(Ertragssteueraufwand x 100 / Ergebnis vor Steuern)

Der Konzern hat in 2021 Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von rd. 39 Mio. EUR realisiert. Insgesamt wurden Budgets für etwa 161 neue Projekte (103 originär geplante und weitere 58 ungeplante) freigegeben, die aber nicht alle vollumfänglich im GJ 2021 umgesetzt werden konnten. In Freital wurden die Maßnahmen für eine deutliche Kapazitätsausweitung fortgesetzt. Der Bau einer neuen Induktionsanlage wurde begonnen. Nach den Beschränkungen der Investitionen an den Standorten Lippendorf, Lugau und Siegen in den Vorjahren wurde auch hier in 2021 wieder zurückhaltend in Kapazitäten zur Zerspanung und zur Oberflächenbehandlung investiert. Ferner wurden Investitionen in die Gründung bzw. die finanzielle Ausstattung in- wie ausländischer Tochtergesellschaften i.H.v. rd. 7,4 Mio. EUR getätigt. Für das Geschäftsjahr 2022 wurden nach einer zurückhaltenden Investitionsstrategie im Jahr 2021 wieder deutlich mehr Maßnahmen bewilligt und das freigegebene Budget beträgt 32,1 Mio. EUR. Wesentliche Investitionsschwerpunkte richten sich auf die Anwärm- und Wärmebehandlungskapazitäten in Siegen.

C Prognose-, Chancen-, Risikobericht

C1 Prognosebericht

C2 Risikobericht

C3 Chancenbericht

C4 Gesamtaussage

C1 Prognosebericht

Das operative Gruppen-Ergebnis aus 2021 blieb zwar hinter den strategischen Rentabilitätsvorstellungen zurück, es überstieg aber die aus der Unternehmensplanung hervorgehenden, sogar vorsichtig optimistischen Erwartungen. Die Perspektiven für 2022 stimmen angesichts der guten Auftragslage hoffnungsfroh. Die Nachfrage bewegt sich auf gutem Niveau und scheint stabil.

Bis ins dritte Quartal 2022 ist die Versorgung mit Strom und Gas gegeben. Dies beschreibt allerdings einen Zustand, der labil zu werden scheint. Nach einer Drosselung der Gaslieferungen auf zunächst lediglich 20% der üblichen Mengen hat Russland nun offenbar die Beistellung von Erdgas komplett eingestellt. Es droht eine Gasmangellage, die auch die Stromversorgung gefährden könnte. Flankiert wird die problematische Situation regierungsseitig von einer Verfolgung ideologischer Grundsätze, die nicht angemessen erscheint. Man verwechselt strategische Bemühungen zum Erlangen einer versorgungstechnischen Unabhängigkeit mit drängenden operativen Notwendigkeiten. Kurzfristig bereitstehende Energiequellen müssen genutzt werden. Der Ausbau erneuerbarer Energien mag eine richtige Antwort sein - leider aber nicht auf die aktuelle Fragestellung, die sich mit dem bevorstehenden und dem darauffolgenden Winter befassen muss.

Wir sehen die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Mengenkürzungen schon im vierten Quartal 2022 kommen wird, als gegeben an und versuchen, dies bereits heute in unseren Produktionsplanungen zu antizipieren.

Eine Rationierung von Strom und Gas hat für BGH eine Reduktion der Produktionskapazitäten in etwa gleicher Höhe zur Folge. Bisher hat BGH im Jahr 2022 gute Ergebnisse erwirtschaftet. Ausbleibende Produktion und ausbleibender Versand können das Erreichte zu großen Teilen wieder verzehren.

Wir werden gegebenenfalls analog der bereits praktizierten Verfahrensweise während der ersten Pandemiejahre unser Unternehmenskorsett schnellstmöglich enger schnüren und versuchen, spezifische Produktionsleistungen konstant zu halten und lediglich die Anzahl der verfahrenen Schichten zu reduzieren. Kurzarbeit muss dann wieder Thema werden.

Wir sind uns aber dann darüber im Klaren, dass dies allenfalls eine kurzfristige Lösung darstellen kann. Fehlende Deckungsbeiträge werden die Wirtschaftlichkeit der BGH-Unternehmensgruppe mittelfristig womöglich verschlechtern.

Grundsätzlich erleben wir lediglich ein temporäres Ungleichgewicht nach einem exogenen Schock (Ukraine-Krise). Dieses Ungleichgewicht wird sich aber auflösen und uns in eine neue Situation, in ein vielleicht neues Gleichgewicht, führen. Dann werden die Überzeichnungen der Energiemärkte sich auch wieder beruhigen. Jedoch wird Europa Verlierer in dem neu gefundenen Gleichgewicht bleiben. Billiges Leitungsgas aus Russland wird dann China versorgen, das seinerseits weniger vom teuren Flüssiggas beziehen muss. Letzteres wird uns über den Seeweg angeboten werden und wir werden dann die Verdampfungsanlagen errichtet haben, um das flüssige Gas für uns nutzbar zu machen. So wird wohl in einigen Jahren auch die Versorgung Europas gesichert werden. Fraglich bleibt, ob die energieintensive Industrie in diesem Umfeld weiterhin in Europa Bestand haben kann, wenn die Produkte nicht mehr wettbewerbsfähig auf den Weltmärkten angeboten werden können.

Wir müssen das heute bezweifeln und sehen unsere Industrie gefährdet.

Die Nachfrageentwicklung auf den Absatzmärkten der Gesellschaft im ersten Quartal 2022 zeigte sich weiter stabil und bewegte sich auf hohem Niveau. Eine zufriedenstellende Auslastung der Aggregate in 2022 ist derzeit gegeben und wird sich - unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Verfügbarkeit von Energien - über den Jahreswechsel ins Jahr 2023 fortsetzen. Die Auftragsbücher sind entsprechend gefüllt. Die Absatzpreise konnten sich leicht erholen. Es gelang aber darüber hinaus, die Risiken aus den volatilen Energiepreisen über Preisgleitklauseln an die Märkte weiterzugeben. Ein Spielraum für das Durchsetzen von substanziellen Preiserhöhungen muss aber geschaffen werden. Die Notwendigkeit wird immer drängender, um nicht zuletzt auch die Veränderungen in der Kostenstruktur auffangen zu können und darüber hinaus Investitionen in die Zukunft zu ermöglichen.

