Allgemeine Gebäudereinigung
Stadtwerke Gelnhausen GmbH
Philipp-Reis-Straße 1, 63571 Gelnhausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Schmidt seit 24.7.2024 | Prokura |
Wido Wagner seit 7.4.2021 | Geschäftsführer |
Markus Loll seit 27.1.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Gelnhausen GmbHGelnhausenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der Stadtwerke Gelnhausen GmbHI. Die Stadtwerke Gelnhausen GmbHDie Stadtwerke Gelnhausen GmbH (STWG) versorgt Kunden in der Stadt Gelnhausen und den zugehörigen Stadtteilen mit Strom und Wasser sowie Kunden in der Gemeinde Linsengericht mit Wasser. Wärmeversorgungsanlagen betreibt die STWG in Gelnhausen und im weiteren Main-Kinzig-Kreis. Die STWG ist ein zu 100 % kommunales Unternehmen und über ihre Gesellschafterin EAM Beteiligungen GmbH, Kassel, Teil der EAM-Gruppe. Die EAM-Gruppe ist der regionale Energie-Partner für rund 1,4 Millionen Menschen in weiten Teilen Hessens, in Südniedersachsen sowie in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Sie sorgt für eine sichere Energieversorgung, entwickelt Zukunftslösungen und gestaltet partnerschaftlich die Energiewende in der Region. Die STWG hat folgende Tätigkeitsbereiche im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes:
II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die Inflationsrate in Deutschland ist, ausgehend von ihren Höchstständen von fast 9 % zu Beginn des Jahres 2023, im weiteren Verlauf gesunken; dennoch blieb der Jahreswert mit 5,9 % (Vorjahr: 6,9 %) hoch. Die dadurch ausgelöste Schwächung des Konsums und der weitere deutliche Anstieg des Zinsniveaus trugen dazu bei, dass nach dem Corona-Einbruch 2020 wieder eine Rezession eingetreten ist. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte im abgelaufenen Jahr um 0,3 %, nachdem es im Jahr 2022 noch um 1,8 % gewachsen war. 2. Energiepolitisches Umfeld Die Energiepolitik blieb stark im öffentlichen Fokus. Die Gaslieferstopps für die Jamal- und Nord Stream-Pipelines sowie weitere Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ließen insbesondere für das erste Quartal 2023 eine europäische Energiemangellage befürchten. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen wurde diese aber abgewendet. Nach den vorherigen Rekordmarken sanken daraufhin ab Ende 2022 die Börsenpreise für Erdgas und Strom deutlich; sie sind jedoch - auch für Endkunden - noch spürbar höher als vor den Verwerfungen der letzten Jahre. Erhalten blieben auch die Sorgen um die Stabilität unserer kritischen Infrastruktur. Die Bundesregierung will den Energieverbrauch senken und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger erheblich beschleunigen. Der Umstieg zielt nicht nur auf den Strom, sondern auch auf die übrigen und mengenmäßig sogar noch größeren Energiesektoren, das heißt Wärme und Verkehr. Zentrale Wegmarken waren das Energieeffizienz- und das Wärmeplanungsgesetz, die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ("Heizungsgesetz") sowie das sog. Solarpaket I. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts musste die Ampelkoalition jedoch viele Vorhaben ihres Klima- und Transformationsfonds streichen und weitere sind durch den aktuellen Bundeshaushalt nicht gedeckt. Der Zuwachs an Photovoltaik-Anlagen beschleunigte sich deutlich; bei der Windkraft blieb er aber erneut hinter den Zielen zurück aufgrund der langwierigen Verfahren und weil der Zubau in großen Teilen Süddeutschlands bei Null lag. Schließlich endete das Atomzeitalter in der deutschen Stromerzeugung mit der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke im April 2023. Die Energiewende stellt wegen der Abnahme grundlastfähiger Stromerzeuger und der deutlichen Zunahme volatiler Stromerzeuger völlig neue Anforderungen an die Strominfrastruktur. Damit diese auch künftig zuverlässig funktioniert, müssen die Netze schnell ausgebaut und modernisiert werden. 