Solarpark Holtgaste GmbH & Co. KG
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Julius Möhrstedt seit 14.11.2025 | Vorstandsmitglied |
Kerstin Jung seit 3.2.2025 | Prokura |
Stefan Schertel seit 18.11.2024 | Vorstandsmitglied |
Patrik Maria Danz seit 23.7.2021 | Vorstandsmitglied |
Britta Beier-Wasikowski seit 14.9.2018 | Prokura |
Albert Engelbrecht seit 14.8.2018 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IBC Solar AGBad StaffelsteinJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023IBC SOLAR AG Systemhaus für Photovoltaik, Bad Staffelstein
Anhang1. Allgemeine Angaben Die IBC Solar AG hat ihren Sitz in Bad Staffelstein und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Coburg unter HRB 3261. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Ergänzend zu den Vorschriften des Handelsgesetzesbuches waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 (2) HGB in Verbindung mit § 158 (1) S.1 AktG gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde ebenso zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften linear vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Nettoanschaffungskosten 800 Euro nicht überschreiten, wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten, - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, - Ausleihungen zum Nennwert, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Bei dem Ansatz des Vorratsvermögens wurde in Bezug auf die Ermittlung und Bewertung der Herstellungskosten das Wahlrecht zur Aktivierung der angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung gem. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wie in den Vorjahren ausgeübt. Vermögensgegenstände und Schulden, die auf fremde Währungen lauteten, wurden zum entsprechenden Referenzkurs der Europäischen Zentralbank gem. § 256a HGB umgerechnet. Forderungen sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden abgeschrieben. Die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildeten Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Berichtsjahr wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Ab dem Berichtsjahr 2023 werden Erlöse aus der Veräußerung von im Umlaufvermögen gehaltenen Zweckgesellschaften als Umsatzerlöse (§275 Abs. 2 Nr. 1 HGB) ausgewiesen und nicht als Erträge aus Beteiligungen (§275 Abs. 2 Nr. 9 HGB), weil Veräußerungen von Zweckgesellschaften als Teil des Produktsortiments der Gesellschaft angesehen werden und Erlöse aus dem typischen Leistungsangebot darstellen. Im Jahr 2022 betrugen die Erlöse aus der Veräußerung von Zweckgesellschaften 389.811,60 Euro, während sie im Jahr 2023 auf 3.568.820,72 Euro stiegen. 2.3 Mitzugehörigkeitsvermerke von Posten der Bilanz Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEuro 43.676 beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEuro 7.809. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEuro 286 betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 2.4 Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurden gemäß § 256 HGB Verbrauchsfolgeverfahren angewandt. Zwischen den im Einzelfall angewandten Verfahren und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich keine wesentlichen Unterschiede. 2.5 Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Bruttoanlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. 3.2 Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen und betrifft ausschließlich planmäßige Abschreibungen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und im Folgejahr als Abgang ausgewiesen. Diese Beträge sind unter Geschäftsjahresabschreibung ebenso wie unter den Abgängen bei den Abschreibungen ausgewiesen. ANLAGENSPIEGELIBC SOLAR AGBad Staffelstein
3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Fristigkeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist im nachstehenden Forderungsspiegel dargestellt (Vorjahreszahlen in Klammern):
3.4 Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.
Die Rückstellungen sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Aufgrund der kurzfristigen oder unbestimmten Restlaufzeit erfolgt keine Berücksichtigung von Abzinsung oder Preis- und Kostensteigerungen. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit sind die Angaben im Zusammenhang mit den Rückstellungen in einem Rückstellungsspiegel zusammengefasst dargestellt:
3.5 Angaben Abschlussprüferhonorar § 285 Nr. 17 HGB Die entsprechenden Angaben erfolgen im Konzernabschluss. 3.6 Verbindlichkeitenspiegel Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Guthaben von Kunden sowie Umsatzsteuer. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist im nachstehendem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt (Vorjahreszahlen in Klammern):
3.7 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestand eine Verkäufergarantie über einen Höchstbetrag von 9,24 Mio. Euro der IBC SOLAR AG gegenüber einem Investor für Verpflichtungen aus dem Verkauf von 6 SPVs aus dem Umlaufvermögen der IBC Solar Energy GmbH. Ebenso besteht die Erklärung zur Einstandspflicht im Sinne des § 264 (3) Nr. 2 HGB von der IBC Solar AG (Mutterunternehmen) gegenüber der IBC Solar Energy GmbH (Tochterunternehmen) für das Jahr 2023. Zum 31.12.2023 hatte die IBC Solar AG weitere Bürgschaften übernommen:
3.8 Angaben § 285 Nr. 9c HGB Die IBC Solar AG hat durch Darlehensausreichung an die Möhrstedt Grundstücksverwaltung AG & Co. KG, mit Sitz Am Hochgericht 10, 96321 Bad Staffelstein dem Vorstandsvorsitzenden einen Organkredit gegeben. Der verbleibende Rückzahlungsbetrag per 31.12.2023 beläuft sich auf TEuro 161 (VJ: TEuro 283). Die jährliche Verzinsung beträgt 3,0 % der jeweiligen Inanspruchnahme bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 12 Jahren. Die Verzinsung wurde mit Darlehensnachtrag vom 21.01.2021 auf 2,0 % p.a. ab 01.01.2021 angepasst. Das Darlehen ist grundsätzlich endfällig zum 31.12.2024 mit dem Nachtrag vom 04.04.2023, kann aber auch jederzeit in Teilbeträgen oder vollständig vorab getilgt werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Tilgung in Höhe von TEuro 122 vorgenommen. Mit Darlehensvertrag vom 12.05.2015 hat die IBC Solar AG dem Vorstandsvorsitzenden Udo Möhrstedt einen Kontokorrentkredit in Höhe von TEuro 2.000 gewährt. Die Verzinsung wurde mit Darlehensnachtrag vom 31.05.2020 von 4% p.a. auf 2% p.a. ab 01.06.2020 angepasst. Die Laufzeit wurde mit Vertrag vom 07.12.2022 auf das Enddatum 31.12.2024 verlängert. Am 31.12.2023 betrug der Saldo TEuro 959 . 3.9 Angaben § 285 Nr. 11a HGB Die IBC Solar AG ist Komplementärin der Möhrstedt Grundstücksverwaltung AG & Co. KG, mit Sitz Am Hochgericht 10, 96321 Bad Staffelstein. 3.10 Angaben § 285 Nr. 31 HGB - Geschäftsvorfälle von außerordentlicher Bedeutung Im Jahr 2023 existierten keine Geschäftsvorfälle von außerordentlicher Bedeutung. 3.11 Angaben § 285 Nr. 3a HGB Die Gesellschaft betreibt ihr Geschäft in gemieteten Räumen. Die jährlichen Zahlungsverpflichtungen aus geschlossenen Verträgen betragen TEuro 2.689 (Vorjahr TEuro 2.341). 3.12 Angaben in Fortführung des Jahresabschlusses Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEuro 21.989 ab. Der Vorstand schlägt vor, den nach Verrechnung mit dem Jahresüberschuss verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von TEuro 144.073 auf neue Rechnung vorzutragen. In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:
4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Dem Vorstand gehörten folgende Personen an:
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
4.2 Vergütungen der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats Die Vorstandsbezüge im Geschäftsjahr 2023 belaufen sich auf TEuro 2.103. Die Aufsichtsratstätigkeiten wurden im Geschäftsjahr 2023 mit TEuro 143 vergütet. 4.3 Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen v. min. 20% d. Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
*** Werte aus Vorjahr 2022/ GR 2021
4.4 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Durchschnittlich waren in 2023 folgende Arbeitnehmergruppen beschäftigt:
4.5 Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz 4.5.1 Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von 40.055.000,00 Euro ist eingeteilt in: 801.100 Stück nennwertlose Stückaktien. Es handelt sich um Namensaktien.
Bad Staffelstein, den 21.04.2024 Dr. Dirk Haft. Dr. rer.nat. Lars Degendorfer, Diplom-Betriebswirt Stefan Horstmann, Diplom-Ingenieur Patrik Danz, Diplom-Ingenieur, Diplom-Wirtschaftsingenieur Lagebericht1. Wirtschaftsbericht 1.1. Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses 1.1.1 Geschäftsmodell der IBC SOLAR AG Die IBC Solar AG vertreibt Photovoltaikanlagen vom einzelnen Modul bis zum kompletten Solarpark. Die Gesellschaft hat ihren Betrieb dabei auf die Ausstattung von Eigenheimen mit Solarsystemen und den gewerblichen Handel mit Solarsystemen und deren Komponenten, die Zusammenarbeit mit Energieversorgern und die Entwicklung, den Bau und die Vermarktung von großflächigen Solarparks ausgerichtet. 1.1.2 Entwicklung der Branche Die neuesten Studien von Bloomberg New Energy Finance enthüllen einen bemerkenswerten Anstieg des Photovoltaik-Zubaus im Jahr 2023 auf globaler Ebene. Mit einem Wert von 413 GW verzeichnete die Branche eine beachtliche Steigerung von 58 % im Vergleich zum Vorjahr, als der Zubau bei 260 GW lag, nachdem bereits in 2022 eine Steigerung zum Vorjahr von 42 % zu verzeichnen war. Der Zubau der Photovoltaik-Branche hat sich in eineinhalb Jahren etwa verdoppelt. Diese Daten unterstreichen die fortschreitende Bedeutung und das Potenzial der Solarenergie als wesentlicher Bestandteil des globalen Energiemixes. Die aktuellen Daten zeigen eine signifikante Zunahme der neu installierten Solarstromleistung in unserem Heimatmarkt Deutschland im Jahr 2023. Von 7,2 GWp stieg diese auf 14,1 GWp an. Der deutsche Markt nimmt hierbei im europäischen Vergleich eine herausragende Position ein, ebenso wie Spanien, Polen und die Niederlande. Mit einer Gesamtkapazität von 81,7 GWp bis Ende 2023 festigt Deutschland seine Rolle als führender Solarmarkt in Europa. Gesetzlich festgelegt ist der Mindestausbau einer Leistung von 215 GW PV bis 2030. Dieses Ziel erfordert einen jährlichen Zubau von 22 GW ab 2026. Zu seiner Erreichung wurde von Bundestag und Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmepaket ("Solarpaket I") verabschiedet, durch das der PV-Zubau in den Marktsegmenten Home, C&I, Projekt und Speicher weiter beschleunigt werden wird. Quelle: https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf 1.1.3 Vergleich der Prognose für Geschäftsjahr 2023 mit dem Ist 2023 Für das Geschäftsjahr 2023 plante die IBC Solar AG im Budget ein Umsatzwachstum um ein Drittel sowie eine unterproportionale Steigerung des Jahresergebnisses. Diese Ziele wurden mit einem Umsatzwachstum von 128,82 Mio. Euro (20,64 % Steigerung) unterschritten. Der Umsatz betrug 2023 752,88 Mio. Euro. Ebenso sank das Jahresergebnis um 13,04 Mio. Euro auf 21,99 Mio. Euro, was einer Minderung von 37,23 % entspricht. Durch den Absatzeinbruch Ende des dritten Quartals und deutlich gesunkener Modul- und Wechselrichterpreise konnte das ursprüngliche Ziel nicht erreicht werden. 1.1.4 Geschäftsverlauf, Umsatz- und Auftragsentwicklung Die Umsatzerlöse der IBC Solar AG sind im Geschäftsjahr 2023 um 128,82 Mio. Euro (20,64 %) gegenüber 2022 gestiegen. Die Gesellschaft erzielte - nach Umsatzerlösen von 624,06 Mio. Euro im Jahr 2022 - im Jahr 2023 einen Umsatz in Höhe von 752,88 Mio. Euro. Der Absatz ist im Vergleich zum Vorjahr von 777 MWp auf 973 MWp um 25,22% deutlich gewachsen. Die Gesamtleistung der IBC Solar AG stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im Berichtszeitraum von 626,57 Mio. Euro um 116,62 Mio. Euro (18,61 %) auf 743,18 Mio. Euro. 1.1.5 Vermögenslage Die Veränderung des Finanzanlagevermögens von 17,61 Mio. Euro um 0,96 Mio. Euro auf 18,57 Mio. Euro resultiert aus:
Der Wert der Sachanlagen ist im Wesentlichen aufgrund von Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung und geleistete Anzahlungen um 1,71 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen und beträgt 4,37 Mio. Euro (Vorjahr: 2,66 Mio. Euro) zum Bilanzstichtag. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind gegenüber dem Vorjahr von 61,61 Mio. Euro um 8,83 Mio. Euro auf 70,44 Mio. Euro gestiegen. Der Anstieg resultiert ganz wesentlich aus Forderungen gegenüber etwaigen Lieferanten (debitorische Kreditoren) im Zuge der erhaltenen Jahresboni für 2023 i.H.v. 5,15 Mio. Euro und der Gewährung eines Darlehens an Fankhauser AG, Solothurn i.H.v. 2,40 Mio. Euro. 1.1.6 Finanzlage 1.1.6.1 Liquidität Die nachfolgende Übersicht gibt die Kapitalflussrechnung nach DRS 21 in verkürzter Form wieder:
Die IBC Solar AG verfügt per 31.12.2023 über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 23,23 Mio. Euro. Die Veränderung begründet sich unter anderem aus:
Zur Schaffung einer kurzfristigen Liquiditätsreserve werden Forderungen im Rahmen eines stillen Factorings seit dem Geschäftsjahr 2017 an einen Finanzdienstleister abgetreten. In der Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind per 31.12.2023 Forderungen gegen den Finanzdienstleister von 3,06 Mio. Euro enthalten. Aufgrund des starken Umsatzwachstums und dem damit einhergehenden Lageraufbau wurden im Jahr 2023 ein Darlehen und Kreditlinien i.H.v. 83,08 Mio. Euro in Anspruch genommen, davon 12,50 Mio. Euro als langfristiges Darlehen mit einer Laufzeit bis 5 Jahren und 70,58 Mio. Euro als Geldmarktkredite mit einer Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten. Zum 31.12.2023 verfügt die IBC Solar AG neben einem Kassenbestand i.H.v. 23,23 Mio. Euro auch über freie Kreditlinien i.H.v. 82,60 Mio. Euro und ist damit jederzeit in der Lage, den aus Verbindlichkeitspositionen resultierenden Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Die IBC Solar AG hat mit verschiedenen Versicherungsunternehmen und inländischen Kreditinstituten langfristige Avalkreditlinien in Höhe von 46,08 Mio. Euro vereinbart. Die Linien dienen der Stellung von Garantien gegenüber Kunden und Lieferanten und waren zum Stichtag 31.12.2023 mit 14,63 Mio. Euro (Vorjahr 28,10 Mio. Euro) in Anspruch genommen. 1.1.6.2 Kapitalstruktur Das bilanzielle Eigenkapital ist im Geschäftsjahr durch Thesaurierung des Jahresüberschusses um 21,99 Mio. Euro auf 188,13 Mio. Euro zum 31.12.2023 gestiegen. Die Rückstellungen sind von 25,52 Mio. Euro um 2,16 Mio. Euro auf 27,68 Mio. Euro gestiegen. Diese Zunahme resultiert vor allem aus der Zuführung von Steuerrückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen und der Rückstellung für Gewährleistungen im Berichtsjahr. Die Gesamtverbindlichkeiten der IBC Solar AG sind gegenüber dem Vorjahr (99,55 Mio. Euro) um 16,13 Mio. Euro auf 115,68 Mio. Euro gestiegen. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen. Die sonstigen Verbindlichkeiten und erhaltenen Anzahlungen sind um 6,27 Mio. Euro auf 9,93 Mio. Euro gestiegen. Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um 40,30 Mio. Euro auf 331,68 Mio. Euro. Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur
1.1.7 Ertragslage Der Umsatz stieg im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 20,64 % auf 752,88 Mio. Euro, das Rohergebnis der IBC Solar AG blieb mit 100,41 Mio. Euro nahezu unverändert (+0,22 % ggü. Vorjahr). Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 3,86 Mio. Euro (Vorjahr 11,42 Mio. Euro) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i.H.v. 2,46 Mio. Euro und Wertberichtigungen auf Forderungen i.H.v. 0,30 Mio. Euro sowie 0,96 Mio. Euro aus Versicherungsentschädigungen, verrechnete Kosten und Erträge aus der Veräußerung von Sachanlagen. Die Summe aus Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Berichtszeitraum gegenüber 2022 von 52,35 Mio. Euro um 18,12 Mio. Euro auf 70,48 Mio. Euro gestiegen. Die Veränderungen im Einzelnen:
Die IBC Solar AG erzielte im Jahr 2023 ein ordentliches Betriebsergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) in Höhe von 29,93 Mio. Euro (Vorjahr 47,83 Mio. Euro). Das Finanzergebnis beläuft sich auf 1,49 Mio. Euro und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (-1,71 Mio. Euro) um 3,20 Mio. Euro verbessert. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand in Höhe von 9,38 Mio. Euro betrifft im Wesentlichen die Körperschaft- sowie Gewerbesteuer 2023. Der Jahresüberschuss der IBC Solar AG für das Geschäftsjahr 2023 beträgt somit 21,99 Mio. Euro (gegenüber dem Vorjahresgewinn von 35,03 Mio. Euro). Das Jahresergebnis enthält Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von 0,14 Mio. Euro und Erträge aus der Währungsumrechnung von 0,12 Mio. Euro. 1.1.8 Beschaffung Das Supply Chain Management ist für die IBC Solar AG von großer Bedeutung. Als führender Anbieter von ganzheitlichen Energielösungen ist die IBC Solar AG darauf angewiesen, eine zuverlässige und effiziente Lieferkette zu pflegen, um die Verfügbarkeit von Solarpanels, Wechselrichtern und anderen Komponenten sicherzustellen. Die Beschaffung aus China - dem weltgrößten Herstellerland von Solarprodukten - spielt eine zentrale Rolle. Dabei ist es entscheidend, enge Partnerschaften mit qualifizierten Lieferanten aufzubauen, um die Qualität und Zuverlässigkeit der gelieferten Produkte sicherzustellen. Dies erfordert eine sorgfältige Auswahl und regelmäßige Überprüfung der Lieferanten, um sicherzustellen, dass sie den hohen Standards der IBC Solar AG entsprechen. Zusätzlich zur Qualitätssicherung ist auch die Gewährleistung einer nachhaltigen Beschaffung von großer Bedeutung. Die IBC Solar AG legt Wert darauf, Lieferanten zu wählen, die umweltfreundliche Produktionsverfahren einhalten und ethische Arbeitspraktiken fördern. Dies schließt die Einhaltung von Umweltauflagen und Arbeitsstandards ein, um sicherzustellen, dass die Beschaffung im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens steht. Darüber hinaus ist die IBC Solar AG bestrebt, ihre Lieferkette agil und flexibel zu gestalten, um auf sich ändernde Marktbedingungen reagieren zu können. Dies umfasst die Entwicklung alternativer Beschaffungsquellen und die Diversifizierung der Lieferantenbasis, um das Risiko von Lieferengpässen zu minimieren. Gleichzeitig wird auch auf eine kontinuierliche Optimierung der Logistikprozesse geachtet. Risikomanagement spielt eine entscheidende Rolle, insbesondere angesichts geopolitischer Spannungen und Handelskonflikte, die die Beschaffung aus China beeinflussen könnten. Die IBC Solar AG entwickelt daher umfassende Notfallpläne und sucht aktiv nach Möglichkeiten, potenzielle Risiken zu mindern und die Resilienz ihrer Lieferkette zu stärken. Durch eine sorgfältige Planung, Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit, Flexibilität und Risikomanagement gewährleistet das Unternehmen eine zuverlässige Versorgung mit hochwertigen Solarprodukten und ist so in der Lage, seine Position als führender Anbieter von erneuerbaren Energien zu sichern Die zuverlässige Versorgung bedingt ebenso die Haltung erheblicher Lagerbestände. Der Wert des gesamten Vorratsvermögens beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2023 214,07 Mio. Euro. Darunter befanden sich Waren in Höhe von 206,16 Mio. Euro, unfertige Erzeugnisse in Höhe von 3,58 Mio. Euro sowie geleistete Anzahlungen in Höhe von 4,33 Mio. Euro. Dies ermöglicht es der IBC Solar AG, schnell auf Kundenanfragen zu reagieren. Der hohe Lagerbestand dient auch als Puffer gegen unvorhergesehene Ereignisse oder Lieferengpässe. Durch eine sorgfältige Bestandsplanung und -prognose optimiert die IBC Solar AG ihren Lagerbestand. 1.1.9 Qualitäts- und Umweltmanagement, Arbeitsschutz Die Unternehmensführung der IBC Solar AG behält die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Blick. Durch die Unternehmensvision und -mission ist Nachhaltigkeit ein fester Bestandteil aller Geschäftsbereiche. Der Vorstand stellt sicher, dass die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifiziert und bewertet werden. Strategisch werden neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt. Die Unternehmensplanung umfasst dementsprechend finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele. Qualitätssicherung Damit PV-Anlagen lange, fehlerfrei und mit besten Erträgen arbeiten, setzt sich die IBC Solar AG bei der Arbeit und bei allen Produkten höchste Qualitätsstandards. Diese unterliegen ständigen Überprüfungen: Das Qualitätsversprechen der IBC Solar AG beinhaltet folgende Punkte:
Arbeitsbedingungen/ Arbeitsschutz Die IBC Solar AG wahrt die Gesundheit und die Arbeitssicherheit aller Mitarbeiter, hauptsächlich durch Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfelds. Ebenso steht neben dem Betriebsarzt auch eine externe Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung. Umweltschutz Die IBC Solar AG handelt an allen internationalen Standorten umweltbewusst. So erfolgte in 2023 an wesentlichen Standorten in Bad Staffelstein die Umrüstung der Beleuchtung auf LED. Ebenso in 2023 kam auf der Branchenmesse Intersolar ein nachhaltiger Messestand nach dem Cradle to Cradle-Prinzip zum Einsatz und es wurden die Grundlagen für eine künftige Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD gelegt. Zertifizierung In 2023 wurde die Re-Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 und DIN 45001:2018 durchgeführt und erfolgreich bestanden. 1.1.10 Personal- und Sozialbereich Im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 verzeichnete das Unternehmen einen Anstieg seiner Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Vorjahr. Während zum Stichtag 31.12.2022 noch 329 Mitarbeiter beschäftigt waren, wurde diese Zahl zum 31.12.2023 auf 412 Mitarbeiter signifikant um 25,23 % gesteigert. Parallel zu diesem Mitarbeiterwachstum erhöhte sich auch der Personalaufwand beträchtlich. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Personalaufwand um 5,05 Mio. Euro (20,49 %) auf insgesamt 29,69 Mio. Euro an. Für das laufende Geschäftsjahr 2024 prognostiziert das Unternehmen einen Personalaufwand, der über dem Niveau des Berichtsjahres liegt. Diese Prognose unterstreicht die kontinuierliche Wachstumsstrategie des Unternehmens und sein Bestreben, die Qualität durch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu sichern. Die Arbeitnehmerschaft des Unternehmens zeichnet sich durch eine gesunde Altersstruktur aus, die eine ausgewogene Mischung aus erfahrenen Fachkräften und jüngeren Talenten umfasst. Diese Vielfalt trägt zur Stabilität und Innovationsfähigkeit des Unternehmens bei. Darüber hinaus bleibt die Mitarbeiterfluktuation weiterhin niedrig. Es werden alle relevanten Bestimmungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz strikt eingehalten, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu gewährleisten. 2. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens 2.1 Relevante Märkte Die globalen Photovoltaikmärkte werden bei der IBC Solar AG turnusgemäß bewertet. Auf Basis dieser Analysen wird entschieden, welche Märkte innerhalb der IBC-Gruppe mit welchem Geschäftsmodell bearbeitet werden sollen. Im Rahmen der Strategieentwicklung wurden die Regeln und Parameter für eine zielgerichtete Internationalisierung definiert. Darüber hinaus unterhält die IBC Solar AG aktuell Geschäftsaktivitäten in über 45 Ländern. Dabei wurde die Auftragsabwicklung über den Webshop intensiviert und spielt eine zunehmend wichtigere Rolle. Im Geschäftsjahr 2023 lag der Schwerpunkt im Ausbau des internationalen vor allem europäischen Geschäftes, dies wird auch in den Folgejahren strategisches Kernziel sein. Daneben gelang es der Tochtergesellschaft in Südafrika, das Volumen vor Ort und in der Region südliches Afrika zu erhöhen. 2.2 Prognosebericht PV-Markt Deutschland Für den deutschen Photovoltaik Markt geht die IBC Solar AG im Jahr 2024 von einem steigenden Zubau in allen Marktsegmenten aus. Den größten Zuwachs erwarten wir im Commercial Segment 101 KW - 1000 KW, aufgrund des Wegfalls von Regularien. In der Distribution (Segment bis 1000 KWp) rechnen wir, im Vergleich zu 2023 mit einem um 10-20% niedrigerem Zubau in Deutschland. Gründe hierfür sind eine zurückhaltende Investitionsbereitschaft aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage und die Normalisierung der Strompreise. Einen positiven Einfluss auf den Markt werden die verbesserten politischen Rahmenbedingungen aufgrund des Solarpakets 1 haben. PV-Markt Deutschland - politische und wirtschaftliche Entwicklung Für 2024 sind mehrere Solarpakete angekündigt, die die Attraktivität des Zubaus von Photovoltaikanlagen weiter steigern sollen, mit dem Ziel diesen in den nächsten Jahren sehr deutlich zu erhöhen. Es wird erwartet, dass nach Stärkung des Zubaus im Residential-Segment Maßnahmen ergriffen werden, die das Segment Commercial and Industrial (C&l) stärken. Außerdem sind Maßnahmen im Bereich des Bürokratieabbaus und zur Stärkung der Eigenerzeugung zu erwarten. Hinzu dürften Maßnahmen in Kraft treten, die die Planungs- Netzanschluss- und Genehmigungsverfahren entschlacken. Hier bestehen bis heute sehr massive Ausbaubremsen. Ein weiteres, marktbelebendes Vorhaben ist die Reform des Strommarktdesigns, mit der Systemnutzen der Photovoltaik und damit verbunden auch der Ausbau weiter gestärkt werden dürfte. PV-Markt International Die IBC Solar AG hat aufgrund der steigenden Bedeutung des internationalen Geschäfts den Vertrieb für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt geordnet, so dass neben Deutschland vier internationale Schwerpunktregionen geschaffen wurden: In den Regionen Nordosteuropa (Polen, Slowakei, Tschechien), Zentraleuropa (Niederlande, Österreich, Schweiz), Südeuropa (Spanien, Italien, Portugal ) und Rest of the world (Japan, Südafrika, sonstige Länder) erwarten wir durch die Fokussierung einen Ausbau unserer Marktposition. PV-Markt - Entwicklung und Innovation Steigende Strompreise in Kombination mit der wachsenden Elektromobilität und der Umstellung von fossilen Heizsystemen auf Wärmepumpen führen zu einem erhöhten Energiebedarf und treiben die Nachfrage nach günstigem Solarstrom. Neben der Erzeugung dieser Energieform gewinnt die Sektorenkopplung an Bedeutung. Dabei handelt es sich um die Umwandlung und Speicherung von regenerativem Strom für Mobilität und Wärmeerzeugung. Daraus resultierend liegt der Fokus im IBC System auf der intelligenten Steuerung von Erzeugern, Speichern und Verbrauchern im Gebäude. PV-Markt - Global - Aussichten Angesichts der andauernden Unsicherheit im Hinblick auf die Dauer und das Ausmaß des Ukraine-Krieges können die Einflüsse auf die Geschäftstätigkeit nicht zuverlässig vorhergesagt und bewertet werden. Die aus dem Krieg erwachsenden Gefährdungslagen werden jeweils in kurzen Abständen aktuell bewertet. Der Vorstand erwartet in seiner Prognose für die IBC Solar AG im Geschäftsjahr 2024 einen leicht rückgängigen Umsatz bei einem steigenden Absatz. 