Zepf Verwaltungs GmbH
Hohnerstraße 13, 78606 Seitingen-Oberflacht, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Zepf seit 23.1.2013 | Geschäftsführer |
Anne-Cathrin Zepf seit 23.1.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zepf Verwaltungs GmbHSeitingen-OberflachtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang für 2010Wolfgang Zepf Lasertechnik GmbH & Co. KG, Seitingen-OberflachtA. Allgemeine Grundsätze Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Personenhandelsgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Berücksichtigung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des BilMoG erfolgt erstmalig für das Geschäftsjahr 2010; die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Angaben im Anhang erfolgen, sofern nichts anderes vermerkt, in TEUR. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Durch die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des BilMoG wurden die im vergangenen Jahr angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nicht vollumfänglich fortgeführt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. I. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare (zeitanteilige) Abschreibungen (bemessen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer), bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Sätze (zwischen 3 und 15 Jahren) abgeschrieben. Soweit bewegliche Vermögensgegenstände degressiv abgeschrieben werden, erfolgt der Übergang zur linearen Abschreibung in dem Jahr, in dem die lineare Abschreibung erstmalig zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Die Abschreibungen auf Zugänge werden zeitanteilig vorgenommen. Für geringwertige abnutzbare Anlagegüter, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 liegen, wurde in den Jahren 2008 und 2009 ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre abgeschrieben wird. II. Vorräte Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit steuerlich zulässigen Wertansätzen. Hierbei sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten abzüglich angemessener Abschläge angesetzt. III. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. IV. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem abgegrenzten Erfüllungsbetrag angesetzt. V. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). VI. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz I. Anlagevermögen In den Geschäftsjahren 2008 und 2009 wurden für geringwertige Anlagegüter deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 lagen, Sammelposten gebildet, die nach den Vorschriften des § 6 Abs. 2a EStG über 5 Jahre abgeschrieben werden. Abgänge bleiben unberücksichtigt. Auf den Sammelposten für Geringwertige Anlagegüter entfallen Restbuchwerte zum 31. Dezember 2009 in Höhe von TEUR 9. Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen von TEUR 3 verrechnet. Der Restbuchwert dieser Sammelposten beläuft sich zum 31. Dezember 2010 auf TEUR 6. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. III. Kapitalanteile Die Kapitalanteile in Höhe von (DM 50.000,00) € 25.564,59 werden ausschließlich von dem Kommanditisten gehalten. IV. Rückstellungen Soweit die geänderten Bewertungsvorschriften des § 253 HGB zu einer Auflösung von Rückstellungen führten, wurde von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB zur Beibehaltung der Rückstellungen kein Gebrauch gemacht; die aus der Auflösung resultierenden Beträge von TEUR 1 wurden entsprechend unmittelbar in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt (Art. 67 Abs. 1 S. 3 EGHGB). V. Verbindlichkeiten Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben TEUR 476 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, TEUR 335 haben eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich in Höhe von TEUR 54 (Vj. TEUR 49) um Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die handelsüblichen Eigentumsvorbehalte. D. Sonstige Angaben Mitglieder der Geschäftsführung Alleinige Geschäftsführerin im Geschäftsjahr 2010 war die persönlich haftende Gesellschafterin, die Zepf Verwaltungs GmbH, vertreten durch Ihren Geschäftsführer Herr Wolfgang Zepf, Mechanikermeister, Seitingen-Oberflacht Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Zepf Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Seitingen-Oberflacht, Hohnerstr. 13. Das gezeichnete Kapital beträgt (DM 50.000,00) € 25.564,59.
Seitingen-Oberflacht, 20. Januar 2012 Wolfgang Zepf Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.01.2012 |
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