Matthias
Grimmek Management GmbH
Mülheim an der Ruhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.964,00 |
20.665,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.964,00 |
20.665,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.709,75 |
22.259,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.281,03 |
1.852,58 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.428,72 |
20.406,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.944,40 |
9.796,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.618,15 |
52.720,76 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.041,43 |
32.635,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.635,39 |
4.844,76 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.593,96 |
-2.790,63 |
| B.
Rückstellungen |
2.100,00 |
2.739,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.476,72 |
17.346,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.476,72 |
17.346,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.618,15 |
52.720,76 |
Anhang
I. Vorbemerkung
Der Jahresabschluss der Firma Matthias Grimmek
Management GmbH wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft hat den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechend die Vorjahresbeträge zu den Positionen
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.
Nach § 265 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches liegen
gesondert berichtspflichtige nicht vergleichbare Positionen
gegenüber dem Vorjahresbeschluss nicht vor.
In Ausübung des gesetzlichen Wahlrechtes
entspricht der Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung dem
System des Gesamtkostenverfahrens.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Aufstellungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften nach § 288 HGB wurden
in Anspruch genommen.
II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung gem.
§ 284 Abs. 2 Handelsgesetzbuch
Von den bisherigen Bilanzierungsmethoden wurde im
Berichtsjahr nicht abgewichen.
Das Anlagevermögen wurde zu den
Anschaffungskosten angesetzt und sofern es der Abnutzung
unterlag, um planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßige Abschreibung wurde nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Für die
sogenannten "geringwertigen Anlagegüter" im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurde von der
Möglichkeit der sofortigen Vollabschreibung Gebrauch
gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
bilanziert. Bankguthaben / liquide Mittel wurden durch
Bankauszug bzw. Kassenbericht nachgewiesen und sind zu
Anschaffungskosten aktiviert.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die
voraussichtlichen Kosten des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen für das Berichtsjahr sowie die
Kosten für die Aufbewahrungspflicht.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt und haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Der Jahresabschluss enthält keine Posten im
Sinne des § 284 Abs. 2
Nr. 2 HGB, die auf fremde Währung lauten
oder früher gelautet haben.
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
III. Sonstige Pflichtangaben nach verschiedenen
Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Außerplanmäßige Abschreibungen im
Anlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht angefallen.
Außerplanmäßige Abschreibungen im
Umlaufvermögen
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, die das in der Gesellschaft
übliche Ausmaß überschreiten, liegen nicht
vor.
Nicht passivierte finanzielle Verpflichtungen
Leasingverträge
Jahresbeträge EUR 12.180,00
Berichtspflichtige sonstige bedeutungsvolle
Verpflichtungen aus begonnenen bzw. in Auftrag gegebenen
Investitionsvorhaben, künftigen Großreparaturen
oder Umweltschutzmaßnahmen sind nicht festgestellt
worden, ebenso keine langjährigen
Abnahmeverpflichtungen, die über den gewöhnlichen
Geschäftsverkehr hinausgehen. Vertragliche
Verpflichtungen zur Einräumung von Krediten
gegenüber Dritten oder aus
Gewinnabführungsverträgen sind ebenfalls nicht
vorhanden. Die Finanzierung der geschäftlichen
Maßnahmen der Gesellschaft war
ordnungsgemäß geregelt.
Beschäftigte Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr wurde ein Angestellter
beschäftigt.
Kredit an Organmitglieder
Derartige Kreditgewährungen liegen im
Geschäftsjahr vor.
Benennung der Organmitglieder
Geschäftsführer
Herr Matthias Grimmek, Mülheim an der Ruhr
Die Angabe der Gesamtbezüge unterbleibt im
Hinblick auf § 286(4) HGB.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung
aufgestellt. Die Geschäftsführung schlägt
vor, den Jahresfehlbetrag auf das neue Jahr vorzutragen.
IV. Berichtspflichten nach dem GmbH-Gesetz
1. Zur Benennungspflicht von Ausleihungen,
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) wird darauf
hingewiesen, dass ein gesonderter Ausweis bereits in der
Bilanz erfolgt ist unter der Position Forderungen
gegenüber Gesellschaftern.
2. Gesonderter Beschlussfassung durch die
Gesellschafterversammlung gem. § 29 Abs. 4 GmbHG
unterliegende Rücklagen im Zusammenhang mit
Wertaufholungen im Anlage- und Umlaufvermögen oder aus
der handelsrechtlichen Verpflichtung zur Auflösung
steuerlicher Rückstellungen sind im Berichtsjahr nicht
gebildet worden.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2013 festgestellt.
Mülheim, 23.12.2013 (gez.) Matthias Grimmek
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