Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Bruchhardt seit 24.10.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Birgit Bruchhardt | 60.00% |
| 20.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FSB GmbHStaßfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanzscroll
scroll
Anhang1. Allgemeine Angaben, Form des Jahresabschlusses und Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses Firma: FSB GmbH Sitz: 39418 Staßfurt Registergericht: Amtsgericht Stendal HRB 6973 Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft i.S. des § 267a HGB. Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2022 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1, 274a und 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Firma FSB GmbH, 39418 Staßfurt vermittelt einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§264 Abs.2 Sa.2 HGB). Bilanz- Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zutreffend wieder. Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. (§ 265 Abs.1 HGB). Alle Posten der Bilanz und GUV sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar (§ 265 Abs.2 HGB). 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen 2.1. Allgemeines Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs - und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH- Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet werden müssten (§ 284 Abs.2 Nr.2 HGB). Die bisher üblichen Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert (§ 284 Abs.2 Nr.3 HGB). Soweit Wirtschaftsgüter mit den Herstellungskosten zu bewerten waren, wurden Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen (§ 284 Abs.2 Nr.5 HGB). Latente Steuern mussten weder als Aktiv- noch als Rückstellungsposten ausgewiesen werden (§ 174 Abs.2 Sa. 2 HGB).
2.2.1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Herstellungskosten wurden unter Beachtung des § 255 Abs. 2 HGB ermittelt. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Die ab 2008 geltende Neuregelung zu den GWG (§ 6 Abs. 2, Abs. 2a EStG) wurde für 2008 und 2009 (Sammelposten) beachtet. Seit 2018 werden Zugänge bis € 800,-- (bis 2017 - € 410,--) sofort abgesetzt. Einwendungen gegen die Übernahme dieser Vorschrift in die Handelsbilanz bestehen wegen Unwesentlichkeit nicht. 2.2.2. Angaben zu Einzelposten des Umlaufvermögens Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Wertberichtigungen auf Forderungen wurden in Höhe von € 11.177,-- vorgenommen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 2.2.3. Angaben zu Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung Soweit ein Damnum vereinbart wurde, ist dieses in den Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite enthalten (§ 268 Abs.6 HGB). 2.2.4. Angaben zu den einzelnen Posten der Rückstellungen Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen, der Ansatz erfolgte zum Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Laufzeit vom mehr als einem Jahr waren in Form der Rückstellung für Aufbewahrungspflichten zu verzeichnen. Auf eine Abzinsung wurde wegen Unwesentlichkeit verzichtet.. 2.2.5. Angaben zu den einzelnen Posten der Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten haben € 45.646,96 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen in Höhe von € 95.855,77. Die bilanzierten Verbindlichkeiten sind überwiegend durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken (§ 268 Abs. 7 HGB). 2.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 285 Nr. 8b HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Abschreibungen wegen Zukunftsverlusten im Umlaufvermögen mussten nicht vorgenommen werden (§ 277 Abs.3 Sa. 1 HGB). Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden Abschreibungen nicht vorgenommen (§ 281 Abs.2 Sa.1 HGB). Zuschreibungen wurden nicht durchgeführt. Es wurden auch aus steuerrechtlichen Gründen keine Zuschreibungen unterlassen (§ 280 Abs.3 HGB). 2.4. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen, der bestehende Verlustvortrag erhöht sich entsprechend. 3. Sonstige Pflichtangaben 3.1. Angaben über die Mitglieder der Gesellschaftsorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer - Steffen Bruchhardt geführt (§ 285 Nr. 10 HGB). Von der Nichtangabe der Geschäftsführerbezüge (§ 286 Abs. 4 HGB) wurde Gebrauch gemacht. 3.2. Angaben gem. § 42 Abs.3 GmbHG Am Bilanzstichtag bestanden folgende Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: - Birgit Hörstel 109.858,16 Euro - Steffen Bruchhardt 45.997,61 Euro Forderungen gegenüber den Gesellschaftern bestanden nicht. 3.3. Arbeitnehmer In 2022 wurden im Jahresdurchschnitt 3 Mitarbeiter beschäftigt. 4. bilanzielle Überschuldung Gemäß Jahresabschluß zum 31.12.2022 ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von € 166.156,75. Zu Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von insgesamt € 155.855,77 wurde der Rangrücktritt erklärt. Zudem ist davon auszugehen, daß im Anlagevermögen stille Reserven enthalten sind. Die Geschäftsführung geht daher davon aus, daß lediglich bilanzielle Überschuldung vorliegt und somit keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne gegeben ist. Staßfurt, den 27.05.2025 gez. Steffen Bruchhardt Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.5.2025. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
1 nahegelegene Organisation
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen