Hennecke
Holzbau AG
Diemelsee-Stormbruch
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
461.352,59 |
579.524,09 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.632,50 |
15.336,50 |
| II.
Sachanlagen |
447.720,09 |
564.187,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
525.901,05 |
487.453,44 |
| I.
Vorräte |
237.016,73 |
321.300,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
244.116,03 |
94.667,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.768,29 |
71.485,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.611,34 |
9.958,55 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
690.001,99 |
750.518,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.691.866,97 |
1.827.454,54 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
900.518,46 |
808.499,81 |
| III.
Jahresüberschuss |
60.516,47 |
-92.018,65 |
| B.
Rückstellungen |
16.109,00 |
14.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.675.757,97 |
1.812.854,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.691.866,97 |
1.827.454,54 |
Anhang
Anwendungen des Bilanzrichtliniengesetzes
- Der Jahresabschluss der Firma Hennecke Holzbau AG,
Diemelsee Stormbruch, wurde nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt.
- Die Bilanz ist gem. § 266 HGB, die Gewinn- und
Verlustrechnung gem. § 275 II HGB
(Gesamtkostenverfahren) gegliedert.
- Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
- Die größenabhängigen
Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs nach §
288 Satz 1 HGB wurden in Anspruch genommen.
- Die Wertansätze des Vorjahres sind
unverändert übernommen worden( § 252 Nr.1
HGB ).
- Immaterielle Vermögensgegenstände sind,
soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten erfasst und werden
ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
abgeschrieben ( § 248 II i.V.m. § 253 HGB ).
- Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu
Herstellungskosten bewertet ( § 253 i.V.m. § 255
HGB ).
- Das Anlagevermögen wurde in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet,
wobei beim abnutzbaren AV diese Werte um
planmäßige Abschreibung unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer und ggf. Sonderabschreibungen vermindert
wurden ( § 254 i.V.m. § 279 II HGB ).
- Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, sofern nicht
eine niedrigere Bewertung geboten war ( § 253
III i.V.m. 279 II HGB ).
- Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind bereinigt. Der Ansatz
erfolgte zum Nennwert ( § 253 I HGB ).
- Einzelwertberichtigungen wurden, soweit notwendig,
vorgenommen.
- Alle übrigen erkennbaren kaufmännischen
Risiken sind durch die übrigen Rückstellungen
berücksichtigt ( § 252 Nr.4 HGB ).
- Bzgl. der Lieferantenverbindlichkeiten und
sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte eine Abstimmung mit
der Buchhaltung. Saldenbestätigungen wurden nicht
eingeholt.
- Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbetrag passiviert ( § 253 HGB ).
- Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen Grundpfandrechte in Höhe
von 1.040 TEuro für Darlehensverbindlichkeiten
gegenüber der Sparkasse Waldeck-Frankenberg.
- Es bestehen Verbindlichkeiten der Gesellschaft
gegenüber dem Vorstand in Höhe von 81,3 TEuro
(Vorjahr 73,1 T Euro).
- Das Grundkapital ist eingeteilt in 30.000 Aktien
zum Nennbetrag von je 5 Euro.Die Aktien lauten auf den
Inhaber.
- Alleiniges Mitglied des Vorstandes im Berichtsjahr
war Herr Ernst Hennecke (alleinvertretungsberechtigt).
- Mitglieder des Aufsichtsrates waren
Frau Dorit Backschat, Rechtsanwältin,
Vorsitzende
Frau Helga Gügel
Herr Sebastian Hennecke
Brilon, den 31.01.2008
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