3. Branchensituation In Deutschland werben weit über 1.000 Energieanbieter um Kunden. Darunter sind regionale und überregionale Anbieter, die unter anderem durch Wechselprämien versuchen, Neukunden zu gewinnen. Im Verlauf des Jahres 2023 ist eine Entspannung an den Großhandelsmärkten eingetreten. Allerdings liegen die Preisstellungen immer noch oberhalb der Marken vor der Ukraine-Krise. Die Bundesregierung hatte in 2022 mehrere Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von über 200 Mrd. € auf den Weg gebracht, von denen für 2023 insbesondere die Umsatzsteuersenkung für Gas- und Wärmelieferungen sowie die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zu nennen sind. Die systemseitige Umsetzung dieser Maßnahmen in den Abrechnungssystemen der Energieversorger erforderte erhebliche Kraftanstrengungen und wirkt auch noch in das Jahr 2024 in Form von bspw. verspäteten Abrechnungen. 4. Geschäftsverlauf und Ertragslage 4.1 Innovation und Nachhaltigkeit Entsprechend der zunehmenden Veränderungsdynamik analysiert die EAM-Gruppe kontinuierlich die Markt- und Technologietrends. Daraus leiten wir Implikationen für das Bestandsgeschäft sowie Chancen ab, die durch unser Innovationsmanagement in Geschäftsmodelle und Produkte übersetzt werden. Schon seit Jahren haben wir uns einer nachhaltigen Entwicklung verschrieben und gestalten diese aktiv, weshalb wir auch ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen. Dieses hat zudem den Vorteil, sich besser auf Vorgaben von Banken, Kunden und Gesetzen einzustellen sowie unsere Position in verschiedenen Wettbewerben zu stärken. Die EAM-Gruppe hat im Jahr 2023 die dritte Phase zum Aufbau ihres Nachhaltigkeitsmanagements begonnen, in der unter anderem Prozesse und Verantwortlichkeiten etabliert werden. Schließlich wurde das erste Nachhaltigkeitsmagazin veröffentlicht, das auch als Ergänzung zu unserem Nachhaltigkeitsbericht nach DNK-Standard zu verstehen ist. Bei den Verwaltungsgebäuden der EAM-Gruppe liegt der Fokus aktuell auf der Bewertung und priorisierten Verbesserung der jeweiligen energetischen Situation. Im Fuhrpark verfolgen wir eine kontinuierliche Verbrauchssenkung und einen Umstieg auf E-Mobilität; hinzu kommt eine Ausrüstung der Unternehmensstandorte mit Wallboxen. 4.2 Geschäftsfeld Stromvertrieb Strombeschaffung und Stromabsatz betrugen 52,0 GWh (Vorjahr: 49,1 GWh). Dies bedeutet eine Steigerung von 5,9 % bzw. 2,9 GWh im Vergleich zum Vorjahr und ist im Wesentlichen auf eine Absatzsteigerung bei unseren Sondervertragskunden zurückzuführen. 4.3 Geschäftsfeld Wasserversorgung Die STWG versorgt die Stadt Gelnhausen und die zugehörigen Stadtteile sowie die Gemeinde Linsengericht mit Wasser. Darüber hinaus ist die STWG Betriebsführerin für die Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Ronneburg. Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Wasserabsatz an Endkunden und Weiterverteiler 2.718.000 cbm und lag damit um 1,7 % unter dem Vorjahr. 4.4 Geschäftsfeld Wärmeversorgung Die STWG betreibt Heizwerke in Gelnhausen, Hanau und Maintal sowie dezentrale Wärmeversorgungsanlagen. Der Verkauf von Wärme lag bei 26,8 GWh und ist im Vergleich zum Vorjahr witterungsbedingt und durch das Energiesparverhalten unserer Kunden um 4,9 % gesunken. 4.5 Ertragslage Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 lagen bei 30.835 T€ (Vorjahr 22.983 T€). Sie haben sich damit um 7.852 T€ bzw. 34,2 % erhöht. Im Wesentlichen führte die Weitergabe höherer Energiepreise zu dieser Steigerung. Von den Umsatzerlösen entfallen 16.029 T€ (Vorjahr 10.737 T€) auf die Stromerlöse (ohne Stromsteuer, inkl. Netznutzung und Einspeisevergütungen für die Stromerzeugung unseres Bio-Erdgas-BHKWs und PV-Anlagen). Sie sind gegenüber dem Vorjahr um 5.292 T€ bzw. 49,3 % im Wesentlichen durch die Weitergaben höherer Energiekosten und Absatzsteigerungen unserer Sondervertragskunden gestiegen. Die Erlöse im Wasserbereich i. H. v. 5.080 T€ liegen mit 696 T€ bzw. 15,9 % über dem Vorjahr. Preiserhöhungen bei den Tarifkunden führten hauptsächlich zu dieser Steigerung. Bei den Wärmeerlösen ist eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 1.660 T€ bzw. 52,7 % auf 4.810 T€ durch höhere Preise, leicht kompensiert durch einen geringeren Absatz in Folge wärmerer Witterungsbedingungen, zu verzeichnen. Die übrigen Umsatzerlöse (inkl. sonst. Umsatzerlöse und Auflösung passivierter Ertragszuschüsse) liegen mit 4.916 T€ um 204 T€, im Wesentlichen durch höhere Fremdbautätigkeiten, über dem Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge von 204 T€ liegen um 54 T€ über dem Vorjahr (150 T€). Der gesamte Materialaufwand beträgt 21.571 T€ und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 7.151 T€ erhöht. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um höhere Aufwendungen für die Energiebeschaffung der Strom- und Wärmeversorgung. Der Personalaufwand liegt mit 2.312 T€ um 266 T€ über dem des Vorjahres. Eine höhere Personalstärke und Tariferhöhungen führten zu dieser Steigerung. Die Abschreibungen in Höhe von 1.068 T€ liegen um 75 T€ infolge höherer Investitionen über dem Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 3.225 T€ um 898 T€ über dem Vorjahreswert. Die Steigerung resultiert überwiegend aus höheren Aufwendungen für Betriebsführung. Das Zinsergebnis war mit einem Saldo von 209 T€ positiv (Vorjahr: - 53 T€). Höhere Zinserträge aus dem Cash-Pooling in der EAM-Gruppe infolge eines höheren Zinsniveaus führten im Wesentlichen zu dieser Steigerung. Insgesamt ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.251 T€, der um 56 T€ unter dem Vorjahr liegt. Der Geschäftsverlauf 2023 verlief im Rahmen der erwarteten Bandbreite und ist insgesamt als gut zu beurteilen. 5. Investitionen Die Investitionen in die Stromversorgungsanlagen enthalten vor allem Ausgaben für das Mittel- und Niederspannungsnetz und für die Herstellung von Hausanschlüssen. In der Wasserversorgung investierten die STWG im Wesentlichen in den Ausbau und die Erweiterung des Rohrnetzes, in Messeinrichtungen und in neue Hausanschlüsse sowie in Steuerungsanlagen. Die Investitionen in der Wärmeversorgung enthalten vor allem Ausgaben für die Erneuerung der Druckhaltung im Heizwerk Gelnhausen. 6. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der STWG erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3.655 T€ auf 25.651 T€. Das Anlagevermögen beträgt 62,9 % (Vorjahr: 68,8 %) des Gesamtvermögens. Es erhöhte sich um 1.004 T€ auf insgesamt 16.131 T€. Den Investitionen von 2.072 T€ standen Abschreibungen und Anlagenabgänge zu Restbuchwerten von zusammen 1.068 T€ gegenüber. Das Umlaufvermögen erhöhte sich um 2.645 T€ auf 9.486 T€ und beträgt 37,0 % der Bilanzsumme. Ursächlich hierfür ist einerseits ein deutlich höheres allgemeines Preisniveau und andererseits eine spätere Zahlungsrealisierung sowohl bei den Forderungen als auch den Verbindlichkeiten. Das Eigenkapital beträgt 15.179 T€. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 59,2 % nach 68,3 % im Vorjahr. Die Rückstellungen haben sich um 281 T€ auf 3.292 T€ erhöht. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um 3.263 T€ auf 4.650 T€. Die Erhöhung betrifft insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Den kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen stehen ausreichend kurzfristige flüssige Mittel und Geldanlagen bei verbundenen Unternehmen gegenüber. Der Finanzmittelbedarf für Investitionen und Gewinnausschüttung konnte aus eigenen Mitteln gedeckt werden. 7. Finanzielle Leistungsindikatoren Der zentrale finanzielle Leistungsindikator der STWG ist der Jahresüberschuss. Die STWG wird unmittelbar von der Gesellschafterin EAM Beteiligungen GmbH gesteuert. Beide Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der EAM-Gruppe einbezogen, für diese existieren festgelegte Steuerungsgrößen. Die STWG leistet ihren Beitrag zur Erreichung der Steuerungsgrößen der EAM-Gruppe. Diese werden auf Grund zuverlässiger Steuerungsinstrumente aus dem Controlling sowie dem Rechnungswesen permanent überwacht, um frühzeitig Hinweise auf die künftige Geschäftsentwicklung zu erhalten. III. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterPersonalentwicklung und Ausbildung Die STWG beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 19). Dazu bildet die STWG 2 Auszubildende (Vorjahr: 3) aus. Arbeitssicherheit Die Arbeitssicherheit besitzt bei uns einen sehr hohen Stellenwert, wodurch Unfälle von Beschäftigten der EAM-Gruppe und von Partnerfirmen vermieden werden sollen. Eine EAM-Unternehmensrichtlinie definiert Arbeitssicherheit und Umweltschutz neben dem wirtschaftlichen Erfolg als gleichrangige Ziele. Unternehmensübergreifende Themen in diesem Bereich werden zweimal jährlich in einem Lenkungskreis besprochen. IV. PrognoseberichtUnseren Prognosen und Planungen liegen Prämissen zugrunde, die mit Unsicherheiten verbunden sind. So haben wir beispielsweise unterstellt, dass sich aus den militärischen Konflikten insbesondere in der Ukraine sowie um Israel und den Gazastreifen keine wesentlichen Beeinträchtigungen für die wirtschaftliche Entwicklung ergeben. Schließlich kann sich - auch durch solche Ereignisse - die deutliche Entspannung bei den Großhandelspreisen für Erdgas und Strom wieder umkehren. Das Ziel der STWG besteht darin, vor dem Hintergrund der in Abschnitt II.3. beschriebenen Branchensituation den Kundenbestand im Jahr 2024 zu halten oder moderat zu steigern. Im Kontext der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse sowie zur Einführung von Preisbremsen für Wärme galten Höchstpreisgrenzen für einen wesentlichen Teil der abgenommenen Energiemenge. Dies hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Bereitschaft der Kunden zu aktiven Wechseln begrenzt. Im Kontext weiter nachgebender Beschaffungspreise in 2024 ist davon auszugehen, dass die Wechselbereitschaft wieder deutlich zunehmen wird. Dies könnte eine Nachjustierung der Preisstellungen nach sich ziehen. In der Sparte Stromvertrieb ist derzeit keine Preisanpassung für Bestandskunden vorgesehen, da in Summe nur geringfügige Änderungen der Netzentgelte, energiewirtschaftlichen Umlagen sowie Bezugskosten vorliegen. Im Geschäftsjahr 2024 wird in Abhängigkeit von der Entwicklung an den Energiemärkten und dem Erfolg der Vertriebsaktivitäten ein Jahresüberschuss erwartet, der leicht unter dem Niveau des Berichtsjahres liegen wird. V. Internes Kontrollsystem sowie Risiko- und ChancenberichtFür die Unternehmen der EAM-Gruppe besteht ein rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem, dessen Wirksamkeit unter anderem im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft wird. Die STWG ist in das formalisierte Risikofrüherkennungssystem der EAM-Gruppe nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz eingebunden. Dabei werden eventuelle Risiken zweimal jährlich im Rahmen von Risikomanagementsitzungen bewertet und berichtet. Geschäftsführung und Aufsichtsrat werden frühzeitig, regelmäßig und bei Bedarf ad hoc über wesentliche Risiken informiert. Als Risiken, die direkten Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft haben, sind Marktrisiken sowie einhergehende Beschaffungsrisiken identifiziert. Weiterhin bestehen IT-Risiken, denen die STWG und die EAM-Gruppe unter anderem durch den Einsatz qualifizierter Dienstleistungsunternehmen und die Umsetzung angemessener Sicherheitsvorschriften entgegenwirkt. Außerdem bestehen allgemeine Risiken hinsichtlich der Material-, Dienstleistungs- und Personalbeschaffung. Nach den aktuell vorliegenden Erkenntnissen bestehen für die STWG unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten keine bestandsgefährdenden Risiken. Chancen für das Geschäft sieht die STWG in der Fokussierung der Vertriebsaktivitäten im Strom- und Wärmebereich sowie bei Dienstleistungen.
