Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 2663
Vorher
Klenk u. Sohn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
17.7.1980
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und BaustoffmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
ist der Bau von Versorgungsanlagen im Fernmeldebau, Tiefbau und im Elektroinstallationswesen, sowie der Verkauf entsprechender Maschinen, Geräte, Apparate und Einrichtungsgegenstände (Einzel- und Großhandel).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Schulz
seit 1.11.2021
Prokura
Jürgen Walther
seit 1.11.2021
Prokura
Paul Quiskamp
seit 5.8.2021
Geschäftsführer
Sebastian Jacobs
seit 7.1.2019
Geschäftsführer
Karl Udo Klenk
seit 15.3.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
37.40%
37.40%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Moritz Klenk
Aschaffenburg
139.876 €
37.40%
Paul Quiskamp
Modautal
139.876 €
37.40%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Klenk & Sohn GmbH

Modautal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Die Firma Klenk & Sohn GmbH (nachfolgend Klenk & Sohn genannt) ist vor allem im Bereich der Telekommunikation, Ausbau der passiven Infrastruktur für das deutschlandweite, flächendeckende Breitbandnetz tätig.

In den letzten Jahren war das Unternehmen vor allem im FTTC (Fiber to the curb, Glasfaser bis zum Bordstein/Straßenrand) Ausbau tätig. Seit dem Jahr 2019 wurde allerdings der FTTB-Ausbau (Fiber to the building, Glasfaser bis ins Haus) immer stärker und definiert seit dem den Großteil der Projekte im Telekommunikationsbereich. Das ursprüngliche Ziel der Politik, das bis 2025 jeder Haushalt in Deutschland einen gigabitfähigen Glasfaseranschluss haben kann, wurde mittlerweile auf 2030 korrigiert.

Der FTTB-Markt ist aktuell im Hinblick auf die Projektfinanzierung und die Projektstruktur meist durch zwei unterschiedliche Ausbauformen geprägt.

Zum einen werden Projekte im sogenannten "Eigenwirtschaftlichen Ausbau" durchgeführt. Hier bauen Telekommunikationsanbieter (Carrier) oder Investoren mit eigenen Finanzmitteln FTTB-Netze. Dieser Ausbau erfolgt meist in dicht besiedelten Gebieten, in denen sich der Business Case für die Carrier entsprechend rechnet. Diese Ausbauentscheidung basiert in der Regel auf einer Vorvermarktung und der entsprechend erreichten Quote. Diese wird individuell durch den Carrier bestimmt.

In den Fällen, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet, wird die "flächendeckende Breitbandversorgung mit Glasfaserkabeln" durch Förderprojekte sichergestellt. In der Regel werden diese durch Mittel von Bund, Land, Landkreise und Kommunen finanziert.

Um die gesamte Palette an Aufträgen im Bereich "Glasfaserausbau" bedienen zu können, hat sich Klenk & Sohn darauf spezialisiert, beide Varianten als "Turn-Key-Projekte" (planen, bauen und dokumentieren) durchzuführen.

Um den Anforderungen von Förderprojekten, das aktive und passive Netz aus einer Hand anzubieten, entsprechen zu können, hat Klenk & Sohn ein gemeinsames Unternehmen mit dem regionalen Carrier, ENTEGA Medianet GmbH, die PEB GmbH und Co. KG (Planen, Errichten, Betreiben) gegründet. Mit dieser Konstellation sieht Klenk & Sohn erheblich bessere Chancen, zukünftige Projekte gegen immer größer werdende Konkurrenz zu gewinnen, was sich auch in bereits abgewickelten und noch laufenden geförderten Projekten bestätigt.

Weiterhin arbeitet Klenk & Sohn im Bereich des Ausbaus von Energienetzen (Strom). Dieser Bereich wird in den nächsten Jahren noch ausgebaut, da Investitionen von Versorgern vor allem im Bereich Elektroenergie steigen werden, wodurch ein zukunftsfähiges Tätigkeitsfeld für Klenk & Sohn entsteht bzw. ausgeweitet wird.

Das Leistungsangebot umfasst alle Gewerke, die zur Erstellung der passiven Infrastruktur notwendig sind, d.h., diese Netze werden überwiegend als Generalunternehmer gebaut. Von der Planung über den Bau der Tiefbautrassen mittels verschiedenster Bautechniken, der notwendigen Kabelarbeiten inklusive deren Montage sowie die Dokumentation dieser Leistungen, bietet Klenk & Sohn als Dienstleister alle Leistungen "schlüsselfertig" aus einer Hand an

2. Zweigniederlassungsbericht

Unser Unternehmen hat keine Zweigniederlassungen.

3. Forschung und Entwicklung

Klenk & Sohn befasst sich seit 2019 mit der Entwicklung einer neuen Verlegetechnik für den innerstädtischen Breitbandausbau. Die Verlegetechnik nennt sich Vibrationseinzugsverfahren (VEV). Diese Technik ermöglicht ein schnelleres und vor allem kostengünstigeres Verlegen der Rohre. Zudem konnten im Zuge der Projekte weitere Erfahrungen mit diesem Verfahren gesammelt werden. Die Vorteile des Verfahrens werden nicht nur durch Auftraggeber, sondern auch durch die Träger der öffentlichen Hand sehr geschätzt. Dabei gewinnen in der momentanen Lage immer mehr die ökologischen Vorteile des Verfahrens an Bedeutung, welche darin bestehen, dass keinerlei Erdmassen ausgetauscht und transportiert werden müssen, sondern der Eingriff in das Erdreich minimalinvasiv vollzogen wird. Mittlerweile wurden bereits über 150km Trasse durch dieses Verfahren bei Klenk & Sohn gebaut und ist mittlerweile ein fester Bestandteil des Maschinen- und Gerätepools auf den Baustellen.

Ein weiteres Thema mit dem sich Klenk & Sohn befasst, ist der mögliche Einsatz von Maschinen und Geräten mit elektrischem Antrieb wie etwa Verdichtungsgeräte oder Bagger. Jedoch ist die Leistungsfähigkeit der momentan auf dem Markt erhältlichen Produkte noch nicht in der Form ausgeprägt, dass sie in den alltäglichen Arbeitsablauf integriert werden können. Klenk & Sohn wird sich allerdings auch zukünftig weiter mit den Entwicklungen von Maschinen und Geräten mit elektrischem Antrieb und deren sinnvollen Einsatz beschäftigen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2023 sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands um 0,3 %. Dieser moderate Rückgang ist vor allem durch die nach wie vor hohen Energiepreise, eine anhaltend hohe Inflation und die Nachwirkungen des Ukraine-Kriegs geprägt. Die Bauwirtschaft trägt mit etwa 6,0 % zum gesamten BIP bei, wobei der Sektor als Konjunkturstabilisator fungiert, auch wenn er mit Herausforderungen zu kämpfen hat.

Das Bauhauptgewerbe hat 2023 einen baugewerblichen Umsatz von 162,6 Mrd. Euro erzielt, nominal waren es 1,4% mehr als 2022. Der Wert lag mehr als doppelt so hoch wie zum Ende der Baukrise 2005 und war der höchste gesamtdeutsche Wert. Allerdings legten die Preise für Leistungen des Bauhauptgewerbes mit 7,0 % deutlich stärker zu. Es kam daher zu einem realen Rückgang des Umsatzes von 5,2 %. Dies war der dritte preisbereinigte Umsatzrückgang in Folge, gegenüber 2020 summiert er sich auf 15,3 %. Den deutlichsten realen Rückgang verzeichnete der Wohnungsbau mit einem Minus von 11,5 %. Diese Sparte wurde von den steigenden Baupreisen und Zinsen besonders hart getroffen. Bund, Länder und Gemeinden haben ihre Investitionsbudgets nicht in ausreichendem Maß an die gestiegenen Baupreise angepasst, der reale Umsatzrückgang in dieser Sparte lag bei 1,6%. Der Wirtschaftsbau zeigte sich dagegen relativ robust und verzeichnete mit einem realen Rückgang von 0,9 % noch die beste Entwicklung.

Darüber hinaus bleibt der Fachkräftemangel eine der größten Herausforderungen. Schätzungen zufolge fehlen in der Bauwirtschaft rund 250.000 Arbeitskräfte, was zu Verzögerungen und höheren Kosten für Projekte führt. Auch der technologische Wandel hin zu mehr Digitalisierung und nachhaltigem Bauen stellt die Branche vor neue Anforderungen.

2. Geschäftsverlauf

Die Gesamtleistung lag bei 60,1 Mio. € und hat sich damit gegenüber der im Vorjahr um 27,8 % erhöht. Die Materialaufwendungen sind um 6,2 Mio € auf 32,6 Mio. € gestiegen, so dass ein Rohertrag von 27,5 Mio. € (Vorjahr: 20,6 Mio. €) verblieb.

Das Betriebsergebnis war mit 11.098 T€ um 4.087 T€ höher als das im Vorjahr.

3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

a) Ertragslage

Die Ergebnisse im Vergleich zum Vorjahr im Einzelnen:

Veränderung
Geschäftsjahr
T€
Vorjahr
T€
T€ %
Betriebsergebnis 11.098 7.011 +4.087 + 58,3
Finanz-/Beteiligungsergebnis 71 -80 +151 >100,0
Steuerbelastung -3.264 -2.026 -1.238 - 61,1
Jahresergebnis 7.905 4.905 +3.000 + 61,2

Das Jahresergebnis ist um 61,2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

b) Finanzlage

Das Eigenkapital hat sich um 8.339 T€ oder 94,2 % auf 17.192 T€ verbessert. Die Eigenkapitalquote ist auf 54,3 % (Vorjahr 39,9 %) gestiegen.

Zu berücksichtigen ist, dass wesentliche Teile des Anlagevermögens sich im Vermögen der Gesellschafter befinden und diese an die Klenk & Sohn GmbH verpachtet sind.

Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

c) Vermögenslage

Die Vermögenslage war sowohl am Bilanzstichtag als auch im Berichtsjahr 2022 stets geordnet.

