PHÖNIX Rohstoffhandel-Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Jan Balzer seit 7.4.2020 | Geschäftsführer |
Kristiana Nadine Wolf seit 19.1.2018 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Giesen-Wekos GmbHNeussJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2011Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 74.595,10.
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sine des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei den Herren Michael Balzer und Werner Neumann
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Neuss, den ........................................... ........................................... Geschäftsführer Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.6.2012. |
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