Die BGH setzt in Ihrer Geschäftsphilosophie auf langfristige Kundenbindungen. In Phasen starker Nachfrage nach unseren Produkten haben wir unsere Bestandskunden stets mit den abgestimmten Mengenkontingenten bedient, ohne alle sich bietenden Optionen zur Margenmaximierung zu nutzen. Wir denken und glauben auch damit die vorhandene Vertrauensbasis weiter gestärkt und den Grad der Kundenbindung erhöht zu haben. In einer immer intensiveren Wettbewerbssituation werden unsere Stärken Qualität, Kontinuität, Kostenbewusstsein und Kundenorientiertheit unsere Marktposition weiter absichern.

Die BGH-Gruppe hat ihre operativen Planungen (geprägt von der Pandemie) für den Zeitraum 2022-2024 im November 2021 erstellt. Die Planung weist für das Jahr 2022 eine Ergebnisprognose (EBT) von 18,8 Mio. EUR aus, für 2023 haben wir eine weitere Absatzsteigerung prognostiziert, die sich in einem nochmalig verbesserten Plan-Ergebnis (EBT) von 26,3 Mio. EUR materialisieren soll. Für das Ergebnis im Jahr 2024 erwarten wir eine Fortsetzung dieses Trends.

In jetziger Kenntnis der beschleunigten Markterholung, die sich im laufenden Geschäftsjahr so stabil zeigte, sehen wir eine Erreichbarkeit eines gegenüber der Planung 2022 deutlich verbesserten Ergebnisses. Doch muss wiederholt werden, dass der in Aussicht stehende Erfolg durch weitere Ereignisse bei der Strom- und Gasversorgung verzehrt werden könnte.

Ergebnisse, die in die Größenordnungen unserer langfristigen Zielvorstellungen wachsen, können jedoch voraussichtlich erneut nicht realisiert werden. Wir sehen aber unter aller Einschränkung der Unsicherheit hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen kein absatzmarktbedingtes operatives Szenario, das eine negative Prognose im Sinne einer Existenzgefährdung begründen würde. Mittelfristig muss aber mit einer Verschlechterung der Nachfrage gerechnet werden, wenn Kunden ihre Versorgungsstrategien stärker auf Länder mit einer billigeren Energieversorgung ausgerichtet haben werden.

C2 Risikobericht

Pandemie und Ukrainekrise

Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den "Gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen" und den Prognosebericht (s. oben).

Beide Ereignisgruppen haben jeweils Auswirkungen von globalem Charakter. Rückwirkungen dortiger Entwicklungen auf die Prosperität der BGH-Gruppe können nicht ausgeschlossen werden. Diese Aussage gilt wohl für alle Teilhaber am Wirtschaftsleben in gleicher Weise. Ein erhöhtes Risiko stellt für die BGH-Gruppe mit einer energieintensiven Produktion allerdings die bedrohte Versorgung mit Gas und Strom dar. Eine dauerhafte Unterbrechung wird direkten Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg unserer Unternehmen haben. Indirekt wird freilich jedes wirtschaftliche Handeln in Europa und wahrscheinlich weltweit unter einer solchen Mangellage leiden. Art und Umfang der entstehenden Verwerfungen können heute kaum abgeschätzt werden.

Branchen- und Marktrisiken

Die sich bereits im 4. Quartal 2020 abzeichnende Trendwende entfaltete sich und der Auftragseingang entwickelte sich positiv. Die Nachfrage blieb gut. Die sich aktuell einstellenden Lieferfristen stellen inzwischen wieder Hindernisse dar, Kundenaufträge zu buchen. Vor dem Hintergrund einer drohenden Gasmangellage und mit dem Ausrufen einer entsprechenden Alarmstufe wird ohnehin das Eingehen langfristiger Lieferverpflichtungen fraglich.

Den Erfolg des Unternehmens beeinflussende Risiken sehen wir im Wesentlichen in den nachstehenden Themenfeldern (ohne eine Wertung in der Reihenfolge vorzunehmen):

Allgemeine Markttendenzen und -schwankungen

Klimapolitische Eingriffe (z.B. nationale und europäische CO2 -Abgaben)

Umstieg auf Elektro-Mobilität

Handelsstreit, Handelsbeschränkungen (z.B. Einfuhrzölle, Öl- und Gasembargo gegen Russland)

Ein allgemeines Marktrisiko ist nahezu allen Branchen inhärent. Das ist unter Wettbewerbsgesichtspunkten auch gut so. Die Stahlindustrie ist geprägt von weltweiten Überkapazitäten und globalen Märkten. Es besteht ein hoher Wettbewerbsdruck. Viele Produkte sind standardisiert. Kundenbindung und Abgrenzung zum Wettbewerb ist schwierig und oft mit hohem Einsatz verbunden, der marktseitig verlangt, aber nicht immer honoriert wird. Daneben stehen Absatzmärkte, die sich in großer Unruhe befinden (z.B. Automobil, Kraftwerksbau). Die Stahlindustrie ist kapitalintensiv und daher immer verbunden mit einem hohen Druck zur Kapazitätsauslastung. Dies begünstigt eine hohe Preissensitivität in Abschwungphasen. Preiserholungen hingegen entwickeln sich träger und prägen sich häufig schwächer aus. Insofern muss der Stahlmarkt - auch auf den Partialmärkten der BGH - hinsichtlich Marktrisiken als kritisch betrachtet werden.