Nachfolgend die einzelnen Positionen sowie deren Änderungen im Vergleich zum Vorjahr:

Veränderung
wesentliche Bilanzposten Aktiva Geschäftsjahr
T€
Vorjahr
T€
T€ %
Anlagevermögen 1.218 1.093 +125 +11,4
kurzfristige Vermögenswerte 9.094 14.647 -5.553 -37,9
liquide Mittel 21.374 6.486 +14.888 +229,5
Passiva T€ T€ T€ %
Eigenkapital 17.192 8.853 +8.339 +94,2
langfristige Verbindlichkeiten 1.623 1.687 -64 -3,8
kurzfristige Verbindlichkeiten 12.871 11.686 +1.185 +10,1
Bilanzsumme 31.686 22.226 +9.460 +42,6

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf der Entwicklung des Rohertrages und auf dem Betriebsergebnis.

Der Rohertrag beträgt im Berichtsjahr 45,8 % der Gesamtleistung.

Das Betriebsergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,5 Prozentpunkte auf 18,5 % der Gesamtleistung gestiegen.

5. Gesamtaussage

Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als sehr gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist sehr zufriedenstellend.

Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und die Vorratsbestände gedeckt.

III. Prognosebericht

Unser Leistungsangebot umfasst alle Gewerke, die zur Erstellung der passiven Infrastruktur notwendig sind. D.h., wir bauen die Netze überwiegend als Generalunternehmer. Wir planen, bauen die Tiefbautrassen in den verschiedensten Bautechniken, führen alle notwendigen Kabelarbeiten inkl. deren Montage durch und dokumentieren diese Leistungen. Dieses Leistungsangebot führt dazu, dass unsere Leistungen sehr stark nachgefragt sind.

Dies resultiert aus der Tatsache, dass durch die politisch vorgegebenen Ausbauziele und die daraus resultierenden Zeithorizonte ein sogenannter "Roll-Out" stattfindet und somit auch den Auftraggebern (TK-Netzbetreiber) entsprechende Ressourcen fehlen.

Aufgrund des politisch vorgegebenen Ziels, den FTTB-Ausbau flächendeckend bis 2030 zu realisieren, wird diese durchaus positive Geschäftsbasis für die nächsten Jahre Bestand haben.

Die Perspektive für unser Unternehmen ist als ausgesprochen positiv zu bezeichnen. Die momentane und auch zukünftige Marktsituation (bis 2030) ist eine hervorragende Basis für unser Unternehmen. Zudem sehen wir einen großen Vorteil darin, über die PEB GmbH & Co. KG (Bau des passiven und aktiven Glasfasernetzes) auch in geförderten Breitbandprojekten direkt anbieten zu können und somit eine Stufe früher an Angebotsprozessen mitwirken zu können, als es als reiner Dienstleister der passiven Netze der Fall wäre.

Auch nach der Ausbauphase sehen wir viele Tätigkeitsfelder in der Telekommunikation, die wir, bei entsprechender Entwicklung unseres Unternehmens, besetzen können. Diese umfassen beispielsweise die Unterhaltung der bis dahin geschaffenen Netze in Form von Nachverdichtungen (bspw. sukzessiver Bau von Hausanschlüssen) aber auch Arbeiten für die Entstörung der Netze.

Aufgrund der zu erwartenden steigenden Nachfrage nach den von uns angebotenen Leistungen ist auch für das Jahr 2024 eine Umsatzsteigerung ein Ziel unseres Unternehmens. Allerdings ist dieses Ziel weiterhin limitiert aufgrund des immer drastischer werdenden Fachkräftemangels. Dies gilt für alle Gewerke, die zur Erstellung der passiven Netze notwendig sind. Weiterhin müssen wir beachten, dass die Anforderungen an die Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im FTTB-Bereich weitaus höher sind als im FTTC-Bereich. Zudem werden sich die Anforderungen in Bezug auf den zukünftigen Ausbau von Stromtrassen und weiterer Versorgungsleitungen verändern und erweitern.

Um unsere Reputation und die damit zusammenhängende Nachhaltigkeit für unser Unternehmen sicherzustellen, müssen und werden wir sehr genau darauf achten, dass die Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen den Anforderungen standhält. Das priorisierte Ziel für unser Unternehmen ist die Nachhaltigkeit, vor allem in Bezug auf soziale, technische und kaufmännische Aspekte.

Unseren Mitarbeitereinsatz können wir durch unser Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle in der Technik und in der Verwaltung aufrechterhalten. Zusätzlich führen wir vor allem über die Kanäle digitaler sozialer Medien wie Facebook oder Instagram Werbe- und Rekrutierungsmaßnahmen durch, da diese Formen der Kommunikation nach außen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Hierüber erwarten nicht nur die Gewinnung von Auszubildenden und branchennaher Mitarbeiter, sondern sehen zudem die Möglichkeit, Quereinsteiger für unser Berufsbild zu begeistern.

