Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 6973
Vorher
U.C.D.M. Consulting GmbHFSB-Vermittlung GmbH
Eingetragen
23.7.2007
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Gegenstand
Vermittlung und Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art sowie alle damit zusammenhängenden nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeiten einschließlich deren Im- und Export, das Betreiben einer Kraftfahrzeug-Servicewerkstatt und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und die Übernahme von Vertretungen auf dem Gebiet des Kraftfahrzeughandels sowie der Abschluss von Versicherungen und Finanzierungen, Verkauf von genehmigungsfreien Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen, Vermittlung innovativer Energieobjekte aller Art und Umbauten auf alternative und innovative Antriebsarten, Metallbearbeitung und Metallverarbeitung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Bruchhardt
seit 24.10.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Birgit Bruchhardt
60.00%
20.00%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Birgit Bruchhardt
39444 Hecklingen Quedlinburger Str. 3
60.00%
S****** B*********
20.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FSB GmbH

Staßfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

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Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 13.395,00 23.295,00
I. Sachanlagen 13.395,00 23.295,00
B. Umlaufvermögen 44.799,17 46.836,80
I. Vorräte 1.618,40 2.018,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.115,01 23.935,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.065,76 20.882,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 783,00 955,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 166.156,75 159.579,28
Summe Aktiva 225.133,92 230.666,08
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Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 184.579,28 182.779,62
III. Jahresfehlbetrag 6.577,47 1.799,66
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 166.156,75 159.579,28
B. Rückstellungen 8.661,13 6.847,06
C. Verbindlichkeiten 216.472,79 223.819,02
Summe Passiva 225.133,92 230.666,08

Anhang

1. Allgemeine Angaben, Form des Jahresabschlusses und Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses

Firma: FSB GmbH

Sitz: 39418 Staßfurt

Registergericht: Amtsgericht Stendal

HRB 6973

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft i.S. des § 267a HGB. Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2022 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1, 274a und 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Firma FSB GmbH, 39418 Staßfurt vermittelt einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§264 Abs.2 Sa.2 HGB).

Bilanz- Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zutreffend wieder.

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. (§ 265 Abs.1 HGB).

Alle Posten der Bilanz und GUV sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar (§ 265 Abs.2 HGB).

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen

2.1. Allgemeines

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs - und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH- Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet werden müssten (§ 284 Abs.2 Nr.2 HGB).

Die bisher üblichen Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert (§ 284 Abs.2 Nr.3 HGB).

Soweit Wirtschaftsgüter mit den Herstellungskosten zu bewerten waren, wurden Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen (§ 284 Abs.2 Nr.5 HGB).

Latente Steuern mussten weder als Aktiv- noch als Rückstellungsposten ausgewiesen werden

(§ 174 Abs.2 Sa. 2 HGB).


2.2. Erläuterungen zur Bilanz

2.2.1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Herstellungskosten wurden unter Beachtung des § 255 Abs. 2 HGB ermittelt.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich linear abgeschrieben.

Die ab 2008 geltende Neuregelung zu den GWG (§ 6 Abs. 2, Abs. 2a EStG) wurde für 2008 und 2009 (Sammelposten) beachtet. Seit 2018 werden Zugänge bis € 800,-- (bis 2017 - € 410,--) sofort abgesetzt. Einwendungen gegen die Übernahme dieser Vorschrift in die Handelsbilanz bestehen wegen Unwesentlichkeit nicht.

2.2.2. Angaben zu Einzelposten des Umlaufvermögens

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Wertberichtigungen auf Forderungen wurden in Höhe von € 11.177,-- vorgenommen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

2.2.3. Angaben zu Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung

Soweit ein Damnum vereinbart wurde, ist dieses in den Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite enthalten (§ 268 Abs.6 HGB).

2.2.4. Angaben zu den einzelnen Posten der Rückstellungen

Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen, der Ansatz erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

Rückstellungen mit einer Laufzeit vom mehr als einem Jahr waren in Form der Rückstellung für Aufbewahrungspflichten zu verzeichnen. Auf eine Abzinsung wurde wegen Unwesentlichkeit verzichtet..

2.2.5. Angaben zu den einzelnen Posten der Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten haben € 45.646,96 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen in Höhe von € 95.855,77.

Die bilanzierten Verbindlichkeiten sind überwiegend durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken (§ 268 Abs. 7 HGB).

2.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 285 Nr. 8b HGB).

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Abschreibungen wegen Zukunftsverlusten im Umlaufvermögen mussten nicht vorgenommen werden (§ 277 Abs.3 Sa. 1 HGB).

Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden Abschreibungen nicht vorgenommen (§ 281 Abs.2 Sa.1 HGB).

Zuschreibungen wurden nicht durchgeführt. Es wurden auch aus steuerrechtlichen Gründen keine Zuschreibungen unterlassen (§ 280 Abs.3 HGB).

2.4. Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen, der bestehende Verlustvortrag erhöht sich entsprechend.

3. Sonstige Pflichtangaben

3.1. Angaben über die Mitglieder der Gesellschaftsorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer

- Steffen Bruchhardt

geführt (§ 285 Nr. 10 HGB).

Von der Nichtangabe der Geschäftsführerbezüge (§ 286 Abs. 4 HGB) wurde Gebrauch gemacht.

3.2. Angaben gem. § 42 Abs.3 GmbHG

Am Bilanzstichtag bestanden folgende Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:

- Birgit Hörstel 109.858,16 Euro

- Steffen Bruchhardt 45.997,61 Euro

Forderungen gegenüber den Gesellschaftern bestanden nicht.

3.3. Arbeitnehmer

In 2022 wurden im Jahresdurchschnitt 3 Mitarbeiter beschäftigt.

4. bilanzielle Überschuldung

Gemäß Jahresabschluß zum 31.12.2022 ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von € 166.156,75.

Zu Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von insgesamt € 155.855,77 wurde der Rangrücktritt erklärt. Zudem ist davon auszugehen, daß im Anlagevermögen stille Reserven enthalten sind. Die Geschäftsführung geht daher davon aus, daß lediglich bilanzielle Überschuldung vorliegt und somit keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne gegeben ist.

Staßfurt, den 27.05.2025

gez.

Steffen Bruchhardt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.5.2025.

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