Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 735331
Eingetragen
6.6.1997
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieUnternehmensberatung
Gegenstand
Dienstleistungen im Bereich Informatik, Managementberatung, Durchführung von Schulungen und Seminaren sowie Projektmanagement, ferner Erarbeitung von Studien, Analysen, Konzeptionen, Realisierung von Informations- und Kommunikationsstrategien und von Systemen der Produktionsplanung und Steuerung, Vertrieb von Hardware und Herstellung und Vertrieb von Software.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

t Soft GmbH

Eningen unter Achalm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 103.647,50 150.910,57
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 4.147,00 36.038,00
III. Finanzanlagen 99.500,00 114.872,07
B. Umlaufvermögen 733.613,85 617.991,13
I. Vorräte 0,00 1.430,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 67.030,22 92.306,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 666.583,63 524.254,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.275,46 3.193,01
Bilanzsumme, Summe Aktiva 838.536,81 772.094,71

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 701.018,75 630.318,87
I. gezeichnetes Kapital 26.075,89 26.075,89
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.000,00 -13.037,94
2. eingefordertes Kapital 14.075,89 13.037,95
II. Gewinnvortrag 577.280,92 387.334,23
III. Jahresüberschuss 109.661,94 229.946,69
B. Rückstellungen 36.768,00 46.166,00
C. Verbindlichkeiten 45.093,95 43.084,43
D. Rechnungsabgrenzungsposten 55.656,11 52.525,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 838.536,81 772.094,71

Anhang


2010 - t Soft GmbH

A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, hat eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB zu erfolgen. Auf eine Abzinsung der Rückstellungen fand aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht statt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern:
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.


C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Die Umsatzsteuer auf Anzahlungen wurde bis 31.12.2009 nach § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB a. F. (Wahlrecht nach Handelsrecht) als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite ausgewiesen, die erhaltenen Anzahlungen auf der Passivseite Brutto ausgewiesen. Der Wegfall des Wahlrechts führt handelsrechtlich zu einer Nettobilanzierung ab 2010.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


Allgemeine Angaben

Mit Gesellschafterbeschluss vom 20. Dezember 2011 wurde entschieden den Jahresüberschuss 2010 mit dem Gewinnvortrag zu saldieren, und auf das Jahr 2011 vorzutragen.
Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.

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