3. Hinweise auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 3.1 Potenziale und Chancen Chancen aus der Geschäftstätigkeit In den relevanten Märkten haben sich steigende Energiekosten und das Streben nach Versorgungssicherheit als die Haupttreiber der Nachfrage nach Photovoltaiksystemen entwickelt. Der Ukrainekonflikt und die daraus resultierende Energiekrise in Europa verstärkten diesen Effekt, was besonders im ersten Halbjahr 2023 die Nachfrage im privaten Bereich positiv beeinflusste. Dieser Trend wird sich fortsetzen, da der Trend zur Elektromobilität ein Treiber der Photovoltaikbranche ist wie auch die steigende Anzahl an Wärmepumpen im Markt. In Kombination mit intelligent gesteuerten Photovoltaiksystemen können diese im Vergleich zu fossilen Heizsystemen mit deutlich reduzierten Kosten betrieben werden. Daneben gewinnt das Streben nach Unabhängigkeit und Dezentralität der Energieversorgung an Bedeutung. Die intelligente Vernetzung von lokaler Erzeugung und Speicherung mit der Nutzung der erzeugten Energie für Wärme und Elektromobilität sorgt für Unabhängigkeit und stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zu fossilen Energiequellen dar. Höhere Energiestandards für Gebäude und politische Rahmenbedingungen in Europa unterstützen diese Dynamik. Im Segment Industrie- und Gewerbe sind vor allem steigende Energiekosten, der zunehmende Anteil an Elektromobilität und Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes Treiber der Nachfrage. Trotz eines Rückgangs des Zubaus in 2022 im Kernmarkt Deutschland bietet dieses Segment großes Potenzial. Der geplante Bürokratieabbau, der vor allem Planungs-, Netzanschluss- und Genehmigungsverfahren vereinfachen soll, wird den Zubau im gewerblichen Segment positiv beeinflussen. Freiflächen-Photovoltaikkraftwerke sind bereits heute unter allen Kraftwerkstypen die kostengünstigste Technologie, die im Verhältnis zu anderen Kraftwerkstypen mit kurzen Bauzeiten zu errichten ist. Zukünftig werden diese Lösungen in Kombination mit Speichersystemen agieren und eine wichtige Rolle in der Energieversorgung einnehmen. Im Rahmen der energiepolitischen Ziele auf deutscher und europäischer Ebene bilden Photovoltaiksysteme einen Grundpfeiler der Energiewende und haben sehr großes Wachstumspotenzial. Neben dem EU Parlament sind fast alle europäischen Staaten aktiv, um durch stimulierende Maßnahmen die Bürger und Unternehmen noch stärker für Solarinvestitionen zu begeistern. Weiterhin werden Regulatorik und Beschränkungen zum Aufbau der solaren Infrastruktur kontinuierlich reduziert, was eine weitere Dynamik für alle 3 Marktsegmente generiert. Insbesondere werden für die Freiflächen, die ab 2026 gerade in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur installierten Kapazität beitragen sollen, neue Flächen ausgewiesen, Planungsverfahren reduziert, Bebauungsgebiete erweitert. Chancen durch neue Markttrends/-entwicklungen Die Stromversorgung aus vergleichsweise wenigen fossil und nuklear betriebenen Großkraftwerken geht nach über einhundert Jahren zu Ende. Es wird ein dezentral geprägtes Energiesystem auf Basis von Millionen kleiner - aber auch einer erheblichen Anzahl großer - Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien entstehen. Nicht nur die Stromerzeugung, sondern auch die Stromanwendungen etwa im Verkehrs- und Gebäudesektor werden zunehmend dezentraler. Bei der Umsetzung der Energiewende wachsen IT- und Energiesektor zusammen mit dem vorrangigen Ziel, Energieangebot und -bedarf auch in Zukunft zu jeder Zeit zur Deckung zu bringen. Künstliche Intelligenz wird schon in wenigen Jahren helfen, das neue, smarte Energiesystem effizienter, kostengünstiger und sicherer zu machen. Digitaler Wandel und Dekarbonisierung befeuern sich gegenseitig und transformieren alle Kernindustrien überall auf der Welt. Vor dem Hintergrund des deutlich wachsenden Segments der erneuerbaren Energien in Verbindung mit erheblichen Rückgängen in der Bauindustrie, orientieren sich viele Marktteilnehmer um und wollen sich in der Photovoltaikbranche etablieren. Die führt tendenziell dazu, dass wir in einem kleineren geographischen Radius eine höher Dichte an potenziellen Kunden vorfinden. Auch im Bereich der kommunalen Investitionen ist eine deutliche Zunahme, gerade für Freiflächengroßanlage, an neuen Geschäftsmodellen erkennbar. Themen wie Bürgerbeteiligungen oder Gemeinschaftsinvestitionen nehmen deutlich zu. Mit den vorhandenen Erfahrungen und richtigen Lösungen bieten sich auch hier für IBC erweiterte Möglichkeiten, um Projekte für sich zu gewinnen. Für die IBC Solar AG bieten sich in den Markttrends/-entwicklungen Chancen, ihr Wissen und die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte einzubringen und in Kombination mit den neuen Anwendungen die IBC Solar AG auf ein neues, breites Betätigungsfeld zu bringen. 3.2 Wesentliche erkannte Risiken 3.2.1 Strategische Risiken
Das politische und regulatorische Risiko im Bereich der Photovoltaikanlagen bezieht sich auf mögliche politische Entscheidungen, Gesetze, Vorschriften oder andere staatliche Maßnahmen, die sich negativ auf den Betrieb, die Rentabilität und das Wachstum von Photovoltaikanlagen auswirken können. Die wichtigsten politischen und regulatorischen Risiken, die für das Geschäft der IBC Solar AG relevant sein können, sind: Änderungen in der Förderpolitik: Regierungen können Änderungen an bestehenden Förderprogrammen, Steuervorteilen oder Subventionen für erneuerbare Energien vornehmen. Solche Änderungen können die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen beeinflussen und zu Unsicherheit führen. Handelsbeschränkungen: Internationale Handelsbeschränkungen wie Zölle, Quoten oder andere Handelshemmnisse können den Import oder Export von Photovoltaikanlagen und Komponenten beeinträchtigen. Dies kann die Verfügbarkeit von Produkten und die Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen. Regulatorische Hürden: Verschiedene regulatorische Anforderungen, Genehmigungsverfahren oder Umweltauflagen können die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen erschweren. Komplexe bürokratische Prozesse oder unklare Vorschriften können zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Änderungen in der Energiepolitik: Politische Entscheidungen, die den Energiesektor betreffen, wie beispielsweise Veränderungen im Energiemix oder Prioritäten bei der Energieerzeugung, können sich auf die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen auswirken. Eine Abkehr von erneuerbaren Energien zugunsten anderer Energiequellen könnte das Wachstumspotenzial des Photovoltaikmarktes beeinträchtigen. Politische Instabilität: In Ländern mit unsicheren politischen Rahmenbedingungen besteht ein höheres Risiko für plötzliche politische Veränderungen, die den Vertrieb für Photovoltaikanlagen beeinträchtigen könnten.
Das aktuell attraktive Marktumfeld für PV-Anlagen führt verstärkt dazu, dass vermehrt Wettbewerber in den Markt eintreten. Einzelne Wettbewerber versuchen, je nach Region und Markt mit unterschiedlichem Erfolg, durch eine aggressive Preisgestaltung Marktanteile zu gewinnen.
Die Gefahr zurückgehender Marktanteile - insbesondere relevant im deutschen Markt - im Zusammenhang mit dem Risiko eines aggressiven Wettbewerbs bzw. veränderten Marktbedingungen wird vom Vorstand regelmäßig bewertet. Die IBC ist bestrebt, durch eine europaweite Positionierung die Abhängigkeit von einzelnen Märkten zu reduzieren. Marktpreisgetriebene Margenrisiken begrenzt die IBC durch ein Vertriebscontrolling und ein intensives Kundenmanagement.
Facebook, Instagram, Snapchat, Twitter und Co. eröffnen neue Kanäle der Kundenkommunikation, aber auch unkalkulierbare Risiken. Um dem entgegenzuwirken setzt die IBC auf ein kontinuierliches Social Media Monitoring und Kommunikationsstrategien, um mit Kunden auf Augenhöhe zu kommunizieren. 3.2.2 Operative Risiken
Im Verlauf des Beschaffungsprozesses können sich Risiken durch Lieferantenausfälle, Rohstoffverknappung, Qualitätsprobleme bei Materialien oder zeitliche Verzögerungen bei Zulieferungen ergeben. Die Gesellschaft minimiert diese Risiken durch die bevorzugte Zusammenarbeit mit langjährig bewährten Partnern und eine langfristige Sicherung der Logistikkapazitäten in ausgewählten Bereichen. Trotz einer sorgfältigen Auswahl der Lieferanten, Spediteure und internationalen Frachtführer sowie des Aufbaus alternativer europäischer Bezugsmöglichkeiten können zukünftige Risiken im Beschaffungsprozess zwar begrenzt, aber nicht ausgeschlossen werden.
Produkt- und Leistungsgarantiefälle verkaufter Produkte könnten zu erhöhtem Aufwand führen, insbesondere bei Herstellern, die nicht mehr zu ihren Garantieverpflichtungen stehen. Die IBC begegnet dem Produktrisiko, indem sie bei der Auswahl der Produkte und Lieferanten, die sie ins Portfolio aufnimmt, auf hohe Qualitätsstandards, Produktanforderungen und grundsätzliche Unternehmensstabilität achtet.
B2B Bereich: Es besteht das Risiko, dass Großkunden Ihre Strategie und Einkaufswege hin zum direkten Sourcing bei Lieferanten im In- und Ausland verändern. Dem entgegnet die IBC mit Kundenbindungsprogrammen und mit einem intensiven Key Account Management. Im Freiflächenmanagement: Das Segment Freiflächenprojekte ist neben einem sehr preisintensiven Wettbewerb mit zunehmender Bürokratie und herausfordernder Flächenakquise konfrontiert. Die IBC minimiert das Risiko im Bereich der Freiflächenprojekte, indem sie anhand eines detaillierten Kriterienkatalogs bereits im Vorfeld kritische Punkte erkennt und bewertet.
Trends in der Informationstechnologie liefern vielfältige Möglichkeiten, bergen aber auch Risiken. Zu nennen sind hier u.a. Risiken durch E-Crime und der Ausfall geschäftskritischer IT-Anwendungen. Die Optimierung und Aufrechterhaltung der IT-Systeme wird durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Experten sowie durch diverse technologische Sicherungsmaßnahmen gewährleistet. Daneben begegnet die IBC Solar AG den Risiken aus unberechtigtem Datenzugriff, Datenmissbrauch und Datenverlust mit diversen Gegenmaßnahmen technischer und organisatorischer Art.
Die Rekrutierung und das Binden von Fachkräften und Talenten gehören zu den höchsten Prioritäten des Unternehmens. Unser zukünftiges Wachstum wird maßgeblich von der Innovationskraft unseres Personals beeinflusst. Die IBC Solar AG verstärkt Ihre Anstrengungen in der Personalentwicklung durch Instrumente, wie beispielsweise hybrides Arbeiten, ein modernes Bürokonzept, Mitarbeiterevents, einem Zuschuss zur Kinderbetreuung, einer langfristigen Bindung unserer Mitarbeiter sowie durch die Gewinnung neuer qualifizierter Mitarbeiter. 3.3 Risikomanagementsystem Um Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen, verfügt die IBC Solar AG über umfassende Planungs- und Kontrollinstrumente. Zu diesen gehören:
3.4 Gesamtaussage zur Risiko- und Chancensituation Basierend auf unserem Chancen- und Risikomanagementsystem schätzen wir die Gesamtsituation der Risiken für die künftige Entwicklung der IBC Solar AG weiterhin als beherrsch- und steuerbar ein. Nach heutiger Einschätzung des Vorstands ist nicht erkennbar, dass die berichteten Risiken einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten. Das Risikoprofil der IBC Solar AG hat sich im Hinblick auf die Ungewissheit bezüglich der Dauer und des Ausmaßes der wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekonflikts und der Spannungen China - Taiwan und der damit einhergehenden Risiken - im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Die zunehmende Digitalisierung unserer Geschäftsfelder, das System- und Lösungsgeschäft, die weitere Internationalisierung der Vertriebsaktivitäten sowie der Ausbau unserer Projektaktivitäten sollen maßgeblich zur nachhaltigen Steigerung des Umsatzniveaus und einer Stärkung der Ertragskraft beitragen. 4. Sonstige Angaben 4.1 Wirtschaftliche Lage wesentlicher Tochtergesellschaften IBC Solar B.V., Niederlande Die IBC Solar B.V hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem Umsatz in Höhe von 34,01 Mio. Euro und einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 0,28 Mio. Euro abgeschlossen. Aktuell beschäftigt die Gesellschaft 18 Mitarbeiter. IBC Solar South Africa Ltd., Südafrika Die südafrikanische Tochtergesellschaft IBC Solar South Africa Ltd. mit Sitz in Kapstadt hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem Umsatz in Höhe von 25,86 Mio. Euro und einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 0,87 Mio. Euro abgeschlossen. Die Anzahl der Mitarbeiter erhöhte sich auf 18. Umsätze in Südafrika werden sowohl mit kleinen Installateuren als auch mittleren und großen EPC-Dienstleistern realisiert. Verkauft wird die komplette Bandbreite vom Komplettsystem bis zu einzelnen Komponenten. Positiv wirkte sich der Direkteinkauf von Modulen und Wechselrichtern aus, da gerade im Wechselrichterbereich die Beschaffung in Südafrika herausfordernd ist. Die Finanzierung der Gesellschaft ist durch Konzernmittel gesichert und die Rückzahlung der Verbindlichkeit erfolgt planmäßig. IBC Solar Energy GmbH, Deutschland Unter dem Dach der IBC Solar Energy GmbH werden die Aktivitäten der internationalen Projektentwicklung und des EPC-Geschäftes gebündelt. Der Teilkonzern IBC Solar Energy GmbH ist überwiegend in den Ländern Japan, Polen und Ungarn aktiv, für die Länder Indien, Singapur und Philippinen wurde Ausstiegsszenarien erarbeitet und mit der Umsetzung der Schließungsaktivitäten begonnen. Der Standort in Japan ist mit 16 Mitarbeitern der größte Auslandsstandort des Teilkonzerns IBC Solar Energy GmbH. In 2022 wurde eine Zusammenführung aller rechtlichen japanischen Einheiten auf die IBC Solar Energy Japan K.K. durchgeführt. In Polen wurde mit der Gründung der IBC Solar Poland sp. z.o.o. im Januar 2022 ein eigener Standort geschaffen, der die Bereiche Handel und Projektgeschäft gleichermaßen bedient. In Ungarn realisierte die IBC Solar Energy GmbH in 2023 im Auftrag eines großen Investors mit Sitz in der Schweiz eine PV-Freiflächenanlage mit 45 MWp am Standort Söjtör. Die IBC Solar Energy GmbH erzielte ein positives Jahresergebnis von 2,73 Mio. Euro bei einem Umsatz von 27,37 Mio. Euro. 4.2 Ausblick Geschäftsjahr 2024 Die unsichere weltwirtschaftliche Entwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund geopolitischer bzw. Inflations- und Zinsrisiken sowie des Einbruchs in der Baubranche in wesentlichen Absatzmärkten, belastet die Erwartungen und Planungen der IBC Solar AG für das Geschäftsjahr 2024 mit erheblichen Unsicherheiten. In Anbetracht dieser Herausforderungen bleibt es von entscheidender Bedeutung, dass die politischen Rahmenbedingungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene auf Stabilität und Wachstum ausgerichtet sind, um die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft gegenüber diesen Unwägbarkeiten zu stärken. Während der Absatz der IBC Solar AG im Vergleich zu 2023 auf gleichem Niveau erwartet wird, sollte der Umsatz für das Geschäftsjahr 2024 merklich zurückgehen, bedingt durch die rückläufige Entwicklung der Verkaufspreise für Module und Wechselrichter, welche voraussichtlich im gesamten Jahr 2024 anhalten wird. Vor diesem Hintergrund wird für 2024 ein leicht positives bis zumindest ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet. Gemäß Mehrjahresplanung erwarten wir jedoch die Wiederaufnahme des positiven Umsatz- und Ergebnistrends in den Folgejahren.
Bad Staffelstein, den 21.04.2024 Dirk Haft, Dr. rer. nat. Lars Degendorfer, Diplom-Betriebswirt Stefan Horstmann, Diplom-Ingenieur Patrik Danz, Diplom-Ingenieur, Diplom-Wirtschaftsingenieur Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers"An die IBC SOLAR AG: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der IBC SOLAR AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IBC SOLAR AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie enthält die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks."