Insbesondere in Deutschland sorgen klimapolitische Eingriffe für außerordentliche Belastungen. Aktuell sehen sich - nicht nur, aber auch - Stahlproduzenten mit einer erneuten, politisch induzierten drastischen Verschlechterung der Wettbewerbsposition konfrontiert. Der größte Teil der Stahlproduzenten wird bereits massiv in den europäischen CO 2 -Zertifikatehandel eingebunden sein. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz verlangt eine ergänzende Abgabe auf nationaler Ebene, die sich sukzessive in den nächsten Jahren erhöht. Die Verfolgung dieser und derartiger Politik wird die Stahlindustrie aus Deutschland vertreiben, da in den stahlherstellenden Prozessen prozessbedingt CO 2 entsteht. Dies wird auf absehbare Zeit so bleiben. Verfahren zur Substitution von Kohle durch Wasserstoff befinden sich noch in der Entwicklung. Zusätzlich wird Wasserstoff selber hinsichtlich seiner Umwelt- und Klimabilanz inzwischen bereits deutlich kritischer gesehen, als noch vor 2 Jahren.

Die Strom- und Gaspreise in Deutschland, einem exportierenden Industrieland, gehören, unter Einbeziehung von Steuern und Abgaben, zu den höchsten weltweit. Notwendige Vergünstigungen für einen internationalen Wettbewerb sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen und drohen zu entfallen. Zuletzt wurde zwar die EEG-Umlage abgeschafft, BGH kann davon als zuvor von der Umlage befreites Unternehmen aber nicht profitieren. Vielmehr steht zu befürchten, dass die ausbleibenden Einnahmen des Staates hier auf andere Weise generiert werden und die energieintensive Industrie von zusätzlichen Belastungen nicht mehr befreit sein wird.

Folge kann die flächendeckende Deindustrialisierung Deutschlands sein. Hier wegfallende Erzeugungsmengen der Stahlindustrie entstehen dann auf anderen Erdteilen unter ganz anderen technischen Bedingungen - ein Pyrrhussieg für das Weltklima.

Die Automobilindustrie ist ein Grundbaustein deutscher wie europäischer Industrie. Sie ist klassischer Großabnehmer von Stahlprodukten. Die Elektro-Mobilität liefert zwar keine finalen Lösungen für unsere Mobilitätsansprüche und ein moderner Dieselmotor produziert nachweislich weniger CO 2 -Emissionen als ein Elektroauto, das aus unserem heutigen Mix der Stromerzeugung produziert und betrieben wird, dennoch wird die E-Mobilität gefördert - "whatever it takes". Das Verbot von Neuzulassungen von Verbrennermotoren ab 2035 - und wären diese auch klimaneutral - in Europa ist beschlossen. Ein Standbein der deutschen Wirtschaft wird damit bewusst abgesägt. Die Folgen daraus sind für die Stahlindustrie unabsehbar. Welche Marktchancen sich für BGH ergeben, wenn der Automobilsektor als Absatzmarkt wegfällt (Ventile, Einspritzanlagen, Getriebe etc.) und die verbleibenden Sektoren von Wettbewerbern überrannt werden, die ebenfalls ihre automobile Heimat verloren haben, bleibt abzuwarten. Es wird zu disruptiven Veränderungen kommen.

Die Stahlindustrie ist bereits hart von protektionistischen Handlungen, insbesondere den Einfuhrzöllen der USA getroffen. Einen vollständigen Ausgleich schaffen hier die europäischen Safeguard-Verfahren nicht. Bei einem 25 prozentigen Preisvorteil wachsen derzeit in den USA die Kapazitäten und der für BGH so wichtige Absatzmarkt Nordamerika gerät immer stärker unter Druck. Zollandrohungen für Automobile scheinen unter der Regierung Bidens in den Hintergrund zu rücken, sind aber nicht gebannt. Sie würden weitere Handelsnachteile für deutsche Produzenten bedeuten. Vollkommen unverständlich sind weitere Aktionen der US-Seite, die einzelnen Produkten weitere Einfuhrzölle auferlegen. Hier wird die Begünstigung der europäischen Produzenten bei den Energiepreisen kritisiert, obwohl die Energiepreise in den Vereinigten Staaten für die Produzenten weniger als die Hälfte derer auf hiesigen Märkten betragen. Die Stahlindustrie trifft es hier nur zuerst, die komplette energieintensive Industrie Europas könnte final getroffen werden. Das aktuell verfahrensgegenständliche Geschäft wird je nach Ausgang des Prozesses unter den Folgen leiden. Es betrifft aber einen nur relativ kleinen Teil unseres Gesamtportfolios und wird keine wesentlichen Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg haben.

BGH hat massiv in die Ausweitung der Produktionskapazitäten investiert. Die derzeitige Nachfrageentwicklung nährt die Hoffnung, dass diese Investitionen den kalkulierten Erfolg bringen werden. Zum Teil werden Effizienzeffekte auch bei geringerer Auslastung eine Wirtschaftlichkeit begünstigen. Letztlich muss auf eine Stabilisierung der augenblicklichen Nachfrageaktivität gehofft werden.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Die Finanzierung der Gruppe scheint langfristig gesichert. Der prognostizierte Kapitalbedarf für umfangreiche Investitionsmaßnahmen, beginnend in 2019, wurde über langfristige Kreditverträge befriedigt. Bedenklich scheint einzig die vage Situation auf den Finanzmärkten. Ob, wann und in welchem Maß es zu einer weiteren regionalen oder weltweiten Finanzkrise kommt, scheint auch vor dem Hintergrund der Corona-Ausgaben und der Hilfen für die Ukraine nicht einschätzbar. Die Inflation hat sich seit Beginn des Jahres 2021 von anfangs etwa 2% auf aktuell etwa 8% vervierfacht. Im Juli 2022 kam es erstmalig seit 2011 zu einer Zinserhöhung durch die EZB. Angesichts der grassierenden Inflation erscheint die Anhebung um 0,25% selbst bei Ankündigung eines weiteren Zinsschritts für Ende September aber wie ein Wassertröpfchen auf einem glühenden Lavastrom. Unklar bleibt, wen die fantasiereichen Ausblicke der EZB auf sich normalisierende Inflationsraten in 2023 und in den Folgejahren beruhigen sollen. Offensichtlich wird vielmehr in Anbetracht der hohen Staatsverschuldungen, dass man das notwendige Zinsinstrument, um Inflation wirksam zu bekämpfen, lange zuvor aus der Hand gegeben hat. Nach unserer Einschätzung ist die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten einer nächsten Finanzkrise innerhalb der kommenden 5 Jahre immer noch größer als die, für das Ausbleiben einer solchen.