Gelnhausen, den 26. Februar 2024 Die Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2023der Stadtwerke Gelnhausen GmbHAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der Stadtwerke Gelnhausen GmbH
Anhang 2023A. Allgemeine Angaben(1) Jahresabschluss Die Stadtwerke Gelnhausen GmbH (STWG) hat ihren Sitz in Gelnhausen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hanau (HRB 11022). Der Jahresabschluss der STWG ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die STWG ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurde entsprechend § 9 des Gesellschaftsvertrages in Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des HGB für große Gesellschaften aufgestellt. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und GuV anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. GuV oder im Anhang zu machen sind, insgesamt im Anhang genannt. Soweit einzelne Posten in der Bilanz oder GuV zusammengefasst werden, erfolgt eine Aufgliederung im Anhang. Das Gliederungsschema wurde in der Bilanz um die Position "Ertragszuschüsse" erweitert. Soweit nicht anders vermerkt, sind die Werte in den tabellarischen Aufstellungen in Tausend Euro (T€) angegeben. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt. Die STWG ist nach § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Danach ist die STWG zur rechtlichen Entflechtung ihres Energieverteilungsnetzes gemäß § 7 EnWG verpflichtet. Die STWG liefert Strom an andere im Sinne von § 3 Nr. 18 EnWG und fällt damit unter § 6b Abs. 1 EnWG. Das Stromnetz der STWG ist an die EAM Netz GmbH (EAM Netz) verpachtet. Die Pachterlöse werden unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die Erlöse für reine Netzkunden (Vertriebserlöse durch Dritte) werden von der EAM Netz vereinnahmt und ausgewiesen. Für vollversorgte Kunden (sogenannte integrierte Verträge) erfolgt der Ausweis der Umsatzerlöse vollständig bei der STWG. Dafür stellt die EAM Netz der STWG die Netznutzung in Rechnung, was zu entsprechend höheren Bezugskosten (Materialaufwand) führt. Weiterhin erbringt die STWG für die EAM Netz diverse Dienstleistungen; daraus resultierende Erlöse werden unter den sonstigen Umsatzerlösen ausgewiesen. Rundungsdifferenzen können aus rechentechnischen Gründen zu Abweichungen führen. (2) Konzernzugehörigkeit Mutterunternehmen ist die EAM Beteiligungen GmbH (EAMB), Kassel, die mit ihren Tochterunternehmen in den befreienden Konzernabschluss der EAM GmbH & Co. KG, Kassel (EAM), (Amtsgericht Kassel, HRA 17324) einbezogen wird. Die EAM ist das Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB, das den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB bei der das Unternehmensregister führenden Stelle beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.unternehmensregister.de www.bundesanzeiger.de zugänglich. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze(1) Aktiva Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Neben der linearen findet auch die degressive Abschreibungsmethode Anwendung. Für Sachanlagen, die bereits zum 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wird das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Neuzugänge werden zeitanteilig linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und der allgemeinen Verwaltungsgemeinkosten enthalten.
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Zugang und Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in der Regel in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr grundsätzlich voll aufwandswirksam berücksichtigt. Umlaufvermögen Vorräte Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten verlustfrei bewertet. In den Herstellungskosten sind neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und der allgemeinen Verwaltungsgemeinkosten enthalten. Bestehenden Risiken ist durch angemessene Abschläge (Abschreibungen) Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt; erkennbare Risiken sind durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt worden. Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter branchenüblicher Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet. Guthaben bei Kreditinstituten Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung sowie Lebensarbeitszeitkonten der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel zum Bilanzstichtag in treuhänderisch verwalteten Fondsanteilen angelegt. Die Fondsanteile werden von der Helaba Pension Trust e.V., Frankfurt am Main (Helaba Pension Trust), treuhänderisch für die STWG verwaltet und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung dieses Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird gemäß §§ 168 und 169 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) durch die zuständige Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalanlagegesellschaft ermittelt. Der ermittelte Zeitwert wird mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Ein sich ergebender Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Ein die Verpflichtungen übersteigender beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens wird als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragssteuersatzes von aktuell 32,33 %. Der Ertragssteuersatz umfasst die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. (2) Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Ertragszuschüsse Der Posten beinhaltet die von Kunden vereinnahmten Baukostenzuschüsse. Bei der Auflösung der Baukostenzuschüsse wird grundsätzlich eine Gesamtdauer von 20 Jahren unterstellt. Die Auflösung wird hierbei linear über die Gesamtdauer bzw. über die verbleibende Restdauer zugunsten der Umsatzerlöse vorgenommen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Bewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird unverändert der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt (1,82 % p.a.; Vorjahr: 1,78 % p.a.). Der Ermittlungszeitraum für den durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde im Geschäftsjahr 2016 von sieben auf zehn Jahre verlängert; ohne diese Verlängerung hätten sich zum Bilanzstichtag ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) und ein um 32 T€ (Vorjahr 37 T€) höherer Rückstellungsbetrag ergeben. Weiterhin wird ein Gehaltstrend von 2,50 % p.a. berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde; darüber hinaus wurde der Langlebigkeitstrend durch einen pauschalen Zuschlag berücksichtigt. Als Bewertungsendalter wurden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden gruppenbezogene Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Jubiläumsrückstellungen Die Berechnung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Für die Abzinsung der Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt (1,74 % p.a., Vorjahr 1,44 % p.a). Ferner wird unverändert ein Gehaltstrend von 2,50 % p.a berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde. Andere sonstige Rückstellungen Die anderen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter den Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" und "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag bilanziert. Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter branchenüblicher Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. C. Angaben zur Bilanz(1) Anlagevermögen
(2) Vorräte
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt auf:
(4) Guthaben bei Kreditinstituten
Der Posten betrifft Guthaben bei Kreditinstituten. Davon sind 0 T€ (Vorjahr 0 T€) in der Verfügung beschränkt. Die STWG ist in das Cash-Pooling der EAM-Gruppe einbezogen. (5) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit rückgedeckten Pensions- und Lebensarbeitszeitverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
Die Verpflichtungen aus arbeitnehmerfinanzierten Versorgungsverpflichtungen und Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten sind zum Bilanzstichtag durch Fondsanteile besichert, die vom Helaba Pension Trust treuhänderisch verwaltet werden. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen zu verrechnen. (6) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital ist voll eingezahlt und wird von der EAMB gehalten.
