Stromnetz Blaubeuren GmbH

Karlstraße 2, 89143 Blaubeuren, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 725046
Eingetragen
10.5.2010
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit als Netzbetreiber gemäß dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz -EnWG), insbesondere der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau des Stromversorgungsnetzes in Blaubeuren sowie die Erfüllung von Aufgaben der Verteilung. Eingeschlossen ist die Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder andere Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten und ferner Interessengemeinschaften eingehen, sofern sich diese Betätigungen auf das Gebiet der Stadt Blaubeuren beschränken.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Hans-Peter Peschl
seit 1.8.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (4)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50.100 €
50.10%
Germany
49.900 €
49.90%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stromnetz Blaubeuren GmbH

Blaubeuren

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht


Grundlagen der Gesellschaft

Die Stromnetz Blaubeuren GmbH (SNB) ist mit Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2009 gegründet worden. Gesellschafter sind die TWB - Technische Werke Blaubeuren GmbH und die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH. Die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH hat mit Einbringungs- und Übernahmevertrag vom 15.12.2009 das Stromnetz von Blaubeuren mit allen ihm zugeordneten Aktiva (Anlagevermögen) und Passiva (Ertragszuschüsse) in die GmbH eingebracht. Das Stammkapital der Stromnetz Blaubeuren GmbH setzt sich damit wie folgt zusammen:

EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH   49.900 € (Sacheinlage)
TWB - Technische Werke Blaubeuren GmbH  50.100 € (Bareinlage).

Nach § 4 des Einbringungs- und Übernahmevertrags gelten alle Geschäfte des Stromnetzbetriebs ab dem 01.01.2010 als für Rechnung der GmbH geführt und betrieben. Gleichzeitig verpachtet die Stromnetz Blaubeuren GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2010 das gesamte im Eigentum der GmbH stehende Stromverteilernetz im Raum Blaubeuren an die Netze BW GmbH (vormals EnBW Regional AG).

Gegenstand der Gesellschaft ist

a) die Tätigkeit als Netzbetreiber gemäß dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), insbesondere der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau des Stromversorgungsnetzes in Blaubeuren sowie die Erfüllung von Aufgaben der Verteilung. Eingeschlossen ist die Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen.

b) zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder andere Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten und ferner Interessengemeinschaften eingehen, sofern sich diese Betätigungen auf das Gebiet der Stadt Blaubeuren beschränken.

Die SNB ist Eigentümerin des regionalen Stromverteilernetzes in Blaubeuren und Umgebung. Sie hat das gesamte Netz an die Netze BW GmbH verpachtet, welche Netzbetreiber nach § 3 Nr. 27 EnWG ist. Die Netze BW ist verpflichtet, den Netzbetrieb in eigenem Namen und für eigene Rechnung zu führen; sie erbringt alle wesentlichen Tätigkeiten des Netzbetriebs selbständig. Dazu gehören insbesondere Entscheidungen über die Wartung und den Betrieb des Netzes, Beantragung und Dokumentation von Netzentgelten, Abschluss von Netznutzungsverträgen, Netzanschlussverträgen, Anschlussnutzungsverträgen, Lieferantenrahmenverträgen, Verträgen mit vor- und nachgelagerten Netzbetreibern, Kommunikation mit der zuständigen Regulierungsbehörde sowie die Überwachung der Durchführung von Dienstleistungsverträgen. Der Netzpachtvertrag mit der Netze BW GmbH trat am 01.01.2010 in Kraft und endet am 31.12.2029.

Die Gesellschaft übt nach § 6b Abs. 3 EnWG ausschließlich die Tätigkeit der Elektrizitätsverteilung durch die wirtschaftliche Nutzung eines Eigentumsrechts an einem Elektrizitätsversorgungsnetz aus.

Dementsprechend erfüllt der handelsrechtliche Jahresabschluss sämtliche in § 6 EnWG genannten Pflichten, ohne dass die Einrichtung getrennter Konten oder eine gesonderte Beschreibung der in der internen Rechnungslegung angewandten Zuordnungsregeln notwendig ist.

Wirtschaftsbericht

Rahmenbedingungen

Die SNB hat das Stromverteilnetz an die Netze BW GmbH mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2029 verpachtet. Die Anpassung der Pachtentgelte erfolgt gemäß Pachtvertrag nach den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und der BNetzA.

