Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 11022
Vorher
Stadtwerke Gelnhausen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
15.4.2004
Branche
Wassergewinnung mit Fremdbezug zur VerteilungWassergewinnung ohne Fremdbezug zur VerteilungBetrieb von Kläranlagen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist (1) der Betrieb von Anlagen zur öffentlichen Energie-, Wasserversorgung der Stadt Gelnhausen, (2) der Betrieb von weiteren Einrichtungen und Anlagen, (3) der Vertrieb von Wasser, von Energie (Strom, Gas und Wärme) und weiteren energiewirtschaftlichen Produkten sowie (4) die Erbringung von Dienstleistungen. Der vorgenannte Gegenstand beschränkt sich jeweils räumlich auf das Gebiet und die Umgebung der Stadt Gelnhausen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Björn Schmidt
seit 24.7.2024
Prokura
Wido Wagner
seit 7.4.2021
Geschäftsführer
Markus Loll
seit 27.1.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
6.136.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Gelnhausen GmbH

Gelnhausen

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

der Stadtwerke Gelnhausen GmbH

I. Die Stadtwerke Gelnhausen GmbH

Die Stadtwerke Gelnhausen GmbH (STWG) versorgt Kunden in der Stadt Gelnhausen und den zugehörigen Stadtteilen mit Strom und Wasser sowie Kunden in der Gemeinde Linsengericht mit Wasser. Wärmeversorgungsanlagen betreibt die STWG in Gelnhausen und im weiteren Main-Kinzig-Kreis.

Die STWG ist ein zu 100 % kommunales Unternehmen und über ihre Gesellschafterin EAM Beteiligungen GmbH, Kassel, Teil der EAM-Gruppe. Die EAM-Gruppe ist der regionale Energie-Partner für rund 1,4 Millionen Menschen in weiten Teilen Hessens, in Südniedersachsen sowie in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Sie sorgt für eine sichere Energieversorgung, entwickelt Zukunftslösungen und gestaltet partnerschaftlich die Energiewende in der Region.

Die STWG hat folgende Tätigkeitsbereiche im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes:

Elektrizitätsverteilung

Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors

Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die Inflationsrate in Deutschland ist, ausgehend von ihren Höchstständen von fast 9 % zu Beginn des Jahres 2023, im weiteren Verlauf gesunken; dennoch blieb der Jahreswert mit 5,9 % (Vorjahr: 6,9 %) hoch. Die dadurch ausgelöste Schwächung des Konsums und der weitere deutliche Anstieg des Zinsniveaus trugen dazu bei, dass nach dem Corona-Einbruch 2020 wieder eine Rezession eingetreten ist. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte im abgelaufenen Jahr um 0,3 %, nachdem es im Jahr 2022 noch um 1,8 % gewachsen war.

2. Energiepolitisches Umfeld

Die Energiepolitik blieb stark im öffentlichen Fokus. Die Gaslieferstopps für die Jamal- und Nord Stream-Pipelines sowie weitere Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ließen insbesondere für das erste Quartal 2023 eine europäische Energiemangellage befürchten. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen wurde diese aber abgewendet. Nach den vorherigen Rekordmarken sanken daraufhin ab Ende 2022 die Börsenpreise für Erdgas und Strom deutlich; sie sind jedoch - auch für Endkunden - noch spürbar höher als vor den Verwerfungen der letzten Jahre. Erhalten blieben auch die Sorgen um die Stabilität unserer kritischen Infrastruktur.

Die Bundesregierung will den Energieverbrauch senken und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger erheblich beschleunigen. Der Umstieg zielt nicht nur auf den Strom, sondern auch auf die übrigen und mengenmäßig sogar noch größeren Energiesektoren, das heißt Wärme und Verkehr. Zentrale Wegmarken waren das Energieeffizienz- und das Wärmeplanungsgesetz, die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ("Heizungsgesetz") sowie das sog. Solarpaket I. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts musste die Ampelkoalition jedoch viele Vorhaben ihres Klima- und Transformationsfonds streichen und weitere sind durch den aktuellen Bundeshaushalt nicht gedeckt.

Der Zuwachs an Photovoltaik-Anlagen beschleunigte sich deutlich; bei der Windkraft blieb er aber erneut hinter den Zielen zurück aufgrund der langwierigen Verfahren und weil der Zubau in großen Teilen Süddeutschlands bei Null lag. Schließlich endete das Atomzeitalter in der deutschen Stromerzeugung mit der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke im April 2023.

Die Energiewende stellt wegen der Abnahme grundlastfähiger Stromerzeuger und der deutlichen Zunahme volatiler Stromerzeuger völlig neue Anforderungen an die Strominfrastruktur. Damit diese auch künftig zuverlässig funktioniert, müssen die Netze schnell ausgebaut und modernisiert werden.

3. Branchensituation

In Deutschland werben weit über 1.000 Energieanbieter um Kunden. Darunter sind regionale und überregionale Anbieter, die unter anderem durch Wechselprämien versuchen, Neukunden zu gewinnen.

Im Verlauf des Jahres 2023 ist eine Entspannung an den Großhandelsmärkten eingetreten. Allerdings liegen die Preisstellungen immer noch oberhalb der Marken vor der Ukraine-Krise. Die Bundesregierung hatte in 2022 mehrere Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von über 200 Mrd. € auf den Weg gebracht, von denen für 2023 insbesondere die Umsatzsteuersenkung für Gas- und Wärmelieferungen sowie die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zu nennen sind. Die systemseitige Umsetzung dieser Maßnahmen in den Abrechnungssystemen der Energieversorger erforderte erhebliche Kraftanstrengungen und wirkt auch noch in das Jahr 2024 in Form von bspw. verspäteten Abrechnungen.