Die Veränderung der Gewinnrücklagen resultiert daraus, dass 251 T€ aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. (7) Ertragszuschüsse In den Ertragszuschüssen stehen den Zugängen von 203 T€ (Vorjahr 359 T€), erfolgswirksame Auflösungen in Höhe von 244 T€ (Vorjahr 248 T€) gegenüber. (8) Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer. Versorgungsverpflichtungen wurden, sofern gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Deckungsvermögen besteht, mit diesem saldiert. Die ausgewiesenen Rückstellungen betreffen nicht rückgedeckte Verpflichtungen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen andere sonstige Rückstellungen (778 T€), ungewisse Verbindlichkeiten aus der Wassergewinnung (600 T€), Personalrückstellungen (447 T€) und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (201 T€). (9) Verbindlichkeiten
(10) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 3.244 T€ (Vorjahr 3.902 T€). Davon betreffen 1.758 T€ (Vorjahr 2.941 T€) verbundene Unternehmen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben Laufzeiten bis zum Jahr 2028 und bestehen aus Betriebsführungs- und Dienstleistungsverträgen, Leasing- und Mietverträgen und Bestellobligo. Die STWG ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Preisrisiken auf den Beschaffungsmärkten ausgesetzt. Bei den schwebenden Beschaffungsgeschäften handelt es sich um physisch zu erfüllende Warentermingeschäfte, die der Marktpreissicherung für zukünftige Energielieferverpflichtungen dienen. Es erfolgt eine portfoliobezogene Deckungsbeitragsrechnung, in der die Portfolien sachgerecht voneinander abgegrenzt und bewertet werden. Für die Liefermengen SLP (Standardlastprofil) und RLM (registrierende Leistungsmessung) erfolgt eine strukturierte Beschaffung in Tranchen, bei der Energieliefermengen in branchenüblichen Zeiträumen für Strom bis 2026 beschafft werden. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtung aus schwebenden Energiebeschaffungsgeschäften beträgt 8.261 T€. Die STWG ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden (ZVK). Für 23 (Vorjahr 19) Mitarbeiter sind an die ZVK Umlagen in Höhe von 96 T€ (Vorjahr: 83 T€) zur betrieblichen Altersversorgung geleistet worden. Der Umlagesatz beträgt 7,0 % der umlagepflichtigen Gehälter (1.378 T€, Vorjahr 1.183 T€) zuzüglich einem pauschalen Sanierungsgeld (19 T€; Vorjahr 16 T€). Zur Höhe dieser nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB mittelbaren Versorgungsverpflichtungen kann die STWG mangels Informationen seitens der ZVK keine Angaben machen. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlöse
In den sonstigen Umsatzerlösen sind Pachterträge, Erträge aus Dienstleistungen und Mieterträge gegenüber EAM Netz in Höhe von 2.803 T€ (Vorjahr 2.742 T€) enthalten. Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt. (2) Andere aktivierte Eigenleistungen Unter diesem Posten werden die im Anlagevermögen zu aktivierenden Eigenleistungen erfasst. Es handelt sich insbesondere um aktivierte Personal- und Materialkosten des Geschäftsjahres. (3) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. 114 T€. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 132 T€ enthalten. (4) Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren betreffen im Wesentlichen den Strombezug, von der EAM Netz berechnete Netzentgelte Strom sowie Energiebezug zur Wärmeerzeugung. (5) Personalaufwand
Die Beträge, die sich aus der Aufzinsung (einschließlich Zinssatzänderung) der langfristigen Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen ergeben, werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Im Durchschnitt haben sich die Anzahlen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der STWG wie folgt entwickelt:
Daneben wurden durchschnittlich 2 (Vorjahr: 3) Auszubildende beschäftigt. (6) Abschreibungen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind im Anlagenspiegel einzeln dargestellt. In den Abschreibungen sind 207 T€ degressive Abschreibungen enthalten, die aus dem angewandten Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB resultieren. (7) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen Aufwendungen betreffen insbesondere Dienst- und Fremdleistungen sowie Abschreibungen auf das Umlaufvermögen. (8) Zinsergebnis