Währungsrisiken aus laufenden Geschäften werden durch derivative Absicherungen reguliert. Darüberhinausgehende strategische Absicherungen in diesem Bereich bergen Risiken wie Chancen. Die BGH-Führung ist sich dieses Risikos bewusst und beschränkte derartige Volumina bisher auf einen unwesentlichen Umfang. Natürlich können angesichts des recht großen Exportanteils bei BGH die Währungskurse unsere Wettbewerbsposition auf den ausländischen Absatzmärkten schwächen. Eine negative Entwicklung hier kann zu einer dauerhaften Störung unseres Geschäfts führen. Gleichzeitig ist sich die Geschäftsführung aber auch im Klaren, dass strategische Währungsabsicherung diesen Effekt nur streckt bzw. dämpft, ihn aber nicht gänzlich wird aufhalten können.

BGH betreibt ein aktives Forderungsmanagement. Nahezu alle Forderungen sind ausfallversichert. Dabei kommt BGH zugute, dass die Kundenstruktur ausgesprochen heterogen geprägt ist. Es gibt keine Cluster-Risiken in den Forderungsstrukturen.

Datenrisiken

Die Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne bzw. externe Kommunikation der BGH-Gruppe basieren zunehmend auf Informationstechnologien. Es werden regelmäßig IT-Revisionen im Hause der BGH durchgeführt. Wir freuen uns, dass man uns die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und aktueller Sicherheitsanforderungen stets bestätigte. Nicht für alle Systeme und Bereiche können alle etwaigen Risiken ausgeschlossen werden. Eine wesentliche Störung oder gar ein Ausfall der eingesetzten Anwendungssysteme, der Middle- oder Hardware kann zu Datenverlust bzw. Dateninkonsistenz und daraus folgend zu einer Beeinträchtigung der Geschäfts- und Produktionsprozesse führen. Diesem Risiko begegnen wir mit technischen Vorkehrungen, wie beispielsweise Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätsplänen etc. Auch in 2021 haben wir unsere Sicherheitsvorkehrungen analysiert und nach Verhältnismäßigkeitsaspekten ausgebaut. Die Qualität dieser Systeme wurde uns von externen Gutachtern bescheinigt.

Unsere Strategie ist weiter auf die Verbesserung unserer DV-Systeme und deren Integrität ausgerichtet. Daher wird ein Großprojekt zur Ablösung von weitreichender eigenerstellter Individualsoftware durch Standardsoftware umgesetzt. Vergleichbare Großprojekte in der IT haben gezeigt, dass diese immer mit Risiken verbunden sind. Dies hat BGH vor Augen und arbeitet mit äußerster Sensibilität, diese bis zur Systemeinführung, die sukzessive umgesetzt wird, klein zu halten.

Auch BGH sieht sich massiv Cyber-Risiken ausgesetzt. "Fake-President"- und "Man-In-The Middle"-Angriffe hat es auch auf BGH gegeben. In Kenntnis dessen, welches Ausmaß dieses Problem mittlerweile angenommen hat und mit wieviel krimineller Energie und Vorbereitung diese Attacken ausgeführt werden können, fühlen wir uns einem latenten Risiko ausgesetzt. Wir verfolgen das Geschehen aufmerksam und versuchen alle verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, dies gleichwohl mit dem Gefühl der Ohnmacht in dem Wissen um die Möglichkeiten der Angreifer.

Produktionsrisiken, Umweltschutzrisiken

Die Prozesse der BGH sind nach DIN EN ISO 9001:2015, DIN ISO 14001:2015 und DIN EN ISO 50001:2018, die BGH Edelstahl Lugau GmbH darüber hinaus nach IATF 16949:2016 zertifiziert. Wir unterziehen uns regelmäßigen Überwachungsaudits, die bisher erfolgreich und ohne festgestellte Haupt- oder Nebenabweichungen absolviert wurden. Der diesen Systemen inhärente Regelkreis soll beherrschte, reproduzierbare, nachhaltige und energieeffiziente Prozesse ermöglichen, die ein Höchstmaß an Produktqualität sicherstellen. Abweichungen von Vorgaben können nie ausgeschlossen werden und stellen Risiken mannigfaltiger Art dar. Erkennen und nachhaltiges Abstellen von möglichen Abweichungen durch Ergänzung oder Modifikation der Vorgaben sind zentraler Bestandteil unseres Qualitäts- und Managementsystems.

Etwaige bestandsgefährdende Ansprüche von Kunden oder Dritten, die aus Produktionsrisiken entstehen können, sind über weitreichende Haftpflichtversicherungen gedeckt.

In den Fokus der Betrachtungen sind auch Umweltschäden gerückt, die ebenfalls weitestgehend versichert sind. Eine entsprechende Gefährdungsanalyse wurde erstellt. Hierbei wurden auch Aspekte des neuen Umweltschadengesetzes berücksichtigt. Aus heutiger Sicht werden Risiken aus dem Umweltschadengesetz als gering betrachtet.

Beschaffungsmarktrisiken

Die Versorgungslage für die von BGH benötigten Einsatzmaterialien, in erster Linie Schrott und Legierungen, kann momentan als befriedigend bezeichnet werden. Die Preise gingen jedoch bei Schrott und Legierungen ausschließlich aufwärts. Der Höchststand vom Jahresbeginn 2021 hat sich zum Jahresende nochmals fast verdoppelt (s. oben). Wie auch immer begründet, können explodierende Rohstoffpreise BGH vor eine Finanzierungsaufgabe stellen. Wie oben detaillierter ausgeführt, sieht sich BGH hier gut gerüstet.