4. Geschäftsverlauf und Ertragslage

4.1 Innovation und Nachhaltigkeit

Entsprechend der zunehmenden Veränderungsdynamik analysiert die EAM-Gruppe kontinuierlich die Markt- und Technologietrends. Daraus leiten wir Implikationen für das Bestandsgeschäft sowie Chancen ab, die durch unser Innovationsmanagement in Geschäftsmodelle und Produkte übersetzt werden.

Schon seit Jahren haben wir uns einer nachhaltigen Entwicklung verschrieben und gestalten diese aktiv, weshalb wir auch ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen. Dieses hat zudem den Vorteil, sich besser auf Vorgaben von Banken, Kunden und Gesetzen einzustellen sowie unsere Position in verschiedenen Wettbewerben zu stärken. Die EAM-Gruppe hat im Jahr 2023 die dritte Phase zum Aufbau ihres Nachhaltigkeitsmanagements begonnen, in der unter anderem Prozesse und Verantwortlichkeiten etabliert werden. Schließlich wurde das erste Nachhaltigkeitsmagazin veröffentlicht, das auch als Ergänzung zu unserem Nachhaltigkeitsbericht nach DNK-Standard zu verstehen ist.

Bei den Verwaltungsgebäuden der EAM-Gruppe liegt der Fokus aktuell auf der Bewertung und priorisierten Verbesserung der jeweiligen energetischen Situation. Im Fuhrpark verfolgen wir eine kontinuierliche Verbrauchssenkung und einen Umstieg auf E-Mobilität; hinzu kommt eine Ausrüstung der Unternehmensstandorte mit Wallboxen.

4.2 Geschäftsfeld Stromvertrieb

Strombeschaffung und Stromabsatz betrugen 52,0 GWh (Vorjahr: 49,1 GWh). Dies bedeutet eine Steigerung von 5,9 % bzw. 2,9 GWh im Vergleich zum Vorjahr und ist im Wesentlichen auf eine Absatzsteigerung bei unseren Sondervertragskunden zurückzuführen.

4.3 Geschäftsfeld Wasserversorgung

Die STWG versorgt die Stadt Gelnhausen und die zugehörigen Stadtteile sowie die Gemeinde Linsengericht mit Wasser. Darüber hinaus ist die STWG Betriebsführerin für die Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Ronneburg. Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Wasserabsatz an Endkunden und Weiterverteiler 2.718.000 cbm und lag damit um 1,7 % unter dem Vorjahr.

4.4 Geschäftsfeld Wärmeversorgung

Die STWG betreibt Heizwerke in Gelnhausen, Hanau und Maintal sowie dezentrale Wärmeversorgungsanlagen. Der Verkauf von Wärme lag bei 26,8 GWh und ist im Vergleich zum Vorjahr witterungsbedingt und durch das Energiesparverhalten unserer Kunden um 4,9 % gesunken.

4.5 Ertragslage

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 lagen bei 30.835 T€ (Vorjahr 22.983 T€). Sie haben sich damit um 7.852 T€ bzw. 34,2 % erhöht. Im Wesentlichen führte die Weitergabe höherer Energiepreise zu dieser Steigerung.

Von den Umsatzerlösen entfallen 16.029 T€ (Vorjahr 10.737 T€) auf die Stromerlöse (ohne Stromsteuer, inkl. Netznutzung und Einspeisevergütungen für die Stromerzeugung unseres Bio-Erdgas-BHKWs und PV-Anlagen). Sie sind gegenüber dem Vorjahr um 5.292 T€ bzw. 49,3 % im Wesentlichen durch die Weitergaben höherer Energiekosten und Absatzsteigerungen unserer Sondervertragskunden gestiegen. Die Erlöse im Wasserbereich i. H. v. 5.080 T€ liegen mit 696 T€ bzw. 15,9 % über dem Vorjahr. Preiserhöhungen bei den Tarifkunden führten hauptsächlich zu dieser Steigerung. Bei den Wärmeerlösen ist eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 1.660 T€ bzw. 52,7 % auf 4.810 T€ durch höhere Preise, leicht kompensiert durch einen geringeren Absatz in Folge wärmerer Witterungsbedingungen, zu verzeichnen. Die übrigen Umsatzerlöse (inkl. sonst. Umsatzerlöse und Auflösung passivierter Ertragszuschüsse) liegen mit 4.916 T€ um 204 T€, im Wesentlichen durch höhere Fremdbautätigkeiten, über dem Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Erträge von 204 T€ liegen um 54 T€ über dem Vorjahr (150 T€).

Der gesamte Materialaufwand beträgt 21.571 T€ und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 7.151 T€ erhöht. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um höhere Aufwendungen für die Energiebeschaffung der Strom- und Wärmeversorgung.

Der Personalaufwand liegt mit 2.312 T€ um 266 T€ über dem des Vorjahres. Eine höhere Personalstärke und Tariferhöhungen führten zu dieser Steigerung.

Die Abschreibungen in Höhe von 1.068 T€ liegen um 75 T€ infolge höherer Investitionen über dem Vorjahresniveau.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 3.225 T€ um 898 T€ über dem Vorjahreswert. Die Steigerung resultiert überwiegend aus höheren Aufwendungen für Betriebsführung.

Das Zinsergebnis war mit einem Saldo von 209 T€ positiv (Vorjahr: - 53 T€). Höhere Zinserträge aus dem Cash-Pooling in der EAM-Gruppe infolge eines höheren Zinsniveaus führten im Wesentlichen zu dieser Steigerung.

Insgesamt ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.251 T€, der um 56 T€ unter dem Vorjahr liegt. Der Geschäftsverlauf 2023 verlief im Rahmen der erwarteten Bandbreite und ist insgesamt als gut zu beurteilen.

5. Investitionen

Die Investitionen in die Stromversorgungsanlagen enthalten vor allem Ausgaben für das Mittel- und Niederspannungsnetz und für die Herstellung von Hausanschlüssen.