Aufgrund der Unsicherheit über die Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Ereignisse, sowie die damit einhergehende Energiekrise lassen sich für das Folgejahr nur sehr vage Aussagen treffen. Wir rechnen jedoch mit einem weiterhin positiven Jahresergebnis.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Risiken

a) Risiken aus dem operativen Geschäft

aa) Zeitliche Verzögerung von Projekten

Für die erfolgreiche Durchführung von Projekten ist eine gewisse zeitliche Planbarkeit der Arbeiten erforderlich, um somit die für die erfolgreiche Durchführung benötigten Kapazitäten (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Maschinen, etc.) zum richtigen Zeitpunkt bereitstellen zu können.

Kommt es zu Verzögerungen beim Projektstart, also im Zuge der Vergabeverfahren, oder zu Unterbrechungen im Bauablauf, kann es ohne entsprechende Berücksichtigung bei der Projektplanung zu Stillstandzeiten von Kolonnen kommen.

Ein Grund für das Auftreten der beschriebenen Verzögerungen liegt in einem teilweise lang andauernden behördlichen Genehmigungsprozess. Dieser ist oftmals im Vorfeld zeitlich nur schwer einzuschätzen und kann von Behörde zu Behörde bzw. auch innerbehördlich von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter stark abweichen. Dieses Risiko sehen wir durch unsere Erfahrungen im Jahr 2023 weiterhin bzw. sogar verstärkt, da sich Bearbeitungszeiten in den Behörden deutlich erhöhen und teilweise Auflagen durch Behörden (wie bspw. externe Baubegleitungen in den Bereichen Natur- und Denkmalschutz) zunehmen.

Diesem Risiko versuchen wir durch ein frühes und enges Einbeziehen der einzelnen Behörden in den Planungsprozess entgegenzuwirken, um dadurch die Akzeptanz und den Fokus der einzelnen Entscheider für unser Projekt zu erhöhen.

Sollte es trotz dieser Maßnahmen doch zu Verzögerungen oder Unterbrechungen kommen, ist es uns möglich, die nicht einsetzbaren Kapazitäten in andere Projekte zu verschieben und dadurch den Fortschritt dieses Projekts kurzfristig zu beschleunigen, bis dann die Baufreiheit für das ursprünglich vorgesehene Projekt vorherrscht. Somit können wir i.d.R. vermeiden, dass es zu Stillstandzeiten von Kolonnen und den damit verbundenen ineffektiven Kosten kommt.

Ein weiterer Faktor für Verzögerungen stellt sich für Projekte die ganz oder teilweise durch Fördermittel der öffentlichen Hand finanziert werden. Der Prozess der Fördermittelbeantragung und deren Genehmigung ist relativ komplex und zeitintensiv. Dies führt zu langen Bearbeitungszeiten auf Seiten unser Auftraggeber, sowie auf Seiten der fördernden Stellen. Des Weiteren ist hier die Regelung der Förderrichtlinien einem stetigen Wandel unterzogen, was teilweise sogar Auswirkungen auf laufende Ausschreibungen und Vergaben hat. Hierdurch kann sich die Vergabe und die Durchführung von Projekten erheblich verzögern bzw. auch zu Mehraufwendungen führen.

Um diesem Risiko gegenzusteuern, wird von uns für jede betroffene Ausschreibung ein zeitlicher Ablaufplan auf Basis der aktuell geltenden Förderrichtlinien und der bereits gemachten Erfahrungen vergangener Ausschreibungen erstellt und die Kapazitätenplanung mit entsprechenden Meilensteinen und Pufferzeiten vorgenommen.

ab) Fachkräftemangel - Fehlende Kapazitäten

Die Entwicklung des Arbeitsmarktes ist, wie auch schon in den vorangegangenen Jahren gleichbleibend negativ zu bewerten. Das Gewinnen von Fachkräften im operativen Bereich ist kaum möglich. Da es auch an geeigneten Ausbildungsberufen für unsere Branche mangelt, verfolgen wir weiterhin in erster Linie den Weg von hausinternen Aus- und Weiterbildungskonzepten von Fachfremden oder beruflichen Neueinsteigern. Den oben genannten Rekrutierungsprozess führen wir auch für die Gewinnung von Personal im operativen Bereich durch.

Um durch fehlendes Fachpersonal in keinen Kapazitätsengpass zu geraten, haben wir zusätzlich zu unserem Eigenpersonal einen Stamm von Nachunternehmen, mit denen bereits langjährige Partnerschaften bestehen und deren Kapazitäten über entsprechende Rahmenverträge für unser Unternehmen langfristig gesichert sind. Zudem werden auch diese durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen geschult, um den Qualitätsansprüchen unseres Marktes gerecht zu werden.