Bei der Beschaffung von Hilfs- und Betriebsstoffen kommt es derzeit immer wieder zu Marktverknappungen. Diese führen zunächst zu sprunghaft steigenden Preisen. Zwar gab es bisher kaum Verfügbarkeitsstörungen, doch muss das Risiko aktuell als hoch eingestuft werden. Für feuerfeste Materialien und Elektroden kühlten die Märkte gegenüber den zurückliegenden Jahren weiter ab, doch sind die Beschaffungspreise immer noch recht hoch. Eine Versorgung mit hochwertigen Qualitäten war in der näher zurückliegenden Vergangenheit bereits temporär gestört. Eine neuerliche Verknappung scheint nicht unmöglich. BGH hat durch Abschluss langfristiger Lieferverträge versucht, dieses Risiko nach gegebenen Möglichkeiten zu minimieren, sich damit aber auch gewissen Preisrisiken ausgesetzt. Diese Risiken haben sich zunehmend realisiert.

Sorgen bereitet auch weiterhin der Energiemarkt. Wie nur wenige andere Branchen ist die Elektrostahlbranche auf international wettbewerbsfähige Strompreise und eine sichere, konstante Versorgung mit Strom angewiesen. Verlässliche und griffige internationale Vergleiche sind nur schwer zu erhalten. Zu unterschiedlich sind die Darstellungen in der Berücksichtigung von Stromsteuer, Stromsteuererstattungen, EEG-Abgaben (derzeit ausgesetzt) und die Einflüsse des CO 2 -Zertifikatehandels. Nun kommen weitere Belastungen durch nationale Gesetzgebungen hinzu. Mit der Sorge um Energiemangellagen drängt sich der Wunsch einer stärkeren Kraft zur Eigenversorgung auf. Regenerative Kapazitäten werden also stärker entwickelt werden. Prüfungen auf technische und ökonomische Realisierbarkeit scheinen derzeit nicht im Vordergrund zu stehen. Die Halbwertzeiten der heimischen Energiepolitik sind kurz, die Folgen eines eventuellen Umdenkens dagegen enorm. Strategische Entscheidungen für Investitionen am Standort Deutschland können damit nur mit sehr hohem unternehmerischem Risiko getroffen werden. Die Strompreise befinden sich in einem ungebrochenen Aufwärtstrend. BGH hat in den Jahren 2021 und 2022 den produkt- und unternehmensbezogenen CO 2 -Ausstoß nach zertifizierbaren Maßstäben errechnen lassen. Wir können daher jeden Kunden mit entsprechenden Informationen versorgen. BGH ist im Begriff, sich einer Initiative anzuschließen, die den aktuell entstehenden Reduzierungsfahrplan (Way to Zero) nach technischen Gesichtspunkten neutral überprüfen wird. Wir gehen davon aus, dass wir bis zum Jahresende 2022 einen entsprechenden Fahrplan bei der Initiative einreichen können.

Wettbewerbsverzerrungen verstärken sich aktuell hinsichtlich der Energiepreise. Es bestehen auf den Weltmärkten sehr steile Preisgefälle. Nordamerika hat etwa mit der Ausweitung der Fracking-Technologie ein Gasüberangebot geschaffen, das die Gaspreise in den USA nachhaltig beeinflusst.

Energien, insbesondere Strom und Gas, stellen angesichts des hohen Anteils am Beschaffungsvolumen und wegen der fehlenden Substituierbarkeit eine wichtige Zielgröße der unternehmerischen Strategien und Aktivitäten dar. Wir wollen verantwortungsvoll mit diesen Gütern umgehen und unterhalten daher ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001. Hierdurch wird das stetige Bestreben nach weiterer Erhöhung der Energieeffizienz gestützt und gesichert.

Versicherungsstrategie

Die Versicherungsstrategie der BGH ist darauf ausgerichtet, existenzbedrohende Risiken vollumfänglich auszuschließen, soweit dies nach heutigem Versicherungsangebot überhaupt möglich ist. Hierzu unterhält BGH eine nach Maßgabe der Vernunft und Wirtschaftlichkeit mehr als ausreichende Versicherung gegen Ansprüche, die aus unserer Produkthaftung entstehen. Die Risiken eines Umweltschadens sind über entsprechende Gefährdungsanalysen transparent. Der Forderungsausfall von nahezu allen Einzelgeschäften ist abgesichert. Das Risiko von Maschinenbruch und einem daraus folgenden Betriebsunterbrechungsschadens ist nach Erstellung einer dezidierten Ausfallanalyse für die wichtigsten Aggregate der BGH-Gruppe über entsprechende vertragliche Vereinbarungen abgedeckt. Gleiches gilt im Sachversicherungsbereich.

IKS

In der BGH-Gruppe sind die wesentlichen Grundzüge eines Internen Kontrollsystems (IKS) eingeführt und etabliert. Für die wesentlichen Prozesse sind Soll-Konzepte entwickelt. Diese finden Niederschlag in Organisationsanweisungen und Technologie-Beschreibungen. Alle wesentlichen Vorgänge sind dem 4-Augen-Prinzip unterworfen, so dass eine Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Geschäftsprozessen sicher gestellt sind. Dabei wird auf effiziente Funktionstrennung geachtet. Das Vier-Augen-Prinzip und das Prinzip der Funktionstrennung wird neben den papierhaften Prozessen auch in den Softwaresystemen der BGH über Berechtigungskonzepte und entsprechend gestaltete Work-Flow-Prozesse stringent fortgesetzt.