Braunschweig, 27. Juni 2024 AudiTax
GmbH
Dipl.-Kfm. Markus Wien, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Das Geschäftsjahr 2023 war bedingt durch die Inflation sowie der Kriege in der Ukraine und in Nahost ein schwieriges Jahr. Zwar zeichnete sich das Jahr durch ein erhebliches Umsatzwachstum aus; gegenläufig zeichnete sich im Jahresverlauf eine negative Entwicklung ab- hier insbesondere der Preisverfall der Solarmodule im 2. Halbjahr. Deshalb hat der Aufsichtsrat die Kommunikation mit dem Vorstand intensiviert. Er wurde vom Vorstand ausführlich und frühzeitig über veränderte Geschäftserwartungen und die zu ergreifenden Maßnahmen informiert. Der Vorstand hat den Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährleistet und mit einem effektiven Krisenmanagement Kosten und Liquidität im Griff behalten. Die wichtigen Initiativen (z.B. Strategieprozess) zur langfristigen Weiterentwicklung der IBC-Gruppe wurden unverändert vorangetrieben. Auf diese Weise hat der Vorstand der IBC-Gruppe kraftvoll, umsichtig und vorausschauend durch diese schwierige Phase geführt. Der Aufsichtsrat unterstützt diesen Weg ausdrücklich und dankt dem Vorstand und insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren außerordentlichen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2023. In dem am 31.12.2023 beendeten Geschäftsjahr hat sich der Aufsichtsrat mit den ihm durch Gesetz und Satzung sowie durch die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat obliegenden Aufgaben befasst, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung überwacht. Dabei war der Aufsichtsrat in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von Bedeutung sind, unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Es existieren angesichts der Größe des Unternehmens sowie der Größe des Aufsichtsrates mit drei Mitgliedern derzeit im Aufsichtsrat keine Ausschüsse. Die planmäßigen Aufsichtsratssitzungen des Geschäftsjahres haben am 03.04.2023, 29.06.2023, 05.10.2023 und 07.12.2023 stattgefunden. Alle Sitzungen konnten als Präsenzveranstaltungen stattfinden. In diesen Sitzungen hat uns der Vorstand ausführlich, zeitnah, umfassend, schriftlich und mündlich sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend über den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über die Strategie und Planung des Unternehmens unterrichtet. Sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Darüber hinaus informiert der Vorstand zusätzlich seit Juli 2020 den Aufsichtsrat mit Monatsberichten. An sämtlichen Sitzungen des Aufsichtsrats haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 hat der Aufsichtsrat außerplanmäßig 5 Beschlüsse im Umlaufverfahren nach entsprechendem Informationsaustausch gefasst. Die Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen informieren lassen. Schwerpunkte der Beratung im Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat mit dem Vorstand laufend das Kontroll- und Risikomanagementsystem beraten, das der Vorstand für die frühzeitige Erkenntnis existentieller Gefahren für das Unternehmen eingerichtet hat. Gegenstand der Beratungen im Plenum waren daneben die Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung, Plan-Ist-Analysen und die Besetzung von Führungspositionen. Im Nachgang zu der Sitzung am 07.12.2022 hat der Aufsichtsrat das Budget 2023 genehmigt. Die dem Aufsichtsrat aufgrund der Satzungsvorschriften zusätzlich übertragenen Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben (z.B. Gründung weiterer Tochtergesellschaften) wurden wahrgenommen. Jahresabschlussprüfung Der Jahresabschluss der IBC Solar AG für das am 31.12.2023 beendete Geschäftsjahr, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht ("Berichte über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns") wurden nach den Vorschriften des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die umfassenden Berichte des Vorstands sowohl für den Jahresabschluss als auch für den Konzernabschluss auf den 31.12.2023 wurden intensiv durch den Aufsichtsrat geprüft. Ein besonderer Prüfungsschwerpunkt war die notwendige Abwertung der Solarmodule im Büro des Abschlussprüfers, die durch ein Mitglied des Aufsichtsrats im Mai 2024 durch-geführt wurde. Auf Basis des Hauptversammlungsbeschlusses vom 29.06.2023 erteilte ich als Aufsichtsratsvorsitzende der AudiTax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Braunschweig, den Prüfungsauftrag und legte damit auch das Honorar fest. Zuvor hatte der vorgesehene Abschlussprüfer schriftlich erklärt, dass keine Umstände bestehen, die die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen könnten. Die AudiTax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Braunschweig, hat den Jahresabschluss der IBC Solar AG, den Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns unter Einbeziehung der Buchführung für das am 31.12.2023 beendete Geschäftsjahr als Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat an der Bilanzsitzung für den Jahresabschluss 2022 am 29.06.2023 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung gestanden. In Gegenwart des Abschlussprüfers wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie die Berichte über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers erörtert. Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit den Regelungen des § 171 Abs.1 S.2 AktG. Ergebnis der Prüfung durch den AufsichtsratNach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der Berichte über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie des Gewinnverwendungsbeschlusses des Vorstands sind keine Einwendungen zu erheben. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns haben wir uns angeschlossen. Auf der Sitzung vom 29.06.2023 hat der Aufsichtsrat sowohl den Jahresabschluss auf den 31.12.2022 als auch den Konzernabschluss auf den 31.12.2022 gebilligt. Somit sind Jahresabschluss und Konzernabschluss auf den 31.12.2022 festgestellt. Veränderungen im Aufsichtsrat Im Berichtsjahr ergaben sich keine Veränderungen im Aufsichtsrat. Da die im Dezember durchgeführte Satzungsänderung eine Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder vorsah, wurde bereits schon Ende 2023 ein weiteres Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung der Eintragung der Satzungsänderung in 2024 bestellt. Amtszeit des Vorstands Der Vorstand bestand im Zeitraum 2023 aus 5 Mitgliedern. Im Laufe des Jahres wurde der Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds turnusgemäß verlängert. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sind mit Laufzeiten bis 30.06.2024, 31.07.2025, 30.09 2025, 31.05.2026 und 31.05.2027 ausgestattet.
Bad Staffelstein, 26.06.2024 Für den Aufsichtsrat: Gertrud Moll-Möhrstedt sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30. Juli 2024 festgestellt. Ergebnisverwendung: ErgebnisverwendungsbeschlussDie ordentliche Hauptversammlung am 30. Juli 2024 hat, auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, beschlossen, das Jahresergebnis in vollem Umfang auf neue Rechnung vorzutragen. KONZERNBILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023IBC Solar AGSystemhaus für PhotovoltaikBad Staffelstein
Konzernanhang zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben Die IBC Solar AG, Bad Staffelstein, (IBC Solar) ging in 2000 aus dem bereits 1982 durch Herrn Dipl. Phys. Udo Möhrstedt gegründeten Einzelunternehmen International Battery Consulting (kurz: IBC) hervor. Die IBC Solar AG (Muttergesellschaft) hat Ihren Sitz in Bad Staffelstein und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Coburg unter der Nummer HRB 3261 eingetragen. Der Konzernabschluss der IBC Solar für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 ist gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt und entspricht somit dem Kalenderjahr. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Ergänzend zu den Vorschriften des Handelsgesetzesbuches waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Konzernbilanz, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder im Konzernanhang gemacht werden können, sind insgesamt im Konzernanhang aufgeführt. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgte gem. § 266 (2) und (3) HGB. Die Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 (2) HGB in Verbindung mit § 158 (1) S.1 AktG. II. Angaben zum Konsolidierungskreis 1. Einbezogene Unternehmen Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die unter rechtlichem und/oder maßgeblichem Einfluss der IBC Solar AG stehen, sind gem. § 290 (2) HGB in den Konzernabschluss einbezogen. In den Konsolidierungskreis sind neben der IBC Solar AG die folgenden Tochtergesellschaften einbezogen, bei denen die IBC Solar AG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zustehen. Daneben wurden assoziierte Unternehmen in den Konzernabschluss "at Equity" einbezogen.
* Zwischenabschluss
2. Nicht einbezogene Unternehmen Folgende Tochterunternehmen wurden nach § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind:
3. Assoziierte Unternehmen und Beteiligungen
4. Unternehmen, die von der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen
5. Prüfungs- und Offenlegungsbefreiung gem. § 264 HGB Gesellschaften, die gemäß § 264 b HGB von ihrer Verpflichtung befreit sind, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen
III. Konsolidierungsmethoden sowie Bilanzierung und Bewertung 1. Erstkonsolidierung und Konsolidierungsgrundsätze Bei der Erst- und Folgekapitalkonsolidierung für Erwerbe vor dem 31.12.2009 wurde im Rahmen der Erwerbsmethode im Sinne des § 301 HGB von der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a.F.) und dem Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 66 Abs. 3 S. 4, 5 EGHGB Gebrauch gemacht. Nach dem 31.12.2009 erfolgte die Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen Eigenkapital der konsolidierten Tochtergesellschaften. Zum 01.01.2020 wurden 49,99 % der Anteile an der Tochtergesellschaft IBC Solar B.V. vom Minderheitsgesellschafters Meijers Holding B.V. erworben. Aus dem Kaufpreis und den bilanzierten Werten im Konzern ergab sich ein aktiver Unterschiedsbetrag i.H.v. 162 TEUR. Dieser wird als Geschäfts- oder Firmenwert im Bilanzposten immaterielle Vermögensgegenstände ausgewiesen. Die Abschreibung beträgt auf 10 Jahre, jährlich 16 TEUR. Im Jahr 2020 fusionierten zwei Photovoltaik-Erzeugungsgesellschaften in die IBC SOLAR Enerji Sistemleri Sanayi Ticaret Ltd Sirketi. Hierdurch entstand ein technisch aktiver Unterschiedsbetrag i.H.v. 104 TEUR (974 TTRY) der gem. § 301 (3) HGB i.V.m. DRS 23 TZ. 84 "Ansatz und Ausweis in der Konzernbilanz", welcher als Geschäfts- oder Firmenwert im Bilanzposten immaterielle Vermögensgegenstände ausgewiesen wurde und auf 87 Monate (Restnutzungsdauer) linear abgeschrieben wird. Aufgrund der hohen Inflationsquote in der Türkei entstehen sehr hohe Fremdwährungsdifferenzen, sodass der § 308a HGB auf das Anlagevermögen hier keine Anwendung findet. Das Anlagevermögen wurde auf Euro zum 31.12.2020 mit einem Kurs von 9,1131 TRY/EUR umgerechnet. Das Anlagevermögen wird in der Konzernbilanz zu Eurowerten bewertet. Ebenso ist die Folgebewertung (§ 253 (3) HGB) des Anlagevermögens zu Euro mit dem historischen Wert abgesichert (Literaturverweis auf Beck'schen Bilanzkommentar § 308a III. Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen aus Hochinflationsländern Rz. 115-120). Im Jahr 2020 hat die IBC Solar AG die Anteile der Minderheitsgesellschafter an FEG mbH (neu SUNLAB Quality Center GmbH) erworben und so ihre Beteiligungsquote auf 100 % erhöht. Aus dem Kaufpreis der gesamten Anteile und den im Konzernabschluss bilanzierten Vermögensgegenständen und Schulden ergab sich ein aktiver Unterschiedsbetrag i.H.v. 826,36 EUR. Dieser wird als Geschäfts- oder Firmenwert im Bilanzposten immaterielle Vermögensgegenstände ausgewiesen. Die Abschreibung beträgt 5 Jahre, jährlich 165,28 EUR. Im Berichtsjahr fusionierte die SUNLAB Quality Center GmbH auf die FEG mbH. Die FEG mbH wurde im Anschluss daran, in SUNLAB Quality Center GmbH umbenannt. Im Jahr 2022 wurden der Solarpark Marnitz II GmbH & Co. KG und der Solarpark Eigentshofen GmbH & Co. KG erstkonsolidiert. Bei der Solarpark Eigentshofen GmbH & Co. KG entstand ein technisch aktiver Unterschiedsbetrag i.H.v. 51 TEUR der gem. § 301 (3) HGB i.V.m. DRS 23 TZ. 84 "Ansatz und Ausweis in der Konzernbilanz" als Geschäfts- oder Firmenwert im Bilanzposten immaterielle Vermögensgegenstände ausgewiesen und auf 10 Jahre linear abgeschrieben wird. Bei der Solarpark Marnitz II GmbH & Co. KG entstand ein passiver Unterschiedsbetrag i.H.v. 87 TEUR. Dieser wurde gem. § 309 (2) HGB i.V.m. DRS 23.148 in voller Höhe unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen. Im Jahr 2023 wurde der Solarpark Untersiemau GmbH & Co. KG erstkonsolidiert. Bei der Erstkonsolidierung entstand ein technisch passiver Unterschiedsbetrag i.H.v. 41 TEUR. Dieser wurde gem. § 309 (2) HGB i.V.m. DRS 23.148 in voller Höhe unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen. Die Anteo Solar S.L. wurde im Verhältnis ihrer Anteile mit dem festgestellten Jahresabschluss 2022 und die Fankhauser Solar AG mit dem festgestellten Jahresabschluss 2023 "at Equity" berücksichtigt. Die Unterschiedsbeträge aus Währungsdifferenzen im Rahmen der Kapitalkonsolidierung setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: Unterschiedsbeträge aus Währungsdifferenzen im Rahmen der Kapitalkonsolidierung
Durch den Währungsverfall in der türkischen Tochtergesellschaft, wurde das Anlagevermögen auf den historischen Kurs von 9,1131 TRY/EUR vom 31.12.2020 bewertet. Die Residualgröße wurde erfolgsneutral in den Posten Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung gem. DRS 25.101 ff. i.H.v. 870 TEuro eingestellt. Somit ergibt sich eine "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" i.H.v. -2.164 TEuro. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (einschließlich Währungsumrechnung) Die Jahres- und Zwischenabschlüsse der Mutter und der Tochterunternehmen sind nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches mit einheitlichen Bilanzierungsmethoden aufgestellt. Bei Tochterunternehmen, die nicht den deutschen Rechnungslegungsvorschriften unterliegen, wurden deren Abschlüsse über Anpassungsbuchungen auf HB II den nationalen Rechnungslegungsvorschriften angepasst. Ergänzend zu den Vorschriften des Handelsgesetzesbuches waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Für die Erstellung des Konzernabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Immaterielle Wirtschaftsgüter und Sachanlagen wurden mit den Konzernanschaffungskosten angesetzt und unter Zugrundelegung aus der amtlichen Tabelle für Absetzung für Abnutzung ermittelten Abschreibungssätze auf die ursprünglichen Anschaffungskosten abgeschrieben. Im Anlagenvermögen befinden sich noch selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aus Vorjahren, die bereits vollständig abgeschrieben sind. Im Berichtsjahr wurde vom Ansatzwahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände kein Gebrauch gemacht. Abschreibungen werden grundsätzlich nach den steuerrechtlich zulässigen höchsten Abschreibungssätzen vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände, die im laufenden Wirtschaftsjahr angeschafft oder hergestellt wurden, werden mit dem anteiligen Jahresbetrag der Abschreibung abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Nettoanschaffungskosten 800 Euro nicht überschreiten, wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und werden zum 01.01. des Folgejahres als Abgang behandelt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Bestandsführung für das Anlagevermögen erfolgt durch die Anlagenbuchhaltung der jeweiligen Gesellschaft, aus der neben Anschaffungsdatum und den Anschaffungskosten auch die Abschreibungen und die jeweiligen Restbuchwerte sowie die Zu- und Abgänge ersichtlich sind. Die Vorräte aus dem Handelsgeschäft (Lagerware) sind zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen worden und im Rahmen einer permanenten Inventur im Enterprise-Ressource-Planing-System erfasst. Fertigerzeugnisse sind unter Beachtung des gesetzlichen Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen zum Bilanzstichtag, verglichen mit dem Börsen- oder Marktpreis, angesetzt worden. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und unfertiger Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs- und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung, ferner angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten gem. §§ 253 (1), 255 (2) HGB, sowie die Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Zur verlustfreien Bewertung sind auf Einzelermittlungen beruhende Abwertungen vorgenommen worden. Erhaltenen Zahlungen wurden unter dem Posten "erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen" der Passivseite gesondert ausgewiesen gem. §268 (5) S. 2 HGB. Erkannte Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wurden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gem. § 266 (2) B. II. HGB sind zum Nominalwert ausgewiesen. Zur Bilanzaufstellung erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt worden. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und Verbindlichkeiten sind gem. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet worden, soweit es sich nicht um eine Hochinflationswährung handelt. Es wurden Rechnungsabgrenzungen auf der Aktivseite der Bilanz für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, gebildet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden aktive latente Steuern gemäß § 306 S. 1 HGB gebildet. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten nach den Vorgaben des § 249 (1) HGB gebildet. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Dabei haben wir als Abzinsungszinsatz den von der Bundesbank veröffentlichten Zinssatz gem. § 253 (2) HGB entsprechend des erwarteten Erfüllungszeitpunkts angesetzt. Preissteigerungen wurden nicht berücksichtigt, weil wir unterstellen, dass Senkungen in in den Materialkosten durch Personalkostensteigerungen in etwa kompensiert werden. Die Verbindlichkeiten gem. § 266 (3) C. HGB wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es wurden Rechnungsabgrenzungen auf der Passivseite der Bilanz für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, gebildet. 3. Währungsumrechnung Die Umrechnung von Aktiva und Passiva aus Jahresabschlüssen von Tochtergesellschaften in fremder Währung erfolgte gem. § 308a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Eigenkapitalposten wurden zum historischen Kurs umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen wurden mit Ausnahme der Abschreibungen mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Differenzbeträge aus der Währungsumrechnung wurden im Eigenkapital als "Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung" dargestellt. Da die Türkei ab 2021 als Hochinflationsland angesehen wird, wurde der Abschluss der IBC Solar Enerji Sistemleri Sanayi Ticaret Ltd Sirketi zum 1.1.2021 auf Euro umgestellt, sodass § 308a HGB auf das Anlagevermögen keine Anwendung findet. Das Anlagevermögen wurde auf Euro zum 31.12.2023 mit einem Kurs von 9,1131 TRY/EUR umgerechnet. 4. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurden gemäß § 256 HGB Verbrauchsfolgeverfahren angewandt. Zwischen den im Einzelfall angewandten Verfahren und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich keine wesentlichen Unterschiede. IV. Angaben und Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Bruttoanlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem folgenden Konzernanlagenspiegel zu entnehmen.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Forderungen der IBC Solar Energy GmbH gegenüber verbundenen Projektgesellschaften in Höhe von 17.707,43 TEuro. 3. Angaben zu latenten Steuern § 314 (1) Nr. 21 HGB Die im Geschäftsjahr 2023 errechneten latenten Steuern ergeben einen Aktivüberhang in Höhe von 399,53 TEuro. Der Ansatz der aktiven latenten Steuern erfolgt gem. § 306 S. 1 HGB nach Verrechnung mit passiven latenten Steuern. Die latenten Steuern betreffen Effekte aus der Zwischengewinneliminierung, sowie unterschiedlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen im Einzel- und Konzernabschluss. Für die Bewertung wurde der errechnete fiktive Steuersatz der Muttergesellschaft von 29,02% zugrunde gelegt.