In der Wasserversorgung investierten die STWG im Wesentlichen in den Ausbau und die Erweiterung des Rohrnetzes, in Messeinrichtungen und in neue Hausanschlüsse sowie in Steuerungsanlagen.

Die Investitionen in der Wärmeversorgung enthalten vor allem Ausgaben für die Erneuerung der Druckhaltung im Heizwerk Gelnhausen.

6. Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der STWG erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3.655 T€ auf 25.651 T€.

Das Anlagevermögen beträgt 62,9 % (Vorjahr: 68,8 %) des Gesamtvermögens. Es erhöhte sich um 1.004 T€ auf insgesamt 16.131 T€. Den Investitionen von 2.072 T€ standen Abschreibungen und Anlagenabgänge zu Restbuchwerten von zusammen 1.068 T€ gegenüber.

Das Umlaufvermögen erhöhte sich um 2.645 T€ auf 9.486 T€ und beträgt 37,0 % der Bilanzsumme. Ursächlich hierfür ist einerseits ein deutlich höheres allgemeines Preisniveau und andererseits eine spätere Zahlungsrealisierung sowohl bei den Forderungen als auch den Verbindlichkeiten.

Das Eigenkapital beträgt 15.179 T€. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 59,2 % nach 68,3 % im Vorjahr. Die Rückstellungen haben sich um 281 T€ auf 3.292 T€ erhöht. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um 3.263 T€ auf 4.650 T€. Die Erhöhung betrifft insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Den kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen stehen ausreichend kurzfristige flüssige Mittel und Geldanlagen bei verbundenen Unternehmen gegenüber. Der Finanzmittelbedarf für Investitionen und Gewinnausschüttung konnte aus eigenen Mitteln gedeckt werden.

7. Finanzielle Leistungsindikatoren

Der zentrale finanzielle Leistungsindikator der STWG ist der Jahresüberschuss. Die STWG wird unmittelbar von der Gesellschafterin EAM Beteiligungen GmbH gesteuert. Beide Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der EAM-Gruppe einbezogen, für diese existieren festgelegte Steuerungsgrößen. Die STWG leistet ihren Beitrag zur Erreichung der Steuerungsgrößen der EAM-Gruppe. Diese werden auf Grund zuverlässiger Steuerungsinstrumente aus dem Controlling sowie dem Rechnungswesen permanent überwacht, um frühzeitig Hinweise auf die künftige Geschäftsentwicklung zu erhalten.

III. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Personalentwicklung und Ausbildung

Die STWG beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 19).

Dazu bildet die STWG 2 Auszubildende (Vorjahr: 3) aus.

Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit besitzt bei uns einen sehr hohen Stellenwert, wodurch Unfälle von Beschäftigten der EAM-Gruppe und von Partnerfirmen vermieden werden sollen. Eine EAM-Unternehmensrichtlinie definiert Arbeitssicherheit und Umweltschutz neben dem wirtschaftlichen Erfolg als gleichrangige Ziele. Unternehmensübergreifende Themen in diesem Bereich werden zweimal jährlich in einem Lenkungskreis besprochen.

IV. Prognosebericht

Unseren Prognosen und Planungen liegen Prämissen zugrunde, die mit Unsicherheiten verbunden sind. So haben wir beispielsweise unterstellt, dass sich aus den militärischen Konflikten insbesondere in der Ukraine sowie um Israel und den Gazastreifen keine wesentlichen Beeinträchtigungen für die wirtschaftliche Entwicklung ergeben. Schließlich kann sich - auch durch solche Ereignisse - die deutliche Entspannung bei den Großhandelspreisen für Erdgas und Strom wieder umkehren.

Das Ziel der STWG besteht darin, vor dem Hintergrund der in Abschnitt II.3. beschriebenen Branchensituation den Kundenbestand im Jahr 2024 zu halten oder moderat zu steigern. Im Kontext der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse sowie zur Einführung von Preisbremsen für Wärme galten Höchstpreisgrenzen für einen wesentlichen Teil der abgenommenen Energiemenge. Dies hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Bereitschaft der Kunden zu aktiven Wechseln begrenzt. Im Kontext weiter nachgebender Beschaffungspreise in 2024 ist davon auszugehen, dass die Wechselbereitschaft wieder deutlich zunehmen wird. Dies könnte eine Nachjustierung der Preisstellungen nach sich ziehen.

In der Sparte Stromvertrieb ist derzeit keine Preisanpassung für Bestandskunden vorgesehen, da in Summe nur geringfügige Änderungen der Netzentgelte, energiewirtschaftlichen Umlagen sowie Bezugskosten vorliegen.

Im Geschäftsjahr 2024 wird in Abhängigkeit von der Entwicklung an den Energiemärkten und dem Erfolg der Vertriebsaktivitäten ein Jahresüberschuss erwartet, der leicht unter dem Niveau des Berichtsjahres liegen wird.

V. Internes Kontrollsystem sowie Risiko- und Chancenbericht

Für die Unternehmen der EAM-Gruppe besteht ein rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem, dessen Wirksamkeit unter anderem im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft wird.

Die STWG ist in das formalisierte Risikofrüherkennungssystem der EAM-Gruppe nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz eingebunden. Dabei werden eventuelle Risiken zweimal jährlich im Rahmen von Risikomanagementsitzungen bewertet und berichtet. Geschäftsführung und Aufsichtsrat werden frühzeitig, regelmäßig und bei Bedarf ad hoc über wesentliche Risiken informiert.

Als Risiken, die direkten Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft haben, sind Marktrisiken sowie einhergehende Beschaffungsrisiken identifiziert. Weiterhin bestehen IT-Risiken, denen die STWG und die EAM-Gruppe unter anderem durch den Einsatz qualifizierter Dienstleistungsunternehmen und die Umsetzung angemessener Sicherheitsvorschriften entgegenwirkt. Außerdem bestehen allgemeine Risiken hinsichtlich der Material-, Dienstleistungs- und Personalbeschaffung.