ac) Fachkräftemangel - Fehlerhafte Bauausführungen

Einhergehend mit dem beschriebenen Fachkräftemangel steigt die Wahrscheinlichkeit möglicher mangelhafter Bauausführungen u.a. im Bereich des Tiefbaus. Dies kann vor allem im Bereich der Hausanschlussarbeiten auch nach mehreren Jahren noch negative Auswirkungen haben, da zum Zeitpunkt des Grundausbaus teilweise Kundenanschlüsse noch nicht gebaut werden. Nach einiger Zeit (teilweise nach Jahren) -durch Abschluss eines Vertrages bei dem Telekommunikationsunternehmen- kann es dann jedoch dazu kommen, dass einige Hausanschlüsse auf das bestehende Grundnetz angeschlossen werden und erst dann mögliche Fehlerstellen des Grundnetzes erkannt werden können. Hintergrund ist, dass bei der Verlegung sogenannter Rohrverbände (teilw. bis zu 24 Einzelröhrchen in einem Verband), bei denen je Haus ein Röhrchen vorgesehen ist, beim Erstausbau nicht alle Röhrchen genutzt und erst im Zuge späterer Hausanschlussarbeiten relevant werden. Diesem Risiko wirken wir zum einen über die kontinuierlichen Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und zum anderen über die kontinuierliche Kontrolle der Baustellen durch unser Leitungspersonal vor Ort (Bauleitung) entgegen. Eine Vorabprüfung der Durchgängigkeit dieser Rohrverbände ist aufgrund der technischen Limitierung in Bezuge auf die Dimension dieser Röhrchen nur sehr eingeschränkt möglich.

ad) Liquiditätsrisiken

Ein Liquiditätsrisiko unserer Branche ergibt sich aus der meist langen Vorfinanzierungsdauer von Projekten.

Aufgrund unserer hohen Liquidität ist es uns möglich, sämtliche laufende Projekte aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren. Darüber hinaus haben wir bestehende Vereinbarungen mit mehreren Kreditinstituten für das Gewähren von bedarfsgesteuerten, kurzfristig abrufbaren Finanzierungsrahmen, um auf einen höheren Finanzierungsbedarf reagieren zu können. Daher besteht aus unserer Sicht in Bezug auf die Projektvorfinanzierung aktuell kein nennenswertes Liquiditätsrisiko.

Ein weiteres Liquiditätsrisiko für unsere Branche liegt in etwaigen Forderungsausfällen für erbrachte Leistungen. Dieses Risiko wird von uns durch eine umfangreiche Bonitätsprüfung bei potenziellen Neukunden, sowie durch eine permanente Überwachung der Bonität unseres Kundenstamms erheblich reduziert. Hierfür bedienen wir uns den Diensten eines darauf spezialisierten Finanzunternehmens. Aufgrund zunehmender Projekte, welche durch die öffentliche Hand (Zweckverbände, Stadtwerke, etc.) vergeben werden, sehen wir hier jedoch ein deutlich sinkendes Liquiditätsrisiko.

b) Externe Risiken

ba) Inflationsrisiko

Lieferengpässe durch die SARS-CoV-2 Pandemie hatten zu erheblichen Kostensteigerungen in verschiedenen Bereichen unserer Leistungserbringung geführt. Deutlich verstärkt haben sich diese Kostensteigerungen durch den Ukraine-Konflikt. Besonders zu nennen sind die Kosten für Treibstoffe aller Art, bitumenhaltige Güter sowie sämtliche Kunststoffrohrmaterialien. Auch die Konflikte in Israel und Taiwan haben einen entsprechenden negativen Einfluss.

Um das Risiko für diese inflationären Kostensteigerungen zu minimieren, haben wir mit dem größten Teil unserer Auftraggeber Material- und Preisgleitklauseln vereinbart. Somit erfolgt eine Preisanpassung auf Basis von den realen Kostensteigerungen im Material- und Lohnbereich. Zudem sind wir bestrebt, bei materialintensiven Aufträgen, größere Materialmengen lokal zwischenzulagern, um möglichen Preissteigerungen entgegenzuwirken.

Zudem bewirken die verschiedenen Einflussfaktoren der Inflation allgemeine Preissteigerungen, welche sich auch auf die Löhne und Gehälter im Bereich der Baubranche deutlich bemerkbar machen.

bb) Energiekrise

Der oben bereits genannte anhaltende Ukraine-Konflikt und die damit ausgelöste Energiekrise hat nicht nur zu einer Kostensteigerung, sondern zudem auch zu einer deutlich eingeschränkten Verfügbarkeit von Materialien geführt. In unserer Branche sind hierbei vor allem Materialien wie Glasfaser, PE-Rohre -welche einen wesentlichen Bestandteil unserer Leistungserbringung darstellen- und diverse Kleinmaterialien betroffen. Ein Verzug der Lieferungen kann im Extremfall einen temporären Stillstand des Baus und somit unserer Produktion bedeuten. Im Zuge dessen haben wir Maßnahmen getroffen, um die wie oben beschrieben nicht nur die Preisstabilität, sondern auch die Verfügbarkeit der notwendigen Materialien für uns zu gewährleisten, indem wir vermehrt auf größere Lagerbestände setzen und Materialien mit mehr Vorlauf auf Lager bestellen. Aufgrund der durchgeführten Gegenmaßnahmen sehen wir jedoch aktuell kein erhöhtes Risiko, beobachten aber in diesem Zusammenhang vor allem auch die weltpolitischen Ereignisse um bspw. den Taiwan- und auch den Konflikt zwischen Israel und der Hamas, aber auch die im November 2024 anstehenden US-Präsidentschaftswahlen, welche einen Einfluss auf die oben genannten Themen haben können.

bc) SARS-CoV-2 Pandemie

Die Anzahl der SARS-CoV-2-Infektionen liegen momentan auf einem niedrigen Niveau und die Krankheitsverläufe im Falle einer Infektion sind i.d.R. mild.