4. Ergänzende Angaben zum Eigenkapitalspiegel nach DRS 22 Unter dem Hauptposten "Eigenkapital des Mutterunternehmens" in den anderen Gewinnrücklagen sind Gewinnrücklagen der Tochtergesellschaften in Höhe von 4.355,80 TEUR ausgewiesen. 5. Rückstellungen
Ergänzende Angaben zum Konzernrückstellungsspiegel Der Posten sonstige Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 674,57 TEuro (Vorjahr 140,84 TEuro). Diese resultieren aus Leistungsverpflichtungen von japanischen Projektgeschäften in Höhe von 656,89 TEuro und aus polnischen Projektgeschäften in Höhe von 17,68 TEuro. 6. Verbindlichkeiten
V. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 (2) HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von 524,72 TEuro (Vorjahr: 4.242,87 TEuro) und Erträge aus Währungsumrechnungen in Höhe von 3.674,85 TEuro (Vorjahr: 1.680,57 TEuro). Des Weiteren sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen über 3.067,43 TEuro (Vorjahr: 869,44 TEuro) unter dem Posten ausgewiesen. 3. Andere aktivierte Eigenleistungen Die Erhöhung der anderen aktivierten Eigenleistungen i. H. v. 8,43 Mio. Euro resultiert aus der Übernahme und Aktivierung der nicht mehr zum Verkauf bestimmten Solarpark Eigentshofen GmbH & Co. KG und der Solarpark Untersiemau KG. 4. Personalaufwand Der Posten soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 571,36 TEUR (Vorjahr 336,09 TEUR ). 5. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten Im Geschäftsjahr 2023 gab es außerplanmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreitet in Höhe von 776,38 TEuro (Vorjahr 909,85 TEuro). 6. Angaben § 285 Nr. 3 HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen Mehrjährige Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträge Alle Konzerngesellschaften betreiben ihre Geschäfte in gemieteten Räumen. Der wesentliche Anteil der jährlichen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 2.688,82 TEuro (Vorjahr 2.340,51 TEuro) entfällt auf die Muttergesellschaft. Mehrjährige Verpflichtungen aus anderen Dauerschuldverhältnissen (Leasingverträge) Der wesentliche Anteil an Dauerschuldverhältnissen im Konzern (Leasingverträge) entfällt auf die Muttergesellschaft und beinhaltet Leasing auf Kraftfahrzeuge in Höhe von 411,65 TEuro (Vorjahr 343,95 TEuro) und sonstigen Leasing auf Büro- und Geschäftsausstattung 100,99 TEuro (Vorjahr 85,91 TEuro). Hohes Bestellobligo oder andere schwebende Geschäfte Im Rahmen von Werkverträgen mit einem Großinvestor in der Region Polen besteht ein Bestellobligo gegenüber einem Subunternehmen in Höhe von 7.232,39 TEuro. 6. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Der Posten Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhaltet 11,50 TEUR (Vorjahr 505,00 TEUR) auf das Umlaufvermögen. 7. Steuern vom Einkommen und Ertrag Der ausgewiesene Steueraufwand in Höhe von 10.951,43 TEUR betrifft Ertragssteuern für das Berichtsjahr und Steuernachzahlungen für Vorjahre. Ebenso enthält dieser Posten 47,43 TEUR in Einstellung von latenten Steuern aus der Zwischenergebniseliminierung sowie Erträge aus der Auflösung von Steuerrückstellungen i.H.v. 3,07 TEUR. VI. Sonstige Pflichtangaben 1. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestand eine Verkäufergarantie über einen Höchstbetrag von 9,24 Mio. Euro der IBC SOLAR AG gegenüber einem Investor für Verpflichtungen aus dem Verkauf von 6 SPVs aus dem Umlaufvermögen der IBC Solar Energy GmbH. Ebenso besteht die Erklärung zur Einstandspflicht im Sinne des § 264 (3) Nr. 2 HGB von der IBC Solar AG (Mutterunternehmen) gegenüber der IBC Solar Energy GmbH (Tochterunternehmen) für das Jahr 2023. Zum 31.12.2023 hatte IBC Solar AG folgende Bürgschaften übernommen:
2. Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats und diesen von Konzernunternehmen gewährten Krediten und Haftungsverhältnissen § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB Die Vorstandsbezüge im Geschäftsjahr 2023 belaufen sich auf 2.103,00 TEuro sowie die Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten auf 143,40 TEuro. Die IBC Solar AG hat durch Darlehensausreichung an die Möhrstedt Grundstücksverwaltung AG & Co. KG, mit Sitz Am Hochgericht 10, 96321 Bad Staffelstein, dem Vorstandsvorsitzenden einen Organkredit gegeben. Der verbleibende Rückzahlungsbetrag per 31.12.2023 beläuft sich auf 160,62 TEuro (VJ: 282,67 TEuro). Die jährliche Verzinsung beträgt 3,0 % der jeweiligen Inanspruchnahme bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 12 Jahren. Die Verzinsung wurde mit dem Darlehensnachtrag vom 21.01.2021 auf 2,0 % p.a. ab 01.01.2021 angepasst. Das Darlehen ist grundsätzlich endfällig zum 31.12.2024 mit dem Nachtrag vom 04.04.2023, kann aber auch jederzeit in Teilbeträgen oder vollständig vorab getilgt werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine Tilgung in Höhe von 122,05 TEuro vorgenommen. Mit Darlehensvertrag vom 12.05.2015 hat die IBC Solar AG dem Vorstandsvorsitzenden Udo Möhrstedt einen Kontokorrentkredit in Höhe von 2.000,00 TEuro gewährt. Die Verzinsung wurde mit Darlehensnachtrag vom 31.05.2020 von 4% p.a. auf 2% p.a. ab 01.06.2020 angepasst. Die Laufzeit wurde mit Vertrag vom 07.12.2022 auf das Enddatum 31.12.2024 verlängert. Am 31.12.2023 betrug der Saldo 959,26 TEuro. 3. Angaben § 285 Nr. 11a HGB Die IBC Solar AG ist Komplementärin der Möhrstedt Grundstücksverwaltung AG & Co. KG, mit Sitz Am Hochgericht 10, 96321 Bad Staffelstein. 4. Angaben zum Abschlussprüferhonorar § 314 (1) Nr. 9 HGB Das Honorar für die Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses der Gesellschaft ist in Höhe von 115,00 TEUR in den sonstigen Rückstellungen berücksichtigt. Es handelt sich dabei in voller Höhe um Kosten für Abschlussprüfungsleistungen. 5. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer In dem Geschäftsjahr 2023 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 458 Arbeitnehmer (im Vorjahr 400 Arbeitnehmer).
6. Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Dem Vorstand gehörten folgende Personen an:
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
7. Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz Angaben über die Gattung der Aktien. Das Grundkapital von 40.055.000,00 Euro ist eingeteilt in: 801.100 Stück nennwertlose Stückaktien. Es handelt sich um Namensaktien. 8. Ergebnisverwendungsvorschlag bzw. -beschluss, § 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss des Mutterunternehmens in Höhe von TEUR 21.989,13 ab. Der Vorstand schlägt vor, den nach Verrechnung mit dem Jahresüberschuss verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 144.072,88 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bad Staffelstein, den 26. April 2024 Dr. Dirk Haft, Dr. rer. nat. Lars Degendorfer, Diplom-Betriebswirt Stefan Horstmann, Diplom-Ingenieur Patrik Danz, Diplom-Ingenieur, Diplom-Wirtschaftsingenieur Konzernkapitalflussrechnung
Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernlagebericht1. Grundlagen des Konzerns 1.1. Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen Die IBC SOLAR AG und ihre Tochtergesellschaften (IBC Gruppe) vertreiben Photovoltaiktechnik vom einzelnen Modul bis zum kompletten Solarpark. Die IBC Gruppe hat ihren Betrieb dabei auf die Ausstattung von Eigenheimen mit Solarsystemen und den gewerblichen Handel mit Solarsystemen und deren Komponenten, die Zusammenarbeit mit Energieversorgern und die Entwicklung, den Bau und die Vermarktung von großflächigen Solarparks ausgerichtet. Darüber hinaus bietet der Konzern intelligente Energiemanagementlösungen und Serviceleistungen bis hin zur Übernahme von Betriebsführungs- und Wartungsdienstleistungen für Photovoltaik-Kraftwerke (O&M-Geschäft) an. 1.2. Wesentliche Absatzmärkte und Wettbewerbssituation Neben ihrem Heimatmarkt Deutschland ist die IBC Gruppe weltweit tätig. Die Marktbearbeitung erfolgt entweder durch eigene Tochterunternehmen oder mit Hilfe eines breiten Vertriebsmodells auch in Märkten, in denen die IBC Gruppe keine eigene Präsenz vor Ort besitzt. In 2023 wurde dazu eine neue weltweite Vertriebsorganisation eingeführt. Die Kerngebiete unterteilen sich nun in das Hauptabsatzgebiet Deutschland, Central Europe (Schwerpunkte Niederlande, Österreich, Schweiz), Northeast Europe (Schwerpunkte Polen, Tschechien, Ungarn), Southern Europe (Spanien, Italien) und Overseas & Rest of the World (Schweden und Nordeuropa, Japan, Südafrika). Seit mehreren Jahren setzt die IBC Gruppe vermehrt auf den Ausbau ihrer Aktivitäten im Projektgeschäft der Freiflächen-PV. Als geographische Schwerpunkte wurden Länder und Regionen definiert, die sich z.B. durch starke PV-Zubauwachstumschancen auszeichnen (u.a. Polen, Spanien) oder in denen aufgrund interessanter Fördermodelle eine hohe Nachfrage nach Photovoltaikanlagen gegeben ist. Das internationale Projektgeschäft hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung für die IBC Gruppe gewonnen. Aufgrund der unverändert als lukrativ einzuschätzenden makroökonomischen Rahmenbedingungen soll es sich als ein weiteres profitables Standbein neben dem klassischen Großhandelsgeschäft etablieren. 2. Strategie 2.1. Strategische Ausrichtung Im Berichtsjahr hat die IBC Gruppe ihre Entwicklung zu einer treibenden Kraft der Energieautarkie und Emissionsfreiheit ausgebaut. Die wichtigen Trends in der Energieversorgung wurden bereits vor Jahren rechtzeitig erkannt und passende Lösungen entwickelt. Im Rahmen der Strategie 2030 wurden bereits 2021 strategische Handlungsfelder entwickelt, welche die IBC Gruppe langfristig stärken und durch entsprechende Geschäftsinitiativen vorantreiben wird. Die IBC Gruppe hat die klare Ausrichtung auf die Marktsegmente Residential, Commercial & Industrial und Solarparks. Im Segment Residential will die IBC mit Produktentwicklungen den Kundennutzen weiter ausbauen. Im Segment Commercial & Industrial wird die IBC Gruppe neben der Partnerschaft mit dem Fachhandel auch komplexe große Projekte im Rahmen einer Generalunternehmerschaft abwickeln. Das Solarpark-Business wird ausgebaut, um die Attraktivität der IBC Gruppe als lokaler Partner für langfristig orientierte Investoren zu steigern. Alle Prozesse, Informationsströme und Schnittstellen zu Markt, Kunden und Partnern werden konsequent weiter optimiert und digitalisiert. 2.2. Relevante Märkte Die globalen Photovoltaikmärkte werden bei der IBC Gruppe turnusgemäß bewertet. In potentiell interessanten Ländern etabliert die IBC Gruppe eigene Tochterunternehmen oder Vertriebsniederlassungen. Aktuell ist die IBC Gruppe in 30 Ländern der Welt aktiv. Dabei spielt der Handel B2B über den zentralen Onlineshop mit den entsprechenden Länderversionen eine entscheidende Rolle. Im Geschäftsjahr 2023 lag der Schwerpunkt im Ausbau der Aktivitäten in Zentral- und Nordosteuropa. Über die Tochtergesellschaft in den Niederlanden werden die Länder Belgien und Niederlande mit den Bereichen Distribution und Solarparks abgedeckt und über das Tochterunternehmen in Südafrika wird die Region südliches Afrika im Bereich Distribution bedient. Es gelang, das Volumen vor Ort und im südlichen Afrika zu erhöhen und sich als eines der führenden Solarunternehmen in der Region zu etablieren. 2.3. Unternehmenssteuerung Das frühzeitige Erkennen von Chancen und Risiken ist für die IBC Gruppe von hoher Relevanz, um rechtzeitig auf Marktentwicklungen reagieren zu können. Zu den für die IBC Gruppe relevanten Frühindikatoren zählen zum Beispiel Veränderungen in den Förderprogrammen für Solarstromanlagen und deren Auswirkung auf das regionale Marktpotenzial, die Entwicklung und die Wettbewerbsposition der IBC Gruppe in regionalen Märkten, die Aufnahme neuer Produkte bei unseren Kunden sowie marktrelevante Informationen aus Gesprächen mit Kunden, Lieferanten und Verbänden. 