Nach den aktuell vorliegenden Erkenntnissen bestehen für die STWG unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten keine bestandsgefährdenden Risiken.

Chancen für das Geschäft sieht die STWG in der Fokussierung der Vertriebsaktivitäten im Strom- und Wärmebereich sowie bei Dienstleistungen.

 

Gelnhausen, den 26. Februar 2024

Die Geschäftsführung

Bilanz zum 31. Dezember 2023

der Stadtwerke Gelnhausen GmbH

AKTIVA

in T€ Anhang Abschnitt C. 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen (1)
Immaterielle Vermögensgegenstände 46 49
Sachanlagen 16.085 16.131 15.078 15.127
Umlaufvermögen
Vorräte (2) 525 674
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) 8.955 6.160
Guthaben bei Kreditinstituten (4) 6 9.486 7 6.841
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (5) 34 28
25.651 21.996

PASSIVA

Eigenkapital (6)
Gezeichnetes Kapital 6.136 6.136
Kapitalrücklage 1.966 1.966
Gewinnrücklagen 5.077 4.826
Bilanzgewinn 2.000 15.179 2.100 15.028
Ertragszuschüsse (7) 2.528 2.569
Rückstellungen (8) 3.292 3.011
Verbindlichkeiten (9) 4.650 1.387
Rechnungsabgrenzungsposten 2 1
25.651 21.996

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

der Stadtwerke Gelnhausen GmbH

in T€ Anhang Abschnitt D. 2023 2022
Umsatzerlöse (1) 30.835 22.983
Minderung (-) / Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen -5 12
Andere aktivierte Eigenleistungen (2) 181 180
Sonstige betriebliche Erträge (3) 204 150
Materialaufwand (4) 21.571 14.420
Personalaufwand (5) 2.312 2.046
Abschreibungen (6) 1.068 993
Sonstige betriebliche Aufwendungen (7) 3.225 2.327
Zinsergebnis (8) 209 -53
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (9) 981 1.163
Ergebnis nach Steuern 2.267 2.323
Sonstige Steuern (10) 16 16
Jahresüberschuss 2.251 2.307
Einstellung in Gewinnrücklagen 251 207
Bilanzgewinn 2.000 2.100

Anhang 2023

A. Allgemeine Angaben

(1) Jahresabschluss

Die Stadtwerke Gelnhausen GmbH (STWG) hat ihren Sitz in Gelnhausen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hanau (HRB 11022).

Der Jahresabschluss der STWG ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die STWG ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurde entsprechend § 9 des Gesellschaftsvertrages in Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des HGB für große Gesellschaften aufgestellt.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und GuV anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. GuV oder im Anhang zu machen sind, insgesamt im Anhang genannt. Soweit einzelne Posten in der Bilanz oder GuV zusammengefasst werden, erfolgt eine Aufgliederung im Anhang. Das Gliederungsschema wurde in der Bilanz um die Position "Ertragszuschüsse" erweitert. Soweit nicht anders vermerkt, sind die Werte in den tabellarischen Aufstellungen in Tausend Euro (T€) angegeben. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt.

Die STWG ist nach § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Danach ist die STWG zur rechtlichen Entflechtung ihres Energieverteilungsnetzes gemäß § 7 EnWG verpflichtet. Die STWG liefert Strom an andere im Sinne von § 3 Nr. 18 EnWG und fällt damit unter § 6b Abs. 1 EnWG. Das Stromnetz der STWG ist an die EAM Netz GmbH (EAM Netz) verpachtet. Die Pachterlöse werden unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die Erlöse für reine Netzkunden (Vertriebserlöse durch Dritte) werden von der EAM Netz vereinnahmt und ausgewiesen. Für vollversorgte Kunden (sogenannte integrierte Verträge) erfolgt der Ausweis der Umsatzerlöse vollständig bei der STWG. Dafür stellt die EAM Netz der STWG die Netznutzung in Rechnung, was zu entsprechend höheren Bezugskosten (Materialaufwand) führt. Weiterhin erbringt die STWG für die EAM Netz diverse Dienstleistungen; daraus resultierende Erlöse werden unter den sonstigen Umsatzerlösen ausgewiesen.

Rundungsdifferenzen können aus rechentechnischen Gründen zu Abweichungen führen.

(2) Konzernzugehörigkeit

Mutterunternehmen ist die EAM Beteiligungen GmbH (EAMB), Kassel, die mit ihren Tochterunternehmen in den befreienden Konzernabschluss der EAM GmbH & Co. KG, Kassel (EAM), (Amtsgericht Kassel, HRA 17324) einbezogen wird. Die EAM ist das Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB, das den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB bei der das Unternehmensregister führenden Stelle beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.unternehmensregister.de www.bundesanzeiger.de zugänglich.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

(1) Aktiva

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Neben der linearen findet auch die degressive Abschreibungsmethode Anwendung. Für Sachanlagen, die bereits zum 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wird das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Neuzugänge werden zeitanteilig linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und der allgemeinen Verwaltungsgemeinkosten enthalten.

Immaterielle Vermögensgegenstände Nutzungsdauern
in Jahren
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3 - 30
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken bis 50
Technische Anlagen und Maschinen 5 - 40
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 15

Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Zugang und Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in der Regel in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr grundsätzlich voll aufwandswirksam berücksichtigt.

Umlaufvermögen

Vorräte

Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten verlustfrei bewertet. In den Herstellungskosten sind neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und der allgemeinen Verwaltungsgemeinkosten enthalten. Bestehenden Risiken ist durch angemessene Abschläge (Abschreibungen) Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt; erkennbare Risiken sind durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt worden.

Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter branchenüblicher Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet.

Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt.

Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung sowie Lebensarbeitszeitkonten der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel zum Bilanzstichtag in treuhänderisch verwalteten Fondsanteilen angelegt. Die Fondsanteile werden von der Helaba Pension Trust e.V., Frankfurt am Main (Helaba Pension Trust), treuhänderisch für die STWG verwaltet und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen.