Politische Risiken

Unternehmen benötigen für die Bildung von Geschäftsmodellen und für die Allokation investiver Mittel stabile und prognostizierbare wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Dass dies in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten gegeben war, bedeutete einen nicht zu unterschätzenden Standortvorteil. Diese Konstanz bröckelt unseres Erachtens aber zusehends und die Halbwertzeit des politischen Willens verkürzt sich. Immer neue Kosten aus Abgaben bauen sich auf. Neben den europäischen Zertifikatehandel hat sich die Abgabeverpflichtung nationaler Zertifikate gesellt. Die Bedingungen zur Beantragung von Strompreiskompensationen erschweren sich zunehmend. Die Regelwerke sind intransparent, kompliziert und unterliegen einer nur geringen Halbwertszeit. Die Belastungen haben sich immer weiter erhöht und sind bereits heute an die Grenzen des Zumutbaren und der Tragfähigkeit gestoßen. Die Gefahr muss gesehen werden, dass mittelfristig Unternehmen unter gegebenen und neuen Bürden zusammenbrechen. Eine energieintensive Fertigung in Deutschland wird auch hier sehenden Auges abgewürgt, auch wenn diese in Fragen der Energieeffizienz der Prozesse weltweit führend eingerichtet ist.

In den Mittelpunkt des Interesses sind in den vergangenen Jahren die Fragen rund um den Klimawandel gerückt. Dies hat zum einen Auswirkungen auf die von BGH belieferten Märkte (s. Branchen- und Marktrisiken), aber auch auf die Produktionsbedingungen. Beim Erschmelzen von Stahl im Elektrolichtbogenofen wird aus metallurgisch-physikalischen Gründen CO 2 freigesetzt. Das lässt sich nicht vermeiden. Verfahren zur Eindämmung der Emissionen sind noch nicht hinreichend erforscht und würden in jedem Fall einen enormen Aufwand nach sich ziehen. CO 2 -Emissionen zum jetzigen Zeitpunkt über das bisher bereits bestehende Maß hinaus zu besteuern oder mit Abgaben zu belegen, gefährdet den Standort Europa für eine wirtschaftliche Stahlproduktion. Sicher ist, dass dieser Stahl weiterhin produziert werden würde, dann eben nur nicht mehr in Deutschland. Ohnehin entsteht der Eindruck, dass nun von der Politik die greta-angeregte Klimawelle geritten wird, um unter verständnisvollem Erleiden von Bürgern und Wirtschaft die Abgabenlast erhöhen zu können. Die Ideen für eine zielgerichtete und maßvolle Verwendung dieser Mittel im Sinne des Klimaschutzes sind hingegen aber nicht vorhanden.

Compliance-System

Die Überwachung der Einhaltung interner wie externer Vorgaben und Anweisungen wird über geeignete Compliance-Software und fallweise Revisionstätigkeiten gestützt. Wir unterhalten ein Compliance-Managementsystem, das auch Steuerfragen umfasst. In Abstimmung zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung werden Revisionsschwerpunkte für die jeweiligen Geschäftsjahre definiert und gegebenenfalls auch externe Revisionsgesellschaften mit der Durchführung beauftragt.

Rechtliche Risiken

Die BGH ist im Wesentlichen auf deutschen und europäischen Märkten tätig. Die sicheren und verlässlichen Rechtsstrukturen betrachten wir als hohes Gut, Standortvorteil und Grundlage stetigen Wachstums. Darüber hinaus bewegt sich BGH nicht oder nur unwesentlich in Regionen, die hinsichtlich solcher Verlässlichkeit Risiken entstehen lassen. Neue Gesetze stellen die BGH Gruppe teilweise vor neue Anforderungen, denen wir uns stets stellen wollen. Wir glauben und hoffen, dass die Rechtsprechung Definitionslücken neuer Gesetze in Abwägung von Anspruch und Machbarkeit weiterhin schließen kann.

Gegen die Mitgliedsunternehmen der Edelstahlvereinigung wurde ein wettbewerbsrechtliches Ermittlungsverfahren geführt, das inzwischen abgeschlossen ist. Zahlreiche Beklagte haben sich mit der Kartellbehörde verständigt. Wir sahen uns hier ungerechtfertigt beschuldigt und gemein gemacht mit jenen, die tatsächlich die Verstöße begangen haben. Wir grenzen uns aber klar von den gegen uns vorgebrachten Vorwürfen ab. Einem inzwischen gegen uns erlassenen Bußgeldbescheid haben wir widersprochen und setzen uns gerichtlich dagegen zur Wehr setzen.

Gesamtbeurteilung der Risiken

Wir befinden uns als mittelständisches Stahlunternehmen in einer sehr schwierigen Situation. Begleitet von weltweiten Krisen brechen sich parallel die Absatzmärkte um. Die Automobilbranche befindet sich in einem Umbruch und die Verhältnisse in der Energieversorgung verändern sich massiv. Die BGH-Gruppe muss eine Neuausrichtung der Absatzstruktur bewältigen, dies in einem Umfeld, das mehr Risiken als Chancen erkennen lässt. Es muss gelingen, die Auslastung der Produktionskapazitäten weiter hoch zu halten, Skaleneffekte zu nutzen und eine ständige Verbesserung der Prozesse zu erreichen. BGH ist andererseits ein liquiditätsstarkes Unternehmen mit einer Unternehmensphilosophie, die Investitionen in Mensch und Maschine in nahezu jedem erforderlichen Maßstab begleiten will und kann.

Gesamtbeurteilung der Risikosituation

Zur Kontrolle und Steuerung der Risiken hat BGH gemeinsam mit Branchen-Experten ein systematisches Risikomanagement mit EDV-Unterstützung aufgebaut. Eine entsprechende Aufbauorganisation wurde eingerichtet und die organisatorischen Abläufe gestaltet. Das aktuelle Rating unserer Finanzkennzahlen (Dezember 2021) ergab als Ergebnis die Note BBB- (auf Basis vorläufiger Finanzzahlen). Die Risikosituation hat sich damit leicht verschlechtert.