Wir gehen momentan nicht davon aus, dass es durch erhöhte Infektionszahlen zu spürbaren Auswirkungen in Bezug auf das öffentliche Leben und die Wirtschaft kommen wird.

Das Risiko, dass es doch zu Einschränkungen in unserem Betrieb kommt, sehen wir weiterhin als gering an, da wir zu den Unternehmen für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur zählen und somit systemrelevant sind. Auch kam es seit Beginn der Pandemie zu keinem Zeitpunkt zu derart erheblichen Einschränkungen unseres Geschäftsbetriebs.

bd) innenpolitische Themen

Die anhaltende Debatte um den Bundeshaushalt 2024 und vor allem die unterschiedlichen Ansichten innerhalb der Regierungskoalition stellt in der Hinsicht ein Risiko für uns dar, dass die vorgesehenen Mittel für die Digitale Infrastruktur Einfluss auf die verfügbaren Mittel im Zuge geförderter Ausschreibungen darstellen. Da diese Projekte i.d.R. mit 50% durch Bundesmittel gefördert werden kann eine eventuelle Kürzung der Mittel in diesem Bereich auch einen Einfluss auf diese Ausschreibungen haben. Allgemein sehen wir dieses Risiko jedoch als eher gering an, da der Ausbau der digitalen Infrastruktur parteipolitisch flächendeckend hohe Priorität hat.

2. Chancen

Der flächendeckende Breitbandausbau in Deutschland wird bei der aktuellen Ausbaugeschwindigkeit noch viele Jahre andauern. Gleichzeitig steigt der kurzfristige Bedarf an breitbandigem Internet, was den Druck auf Politik und Wirtschaft erhöht.

Ein wesentlicher Punkt ist auch, dass seitens der EU die sogenannte "Aufgreifschwelle" ab dem 01.01.2023 auf über 200 MB symmetrisch erhöht wurde. Dies bedeutet, dass alle Gebiete in Deutschland förderfähig sind. Auch jene, die bereits über ein flächendeckendes FFTC-Netz versorgt sind. Dies wird dazu führen, dass viele strukturschwache Gebiete ausgebaut werden und es zu deutlich großflächigeren Projekten kommen wird.

Es werden in hohem Umfang Fördermittel für den Breitbandausbau durch die öffentliche Hand bereitgestellt. Spätestens durch die SARS-CoV-2 Pandemie wurden die letzten Zweifel an der Notwendigkeit für eine flächendeckende Breitbandversorgung aus dem Weg geräumt. Dadurch wird nochmals mit einer Steigerung der bereits hohen Nachfrage gerechnet.

Auch Ereignisse in Bezug auf den Klimawandel wie bspw. im Aartal verdeutlichten einmal mehr die Bedeutung und Wichtigkeit funktionierender und ausfallsicherer Infrastruktur.

Somit ist das generelle Marktumfeld unserer Branche als weiterhin sehr gut anzusehen.

Zusätzlich zu dem sehr positiven Marktumfeld in der Breitbandbranche, werden sich in den kommenden Jahren aufgrund der Energiewende und in besonderem Maße auch aufgrund des Umschwungs hin zur Elektromobilität neue große Marktchancen für unser Unternehmen ergeben. Wir gehen in unseren Planungen davon aus, dass es -ähnlich wie aktuell im Zuge des Glasfaserausbaus- zu einem Roll-Out in diesem Bereich kommen wird, da Netze neu errichtet, aber auch erweitert werden müssen. Der bundesweite Ausbau erneuerbarer Energien erfordert den Bau neuer Netzinfrastruktur, vor allem durch die dezentralen Standorte von bspw. Windkraft- oder Photovoltaik-Anlagen. Der enorme Bedarf nicht nur im Zuleitungsnetz zum Kunden, sondern insbesondere auch für die Anbindung neuer Umspannanlagen, die für den zukünftigen Strombedarf nötig sind, stellt eine große Möglichkeit dar, unser Know-How in diesem Markt einzusetzen und dabei partizipieren zu können. Die Tatsache, dass über diese Netze nicht nur Kunden mit Strom versorgt werden, sondern diese auch durch Einspeisung in die Netze wieder zu einem Stromrückfluss sorgen, verstärken zudem die Notwendigkeit des Stromnetzausbaus.

Auch im Bereich weiterer Versorgungsleitungen wie bspw. im Bereich der Nah- und Fernwärme oder Wasserstoff sehen wir gute Chancen, unser Firmenportfolio auszuweiten, um auch diese Bereiche zukünftig bedienen zu können.

Aufgrund unseres umfangreichen Leistungsspektrums und unserer langjährigen Erfahrung genießen wir in der Branche und bei unseren Auftraggebern ein sehr hohes Ansehen. Dies hat uns den Aufbau eines großen und langjährigen Kundenstamms ermöglicht.