Die Bewertung dieses Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird gemäß §§ 168 und 169 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) durch die zuständige Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalanlagegesellschaft ermittelt.

Der ermittelte Zeitwert wird mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Ein sich ergebender Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Ein die Verpflichtungen übersteigender beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens wird als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragssteuersatzes von aktuell 32,33 %. Der Ertragssteuersatz umfasst die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer.

(2) Passiva

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert.

Ertragszuschüsse

Der Posten beinhaltet die von Kunden vereinnahmten Baukostenzuschüsse. Bei der Auflösung der Baukostenzuschüsse wird grundsätzlich eine Gesamtdauer von 20 Jahren unterstellt. Die Auflösung wird hierbei linear über die Gesamtdauer bzw. über die verbleibende Restdauer zugunsten der Umsatzerlöse vorgenommen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Bewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft.

Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird unverändert der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt (1,82 % p.a.; Vorjahr: 1,78 % p.a.). Der Ermittlungszeitraum für den durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde im Geschäftsjahr 2016 von sieben auf zehn Jahre verlängert; ohne diese Verlängerung hätten sich zum Bilanzstichtag ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) und ein um 32 T€ (Vorjahr 37 T€) höherer Rückstellungsbetrag ergeben. Weiterhin wird ein Gehaltstrend von 2,50 % p.a. berücksichtigt.

Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde; darüber hinaus wurde der Langlebigkeitstrend durch einen pauschalen Zuschlag berücksichtigt. Als Bewertungsendalter wurden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden gruppenbezogene Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet.

Jubiläumsrückstellungen

Die Berechnung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Für die Abzinsung der Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt (1,74 % p.a., Vorjahr 1,44 % p.a). Ferner wird unverändert ein Gehaltstrend von 2,50 % p.a berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde.

Andere sonstige Rückstellungen

Die anderen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.

Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter den Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" und "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag bilanziert. Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter branchenüblicher Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet.

C. Angaben zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

in T€ Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 01.01.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.137 - - - 1.137
1.137 - - - 1.137
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.027 30 - - 11.057
Technische Anlagen und Maschinen 68.354 1.611 384 35 70.314
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 994 102 - 29 1.067
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 538 329 -384 - 483
80.913 2.072 - 64 82.921
82.050 2.072 - 64 84.058
in T€ Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.088 3 - 1.091
1.088 3 - 1.091
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 10.406 15 - 10.421
Technische Anlagen und Maschinen 54.575 978 35 55.518
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 854 72 29 897
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - -
65.835 1.065 64 66.836
66.923 1.068 64 67.927
in T€ Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 46 49
46 49
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 636 621
Technische Anlagen und Maschinen 14.796 13.779
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 170 140
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 483 538
16.085 15.078
16.131 15.127

(2) Vorräte

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 474 618
Unfertige Leistungen 51 56
525 674

(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto) 11.303 6.820
- abzüglich abgesetzte erhaltene Abschlagszahlungen -6.086 -4.929
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (nach Verrechnung) 5.217 1.891
- davon mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr (-) (-)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.742 3.898
- davon mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr (-) (-)
Sonstige Vermögensgegenstände 996 371
- davon mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr (-) (-)
- davon Steuern (553) (323)
- davon nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstandene Forderungen für noch nicht abzugsfähige Vorsteuer (309) (52)
8.955 6.160

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt auf:

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
- Sonstige Vermögensgegenstände 2.673 3.851
- davon Cash-Pool-Forderungen (2.673) (3.851)
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 69 47

(4) Guthaben bei Kreditinstituten

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Guthaben bei Kreditinstituten 6 7
6 7

Der Posten betrifft Guthaben bei Kreditinstituten. Davon sind 0 T€ (Vorjahr 0 T€) in der Verfügung beschränkt.

Die STWG ist in das Cash-Pooling der EAM-Gruppe einbezogen.

(5) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Aus der Verrechnung des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit rückgedeckten Pensions- und Lebensarbeitszeitverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Rückgedeckte arbeitnehmerfinanzierte Versorgungs- verpflichtungen
Beizulegende Zeitwerte des Deckungsvermögens (Fondsanteile) 259 240
Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen 233 226
Nettowert 26 14
Rückgedeckte Lebensarbeitszeitverpflichtungen
Beizulegende Zeitwerte des Deckungsvermögens (Fondsanteile) 94 86
Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen 86 72
Nettowert 8 14
34 28
in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Anschaffungskosten des Deckungsvermögens
Fondsanteile (arbeitnehmerfinanzierte Versorgungsverpflichtung) 261 261
Fondsanteil (Lebensarbeitszeit) 94 94

Die Verpflichtungen aus arbeitnehmerfinanzierten Versorgungsverpflichtungen und Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten sind zum Bilanzstichtag durch Fondsanteile besichert, die vom Helaba Pension Trust treuhänderisch verwaltet werden. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen zu verrechnen.

(6) Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Stammkapital ist voll eingezahlt und wird von der EAMB gehalten.

in T€ Stand 01.01.2023 Einstellung in Gewinnrücklagen Stand 31.12.2023
Gewinnrücklagen 4.826 251 5.077

Die Veränderung der Gewinnrücklagen resultiert daraus, dass 251 T€ aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in die Gewinnrücklagen eingestellt werden.

(7) Ertragszuschüsse

In den Ertragszuschüssen stehen den Zugängen von 203 T€ (Vorjahr 359 T€), erfolgswirksame Auflösungen in Höhe von 244 T€ (Vorjahr 248 T€) gegenüber.

(8) Rückstellungen

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 262 236
Steuerrückstellungen 0 84
Sonstige Rückstellungen 3.030 2.691
3.292 3.011

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer.

