BEP - Elektronik GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 260978
Eingetragen
16.3.1978
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
Gegenstand
Herstellung und/oder Vertrieb von Elektronik-Artikeln.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

BEP-Elektronik GmbH

Korb

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Umlaufvermögen 35.652,41 35.241,61
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.652,41 35.241,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 35.652,41 35.241,61

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 32.810,30 31.819,77
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 6.255,18 5.411,41
III. Jahresüberschuss 990,53 843,77
B. Rückstellungen 1.239,71 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 1.602,40 2.221,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 35.652,41 35.241,61

Anhang

Allgemeine Angaben

 

 
1. Gliederungsgrundsätze

 
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den Gliederungsvorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes.

 
Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

 

 
2. Bilanzierungsmethoden

 
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

 
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und aufgegliedert.

 
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände auf, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

 
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

 

 

 
3. Bewertungsmethoden

 
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

 
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

 
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

 
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

 
Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes.

 
Geringwertige Wirtschaftsgüter ( bis Euro 410,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

 
Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung i.S.v. § 253 (4) HGB sind nicht vorgenommen worden.
Es wurde keine Anspar-Rücklage gem. § 7 g EStG gebildet.

 
Die Bestände wurden zu Einkaufspreisen bewertet.

 
Die Forderungen, die sonstige Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

 
Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

 
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

 

 

 
4. Währungsumrechnung

 
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

 
5. Erläuterungen zur Bilanz
 
Von den sonstigen Vermögensgegenständen entstanden rechtlich keine erst nach dem Abschlussstichtag.

 
Gewährleistungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften (BGB) übernommen.

 
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden keine.

 
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren nicht vorhanden.

 
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden
in Höhe von Euro 1.602,40.

 
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB bestanden nicht.

 
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden keine.

 

 

 

 
6. Sonstige Angaben

 
a) Geschäftsführer

 
Wolfgang Werner, Waiblingen

 

 

 

 

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