2.4. Forschung und Entwicklung Die IBC Solar Gruppe betreibt keine Grundlagenforschung, aber als weltweit tätiges Systemhaus für Photovoltaik wird die über 40-jährige Erfahrung genutzt, um zusammen mit Kunden in allen Marktsegmenten und Regionen technisch ausgereifte und wirtschaftliche Systemlösungen anzubieten. 3. Das aktuelle Geschäftsjahr 3.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Zum Jahresanfang 2023 zeigte sich die Weltwirtschaft ambivalent. Trotz anhaltender Belastungen wie dem russischen Angriff auf die Ukraine, einer fortwährenden hohen Inflation und der anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, insbesondere durch gestörte Lieferketten, gab es Anzeichen für eine kurzfristige Erholung, die vor allem durch den anhaltenden privaten Konsum, Investitionen in Ausrüstungen und staatliche Unterstützungsmaßnahmen gestützt wurde. Insbesondere die Nutzung von während der Pandemie angesammelten Ersparnissen durch private Haushalte trug dazu bei, die Nachfrage zu stimulieren. Die Zentralbanken reagierten auf die angesprungene Inflation mit einer strafferen Geldpolitik, indem sie die Leitzinsen erhöhten. Dies sollte dazu beitragen, die Inflation einzudämmen und langfristig stabile Preise zu gewährleisten. Unterstützt wurde dies durch fallende Energie- und Rohstoffpreise. Der insbesondere durch die geopolitische Fragmentierung gefährdete Welthandel verzeichnete nur ein verhaltenes Wachstum, obwohl sich die Lieferkettenengpässe allmählich entspannten. Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die neuesten Studien von Bloomberg New Energy Finance enthüllen einen bemerkenswerten Anstieg des Photovoltaik-Zubaus im Jahr 2023 auf globaler Ebene. Mit einem Wert von 413 GW verzeichnete die Branche eine beachtliche Steigerung von 58 % im Vergleich zum Vorjahr, als der Zubau bei 260 GW lag, nachdem bereits in 2022 eine Steigerung zum Vorjahr von 42 % zu verzeichnen war. Der Zubau der Photovoltaik-Branche hat sich in eineinhalb Jahren etwa verdoppelt. Diese Daten unterstreichen die fortschreitende Bedeutung und das Potenzial der Solarenergie als wesentlicher Bestandteil des globalen Energiemixes. Die aktuellen Daten zeigen eine signifikante Zunahme der neu installierten Solarstromleistung in unserem Heimatmarkt Deutschland im Jahr 2023. Von 7,2 GWp stieg diese auf 14,1 GWp an. Der deutsche Markt nimmt hierbei im europäischen Vergleich eine herausragende Position ein, ebenso wie Spanien, Polen und die Niederlande. Mit einer Gesamtkapazität von 81,7 GWp bis Ende 2023 festigt Deutschland seine Rolle als führender Solarmarkt in Europa. Gesetzlich festgelegt ist der Mindestausbau einer Leistung von 215 GW PV bis 2030. Dieses Ziel erfordert einen jährlichen Zubau von 22 GW ab 2026. Zu seiner Erreichung wurde von Bundestag und Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmepaket ("Solarpaket I") verabschiedet, durch das der Photovoltaik-Zubau in den Marktsegmenten Residential, Commercial & Industrial und Solarparks weiter beschleunigt werden soll. 3.2. Personal- und Sozialbereich Im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 verzeichnete der Konzern einen signifikanten Anstieg seiner Mitarbeiterzahl um 62 Mitarbeiter von 420 Mitarbeitern zum Stichtag 31.12.2022 auf 482 Mitarbeiter zum 31.12.2023. Parallel erhöhte sich auch der Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr um 4,86 Mio. Euro auf insgesamt 34,32 Mio. Euro, was einer Zunahme von 16,48 % entspricht. Für das laufende Geschäftsjahr 2024 prognostiziert das Unternehmen einen Personalaufwand über dem Niveau des Jahres 2023. Diese Prognose unterstreicht die kontinuierliche Wachstumsstrategie des Unternehmens und sein Bestreben, die Qualität durch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu sichern. Die gesunde Altersstruktur der Arbeitnehmerschaft, die eine ausgewogene Mischung aus erfahrenen Fachkräften und jüngeren Talenten abbildet, trägt zur Stabilität und Innovationsfähigkeit des Konzerns bei. Darüber hinaus bleibt die Mitarbeiterfluktuation weiterhin niedrig. 3.3. Vermögenslage Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2023 im Vergleich zum Vorjahr um 0,17 Mio. Euro auf 0,92 Mio. Euro (Vorjahr: 1,09 Mio. Euro) gesunken, da die Abschreibungen mit TEuro 364 die Investitionen mit TEuro 257 übersteigen. Der Wert der Sachanlagen beträgt zum Bilanzstichtag 23,45 Mio. Euro (Vorjahr 15,30 Mio. Euro) und ist gegenüber dem Vorjahr um 8,15 Mio. Euro gestiegen. Der Anstieg betrifft im Wesentlichen die Aktivierung der Solarparks Eigentshofen und Untersiemau. Der Anstieg des Finanzanlagevermögens von 5,74 Mio. Euro um 0,55 Mio. Euro auf 6,29 Mio. Euro resultiert aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen. Im Berichtszeitraum betrugen die Gesamtinvestitionen der IBC Gruppe in Gegenstände des Anlagevermögen 13,34 Mio. Euro, welche im Wesentlichen auf Erweiterungsinvestitionen zurückzuführen sind. Der Bestand an Waren und fertigen Erzeugnissen ist im Geschäftsjahr 2023 von 190,45 Mio. Euro um 38,64 Mio. Euro auf 229,09 Mio. Euro gestiegen. Treiber hierfür waren der starke Umsatz im ersten Halbjahr und ein hinter den Erwartungen zurückbleibender Absatz zum Jahresende. Die unfertigen Erzeugnisse sind durch die Fertigstellung von Projekten im Berichtszeitraum um 28,36 Mio. Euro auf 7,59 Mio. Euro (Vorjahr 35,95 Mio. Euro) gesunken. Die geleisteten Anzahlungen haben sich im Berichtszeitraum von 12,08 Mio. Euro um 7,76 Mio. Euro auf 4,32 Mio. Euro vermindert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind gegenüber dem Vorjahr von 55,74 Mio. Euro um 10,98 Mio. Euro auf 44,76 Mio. Euro gesunken. Ein Großteil dieser Minderung entfällt auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die liquiden Mittel sind auf Basis dieser Entwicklungen im Berichtszeitraum von 35,59 Mio. Euro um 8,28 Mio. Euro auf 43,87 Mio. Euro angewachsen. Die Bilanzsumme ist im Geschäftsjahr von 353,35 Mio. Euro um 8,31 Mio. Euro auf 361,66 Mio. Euro zum 31.12.2023 gestiegen. 3.4. Finanzlage 3.4.1 Kapitalstruktur Das bilanzielle Eigenkapital ist im Geschäftsjahr 2023 um 25,6 Mio. Euro auf 199,1 Mio. Euro gestiegen. Die Rückstellungen sind von 35,84 Mio. Euro um 2,88 Mio. Euro auf 32,96 Mio. Euro gesunken. Die Veränderung setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Die Gesamtverbindlichkeiten der IBC Gruppe sind gegenüber dem Vorjahr (143,40 Mio. Euro) um 14,46 Mio. Euro auf 128,94 Mio. Euro gesunken. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 24,69 Mio. Euro (Vorjahr: 50,88 Mio. Euro) haben sich im Wert halbiert. Die sonstigen Verbindlichkeiten und erhaltenen Anzahlungen sind von 43,37 Mio. Euro um 26,71 Mio. Euro auf 16,66 Mio. Euro gesunken. Den wesentlichen Posten stellen hierbei Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben in der IBC Solar Gruppe dar. 3.4.2 Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Die Bestände an Zahlungsmitteln werden dezentral durch die jeweiligen Geschäftsleitung gesteuert. Das Kontrahentenrisiko bei gewährten Lieferkrediten wird laufend überwacht. Primäre Entscheidungsgrundlagen sind neben dem Zahlungsverhalten des Kunden auch dessen finanzielle Verhältnisse. Zur Deckung möglicher Zahlungsausfälle hat die IBC Gruppe zudem eine Warenkreditversicherung abgeschlossen. Marktrisiken - insbesondere Währungsrisiken -, welche den Ertrag aus dem operativen Geschäft gefährden, erfassen wir systematisch und schalten diese, sofern wirtschaftlich sinnvoll, durch Sicherungsgeschäfte aus. 3.4.3 Finanzierungsanalyse Zur Schaffung einer kurzfristigen Liquiditätsreserve werden Forderungen im Rahmen eines stillen Factorings seit dem Geschäftsjahr 2017 an einen Finanzdienstleister abgetreten. In der Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind per 31.12.2023 3,06 Mio. Euro Forderungen gegen den Finanzdienstleister von enthalten. Auf Grund des starken Umsatzwachstums und des insgesamt einhergehenden Lageraufbaus wurden im Jahr 2023 mehrere Darlehen und Kreditlinien i.H.v. 87,12 Mio. Euro in Anspruch genommen, davon 15,70 Mio. Euro als langfristiges Darlehen mit einer Laufzeit bis 5 Jahren und 71,42 Mio. Euro als Geldmarktkredite mit einer Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten. Zum 31.12.2023 verfügt der Konzern über einen Kassenbestand i.H.v. 43,87 Mio. Euro und über freie Kreditlinien i.H.v. 82,60 Mio. Euro; er ist damit jederzeit in der Lage, den aus den ausgewiesenen Verbindlichkeitspositionen resultierenden Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Die IBC SOLAR AG hat mit verschiedenen Versicherungsunternehmen und inländischen Kreditinstituten Avalkreditlinien in Höhe von 46,08 Mio. Euro vereinbart. Die Linien dienen vor allem zur Sicherung erhaltener Anzahlungen oder zur Stellung von Garantien gegenüber Kunden und Lieferanten. Die Avalkreditlinien waren zum Stichtag 31.12.2023 mit 14,63 Mio. Euro (Vorjahr 28,10 Mio. Euro) in Anspruch genommen. 3.4.4 Liquiditätsanalyse Die IBC Gruppe verfügt per 31.12.2023 über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 43,87 Mio. Euro (Vorjahr 35,59 Mio. Euro). Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug -18,64 Mio. Euro. Das Vorratsvermögen beträgt im Berichtsjahr 241,00 Mio. Euro (Vorjahr 238,48 Mio. Euro). Trotz gestörter Lieferketten ist es gelungen, die benötigten Produkte in mehr als ausreichendem Maße auf Lager zu legen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Vermögensgegenständen und sonstigen Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, minderten sich um 10,98 Mio. Euro. Der Konzern hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Zinsen und Dividenden in Höhe von insgesamt 2,13 Mio. Euro erhalten. Zudem wurden Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen in Höhe von 1,93 Mio. Euro erwirtschaftet, welche sich primär aus der At Equity-Bewertung der Fankhauser Solar AG ergeben. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2023 37,19 Mio. Euro. Für weitere Details wird auf die Konzernkapitalflussrechnung verwiesen. 3.5. Ertragslage Der Konzernumsatz stieg im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 138,34 Mio. Euro auf 831,90 Mio. Euro. Aufgrund des Überangebots in der zweiten Jahreshälfte und des dadurch ausgelösten Preisverfalls sank das Rohergebnis der IBC Solar Gruppe jedoch von 119,71 Mio. Euro geringfügig um 0,60 Mio. Euro auf 119,11 Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 8,92 Mio. Euro (Vorjahr 13,80 Mio. Euro) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Währungsumrechnung i. H. v. 3,67 Mio. Euro, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. 3,07 Mio. Euro und Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen i. H. v. 0,52 Mio. Euro, sowie aus übrigen Erträge i. H. v. 1,66 Mio. Euro. Die Summe aus Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Berichtszeitraum gegenüber 2022 von 70,18 Mio. Euro um 13,80 Mio. Euro auf 83,98 Mio. Euro gestiegen. Die sonstige betriebliche Aufwendungen stiegen von 37,06 Mio. Euro auf 45,76 Mio. Euro und die Personalkosten von 29,46 Mio. Euro auf 34,32 Mio. Euro. Die IBC Solar Gruppe erzielte im Jahr 2023 ein ordentliches Betriebsergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) in Höhe von 35,13 Mio. Euro (Vorjahr 49,53 Mio. Euro). Das Finanzergebnis beläuft sich auf 1,07 Mio. Euro und hat sich damit insbesondere aufgrund gestiegener Zinsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr (2,49 Mio. Euro) um 1,42 Mio. Euro verschlechtert. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand in Höhe von 10,95 Mio. Euro betrifft im Wesentlichen Ertragsteuern 2023. Der Konzernüberschuss der IBC Solar Gruppe für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 25,17 Mio. Euro (Vorjahr: 39,17 Mio. Euro). Das Jahresergebnis enthält Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von 3,59 Mio. Euro und Erträge aus der Währungsumrechnung von 3,67 Mio. Euro.