Versorgungsverpflichtungen wurden, sofern gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Deckungsvermögen besteht, mit diesem saldiert. Die ausgewiesenen Rückstellungen betreffen nicht rückgedeckte Verpflichtungen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen andere sonstige Rückstellungen (778 T€), ungewisse Verbindlichkeiten aus der Wassergewinnung (600 T€), Personalrückstellungen (447 T€) und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (201 T€).

(9) Verbindlichkeiten

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Erhaltene Anzahlungen 13 11
- Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (13) (11)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.851 239
- Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (1.851) (239)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.446 722
- Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (1.446) (722)
- davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1.446) (722)
Sonstige Verbindlichkeiten 1.340 415
- Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (1.340) (415)
- davon aus Steuern (142) (86)
4.650 1.387

(10) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 3.244 T€ (Vorjahr 3.902 T€). Davon betreffen 1.758 T€ (Vorjahr 2.941 T€) verbundene Unternehmen.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben Laufzeiten bis zum Jahr 2028 und bestehen aus Betriebsführungs- und Dienstleistungsverträgen, Leasing- und Mietverträgen und Bestellobligo.

Die STWG ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Preisrisiken auf den Beschaffungsmärkten ausgesetzt. Bei den schwebenden Beschaffungsgeschäften handelt es sich um physisch zu erfüllende Warentermingeschäfte, die der Marktpreissicherung für zukünftige Energielieferverpflichtungen dienen. Es erfolgt eine portfoliobezogene Deckungsbeitragsrechnung, in der die Portfolien sachgerecht voneinander abgegrenzt und bewertet werden. Für die Liefermengen SLP (Standardlastprofil) und RLM (registrierende Leistungsmessung) erfolgt eine strukturierte Beschaffung in Tranchen, bei der Energieliefermengen in branchenüblichen Zeiträumen für Strom bis 2026 beschafft werden. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtung aus schwebenden Energiebeschaffungsgeschäften beträgt 8.261 T€.

Die STWG ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden (ZVK). Für 23 (Vorjahr 19) Mitarbeiter sind an die ZVK Umlagen in Höhe von 96 T€ (Vorjahr: 83 T€) zur betrieblichen Altersversorgung geleistet worden. Der Umlagesatz beträgt 7,0 % der umlagepflichtigen Gehälter (1.378 T€, Vorjahr 1.183 T€) zuzüglich einem pauschalen Sanierungsgeld (19 T€; Vorjahr 16 T€). Zur Höhe dieser nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB mittelbaren Versorgungsverpflichtungen kann die STWG mangels Informationen seitens der ZVK keine Angaben machen.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Umsatzerlöse

in T€ 2023 2022
Strom 16.984 11.630
abzüglich Stromsteuer -955 -893
16.029 10.737
Wasser 5.080 4.384
Wärme 4.810 3.150
Ertragszuschüsse 244 248
Sonstige Umsatzerlöse 4.672 4.464
30.835 22.983

In den sonstigen Umsatzerlösen sind Pachterträge, Erträge aus Dienstleistungen und Mieterträge gegenüber EAM Netz in Höhe von 2.803 T€ (Vorjahr 2.742 T€) enthalten. Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.

(2) Andere aktivierte Eigenleistungen

Unter diesem Posten werden die im Anlagevermögen zu aktivierenden Eigenleistungen erfasst. Es handelt sich insbesondere um aktivierte Personal- und Materialkosten des Geschäftsjahres.

(3) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. 114 T€. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 132 T€ enthalten.

(4) Materialaufwand

in T€ 2023 2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 19.142 12.173
Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.484 1.298
Konzessionsabgabe 945 949
21.571 14.420

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren betreffen im Wesentlichen den Strombezug, von der EAM Netz berechnete Netzentgelte Strom sowie Energiebezug zur Wärmeerzeugung.

(5) Personalaufwand

in T€ 2023 2022
Löhne und Gehälter 1.774 1.607
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 538 439
-davon für Altersversorgung (143) (114)
2.312 2.046

Die Beträge, die sich aus der Aufzinsung (einschließlich Zinssatzänderung) der langfristigen Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen ergeben, werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Im Durchschnitt haben sich die Anzahlen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der STWG wie folgt entwickelt:

2023 2022
Gesamt 21 19
-davon Angestellte (16) (14)
-davon gewerbliche Arbeitnehmer (5) (5)
-davon Vollzeit (19) (17)
-davon Teilzeit (2) (2)
-davon männlich (16) (14)
-davon weiblich (5) (5)

Daneben wurden durchschnittlich 2 (Vorjahr: 3) Auszubildende beschäftigt.

(6) Abschreibungen

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind im Anlagenspiegel einzeln dargestellt. In den Abschreibungen sind 207 T€ degressive Abschreibungen enthalten, die aus dem angewandten Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB resultieren.

(7) Sonstige betriebliche Aufwendungen

in T€ 2023 2022
Übrige Aufwendungen 3.225 2.327
3.225 2.327

Die übrigen Aufwendungen betreffen insbesondere Dienst- und Fremdleistungen sowie Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.

(8) Zinsergebnis

in T€ 2023 2022
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 213 13
-davon aus verbundenen Unternehmen (188) (13)
-davon Nettoerträge aus
Deckungsvermögen/Rückstellungen (19) (-)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4 66
-davon an verbundenen Unternehmen (-) (-)
-davon Nettoaufwendungen aus
Deckungsvermögen/Rückstellungen (-) (65)
- davon Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen ohne Rückdeckung (-) (1)
209 -53

Die Nettoerträge aus Deckungsvermögen ergeben sich aus der Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen (8 T€; Vorjahr 17 T€) nach Verrechnung mit den Erträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen (27 T€; Vorjahr 48 T€ Aufwand).

(9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer. Darin sind 18 T€ aus Steuerzahlungen für Vorjahre enthalten.

(10) Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern betreffen wie im Vorjahr im Wesentlichen Grundsteuern.