Die Kombination aus dem stark positiven Marktumfeld und unserem breiten und ausgewogenem Kundenstamm lässt uns sehr optimistisch in die Zukunft blicken.

 

Modautal den 30. Oktober 2024

KLENK & SOHN GMBH

Geschäftsführung

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 1.217.832,40 1.093.054,22
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.263,00 21.877,00
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 16.263,00 21.877,00
II. Sachanlagen 367.087,00 237.472,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 27.853,00 30.375,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 6.456,00 10.501,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 332.778,00 196.596,00
III. Finanzanlagen 834.482,40 833.705,22
1. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 114.169,60 113.392,42
2. Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 100,00 100,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 720.212,80 720.212,80
B. UMLAUFVERMÖGEN 30.349.119,82 21.104.766,30
I. Vorräte 2.950.121,63 1.196.940,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.024.863,16 13.421.815,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.374.135,03 6.486.011,05
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 118.703,21 28.019,75
31.685.655,43 22.225.840,27

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. EIGENKAPITAL 17.191.619,18 8.852.972,07
I. Gezeichnetes Kapital 374.000,00 374.000,00
II. Kapitalrücklage 40.000,00 40.000,00
III. Gewinnvortrag 8.872.262,92 3.533.820,03
IV. Jahresüberschuss 7.905.356,26 4.905.152,04
B. RÜCKSTELLUNGEN 10.190.726,24 6.874.878,69
C. VERBINDLICHKEITEN 4.303.310,01 6.497.989,51
1. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 575.794,60 2.375.022,95
2. Sonstige Verbindlichkeiten 3.727.515,41 4.122.966,56
- davon aus Steuern: EUR 595.703,68 (Vorjahr: EUR 301.890,85)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 47.839,57 (Vorjahr: EUR 41.897,85)
31.685.655,43 22.225.840,27

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

2023
EUR
2022
EUR
1. Rohergebnis 27.756.820,85 20.764.499,77
2. Personalaufwand -8.944.603,10 -8.317.541,83
a) Löhne und Gehälter -7.132.815,15 -6.806.241,32
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.811.787,95 -1.511.300,51
3. Abschreibungen -169.769,95 -192.992,47
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -169.769,95 -192.992,47
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -7.490.334,49 -5.194.843,69
5. Erträge aus Beteiligungen 94,80 22.559,00
6. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0,00 9.310,70
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 190.498,12 7.683,37
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -120.084,03 -119.988,28
9. Finanzergebnis 70.508,89 -80.435,21
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -3.264.315,55 -2.025.727,87
11. Ergebnis nach Steuern 7.958.306,65 4.952.958,70
12. Sonstige Steuern -52.950,39 -47.806,66
13. Jahresüberschuss 7.905.356,26 4.905.152,04

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der Klenk & Sohn GmbH ist auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft.

Die Firma Klenk & Sohn GmbH hat ihren Sitz in Modautal. Sie ist im Handelsregister Darmstadt unter HRB 2663 eingetragen.

ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

I. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauern werden bei Software ein bis drei Jahre zugrunde gelegt.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Die Abschreibungen für im Berichtsjahr zu- oder abgegangene Vermögensgegenstände wurden pro rata temporis vorgenommen.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR werden entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligung an der PEB GmbH & Co. KG zum spiegelbildlichen Kapitalkonto der Gesellschaft

Beteiligung an der Volksbank Modautal e.G. zu Anschaffungskosten

Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

II. Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Fertige und unfertige Leistungen werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.

Die auf die fertigen bzw. unfertigen Leistungen erhaltenen Anzahlungen in Höhe von EUR 44,1 Mio sind an den Vorräten abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

III. Rückstellungen

Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutsche Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,82 % (im Vorjahr 1,78 %). Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,74 %) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 20.212,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist gemäß § 256 Abs. 6 HGB für die Ausschüttung gesperrt.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

IV. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ

I. Angaben zur Aktivseite

1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

II. Angaben zur Passivseite

1. Pensionsrückstellungen

Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

31.12.2022
EUR
31.12.2023
EUR
Erfüllungsbetrag Pensionsverpflichtungen 1.687.259,00 1.622.914,00
Saldierungsfähiges Deckungsvermögen 0,00 0,00
Pensionsrückstellungen 1.687.259,00 1.622.914,00
Zinsaufwand Pensionsverpflichtungen 32.101,00 30.033,00

2. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich (777 TEUR), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (1.539 TEUR) und Rückstellungen für Gewährleistungen (3.209 TEUR).