Eine Risikoinventarisierung auf aggregierter Ebene wurde aktualisiert. Die zugehörigen EDV-Systeme wurden befüllt und parametrisiert. Eine durchgeführte Monte-Carlo-Simulation stellte für BGH eine branchenspezifisch gute Risikosituation fest. Das individuelle und auf die spezifischen Risiken der BGH abgestellte Rating kann gegenüber dem rein auf Bilanzkennzahlen basierenden Finanzrating mit der Note A reüssieren, was trotz der Kenntnis um die Unwägbarkeiten der Methodik hoffnungsfroh stimmt.

Die COVID-19-Pandemie überlagert alle weiteren Risikoüberlegungen. Eine Pandemie war bisher nicht Bestandteil des analysierten Risiko-Inventars. Sie wird dort zukünftig ihren Platz finden. Wie viele andere Elemente wird die Abschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und monetärer Auswirkung aber ein schwer zu bestimmender Parameter des Risiko-Potenzials sein.

C3 Chancenbericht

Bezüglich der Umsatzerwartungen für das Jahr 2022 muss auf die Gesetzmäßigkeiten der Edelstahlbranche Bezug genommen werden. Umsätze werden von Absatzmengen, erlösten Basispreisen und Legierungszuschlägen beeinflusst. Insbesondere Legierungspreise wirken maßgeblich auf die zu erzielenden Umsatzerlöse, ohne dass dies in idealisierter Betrachtung Einfluss auf die Gewinnsituation des Unternehmens haben muss. Insofern können qualitative Prognosen zu Umsatzchancen hier nicht zielführend sein. Vielmehr muss sich hier bzgl. der Chancenanalyse auf die Mengenkomponente des Umsatzes und auf das Niveau der Basispreise gestützt werden.

Das Ergebnis aus 2021 war insbesondere unter Abwägung der Erwartungen sehr zufriedenstellend. Die Gruppe war in der Lage, durch Generierung eines weiterhin hohen Brutto-Cash-Flows die Finanzierung in einem hohen Maß zu stützen. Investitionen konnten entsprechend dem Zielsystem der Gruppe eingeleitet bzw. umgesetzt werden. Die steigenden Rohstoffpreise und die gute Auslastung der Anlagen führten zu einer deutlichen Erhöhung des Working Capital. Die finanziellen Anforderungen daraus konnten aus eigener Kraft gestemmt werden. Die Liquidität der Gruppe lässt auch danach noch Spielraum, um sich den aus unruhigen Märkten oder aus einer etwa neu aufflammenden Pandemie resultierenden Herausforderungen zu stellen. Die gute Liquiditätsausstattung ermöglicht es BGH auch, auf sich bietende Gelegenheiten zu reagieren. Dies wird nicht ohne Einfluss auf die Marktchancen der BGH bleiben.

Die BGH setzt in Ihrer Geschäftsphilosophie auf langfristige Kundenbindungen. In den Phasen der starken Nachfrage nach unseren Produkten haben wir unsere Bestandskunden mit den abgestimmten Mengenkontingenten bedient, ohne alle sich bietenden Optionen zur Margenmaximierung zu nutzen. Wir haben unseren Anspruch auf Qualitätsführerschaft weiter durch Maßnahmen verfolgt und umgesetzt. Wir denken und glauben, damit die vorhandene Vertrauensbasis weiter gestärkt und den Grad der Kundenbindung erhöht zu haben. In einer sich verschärfenden Wettbewerbssituation werden unsere Stärken Qualität, Kontinuität, Kostenbewusstsein und Kundenorientiertheit unsere Marktposition weiter absichern.

Im Jahr 2021 konnten die erforderlichen Preiskorrekturen nicht im gewünschten und notwendigen Umfang umgesetzt werden. Die Nachfrageaktivität hat sich zwar massiv belebt und überflügelt das Niveau aus der Vor-Corona-Zeit, aber an den Preisen muss weitergearbeitet werden. Dies fällt insbesondere deshalb schwer, da schon die Weitergabe der inflations- und energiebedingt steigenden Kosten bei den Kunden durchgesetzt werden muss. Häufig bleibt dann wenig Spielraum, um substanzielle Verbesserungen der Preise mit Blick auf den Ertrag der BGH zu generieren. In unserer Unternehmensplanung für 2022 haben wir moderate Preisbereinigungen unterstellt. Die Absatzplanung 2022 war ambitioniert und berücksichtigte die bereits beginnend im Vorjahr anziehende Nachfrage. Das Plan-Ergebnis (EBT) liegt bei rd. 18,8 Mio. EUR. Die Erwartungen für das Jahr 2022 haben sich trotz der Verwerfungen nach Beginn der Ukraine-Krise bisher erfüllt, zum Teil sind sie sogar übertroffen worden. Leider ist der Blick hin zum Jahresende getrübt und sehr viel wird von der Versorgungslage für Energie und produktionsnotwendiger Güter abhängen. Sollten hier, gegen unsere schlimmsten Erwartungen, keine Einschränkungen entstehen, können wir unser Planergebnis sogar deutlich übertreffen. Wir halten dann ein Jahresergebnis 2022 zwischen 40 Mio. EUR und 60 Mio. EUR für realistisch. Bei dieser Aussage haben wir weiterhin unterstellt, dass sich keine wesentliche Abwertungsnotwendigkeiten für unsere Bestände ergeben, etwa aus einem dramatischen Preisverfall bei Schrotten und Legierungen. Für das Jahr 2023 hatten wir ohne Kenntnis des Ukraine-Konflikts und dessen Auswirkungen ein Planergebnis in Höhe von 26,3 Mio. EUR ermittelt.

