De Beer Breidenbach GmbH
Linsengericht
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
DE BEER BREIDENBACH GMBH,
LINSENGERICHT
A K T I V A
|
31.12.2023
€ |
Vorjahr
€ |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
3.470.070,32 |
4.459.019,91 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
63.049,50 |
66.564,50 |
| II.
Sachanlagen |
3.406.970,82 |
4.392.405,41 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
2.503.437,53 |
3.796.980,50 |
| I.
Vorräte |
1.188.493,62 |
1.399.634,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.313.926,09 |
2.396.919,87 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
1.017,82 |
426,24 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
6.188,00 |
11.127,00 |
|
5.979.695,85 |
8.267.127,41 |
P A S S I V A
|
31.12.2023
€ |
Vorjahr
€ |
|
A. EIGENKAPITAL
|
3.361.059,19 |
4.196.748,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.258.896,94 |
2.258.896,94 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.437.851,91 |
702.843,03 |
| IV.
Jahresfehlbetrag/-überschuss |
-835.689,66 |
735.008,88 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
283.468,84 |
362.587,27 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
2.186.404,82 |
3.360.907,28 |
|
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
3.375,00 |
0,00 |
|
E. PASSIVE LATENTE STEUERN
|
145.388,00 |
346.884,01 |
|
5.979.695,85 |
8.267.127,41 |
DE
BEER BREIDENBACH GMBH, LINSENGERICHT
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft De Beer Breidenbach GmbH hat ihren Sitz
in Linsengericht und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Hanau unter der Nummer HRB 98210.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage
handelsrechtlicher Bilanzierungs- und
Bewertungs-vorschriften aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften, waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Reihenfolge der
Anhangsangaben entspricht der Reihenfolge der einzelnen
Posten in der Bilanz und der Gewinnverlustrechnung gem.
§ 284 Abs. 1 HGB.
Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im
Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang
zu finden.
Im März 2024 wurden die monetären
Schwellenwerte bezüglich der
Größenklasseneinteilung in § 267 HGB
angepasst. Von der Möglichkeit die angehobenen
monetären Schwellenwerte bereits zurückbezogen
anzuwenden hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht, so dass
die Gesellschaft zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 als
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne der
Größenklasseneinteilung gilt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB wurde teilweise
Gebrauch gemacht (Aufstellung eines Anlagengitters sowie
Verzicht auf Angaben im Anhang). Da die passiven latenten
Steuern gleichzeitig die Tatbestandsvoraussetzungen
für den Ansatz einer Rückstellung für
ungewisse Verbindlichkeiten erfüllen würden und
somit die Ausübung des Bilanzierungswahlrechts
lediglich eine Ausweisänderung in der Bilanz zur Folge
haben würde, wurde aus Stetigkeitsgründen auf die
Befreiung von der Pflicht zur Abgrenzung latenter Steuern
verzichtet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen,
bewertet. Abschreibungen wurden sowohl linear als auch
degressiv vorgenommen. Den planmäßigen
Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern von 2 bis 34 Jahren zugrunde.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 €
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Soweit erforderlich wurden Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
Waren erfolgte zu Anschaffungskosten. Das
Niederstwertprinzip ist beachtet worden.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse
wurde zu Herstellungskosten vorgenommen. Diese umfassen die
Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Teile der zugehörigen Gemeinkosten.
Für ungängige Gegenstände werden
individuell angemessene Wertabschläge vorgenommen.
Erhaltene Anzahlungen auf Vorratsbestände wurden
mit dem Nennwert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde dem allgemeinen Forderungsausfallrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2%
ausreichend Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel wurden mit den Nennwerten
angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die nachfolgende
Geschäftsjahre betreffen, werden als aktive
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und Verbindlichkeiten. Sie wurden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelten Erfüllungsbetrags
gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die nachfolgende
Geschäftsjahre betreffen, werden als passive
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB
angesetzt. Sie ergeben sich aus temporären Differenzen
zwischen den Buchwerten der einzelnen
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten in der Handelsbilanz und ihren
steuerlichen Wertansätzen. Darüber hinaus werden
aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge
angesetzt. Diese werden aber nur insoweit erfasst, wie es
wahrscheinlich ist, dass innerhalb der nächsten
fünf Jahre ausreichende steuerpflichtige Gewinne zur
Verfügung stehen, um die Verlustvorträge zu
nutzen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt auf
Basis der unternehmensindividuellen Steuersätze, die
im Zeitpunkt der Auflösung der zeitlichen Differenzen
bzw. der Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge
voraussichtlich Geltung haben werden. Latente
Steueransprüche und latente Steuerschulden werden
saldiert. Eine Abzinsung der gebildeten latenten Steuern
erfolgt nicht.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen in
Höhe von 240 T€ (Vorjahr 236 T€) sonstige
Vermögensgegenstände und in Höhe von 3
T€ (Vorjahr 0 T€) Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betreffen in Höhe von 37 T€ (Vorjahr 63 T€)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in
Höhe von 23 T€ (Vorjahr 0 T€) sonstige
Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten
(Vorjahreszahlen in Klammern):
| |
|
Restlaufzeit |
Restlaufzeit |
Restlaufzeit |
| |
Gesamtbetrag |
bis zu einem |
mehr als ein |
über
fünf |
| |
|
Jahr |
Jahr |
Jahre |
| |
€ |
€ |
€ |
€ |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern |
59.528,12 |
59.528,12 |
0,00 |
0,00 |
| |
(63.187,15) |
(63.187,15) |
(0,00) |
(0,00) |
| Übrige
Verbindlichkeiten |
2.126.876,7 |
1.390.050,00 |
240,000,00 |
496.826,70 |
| |
(1.279.707,53) |
(1.279.707,53) |
(0,00) |
(0,00) |
| |
2.186.404,82 |
1.449.578,12 |
240.000,00 |
496.826,70 |
| |
(3.360.907,28) |
(2.582.819,84) |
(240.000,00) |
(538.087,44) |
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Vorjahres
enthalten Beträge von außergewöhnlicher
Größenordnung aus der Veräußerung von
Sachanlagevermögen (Veräußerung der
ehemaligen Firmenzentrale) in Höhe von 1.356 T€
und aus der Auflösung von Rückstellungen in
Höhe von 150 T€.
V. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Haftungsverhältnisse
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus
Mietverpflichtungen für Betriebsgrundstücke sowie
Leasingverpflichtungen für technische Anlagen und
Maschinen betragen insgesamt 8.441 T€, davon sind
innerhalb eines Jahres fällig 1.307 T€.
Es besteht ein Haftungsverhältnis aus
Gewährleistungsverträgen für fremde
Verbindlichkeiten in Höhe von aktuell 7.813 T€.
Daneben hat die Gesellschaft ihren gesamten
Forderungsbestand im Rahmen einer Globalzession als
Sicherheit für fremde Verbindlichkeiten gestellt.
VI. Sonstige Angaben
Zur Geschäftsführerin war im Berichtsjahr
bestellt:
Frau Wilma Koolen-Hermkens, Vlierden/Niederlande
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 72 Mitarbeiter
beschäftigt (Vorjahr: 86).
Linsengericht, den 19. Juli
2024
gez.
Wilma Koolen-Hermkens, Geschäftsführerin
ANGABEN ZUR FESTSTELLUNG:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024
festgestellt.
|