t Soft
GmbH
Eningen
unter Achalm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
103.647,50 |
150.910,57 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
4.147,00 |
36.038,00 |
| III.
Finanzanlagen |
99.500,00 |
114.872,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
733.613,85 |
617.991,13 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
1.430,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
67.030,22 |
92.306,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
666.583,63 |
524.254,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.275,46 |
3.193,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
838.536,81 |
772.094,71 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
701.018,75 |
630.318,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.000,00 |
-13.037,94 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
14.075,89 |
13.037,95 |
| II.
Gewinnvortrag |
577.280,92 |
387.334,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
109.661,94 |
229.946,69 |
| B.
Rückstellungen |
36.768,00 |
46.166,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.093,95 |
43.084,43 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
55.656,11 |
52.525,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
838.536,81 |
772.094,71 |
Anhang
2010 - t Soft GmbH
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, hat eine Abzinsung
nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB zu erfolgen. Auf eine
Abzinsung der Rückstellungen fand aus dem Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit nicht statt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern:
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Die Umsatzsteuer auf Anzahlungen wurde bis 31.12.2009
nach § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB a. F. (Wahlrecht
nach Handelsrecht) als Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Aktivseite ausgewiesen, die erhaltenen Anzahlungen auf der
Passivseite Brutto ausgewiesen. Der Wegfall des Wahlrechts
führt handelsrechtlich zu einer Nettobilanzierung ab
2010.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Allgemeine Angaben
Mit Gesellschafterbeschluss vom 20. Dezember 2011
wurde entschieden den Jahresüberschuss 2010 mit dem
Gewinnvortrag zu saldieren, und auf das Jahr 2011
vorzutragen.
Dem Geschäftsführer wurde Entlastung
erteilt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
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