Netzbetrieb

Der Betrieb der Stromnetze durch die Netze BW GmbH erfolgte im Geschäftsjahr zuverlässig und mit guter Versorgungssicherheit. Größere Störungen blieben aus. Das umfangreiche Investitionsprogramm trägt auch weiterhin zur hohen Versorgungsqualität bei.

Das Jahr 2023 war hauptsächlich geprägt durch die Investitionstätigkeit und den Betrieb des Stromnetzes.

Darstellung der Lage

Vermögens- und Finanzlage

Die Investitionen des Geschäftsjahres 2023 lagen bei rd. 1.660.765 €, die weitergeleiteten Ertragszuschüsse beliefen sich auf rd. 88.786 €.

Insgesamt ergibt sich bei den Investitionen damit folgendes Bild:


2023
2022



Immaterielle Vermögensgegenstände
1.877
0
Leitungsnetz
722.880
403.825
Hausanschlüsse
72.552
34.370
Schaltwerke
702.536
355.389
Umspannstationen
160.920
198.075
Schaltwerk- und Fernwirktechnik
0
0
Betriebs- und Geschäftsausstattung
0
0
Anlagen im Bau
0
0
Summe Gesamt
1.660.765
991.659



Zum 31. Dezember 2023 ist das Anlagevermögen wie folgt finanziert:


2023
2022



Anlagevermögen
9.325.799
7.977.507
abzüglich passiver Rechnungs-abgrenzungsposten
-1.505.863
-1.508.001
Zwischensumme
7.819.936
6.469.506
Eigenkapital
3.971.400
2.971.234
Darlehen
4.155.991
3.928.180
Summe
8.127.391
6.899.414
Überdeckung
307.455
429.908



Der Anteil des Eigenkapitals am Anlagevermögen abzüglich des passiven Rechnungsabgrenzungspostens beträgt zum 31.12.2023 50,8% (2022: 45,9%).

Im Geschäftsjahr 2023 haben die Gesellschafter zur Finanzierung der Investitionen den Jahresüberschuss des Jahres 2022 mit 178 T€ auf neue Rechnung vorgetragen.

Außerdem haben sie eine Einzahlung in Höhe von 800 T€ in die Kapitalrücklage geleistet.

Die Eigenkapitalquote des Berichtsjahres stellt sich wie folgt dar:


31.12.2023
31.12.2022



Bilanzsumme
9.680.083
8.445.142
Eigenkapital
3.971.400
2.971.234
Anteil Eigenkapital in %
41,0
35,2



Die Liquidität war ganzjährig gesichert.

Ertragslage

Für die Stromnetz Blaubeuren GmbH ergab sich im Jahr 2023 ein Jahresüberschuss von 200 T€. Hieraus errechnet sich ein EBIT (operatives Ergebnis vor Steuern und Zinsen) von 354 T€.

Für das Jahr 2023 wurde ein vorläufiger Pachtzins von 635 T€ (im Vorjahr T€ 530) durch den Pächter ermittelt.

Risikobericht

Risiken mit nennenswerter Schadenshöhe und hoher Eintrittswahrscheinlichkeit sind teilweise für die Gesellschaft erkennbar. Es könnten Risiken in den Bereichen Schäden durch Umwelteinflüsse, sinkende Pachtzinsen als Folge geänderter Regulierungsrichtlinien und Änderung regulatorischer Einflussgrößen sowie in einem weiteren Anstieg der Fremdkapitalzinsen liegen

Die im Augenblick getroffenen Aussagen beziehen sich auf die zukünftige Entwicklung der SNB und sind naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. Auf Grund dieser Unsicherheiten ist es möglich, dass das tatsächliche Ergebnis der Gesellschaft wesentlich vom prognostizierten Ergebnis, das auf der derzeit höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit basiert, abweicht.

Einfluss haben zudem Risiken aus den Auswirkungen des Ukrainekrieges sowie des Gaza-Krieges bzw. des globalen Krisenumfeldes. Inwieweit die stark vernetze Energiewirtschaft und infolgedessen auch die Stromnetz Blaubeuren GmbH von weiteren Auswirkungen des globalen Krisenumfeldes betroffen sein wird, ist nicht seriös abzuschätzen. Verzögerungen in globalen Lieferketten und die damit möglichen Verzögerungen bei Investitionsvorhaben können jedoch zu Einbußen bei den Pachterlösen führen. Von Preissteigerungen bei benötigten Dienstleistungen, Verbrauchs- und Investitionsgütern sowie hoher Investitionstätigkeit u.a. aufgrund der Herausforderungen der Energiewende, ist weiterhin auch für die Folgejahre auszugehen.