3.6. Qualitäts- und Umweltmanagement, Arbeitsschutz Die Unternehmensführung der IBC SOLAR behält die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Blick. Durch die Unternehmensvision und -mission ist Nachhaltigkeit ein fester Bestandteil aller Geschäftsbereiche. Der Vorstand stellt sicher, dass die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie ökologische und soziale Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifiziert und bewertet werden. Strategisch werden neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt. Die Unternehmensplanung umfasst dementsprechend finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele. Qualitätssicherung Damit PV-Anlagen lange, fehlerfrei und mit besten Erträgen arbeiten, setzt sich die IBC SOLAR bei der Arbeit und bei allen Produkten höchste Qualitätsstandards. Diese unterliegen ständigen Überprüfungen. Das Qualitätsversprächen der IBC Solar Gruppe beinhaltet folgende Punkte:
Arbeitsbedingungen/ Arbeitsschutz Die IBC Solar Gruppe wahrt die Gesundheit und die Arbeitssicherheit aller Mitarbeiter, hauptsächlich durch Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfelds. Umweltschutz Die IBC SOLAR handelt an allen internationalen Standorten umweltbewusst. So erfolgte in 2023 an wesentlichen Standorten in Bad Staffelstein die Umrüstung der Beleuchtung auf LED. Ebenso in 2023 kam auf der Intersolar ein nachhaltiger Messestand nach dem "Cradle to Cradle"-Prinzip zum Einsatz, und es wurden die Grundlagen für eine künftige Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD gelegt. Zertifizierung In 2023 wurde die Re-Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 und DIN 45001:2018 durchgeführt und erfolgreich bestanden. 3.8. Vergleich der Prognose Geschäftsjahr 2023 mit dem IST 2023 Für das Geschäftsjahr 2023 wurden Im Konzernlagebericht 2022 deutliche Steigerungen sowohl beim konsolidierten Umsatz als auch beim Betriebsergebnis (EBIT) erwartet. Die Umsetzung der Vertriebsstrategie führte tatsächlich zu einer signifikanten Umsatzsteigerung um 138,34 Mio. Euro auf 831,90 Mio. Euro (+19,95 %). Allerdings verschlechterte sich das Betriebsergebnis von 49,53 Mio. Euro auf 35,13 Mio. Euro (- 29,08 %). Dies ist im Wesentlichen auf den unerwarteten Absatzeinbruch Ende des dritten Quartals sowie deutlich gesunkene Modul- und Wechselrichterpreis zurückzuführen. Die von der IBC SOLAR prognostizierte sukzessive Entspannung der Liefersituation im zweiten Halbjahr 2023 ist tatsächlich eingetreten, was dazu beitrug, bestehende Auftragsüberhänge schneller abzubauen. Der Personalbestand sollte gemäß der Prognose über 500 Mitarbeiter erreichen. Dieser Prognosewert wurde mit einer tatsächlichen Mitarbeiterzahl von 498 leicht unterschritten. Das externe Finanzierungsvolumen ist wie prognostiziert im Plan-Umfang. Das Finanzmanagement ist weiterhin zentral gesteuert. 4. Prognosebericht 4.1. Gesamtwirtschaftliche Situation Weltwirtschaftliche Lage 2024 Die jüngsten Prognosen zur Weltwirtschaftsentwicklung zeigen, dass sich die globale Wachstumsperspektive zu Jahresbeginn leicht verbessert hat. Sowohl der Internationale Währungsfonds (IWF) als auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben leichte Aufwärtskorrekturen für 2024 vorgenommen. Das weltwirtschaftliche Wachstum bleibt insgesamt gering und regional unterschiedlich verteilt. Besonders in südeuropäischen Ländern bleiben Herausforderungen bestehen, wie die Auswirkungen hoher Energiepreise und restriktiver Finanzierungsbedingungen. Die Inflation hat sich langsamer als erwartet zurückgebildet. Die Prognosen für das globale Wachstum liegen insgesamt immer noch unter dem historischen Durchschnitt, und es gibt weiterhin Risiken wie geopolitische Spannungen und eine mögliche Abschwächung des Wachstums in China. Dennoch werden auch Chancen für eine positive Entwicklung gesehen, insbesondere durch einen schnelleren Rückgang der Inflation und eine mögliche weitere staatlicher Stimulierung. Die weltwirtschaftlichen Wachstumstrends sind unterschiedlich. Die USA weisen eine robuste Wirtschaftstätigkeit auf, während der Euroraum und einige Schwellenländer mit Herausforderungen konfrontiert sind. Insgesamt bleibt die Weltwirtschaft von deutlichen Unsicherheiten geprägt. Wirtschaftliche Lage in Deutschland 2024 Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im April 2024 zeigt Anzeichen einer allmählichen Stabilisierung, jedoch bleibt das Gesamtbild gemischt. Die Industrieproduktion verzeichnet seit Jahresbeginn spürbare Erholungen. Dennoch bleiben die Auftragseingänge im verarbeitenden Gewerbe schwach, während der Einzelhandel weiterhin enttäuschende Ergebnisse verzeichnet. Die stimmungsbasierten Frühindikatoren signalisieren Abwärtstrends, sowohl in Unternehmen als auch bei den privaten Haushalten. Die Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten eine allmähliche Belebung im weiteren Jahresverlauf, gestützt durch rückläufige Inflationsraten, steigende Löhne und Einkommen sowie eine stabile Arbeitsmarktentwicklung. 4.2. Gesamtaussage des Vorstands der IBC SOLAR AG zur voraussichtlichen Entwicklung der IBC Gruppe Die unsichere weltwirtschaftliche Entwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund geopolitischer bzw. Inflations- und Zinsrisiken sowie des Einbruchs in der Baubranche in wesentlichen Absatzmärkten, belastet die Erwartungen und Planungen der IBC Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 erheblich. In Anbetracht dieser Herausforderungen bleibt es von entscheidender Bedeutung, dass die politischen Rahmenbedingungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene auf Stabilität und Wachstum ausgerichtet sind, um die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft gegenüber diesen Unwägbarkeiten zu stärken. Während der Absatz der IBC Gruppe im Vergleich zu 2023 auf gleichem Niveau erwartet wird, sollte der Umsatz für das Geschäftsjahr 2024 merklich zurückgehen, bedingt durch die rückläufige Entwicklung der Verkaufspreise für Module und Wechselrichter, welche voraussichtlich im gesamten Jahr 2024 anhalten wird. Vor diesem Hintergrund wird für 2024 ein leicht positives bis zumindest ausgeglichenes Konzernergebnis erwartet. Gemäß Mehrjahresplanung erwarten wir jedoch die Wiederaufnahme des positiven Umsatz- und Ergebnistrends in den Folgejahren. 5. Chancen- und Risikobericht Durch den Einsatz eines konzernweiten Chancen- und Risikomanagementsystems steuert und beeinflusst das Unternehmen Chancen und Risiken aktiv durch geeignete Maßnahmen. Chancen werden durch ein Chancenmanagement systematisch identifiziert und bewertet. Eine Chance ist für die IBC Gruppe die Möglichkeit, dass ein Ereignis eintritt, das zu einer positiven Abweichung vom geplanten EBIT führt. Als Risiko definiert die IBC Gruppe ein Ereignis, das auf eine Entscheidung des Managements (strategisch), eine Handlung (operativ) oder einen externen Umstand folgt und - bei Eintritt - zu einer negativen Abweichung vom geplanten EBIT führt. Um Chancen und Risiken systematisch zu erfassen, zu berichten sowie Dokumentationsanforderungen zu erfüllen, verwendet IBC ein einheitliches Berichtswesen. 5.1 Chancen Chancen aus der Geschäftstätigkeit In den relevanten Märkten haben sich steigende Energiekosten und das Streben nach Versorgungssicherheit als die Haupttreiber der Nachfrage nach Photovoltaiksystemen entwickelt. Der Ukrainekonflikt und die daraus resultierende Energiekrise in Europa verstärkten diesen Effekt, was bis in das erste Halbjahr 2023 hinein die Nachfrage im privaten Bereich positiv beeinflusste. Dieser Trend wird sich mittel- und langfristig fortsetzen, da die wachsende Elektromobilität ein Treiber der Photovoltaikbranche ist wie auch die steigende Anzahl an Wärmepumpen im Markt. In Kombination mit intelligent gesteuerten Photovoltaiksystemen können diese im Vergleich zu fossilen Heizsystemen mit deutlich reduzierten Kosten betrieben werden. Daneben gewinnt das Streben nach Unabhängigkeit und Dezentralität der Energieversorgung an Bedeutung. Die intelligente Vernetzung von lokaler Erzeugung und Speicherung mit der Nutzung der erzeugten Energie für Wärme und Elektromobilität sorgt für Unabhängigkeit und stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zu fossilen Energiequellen dar. Höhere Energiestandards für Gebäude und politische Rahmenbedingungen in Europa unterstützen diese Dynamik. Im Segment Commercial & Industrial sind vor allem steigende Energiekosten, der zunehmende Anteil an Elektromobilität und Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes Treiber der Nachfrage. Trotz eines Rückgangs des Zubaus in 2023 im Kernmarkt Deutschland bietet dieses Segment großes Potenzial. Der geplante Bürokratieabbau, der vor allem Planungs-, Netzanschluss- und Genehmigungsverfahren vereinfachen soll, wird den Zubau im in diesem Segment positiv beeinflussen. Freiflächen-Photovoltaikkraftwerke sind bereits heute unter allen Kraftwerkstypen die kostengünstigste Technologie, die im Verhältnis zu anderen Kraftwerkstypen mit kurzen Bauzeiten zu errichten sind. Zukünftig werden diese Lösungen in Kombination mit Speichersystemen agieren und eine wichtige Rolle in der Energieversorgung einnehmen. Im Rahmen der energiepolitischen Ziele auf deutscher und europäischer Ebene bilden Photovoltaiksysteme einen Grundpfeiler der Energiewende und haben sehr großes Wachstumspotenzial. Neben dem EU Parlament sind fast alle europäischen Staaten aktiv, um durch stimulierende Maßnahmen die Bürger und Unternehmen noch stärker für Solarinvestitionen zu begeistern. Weiterhin werden Regulatorik und Beschränkungen zum Aufbau der solaren Infrastruktur kontinuierlich reduziert, was eine weitere Dynamik für alle 3 Marktsegmente generiert. Insbesondere werden für die Freiflächen, die ab 2026 gerade in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur installierten Kapazität beitragen sollen, neue Flächen ausgewiesen, Planungsverfahren reduziert, Bebauungsgebiete erweitert. Chancen durch neue Markttrends/-entwicklungen Die Stromversorgung aus vergleichsweise wenigen fossil und nuklear betriebenen Großkraftwerken geht nach über einhundert Jahren zu Ende. Es wird ein dezentral geprägtes Energiesystem auf Basis von Millionen kleiner - aber auch einer erheblichen Anzahl großer - Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien entstehen. Nicht nur die Stromerzeugung, sondern auch die Stromanwendungen etwa im Verkehrs- und Gebäudesektor werden zunehmend dezentraler. Bei der Umsetzung der Energiewende wachsen IT- und Energiesektor zusammen mit dem vorrangigen Ziel, Energieangebot und -bedarf auch in Zukunft zu jeder Zeit zur Deckung zu bringen. Künstliche Intelligenz wird schon in wenigen Jahren helfen, das neue, smarte Energiesystem effizienter, kostengünstiger und sicherer zu machen. Digitaler Wandel und Dekarbonisierung befeuern sich gegenseitig und transformieren alle Kernindustrien überall auf der Welt. Vor dem Hintergrund des deutlich wachsenden Segments der erneuerbaren Energien in Verbindung mit erheblichen Rückgängen in der Bauindustrie, orientieren sich viele Marktteilnehmer um und wollen sich in der Photovoltaikbranche etablieren. Dies führt tendenziell dazu, dass wir in einem kleineren geographischen Radius eine höher Dichte an potenziellen Kunden vorfinden. Auch im Bereich der kommunalen Investitionen ist eine deutliche Zunahme, gerade für Freiflächengroßanlagen, an neuen Geschäftsmodellen erkennbar. Themen wie Bürgerbeteiligungen oder Gemeinschaftsinvestitionen nehmen deutlich zu. Mit den vorhandenen Erfahrungen und richtigen Lösungen bieten sich auch hier für IBC erweiterte Möglichkeiten, um Projekte für sich zu gewinnen. Die IBC Gruppe erkennt in den Markttrends/-entwicklungen Chancen, ihr Wissen und die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte einzubringen und in Kombination mit den neuen Anwendungen die IBC Gruppe auf ein neues, breites Betätigungsfeld zu bringen. 5.2 Wesentliche erkannte Risiken 5.2.1 Strategische Risiken 5.2.1.1 Politische und regulatorische Risiken Risikoauswirkung je nach Bereich gering bis sehr hoch; gering bis schwerwiegend Das politische und regulatorische Risiko im Bereich der Photovoltaikanlagen bezieht sich auf mögliche politische Entscheidungen, Gesetze, Vorschriften oder andere staatliche Maßnahmen, die sich negativ auf den Betrieb, die Rentabilität und das Wachstum von Photovoltaikanlagen auswirken können. Die wichtigsten politischen und regulatorischen Risiken, die für das Geschäft der IBC Gruppe relevant sein können, sind: Änderungen in der Förderpolitik: Regierungen können Änderungen an bestehenden Förderprogrammen, Steuervorteilen oder Subventionen für erneuerbare Energien vornehmen. Solche Änderungen können die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen beeinflussen und zu Unsicherheit führen. Handelsbeschränkungen: Internationale Handelsbeschränkungen wie Zölle, Quoten oder andere Handelshemmnisse können den Import oder Export von Photovoltaikanlagen und Komponenten beeinträchtigen. Dies kann die Verfügbarkeit von Produkten und die Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen. Regulatorische Hürden: Verschiedene regulatorische Anforderungen, Genehmigungsverfahren oder Umweltauflagen können die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen erschweren. Komplexe bürokratische Prozesse oder unklare Vorschriften können zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Änderungen in der Energiepolitik: Politische Entscheidungen, die den Energiesektor betreffen, wie beispielsweise Veränderungen im Energiemix oder Prioritäten bei der Energieerzeugung, können sich auf die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen auswirken. Eine Abkehr von erneuerbaren Energien zugunsten anderer Energiequellen könnte das Wachstumspotenzial des Photovoltaikmarktes beeinträchtigen. Politische Instabilität: In Ländern mit unsicheren politischen Rahmenbedingungen besteht ein höheres Risiko für plötzliche politische Veränderungen, die den Vertrieb für Photovoltaikanlagen beeinträchtigen könnten. 5.2.1.2 Wettbewerbsrisiken Risikoauswirkung je nach Bereich mittel; bedeutsam Das aktuell attraktive Marktumfeld für PV-Anlagen führt verstärkt dazu, dass vermehrt Wettbewerber in den Markt eintreten. Einzelne Wettbewerber versuchen, je nach Region und Markt mit unterschiedlichem Erfolg, durch eine aggressive Preisgestaltung Marktanteile zu gewinnen. 5.2.1.3 Marktrisiken Risikoauswirkung je nach Bereich gering bis sehr hoch; spürbar Die Gefahr zurückgehender Marktanteile - insbesondere relevant im deutschen Markt - im Zusammenhang mit dem Risiko eines aggressiven Wettbewerbs bzw. veränderten Marktbedingungen wird vom Vorstand regelmäßig bewertet. IBC ist bestrebt, durch eine europaweite Positionierung die Abhängigkeit von einzelnen Märkten zu reduzieren. Marktpreisgetriebene Margenrisiken begrenzt die IBC durch ein Vertriebscontrolling und ein intensives Kundenmanagement. 5.2.1.4 Risiko durch Reputationsverlust durch unkontrollierbare Fehlinformationen in neuen Medien Risikoauswirkung je nach Bereich mittel bis hoch, gering bis spürbar Facebook, Instagram, Snapchat, Twitter und Co. eröffnen neue Kanäle der Kundenkommunikation, aber auch unkalkulierbare Risiken. Um dem entgegenzuwirken setzt die IBC auf ein kontinuierliches Social Media Monitoring und Kommunikationsstrategien, um mit Kunden auf Augenhöhe zu kommunizieren. 