C4 Gesamtaussage

Die Tonnage des Auftragseingangs bildet eine valide Kennzahl für die Situation der BGH und der von der Gruppe besetzten Märkte. Der Beginn des Jahres 2022 hat die ambitionierten Planansätze teilweise sogar übertroffen. Wir glauben, dass sich die erfreuliche Nachfragesituation bis Jahresende hält und sich im neuen Jahr fortsetzt. Das etablierte Preisniveau muss verlassen und die gute Marktlage für Preisanpassungen genutzt werden. Das Jahr 2022 bietet die Möglichkeiten dieses Ziel zu erreichen. Jedoch drohen bei einer Mangellage für Gas, Strom und benötigter Industriegüter kapazitive Einschränkungen bis hin zum kompletten Produktionsausfall. Dies wird BGH vielleicht sehr früh treffen, letztlich werden die Folgen aber die gesamten Lieferketten betreffen. Die Folgen für das Ergebnis der BGH-Gruppe bleiben dann ebenso unabsehbar, wie die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt. Davon losgelöst kann und wird sich BGH einem verdichtenden Wettbewerb stellen. Wir besitzen das Potenzial, auch auf schwierigen Märkten zu bestehen. Wir arbeiten mit aller Kraft daran, unsere Wettbewerbsposition mit Blick auf Qualität und Kundenservice weiter auszubauen. Unter diesem Blickwinkel sehen wir derzeit weiterhin keine Risikosituation, die den Fortbestand der Gruppe gefährdet. Wir beurteilen in unserem Risiko-Managementsystem zunächst die Unternehmenslage gemäß den Finanzkennzahlen. Hiernach gelangen wir anhand der vorläufigen Finanzkennzahlen 2021 zu einem Rating der Klasse BBB- (S&P) und haben uns damit gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtert. Auf Basis der Planzahlen 2022 bleibt das Rating auch danach bei BBB-. Wie oben geschrieben erwarten wir aber eine deutliche Verbesserung der Ergebnislage gegenüber Plan. Womöglich kann sogar noch eine Ratingverbesserung realisiert werden. Daneben bewerten wir unsere Insolvenzwahrscheinlichkeit nach einer Monte-Carlo-Simulation bzgl. unseres spezifischen Risiko-Inventars und kommen hier zu einem leicht verbesserten Rating von A+.

D Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Finanzwirtschaftliche Risiken

Die Finanzierung der Gruppe scheint langfristig gesichert. Prognostizierter Kapitalbedarf für umfangreiche Investitionsmaßnahmen, beginnend in 2020, wurde über langfristige Kreditverträge gedeckt. Bedenklich bleibt die vage Situation auf den Finanzmärkten. Ob, wann und in welchem Maß es zu einer weiteren regionalen oder weltweiten Finanzkrise kommt, scheint derzeit nicht einschätzbar. Das Risiko erhöht sich aktuell noch einmal deutlich: Einerseits stellen die Auswirkungen der Ukraine-Krise gewaltige finanzielle Herausforderungen an die ohnehin noch aus der Pandemie belasteten EU-Mitgliedstaaten, andererseits ist die EZB gezwungen der grassierenden Inflation durch höhere Zinssätze zu begegnen. Die Stabilität des Euro und die der europäischen Gemeinschaft stehen auf der Kippe. Dieser Stoff hat das Potenzial, an den Grundfesten Europas zu rütteln. Nach unserer Einschätzung ist die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten einer nächsten Finanzkrise innerhalb der kommenden 5 Jahre immer noch größer als die, für das Ausbleiben einer solchen.

Der Euro hat gegenüber dem US-Dollar im laufenden Jahr bereits um 12% abgewertet und die Paritätsgrenze dabei schon kurzzeitig unterschritten. Währungsrisiken aus laufenden Geschäften werden bei BGH durch derivative Absicherungen reguliert. Darüberhinausgehende strategische Absicherungen in diesem Bereich bergen Risiken wie Chancen. Die BGH-Führung ist sich dieses Risikos bewusst und beschränkte derartige Volumina bisher auf einen unwesentlichen Umfang. Natürlich können angesichts des recht großen Exportanteils bei BGH die Währungskurse unsere Wettbewerbsposition auf den ausländischen Absatzmärkten beeinflussen. Grundsätzlich profitiert BGH absatzseitig vom schwachen Euro, wenn auch versorgungsseitig wichtige Rohstoffe zu schlechteren Bedingungen eingekauft werden müssen. Je nachdem, wie sich Wechselkurse entwickeln, können sie zu einer dauerhaften Störung unseres Geschäfts führen. Gleichzeitig ist sich die Geschäftsführung aber auch im Klaren, dass eine strategische Währungsabsicherung diesen Effekt nur streckt bzw. dämpft, ihn aber nicht gänzlich wird aufhalten können.

Transaktionsabsicherung / Finanzinstrumente

Die Analyse von Transaktionsrisiken wurde durchgeführt. Preisänderungsrisiken werden entweder durch die Zuschlagssystematik der Edelstahlbranche (Legierungs-/Schrottzuschlag und Energiezuschlag) abgedeckt oder erfolgen bei Geschäften auf davon abweichender Preisbasis durch körperliche Eindeckung oder durch derivative Instrumente. In der Lieferzeit begründete Wechselkursrisiken werden über derivative Instrumente bei der Mutter-Gesellschaft abgedeckt. Für wesentliche Währungen bestehen daher keine signifikanten Wechselkursrisiken. BGH sichert Forderungen grundsätzlich gegen Ausfall ab. Dabei kommt BGH zugute, dass die Kundenstruktur ausgesprochen heterogen geprägt ist. Es gibt keine Cluster-Risiken in den Forderungsstrukturen. Nahezu alle Forderungen sind ausfallversichert.

E Bericht über Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.

F Erklärung zur Unternehmensführung

Der Konzern hat das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" antizipiert. Hierzu wurden gesetzeskonforme Zielgrößen für die Besetzung der relevanten Positionen definiert.

 

Freital, den 19.09.2022

BGH Edelstahlwerke GmbH

Geschäftsführung

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BGH Edelstahlwerke GmbH, Freital

Prüfungsurteile

Ich habe den Konzernabschluss der BGH Edelstahlwerke GmbH, Freital, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Konzernlagebericht der BGH Edelstahlwerke GmbH, Freital, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31.12.2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

hole ich ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Ich bin verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Ich trage die alleinige Verantwortung für meine Prüfungsurteile.

beurteile ich den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Siegen, den 23. September 2022

Volker Werthebach, Wirtschaftsprüfer

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