Stammdaten

Register
Amtsgericht Göttingen HRB 102263
Eingetragen
9.7.1993
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit neuen Kraftfahrzeugen, Gebrauchtfahrzeugen, die Reparatur von Fahrzeugen sowie der Handel mit Fahrzeugteilen und Zubehör. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern oder sonst damit in Zusammenhang stehen. Insbesondere ist die Gesellschaft auch berechtigt, andere Unternehmen dieser Branche oder ähnlicher Branchen im In- und Ausland zu gründen, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und auch deren Geschäftsführung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karl-Heinz Rappe
seit 11.1.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
83.00%
17.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Karl-Heinz Rappe
37115 Duderstadt, Charlottenburger Straße 3
83.000 €
83.00%
I**** R****
17.000 €
17.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Rappe GmbH

Duderstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 174.909,68 308.927,44
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.377,00 1.299,00
II. Sachanlagen 172.466,12 307.561,88
III. Finanzanlagen 66,56 66,56
B. Umlaufvermögen 472.302,84 605.940,75
I. Vorräte 346.479,06 401.187,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 122.289,69 203.212,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.534,09 1.541,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.053,81 2.256,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 650.266,33 917.124,24

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 75.922,30 73.368,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 100.000,00 100.000,00
II. Einlagen stiller Gesellschafter mit EK-Charakter 53.580,01 59.437,53
III. Kapitalrücklage 95.000,00 95.000,00
IV. Verlustvortrag 175.212,01 122.494,62
V. Jahresüberschuss 2.554,30 -58.574,91
B. Rückstellungen 14.426,00 23.288,00
C. Verbindlichkeiten 559.918,03 820.468,24
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 480.918,03 740.468,24
Bilanzsumme, Summe Passiva 650.266,33 917.124,24

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Autohaus Rappe GmbH hat ihren Sitz in Duderstadt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Göttingen (Reg.Nr. HRB102263).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 HGB abzüglich planmäßiger Abschreibungen gem. § 253 Abs. 1 u. 3 HGB bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden in Anlehnung an § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile an Unternehmen, bei denen der Anteilsbesitz der Herstellung einer dauerhaften Beziehung dient.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss wurde am 27.08.2021 festgestellt.

D. Ergänzende Angaben

I. Geschäftsführer
Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Rappe Karl-Heinz Kfz-Meister einzelvertretungsberechtigt

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie verbundenen Unternehmen

Gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie verbundenen Unternehmen bestanden am Abschlussstichtag nachfolgend aufgeführte Forderungen und Verbindlichkeiten.

Name Forderungen Verbindlichkeiten
EUR EUR
Einzelfirma Karl-Heinz Rappe 0,00 53.117,72

E. Verbindlichkeiten

In dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 480.918,03 EUR und von über 5 Jahren in Höhe von 79.000,00 EUR enthalten.

F. Haftungsverhältnisse und sonstige Pflichtangaben

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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6 nahegelegene Organisationen

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