S. Apfel Weinhandel e.K.Liquidiert

Mainz

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRA 1429
Vorher
Sigmund Apfel Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co.
Eingetragen
21.1.1969

Historie

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Sigmund Apfel Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co.

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 20.057,00 9.208,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.145,00 6.031,00
II. Sachanlagen 14.612,00 2.973,00
III. Finanzanlagen 300,00 204,51
B. Umlaufvermögen 208.844,57 199.137,26
I. Vorräte 127.987,16 125.027,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.741,01 55.633,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.116,40 18.475,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.239,06 1.302,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 232.140,63 209.647,77

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 42.121,42 52.897,95
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 10.028,02 12.514,91
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 32.093,40 40.383,04
B. Rückstellungen 615,72 607,39
C. Verbindlichkeiten 189.403,49 156.142,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 232.140,63 209.647,77

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Sigmund Apfel GmbH & Co KG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Am 31.12.2010 war keines der Größenmerkmale für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft erfüllt.

Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterung gemäß § 288 HGB erstellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Sigmund Apfel GmbH & Co KG zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5 Jahren haben nicht bestanden.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei S. Apfel Veraltungsgesellschaft mbH

Die S. Apfel Verwaltungsgesellschaft mbH, Mainz ist die persönlich haftende Gesellschafterin.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2011.

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