3. Verbindlichkeiten

Art gesamt
EUR
bis 1 Jahr
EUR
2 - 5 Jahre
EUR
über 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00
Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (mit Vorräten verrechnet) 44.078.464,08 44.078.464,08 0,00 0,00
Vorjahr 29.698.664,08 29.698.664,08 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.174.318,40 2.174.318,40 0,00 0,00
Vorjahr 2.664.307,74 2.664.307,74 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 575.794,60 575.794,60 0,00 0,00
Vorjahr 2.375.022,95 2.375.022,95 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 1.553.197,01 1.553.197,01 0,00 0,00
Vorjahr 1.458.658,82 1.458.658,82 0,00 0,00
gesamt davon (44.078.464,08 EUR mit Vorräten verrechnet) 48.381.774,09 48.381.774,09 0,00 0,00
Vorjahr 36.196.653,59 36.196.653,59 0,00 0,00

4. Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten

Bei den Liefer - und Leistungsverbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

ANGABEN ZU DEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Außerordentliche Erträge oder Aufwendungen sind im Berichtszeitraum nicht angefallen.

SONSTIGE ANGABEN

I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres Herr Udo Klenk bestellt.

Herr Udo Klenk ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Geschäftsführer seit 20. Dezember 2018 ist auch Herr Sebastian Jacobs. Er vertritt die Gesellschaft gemäß der allgemeinen Vertretungsregelung.

Zum weiteren Geschäftsführer ist seit 05. August 2021 Herr Paul Quiskamp bestellt. Er vertritt die Gesellschaft gemäß der allgemeinen Vertretungsregelung.

Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer.

II. Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen

In 2005 ist die Gesellschaft mit der Gesellschaft für elektrische Anlagen Leitungsbau Nord GmbH, Hannover, eine Arbeitsgemeinschaft, die ARGE Germain GbR eingegangen.

Die Gesellschaft hat sich in 2012 mit einem Kommanditeinlage von 98.000,00 EUR an der HEAG Medialine GmbH & Co. KG beteiligt. Der Anteil entspricht 49% des Kapitals der Gesellschaft. Die KG wurde umfirmiert in die PEB Breitband GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat in 2012 und 2014 insgesamt 52.340 EUR einbezahlt.

III. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften bestanden nicht.

IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 NR. 3 HGB

Es bestehen längerfristige Miet-, Pacht- und Leasingverträge. Der Gesamtaufwand im Folgejahr wird voraussichtlich 2.800 TEUR betragen.

V. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:

Forderungen (inkl. Verrechnungskonto) 25.162,88 EUR
Verbindlichkeiten (inkl.Verrechnungskonto) 0,00 EUR

VI. Arbeitnehmerzahl gemäß § 285 Nr. 7 HGB

Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach § 267 Abs. 5 HGB wurden im Berichtsjahr durchschnittlich beschäftigt:

2022 2023
gewerbliche Arbeitnehmer 52 56
Angestellte 74 77
126 133

VII. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2023 von 16.777.619,18 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Modautal, den 30. Oktober 2024

Klenk & Sohn GmbH

Geschäftsführung

Udo Klenk

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 11. Oktober 2024 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt.

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jan. 2023
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
31. Dez. 2023
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 257.094,00 0,00 0,00 0,00 257.094,00
257.094,00 0,00 0,00 0,00 257.094,00
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 134.025,27 0,00 0,00 0,00 134.025,27
2. Technische Anlagen und Maschinen 49.119,83 0,00 0,00 0,00 49.119,83
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.801.260,49 293.770,95 0,00 0,00 2.095.031,44
1.984.405,59 293.770,95 0,00 0,00 2.278.176,54
III. FINANZANLAGEN
1. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 114.002,42 777,18 0,00 0,00 114.779,60
2. Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 100,00 0,00 0,00 0,00 100,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 720.212,80 0,00 0,00 0,00 720.212,80
834.315,22 777,18 0,00 0,00 835.092,40
3.075.814,81 294.548,13 0,00 0,00 3.370.362,94
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2023
EUR
Zuführungen
EUR
Auflösungen
EUR
31. Dez. 2023
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 235.217,00 5.614,00 0,00 240.831,00
235.217,00 5.614,00 0,00 240.831,00
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 103.650,27 2.522,00 0,00 106.172,27
2. Technische Anlagen und Maschinen 38.618,83 4.045,00 0,00 42.663,83
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.604.664,49 157.588,95 0,00 1.762.253,44
1.746.933,59 164.155,95 0,00 1.911.089,54
III. FINANZANLAGEN
1. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 610,00 0,00 0,00 610,00
2. Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00
610,00 0,00 0,00 610,00
1.982.760,59 169.769,95 0,00 2.152.530,54
NETTOBUCHWERTE
31. Dez. 2023
EUR
31. Dez. 2022
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 16.263,00 21.877,00
16.263,00 21.877,00
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 27.853,00 30.375,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 6.456,00 10.501,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 332.778,00 196.596,00
367.087,00 237.472,00
III. FINANZANLAGEN
1. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 114.169,60 113.392,42
2. Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 100,00 100,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 720.212,80 720.212,80
834.482,40 833.705,22
1.217.832,40 1.093.054,22

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325ff HGB.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Klenk & Sohn GmbH, Modautal-Asbach

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Klenk & Sohn GmbH, Modautal-Asbach - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Klenk & Sohn GmbH, Modautal-Asbach für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Waiblingen, 12. November 2024

AHB - GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Lise-Meitner-Str. 6/1, 71332 Waiblingen

Günther Adelmann, Wirtschaftsprüfer

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