(11) Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen sind zu nennen:

Pacht- und Dienstleistungsverträge u. sonstiges mit EAM Netz (Aufwand: 1.458 T€; Ertrag: 2.803 T€).

Dienstleistungsvertrag mit EAM NaturEnergie GmbH (EAMP) (Aufwand: 309 T€).

Dienstleistungsvertrag mit EAM (Aufwand: 271 T€; Erträge 188 T€).

Dienstleistungsbestellungen von BeSte Stadtwerke GmbH, Steinheim (Aufwand: 224 T€).

Die Leistungen wurden zu marktüblichen Konditionen erbracht.

E. Ergänzende Angaben

(1) Honorar des Abschlussprüfers

Auf die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers wird verzichtet, da diese im Konzernanhang der EAM angegeben werden.

(2) Sonstige Angaben

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betragen 14 T€.

(3) Organe der Gesellschaft

AUFSICHTSRAT

Olaf Kieser, Kassel Vorsitzender der Geschäftsführung der EAM Verwaltungs-GmbH, Kassel Wettbewerbsgeschäft, Kommunikation und Geschäftsführungsbüro, Strategie/Einkauf, IT/Prozesse
Daniel Glöckner, Gelnhausen Bürgermeister a. D. der Stadt Gelnhausen, Gelnhausen Mitgliede und stellv. Vorsitzender bis 15. November 2023
Christian Litzinger, Gelnhausen Bürgermeister der Stadt Gelnhausen, Gelnhausen Mitglied und stellv. Vorsitzender ab 01. Februar 2024
Marco Müller, Gladenbach Leiter Regionalzentrum Süd der EAM Netz GmbH, Dillenburg-Oberscheld
Ulrich Halfmann, Kassel Leiter Geschäftssteuerung und Unternehmensentwicklung der EAM, Kassel
Frank Thiel, Biebergemünd Projektbearbeiter/Meister der STWG, Gelnhausen

GESCHÄFTSFÜHRUNG

 

Wido Wagner, Nidda, kaufmännischer Geschäftsführer

 

Markus Loll, Gelnhausen, technischer Geschäftsführer

(4) Ergebnisverwendungsvorschlag

Es wird vorgeschlagen vom Jahresüberschuss von 2.251 T€ einen Betrag von 251 T€ in die Gewinnrücklagen einzustellen und einen Betrag von 2.000 T€ an die EAMB auszuschütten.

(5) Nachtragsbericht

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, haben sich nicht ergeben.

 

Gelnhausen, den 26. Februar 2024

Die Geschäftsführung

Wido Wagner

Markus Loll

Tätigkeitsabschluss

der Stadtwerke Gelnhausen GmbH

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anlagenspiegel des Tätigkeitsbereiches Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr 2023

Erläuterungen der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeiten der Stadtwerke Gelnhausen GmbH für 2023

Bilanz in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023

der Stadtwerke Gelnhausen GmbH

Aktiva

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15 17
II. Sachanlagen 4.004 4.019 3.608 3.625
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 29 29 26 26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 72 36
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 220 424
3. Sonstige Vermögensgegenstände 50 342 13 473
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 0 1
371 500
C. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 7 6
4.397 4.131

Passiva

A. Zugeordnetes Eigenkapital 3.743 3.722
B. Ertragszuschüsse 72 79
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 85 70
2. Steuerrückstellungen 0 19
3. Sonstige Rückstellungen 200 285 199 288
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 132 5
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 159 30
3. Sonstige Verbindlichkeiten 6 297 7 42
4.397 4.131

Gewinn- und Verlustrechnung in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung des Geschäftsjahres 1. Januar bis 31. Dezember 2023

der Stadtwerke Gelnhausen GmbH

in T€ 2023 2022
Umsatzerlöse 2.533 2.530
Sonstige betriebliche Erträge 22 16
Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 38 42
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 63 96
Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter 406 383
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 125 97
davon für Altersversorgung 35 Vorjahr 24
Abschreibungen 240 224
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.009 897
Zinsergebnis 118 -30
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 238 258
Ergebnis nach Steuern 554 519
sonstige Steuern 9 8
Jahresüberschuss 545 511
Einstellung in Gewinnrücklagen 60 45
Bilanzgewinn 485 466

Anlagevermögen in der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung

der Stadtwerke Gelnhausen GmbH

in T€ Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 01.01.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 716 - - - 716
716 - - - 716
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.416 17 - - 5.433
Technische Anlagen und Maschinen 23.382 500 90 13 23.959
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 386 50 - 16 420
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 90 67 -90 - 67
29.274 634 - 29 29.879
29.990 634 - 29 30.595
in T€ Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 699 1 - 700
699 1 - 700
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.113 3 - 5.116
Technische Anlagen und Maschinen 20.176 230 12 20.394
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 376 6 16 366
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - -
25.665 239 28 25.876
26.364 240 28 26.576
in T€ Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 16 17
16 17
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 317 303
Technische Anlagen und Maschinen 3.565 3.206
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 54 10
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 67 90
4.003 3.609
4.019 3.626

Erläuterungen der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeiten

der Stadtwerke Gelnhausen GmbH für 2023

Grundlage

Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden.

Definitionen der Unternehmensaktivitäten

Die Stadtwerke Gelnhausen GmbH (STWG) ist nach dieser Definition in folgende drei Tätigkeiten zu segmentieren:

Elektrizitätsverteilung

Andere Tätigkeiten im Elektrizitätssektor

Andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors

Die STWG haben ihr Stromnetz an die EAM Netz GmbH (EAM Netz) Kassel, verpachtet. Gem. § 6b Abs. 3 Satz 2 EnWG ist die wirtschaftliche Nutzung eines Eigentumsrechts im Sinne der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung.

Die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" wurde im Geschäftsjahr 2021 um das Multifunktionsnetz mit den entsprechenden Erlösen und Aufwendungen erweitert.