Die Nettoerträge aus Deckungsvermögen ergeben sich aus der Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen (8 T€; Vorjahr 17 T€) nach Verrechnung mit den Erträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen (27 T€; Vorjahr 48 T€ Aufwand). (9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer. Darin sind 18 T€ aus Steuerzahlungen für Vorjahre enthalten. (10) Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern betreffen wie im Vorjahr im Wesentlichen Grundsteuern. (11) Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen sind zu nennen: Pacht- und Dienstleistungsverträge u. sonstiges mit EAM Netz (Aufwand: 1.458 T€; Ertrag: 2.803 T€). Dienstleistungsvertrag mit EAM NaturEnergie GmbH (EAMP) (Aufwand: 309 T€). Dienstleistungsvertrag mit EAM (Aufwand: 271 T€; Erträge 188 T€). Dienstleistungsbestellungen von BeSte Stadtwerke GmbH, Steinheim (Aufwand: 224 T€). Die Leistungen wurden zu marktüblichen Konditionen erbracht. E. Ergänzende Angaben(1) Honorar des Abschlussprüfers Auf die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers wird verzichtet, da diese im Konzernanhang der EAM angegeben werden. (2) Sonstige Angaben Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betragen 14 T€. (3) Organe der Gesellschaft AUFSICHTSRAT
GESCHÄFTSFÜHRUNG
(4) ErgebnisverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen vom Jahresüberschuss von 2.251 T€ einen Betrag von 251 T€ in die Gewinnrücklagen einzustellen und einen Betrag von 2.000 T€ an die EAMB auszuschütten. (5) Nachtragsbericht Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, haben sich nicht ergeben.
Gelnhausen, den 26. Februar 2024 Die Geschäftsführung Wido Wagner Markus Loll Tätigkeitsabschlussder Stadtwerke Gelnhausen GmbHBilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anlagenspiegel des Tätigkeitsbereiches Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr 2023 Erläuterungen der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeiten der Stadtwerke Gelnhausen GmbH für 2023 Bilanz in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023der Stadtwerke Gelnhausen GmbHAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung des Geschäftsjahres 1. Januar bis 31. Dezember 2023der Stadtwerke Gelnhausen GmbH
Anlagevermögen in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilungder Stadtwerke Gelnhausen GmbH
Erläuterungen der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeitender Stadtwerke Gelnhausen GmbH für 2023Grundlage Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. Definitionen der Unternehmensaktivitäten Die Stadtwerke Gelnhausen GmbH (STWG) ist nach dieser Definition in folgende drei Tätigkeiten zu segmentieren:
Die STWG haben ihr Stromnetz an die EAM Netz GmbH (EAM Netz) Kassel, verpachtet. Gem. § 6b Abs. 3 Satz 2 EnWG ist die wirtschaftliche Nutzung eines Eigentumsrechts im Sinne der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung. Die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" wurde im Geschäftsjahr 2021 um das Multifunktionsnetz mit den entsprechenden Erlösen und Aufwendungen erweitert. Neben der unter der Bezeichnung "Elektrizitätsverteilung" dargestellten Tätigkeit werden in 2023 bei der STWG die Tätigkeiten "Andere Tätigkeiten im Elektrizitätssektor" und "Andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors" ausgewiesen. Die Tätigkeit "Andere Tätigkeiten im Elektrizitätssektor" beinhaltet für das Jahr 2023 im Wesentlichen Aufwendungen und Erträge aus Stromvertrieb, Straßenbeleuchtung und Fremdbau. In der Tätigkeit "Andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors" werden alle Geschäftstätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors der STWG abgebildet, dazu gehören im Wesentlichen das Wasser- und Wärmegeschäft. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Systematik zur Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie für die Elektrizitätsverteilung sind im Folgenden erläutert. Erläuterungen zur BilanzAllgemein Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wird die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" abgebildet. Wenn die direkte Zuordnung der Konten nicht möglich ist oder mit nicht vertretbarem hohen Aufwand verbunden wäre, wird anhand eines sachgerechten Schlüssels eine Verteilung des entsprechenden Kontos auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen. Zur Verbesserung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden in 2023 die Cash-Pool Forderungen sowie die flüssigen Mittel mittels modifizierten Umsatzschlüssel den Tätigkeiten zugeordnet. In Einhaltung der relevanten Verlautbarungen des IDW (u. a. IDW RS ÖFA 2) wird in den Tätigkeitsbilanzen die entstehende Residualgröße aus der direkten und indirekten Zuordnung von Aktiva und Passiva mit dem retrograd zugeordneten Eigenkapital saldiert und in Summe als sogenanntes "Zugeordnetes Eigenkapital" ausgewiesen. Die Tätigkeitsbilanz hat aufgrund des Vollständigkeitsgebotes gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Durch Zuordnungsdifferenzen entstehende Ausgleichsposten sind keine Bilanzposten im Sinne des § 246 HGB. Zudem verweist der IDW RS ÖFA 2 Tz. 48 darauf, dass die in den §§ 266, 