5.2.2 Operative Risiken 5.2.2.1 Beschaffungs- und Bestandsrisiken Risikoauswirkung je nach Abhängigkeit bei Ausfall wichtiger Lieferanten: gering bis hoch; spürbar bis erheblich Im Verlauf des Beschaffungsprozesses können sich Risiken durch Lieferantenausfälle, Rohstoffverknappung, Qualitätsprobleme bei Materialien oder zeitliche Verzögerungen bei Zulieferungen ergeben. Die Gesellschaft minimiert diese Risiken durch die bevorzugte Zusammenarbeit mit langjährig bewährten Partnern und eine langfristige Sicherung der Logistikkapazitäten in ausgewählten Bereichen. Trotz einer sorgfältigen Auswahl der Lieferanten, Spediteure und internationalen Frachtführer sowie des Aufbaus alternativer europäischer Bezugsmöglichkeiten können zukünftige Risiken im Beschaffungsprozess zwar begrenzt, aber nicht ausgeschlossen werden. 5.2.2.2 Produktrisiken Risikoauswirkung je nach Bereich gering bis hoch; gering bis bedeutsam Produkt- und Leistungsgarantiefälle verkaufter Produkte könnten zu erhöhtem Aufwand führen, insbesondere bei Herstellern, die nicht mehr zu ihren Garantieverpflichtungen stehen. Die IBC begegnet dem Produktrisiko, indem sie bei der Auswahl der Produkte und Lieferanten, die sie ins Portfolio aufnimmt, auf hohe Qualitätsstandards-, Produktanforderungen und grundsätzliche Unternehmensstabilität achtet. 5.2.2.3 Vertriebsrisiken Risikoauswirkung je nach Bereich gering bis mittel; spürbar bis schwerwiegend Im B2B Bereich: Es besteht das Risiko, dass Großkunden Ihre Strategie und Einkaufswege hin zum direkten Sourcing bei Lieferanten im In- und Ausland verändern. Dem entgegnet die IBC mit Kundenbindungsprogrammen und mit einem intensiven Key Account Management. Im Freiflächenmanagement: Das Segment Freiflächenprojekte ist neben einem sehr preisintensiven Wettbewerb mit zunehmender Bürokratie und herausfordernder Flächenakquise konfrontiert. IBC minimiert das Risiko im Bereich der Freiflächenprojekte, indem sie anhand eines detaillierten Kriterienkatalogs bereits im Vorfeld kritische Punkte erkennt und bewertet. 5.2.2.4 IT-Risiken Risikoauswirkung je nach Bereich gering bis hoch; gering bis bedeutsam Trends in der Informationstechnologie liefern vielfältige Möglichkeiten, bergen aber auch Risiken. Zu nennen sind hier u.a. Risiken durch E-Crime und der Ausfall geschäftskritischer IT-Anwendungen. Die Optimierung und Aufrechterhaltung der IT-Systeme wird durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Experten sowie durch diverse technologische Sicherungsmaßnahmen gewährleistet. Daneben begegnet die IBC SOLAR AG den Risiken aus unberechtigtem Datenzugriff, Datenmissbrauch und Datenverlust mit diversen Gegenmaßnahmen technischer und organisatorischer Art. 5.2.2.3 Personalrisiken Risikoauswirkung je nach Bereich mittel bis hoch; gering bis spürbar Die Rekrutierung und das Binden von Fachkräften und Talenten gehören zu den höchsten Prioritäten des Unternehmens. Unser zukünftiges Wachstum wird maßgeblich von der Innovationskraft unseres Personals beeinflusst. Die IBC Gruppe verstärkt Ihre Anstrengungen in der Personalentwicklung durch Instrumente, wie beispielsweise hybrides Arbeiten, ein modernes Bürokonzept, Mitarbeiterevents, einem Zuschuss zur Kinderbetreuung, einer langfristigen Bindung unserer Mitarbeiter sowie durch die Gewinnung neuer qualifizierter Mitarbeiter. 5.3 Risikomanagementsystem Um Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen, verfügt die IBC SOLAR AG über umfassende Planungs- und Kontrollinstrumente. Zu diesen gehören:
5.4 Gesamtaussage zur Risiko- und Chancensituation Basierend auf unserem Chancen- und Risikomanagementsystem schätzen wir die Gesamtsituation der Risiken für die künftige Entwicklung der IBC Gruppe weiterhin als beherrsch- und steuerbar ein. Nach heutiger Einschätzung des Vorstands ist nicht erkennbar, dass die berichteten Risiken einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten Das Risikoprofil der IBC Gruppe hat sich bezüglich der geopolitischen Einflüsse insbesondere mit Blick auf die Ungewissheit bezüglich der Dauer und des Ausmaßes der wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekonflikts und der Spannungen China - Taiwan im Vergleich zum Vorjahr nicht entspannt. Die zunehmende Digitalisierung unserer Geschäftsfelder, das System- und Lösungsgeschäft, die weitere Internationalisierung der Vertriebsaktivitäten sowie der Ausbau unserer Projektaktivitäten wirken positiv und sollten maßgeblich zur nachhaltigen Sicherung der Marktposition und einer Stärkung der Ertragskraft beitragen. 5.5 Gesamtaussage des Vorstands der IBC SOLAR AG zur voraussichtlichen Entwicklung der IBC Gruppe Die unsichere weltwirtschaftliche Entwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund geopolitischer bzw. Inflations- und Zinsrisiken sowie des Einbruchs in der Baubranche in wesentlichen Absatzmärkten, belastet die Erwartungen und Planungen der IBC Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 erheblich. In Anbetracht dieser Herausforderungen bleibt es von entscheidender Bedeutung, dass die politischen Rahmenbedingungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene auf Stabilität und Wachstum ausgerichtet sind, um die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft gegenüber diesen Unwägbarkeiten zu stärken. Während der Absatz der IBC Gruppe im Vergleich zu 2023 auf gleichem Niveau erwartet wird, sollte der Umsatz für das Geschäftsjahr 2024 merklich zurückgehen, bedingt durch die rückläufige Entwicklung der Verkaufspreise für Module und Wechselrichter, welche voraussichtlich im gesamten Jahr 2024 anhalten wird. Vor diesem Hintergrund wird für 2024 ein leicht positives bis zumindest ausgeglichenes Konzernergebnis erwartet. Gemäß Mehrjahresplanung erwarten wir jedoch die Wiederaufnahme des positiven Umsatz- und Ergebnistrends in den Folgejahren.
Bad Staffelstein, 26.04.2024 Dr. Dirk Haft, Dr. rer. nat. Lars Degendorfer, Diplom-Betriebswirt Stefan Horstmann, Diplom-Ingenieur Patrik Danz, Diplom-Ingenieur, Diplom-Wirtschaftsingenieur BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS"An die IBC Solar AG Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der IBC SOLAR AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang - einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der IBC SOLAR AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlageberichtzu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie enthält die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks." Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.
Braunschweig, 23. Juli 2024 AudiTax
GmbH
Dipl.-Kfm. Markus Wien, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 171 AktG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Das Geschäftsjahr 2023 war bedingt durch die Inflation sowie der Kriege in der Ukraine und in Nahost ein schwieriges Jahr. Zwar zeichnete sich das Jahr durch ein erhebliches Umsatzwachstum aus; gegenläufig zeichnete sich im Jahresverlauf eine negative Entwicklung ab- hier insbesondere der Preisverfall der Solarmodule im 2. Halbjahr. Deshalb hat der Aufsichtsrat die Kommunikation mit dem Vorstand intensiviert. Er wurde vom Vorstand ausführlich und frühzeitig über veränderte Geschäftserwartungen und die zu ergreifenden Maßnahmen informiert. Der Vorstand hat den Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährleistet und mit einem effektiven Krisenmanagement Kosten und Liquidität im Griff behalten. Die wichtigen Initiativen (z. B. Strategieprozess) zur langfristigen Weiterentwicklung der IBC-Gruppe wurden unverändert vorangetrieben. Auf diese Weise hat der Vorstand der IBC-Gruppe kraftvoll, umsichtig und vorausschauend durch diese schwierige Phase geführt. Der Aufsichtsrat unterstützt diesen Weg ausdrücklich und dankt dem Vorstand und insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren außerordentlichen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2023. In dem am 31.12.2023 beendeten Geschäftsjahr hat sich der Aufsichtsrat mit den ihm durch Gesetz und Satzung sowie durch die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat obliegenden Aufgaben befasst, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung überwacht. Dabei war der Aufsichtsrat in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von Bedeutung sind, unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Es existieren angesichts der Größe des Unternehmens sowie der Größe des Aufsichtsrates mit drei Mitgliedern derzeit im Aufsichtsrat keine Ausschüsse. Die planmäßigen Aufsichtsratssitzungen des Geschäftsjahres haben am 03.04.2023, 29.06.2023, 05.10.2023 und 07.12.2023 stattgefunden. Alle Sitzungen konnten als Präsenzveranstaltungen stattfinden. In diesen Sitzungen hat uns der Vorstand ausführlich, zeitnah, umfassend, schriftlich und mündlich sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend über den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über die Strategie und Planung des Unternehmens unterrichtet. Sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Darüber hinaus informiert der Vorstand zusätzlich seit Juli 2020 den Aufsichtsrat mit Monatsberichten. An sämtlichen Sitzungen des Aufsichtsrats haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 hat der Aufsichtsrat außerplanmäßig 5 Beschlüsse im Umlaufverfahren nach entsprechendem Informationsaustausch gefasst. Die Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen informieren lassen. Schwerpunkte der Beratung im Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat mit dem Vorstand laufend das Kontroll- und Risikomanagementsystem beraten, das der Vorstand für die frühzeitige Erkenntnis existentieller Gefahren für das Unternehmen eingerichtet hat. Gegenstand der Beratungen im Plenum waren daneben die Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung, Plan-Ist-Analysen und die Besetzung von Führungspositionen. Im Nachgang zu der Sitzung am 07.12.2022 hat der Aufsichtsrat das Budget 2023 genehmigt. Die dem Aufsichtsrat aufgrund der Satzungsvorschriften zusätzlich übertragenen Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben (z.B. Gründung weiterer Tochtergesellschaften) wurden wahrgenommen. Jahresabschlussprüfung Der Jahresabschluss der IBC Solar AG für das am 31.12.2023 beendete Geschäftsjahr, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht ("Berichte über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns") wurden nach den Vorschriften des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die umfassenden Berichte des Vorstands sowohl für den Jahresabschluss als auch für den Konzernabschluss auf den 31.12.2023 wurden intensiv durch den Aufsichtsrat geprüft. Ein besonderer Prüfungsschwerpunkt war die notwendige Abwertung der Solarmodule im Büro des Abschlussprüfers, die durch ein Mitglied des Aufsichtsrats im Mai 2024 durch-geführt wurde. Auf Basis des Hauptversammlungsbeschlusses vom 29.06.2023 erteilte ich als Aufsichtsratsvorsitzende der AudiTax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Braunschweig, den Prüfungsauftrag und legte damit auch das Honorar fest. Zuvor hatte der vorgesehene Abschlussprüfer schriftlich erklärt, dass keine Umstände bestehen, die die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen könnten. Die AudiTax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Braunschweig, hat den Jahresabschluss der IBC Solar AG, den Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns unter Einbeziehung der Buchführung für das am 31.12.2023 beendete Geschäftsjahr als Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat an der Bilanzsitzung für den Jahresabschluss 2022 am 29.06.2023 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung gestanden. In Gegenwart des Abschlussprüfers wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie die Berichte über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers erörtert. Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit den Regelungen des § 171 Abs.1 S.2 AktG. Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der Berichte über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie des Gewinnverwendungsbeschlusses des Vorstands sind keine Einwendungen zu erheben. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns haben wir uns angeschlossen. Auf der Sitzung vom 29.06.2023 hat der Aufsichtsrat sowohl den Jahresabschluss auf den 31.12.2022 als auch den Konzernabschluss auf den 31.12.2022 gebilligt. Somit sind Jahresabschluss und Konzernabschluss auf den 31.12.2022 festgestellt. Veränderungen im Aufsichtsrat Im Berichtsjahr ergaben sich keine Veränderungen im Aufsichtsrat. Da die im Dezember durchgeführte Satzungsänderung eine Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder vorsah, wurde bereits schon Ende 2023 ein weiteres Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung der Eintragung der Satzungsänderung in 2024 bestellt. Amtszeit des Vorstands Der Vorstand bestand im Zeitraum 2023 aus 5 Mitgliedern. Im Laufe des Jahres wurde der Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds turnusgemäß verlängert. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sind mit Laufzeiten bis 30.06.2024, 31.07.2025, 30.09 2025, 31.05.2026 und 31.05.2027 ausgestattet.
Bad Staffelstein, 26.06.2024 Für den Aufsichtsrat: Gertrud Moll-Möhrstedt sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30. Juli 2024 festgestellt. Ergebnisverwendung: ErgebnisverwendungsbeschlussDie ordentliche Hauptversammlung am 30. Juli 2024 hat, auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, beschlossen, das Jahresergebnis in vollem Umfang auf neue Rechnung vorzutragen. Erklärung zur Einstandspflicht im Sinne des § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB Wir, die IBC SOLAR AG, erklären uns hiermit bereit entsprechend § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB für die von der IBC Solar Energy GmbH bis zum Abschlussstichtag 31.12.2023 eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr 2024 einzustehen, d.h. wir werden im vorgenannten Zeitraum dafür Sorge tragen, dass sie jederzeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtung in der Lage ist. Die Erklärung unterliegt dem deutschen Recht.
Bad Staffelstein, 9. Dezember 2024 IBC SOLAR AG Stefan Schertel, CFO Dr. Dirk Haft, CEO IBC SOLAR Energy GmbH Patrik Danz, Geschäftsführer Protokoll Gesellschafterversammlung vom 20.11.2024 der IBC SOLAR Energy GmbH mit Sitz in Bad Staffelstein(AG Coburg, HRB 5757)Teilnehmer: IBC SOLAR AG, Am Hochgericht 10, 96231 Bad Staffelstein, (AG Coburg, HRB 3261) Vertreten durch:
Unter Verzicht auf sämtliche Formen und Fristen der Einberufung einer Gesellschafterversammlung hält die einzige Gesellschafterin, die IBC SOLAR AG, vertreten durch Hr. Stefan Schertel/CFO und Fr. Maria Anna Zapf/Finance eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt: Der Befreiung der IBC SOLAR Energy GmbH von der Anwendung der Vorschriften in §§ 264 - 289f und 316 - 329 HGB wegen der Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der IBC SOLAR AG wird gemäß § 264 (3) Nr. 1 HGB zugestimmt. Dieser Beschluss wird nach § 325 HGB offengelegt.
Bad Staffelstein, 9. Dezember 2024 Stefan Schertel, CFO / IBC SOLAR AG Maria Anna Zapf, Finance / IBC SOLAR AG |
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