Neben der unter der Bezeichnung "Elektrizitätsverteilung" dargestellten Tätigkeit werden in 2023 bei der STWG die Tätigkeiten "Andere Tätigkeiten im Elektrizitätssektor" und "Andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors" ausgewiesen.

Die Tätigkeit "Andere Tätigkeiten im Elektrizitätssektor" beinhaltet für das Jahr 2023 im Wesentlichen Aufwendungen und Erträge aus Stromvertrieb, Straßenbeleuchtung und Fremdbau.

In der Tätigkeit "Andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors" werden alle Geschäftstätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors der STWG abgebildet, dazu gehören im Wesentlichen das Wasser- und Wärmegeschäft.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt.

Die Systematik zur Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie für die Elektrizitätsverteilung sind im Folgenden erläutert.

Erläuterungen zur Bilanz

Allgemein

Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wird die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" abgebildet. Wenn die direkte Zuordnung der Konten nicht möglich ist oder mit nicht vertretbarem hohen Aufwand verbunden wäre, wird anhand eines sachgerechten Schlüssels eine Verteilung des entsprechenden Kontos auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen.

Zur Verbesserung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden in 2023 die Cash-Pool Forderungen sowie die flüssigen Mittel mittels modifizierten Umsatzschlüssel den Tätigkeiten zugeordnet.

In Einhaltung der relevanten Verlautbarungen des IDW (u. a. IDW RS ÖFA 2) wird in den Tätigkeitsbilanzen die entstehende Residualgröße aus der direkten und indirekten Zuordnung von Aktiva und Passiva mit dem retrograd zugeordneten Eigenkapital saldiert und in Summe als sogenanntes "Zugeordnetes Eigenkapital" ausgewiesen.

Die Tätigkeitsbilanz hat aufgrund des Vollständigkeitsgebotes gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Durch Zuordnungsdifferenzen entstehende Ausgleichsposten sind keine Bilanzposten im Sinne des § 246 HGB. Zudem verweist der IDW RS ÖFA 2 Tz. 48 darauf, dass die in den §§ 266, 268 und 275 HGB enthaltenen Regeln über den Ausweis des Eigenkapitals nur für das Gesamtunternehmen von Bedeutung sein können, sodass es sachgerecht erscheint das den einzelnen Tätigkeiten zugeordnete Eigenkapital unter einem Posten zusammenzufassen. Die Zuordnung des Ausgleichspostens im Eigenkapital (als geborene Residualgröße gemäß § 247 Abs. 1 HGB) führt somit zu einer verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 HGB.

Erläuterung zu einzelnen Bilanzpositionen

In den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

Die in den sonstige Vermögensgegenstände enthaltenen Steuerforderungen, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, sind der Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" in Höhe von 12T€ zuzuordnen.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB liegen keine vor.

Die Verbindlichkeiten der einzelnen Tätigkeitsfelder haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Allgemein

Ausgangspunkt für die Erstellung der Tätigkeiten - Ergebnisrechnung bildet der Jahresabschluss der Stadtwerke Gelnhausen GmbH.

Die wesentlichen Aufwendungen und Erträge werden den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, erfolgt grundsätzlich eine Verrechnung nach sachgerechten Schlüsselungen, die eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung gewährleistet.

Die Schlüsselung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag des aktuellen Geschäftsjahres erfolgt entsprechend der Verteilung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf die Tätigkeitsbereiche.

 

Gelnhausen, den 26. Februar 2024

Stadtwerke Gelnhausen GmbH

Die Geschäftsführung

Wido Wagner

Markus Loll

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Stadtwerke Gelnhausen GmbH, Gelnhausen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Gelnhausen GmbH, Gelnhausen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Gelnhausen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt, - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

 

Kassel, den 2. April 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Markus Küfner, Wirtschaftsprüfer

ppa. Matthias Schwarze-Gerland, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023

der Stadtwerke Gelnhausen GmbH

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2023 von der Geschäftsführung der Gesellschaft auf Grund schriftlicher und mündlicher Berichte regelmäßig über die Lage der Gesellschaft und ihre Entwicklung unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung anhand dieser Berichte im Rahmen von zwei Sitzungen sowie durch ergänzende schriftliche und mündliche Informationen an den Aufsichtsratsvorsitzenden während des Geschäftsjahres 2023 laufend überwacht. Die gemäß Gesellschaftsvertrag zustimmungspflichtigen Geschäftsvorfälle wurden mit der Geschäftsführung eingehend besprochen und nach abschließender Prüfung vom Aufsichtsrat genehmigt.

In der Sitzung am 5. Mai 2023 billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Vorschlag zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2022 und traf die Beschlussempfehlung für die zu fassenden Gesellschafterbeschlüsse.

Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den Prüfungsauftrag für die Jahresabschlussprüfung 2023 an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, zu erteilen.

In der Sitzung am 10. November 2023 wurde die Lage und Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 besprochen sowie die Unternehmensplanung einschließlich Investitionsplanung für das Geschäftsjahr 2024 beschlossen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, geprüft worden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Bericht des Abschlussprüfers ist den Mitgliedern des Aufsichtsrates ausgehändigt und in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses innerhalb der Aufsichtsratssitzung am 24. Mai 2024 einbezogen worden.

Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Aufsichtsrat hat ebenfalls keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und den Lagebericht zu billigen. Dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinnes schließt sich der Aufsichtsrat an.

Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Gelnhausen GmbH für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete erfolgreiche Arbeit Dank und Anerkennung aus.

 

Gelnhausen, 24. Mai 2024

Der Aufsichtsrat

Olaf Kieser, Vorsitzender

Gewinnverwendungsbeschluss

Die alleinige Gesellschafterin EAM Beteiligungen GmbH hat mit Gesellschafterbeschluss vom 28.05.2024 beschlossen, den Betrag von 2.000.000,00 € auszuschütten und den Betrag von 251.020,01 € in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 28. Mai 2024 festgestellt.

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