268 und 275 HGB enthaltenen Regeln über den Ausweis des Eigenkapitals nur für das Gesamtunternehmen von Bedeutung sein können, sodass es sachgerecht erscheint das den einzelnen Tätigkeiten zugeordnete Eigenkapital unter einem Posten zusammenzufassen. Die Zuordnung des Ausgleichspostens im Eigenkapital (als geborene Residualgröße gemäß § 247 Abs. 1 HGB) führt somit zu einer verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 HGB. Erläuterung zu einzelnen Bilanzpositionen In den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die in den sonstige Vermögensgegenstände enthaltenen Steuerforderungen, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, sind der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" in Höhe von 12T€ zuzuordnen. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB liegen keine vor. Die Verbindlichkeiten der einzelnen Tätigkeitsfelder haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungAllgemein Ausgangspunkt für die Erstellung der Tätigkeiten - Ergebnisrechnung bildet der Jahresabschluss der Stadtwerke Gelnhausen GmbH. Die wesentlichen Aufwendungen und Erträge werden den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, erfolgt grundsätzlich eine Verrechnung nach sachgerechten Schlüsselungen, die eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung gewährleistet. Die Schlüsselung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag des aktuellen Geschäftsjahres erfolgt entsprechend der Verteilung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf die Tätigkeitsbereiche.
Gelnhausen, den 26. Februar 2024 Stadtwerke Gelnhausen GmbH Die Geschäftsführung Wido Wagner Markus Loll BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Gelnhausen GmbH, Gelnhausen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Gelnhausen GmbH, Gelnhausen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Gelnhausen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt, - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Kassel, den 2. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Markus Küfner, Wirtschaftsprüfer ppa. Matthias Schwarze-Gerland, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023der Stadtwerke Gelnhausen GmbHDer Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2023 von der Geschäftsführung der Gesellschaft auf Grund schriftlicher und mündlicher Berichte regelmäßig über die Lage der Gesellschaft und ihre Entwicklung unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung anhand dieser Berichte im Rahmen von zwei Sitzungen sowie durch ergänzende schriftliche und mündliche Informationen an den Aufsichtsratsvorsitzenden während des Geschäftsjahres 2023 laufend überwacht. Die gemäß Gesellschaftsvertrag zustimmungspflichtigen Geschäftsvorfälle wurden mit der Geschäftsführung eingehend besprochen und nach abschließender Prüfung vom Aufsichtsrat genehmigt. In der Sitzung am 5. Mai 2023 billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Vorschlag zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2022 und traf die Beschlussempfehlung für die zu fassenden Gesellschafterbeschlüsse. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den Prüfungsauftrag für die Jahresabschlussprüfung 2023 an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, zu erteilen. In der Sitzung am 10. November 2023 wurde die Lage und Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 besprochen sowie die Unternehmensplanung einschließlich Investitionsplanung für das Geschäftsjahr 2024 beschlossen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, geprüft worden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Bericht des Abschlussprüfers ist den Mitgliedern des Aufsichtsrates ausgehändigt und in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses innerhalb der Aufsichtsratssitzung am 24. Mai 2024 einbezogen worden. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Aufsichtsrat hat ebenfalls keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und den Lagebericht zu billigen. Dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinnes schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Gelnhausen GmbH für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete erfolgreiche Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Gelnhausen, 24. Mai 2024 Der Aufsichtsrat Olaf Kieser, Vorsitzender GewinnverwendungsbeschlussDie alleinige Gesellschafterin EAM Beteiligungen GmbH hat mit Gesellschafterbeschluss vom 28.05.2024 beschlossen, den Betrag von 2.000.000,00 € auszuschütten und den Betrag von 251.020,01 € in die Gewinnrücklagen einzustellen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 28. Mai 2024 festgestellt. |
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