Ausblick

Das Jahr 2023 war erneut im Wesentlichen durch Netzbaumaßnahmen im Mittel- und Niederspannungsnetz geprägt. Insbesondere wurden dort, wo es technisch notwendig war, weiterhin Netzbereiche erneuert und Neubaugebiete an das Versorgungsnetz angeschlossen.

Das erwartete Investitionsvolumen in 2024 wird u.a. dadurch weiterhin auf einem sehr hohen Niveau liegen.

Für alle Netzbetreiber sind die Entscheidungen und Planungen in den weiteren Aus- und Umbau der Netzinfrastruktur auf Grund der sich weiterhin sehr rasant ändernden Gesetze und Verordnungen im Energiebereich auch weiterhin immer schwerer zu kalkulieren.

Gesamtaussage der Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Lage

Die Ertragskraft der SNB wird wesentlich von der Höhe der Pachtentgelte bestimmt. Dessen Höhe richtet sich nach dem Pachtvertrag mit der Netze BW GmbH und wird jährlich neu berechnet.

Die Geschäftsführung der SNB beurteilt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens als im Wesentlichen planmäßig. Die anfallenden Zahlungsverpflichtungen konnten jederzeit termingerecht erfüllt werden.

724799401Für die Folgejahre erwartet die SNB aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen der 4. Regulierungsperiode sowie der höheren Kosten für die Refinanzierung mit Fremdkapital eine Reduzierung des Jahresergebnisses.

Unter der Annahme ansonsten stabiler Umsatzerlöse erwartet die Geschäftsführung für das 724799402Jahr 2024 ein EBT in Höhe von 199.000 € gemäß dem aktuellen Wirtschaftsplan. Es sind für das Jahr 2024 Investitionen in das Stromnetz von insgesamt rund 2.566.000 € geplant.

Blaubeuren, 31. Mai 2024

Stromnetz Blaubeuren GmbH

Kaufmännischer Geschäftsführer
Hans-Peter Peschl
Technischer Geschäftsführer
Hubert Waldhauser

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 9.325.799,02 7.977.507,49
I. Sachanlagen 9.325.799,02 7.977.507,49
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.876,75  
2. technische Anlagen und Maschinen 9.323.922,27 7.977.507,49
B. Umlaufvermögen 353.410,79 466.702,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 294.841,62 177.234,38
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21.533,05 0,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 273.308,57 177.234,38
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 58.569,17 289.467,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 873,58 931,82
Aktiva 9.680.083,39 8.445.141,56

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.971.400,02 2.971.234,02
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 3.131.000,00 2.331.000,00
III. Gewinnrücklagen 540.234,02 362.286,02
1. andere Gewinnrücklagen 540.234,02 362.286,02
IV. Jahresüberschuss 200.166,00 177.948,00
B. Rückstellungen 46.735,38 37.726,34
1. Steuerrückstellungen 41.535,38 32.126,34
2. sonstige Rückstellungen 5.200,00 5.600,00
C. Verbindlichkeiten 4.156.084,99 3.928.180,20
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.155.991,38 3.928.180,20
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 133.902,44 205.938,82
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.022.088,94 3.722.241,38
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 93,61 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 93,61 0,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.505.863,00 1.508.001,00
Passiva 9.680.083,39 8.445.141,56

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 712.598,29 627.061,45
2. sonstige betriebliche Erträge 445,64 3,35
3. Personalaufwand 7.109,21 7.104,01
a) Löhne und Gehälter 5.400,00 5.400,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.709,21 1.704,01
4. Abschreibungen 312.203,67 280.811,50
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 312.203,67 280.811,50
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 40.033,96 40.932,05
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.031,54  
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 76.846,30 51.050,49
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 77.715,16 69.217,58
9. Ergebnis nach Steuern 200.167,17 177.949,17
10. sonstige Steuern 1,17 1,17
11. Jahresüberschuss 200.166,00 177.948,00

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Stromnetz Blaubeuren GmbH   

Firmensitz laut Registergericht: Blaubeuren

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Ulm

Register-Nr.: HRB 725046

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnut­zung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutz­bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens­ge­genstände linear vorgenommen.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn des Geschäftsjahres: EUR 4.936.818,35

Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: EUR 5.222.559,95

Sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden größere Beträge für noch nicht vereinnahmte Umsatzsteuererstattungen in Höhe von EUR 255.632,31 und für Forderungen aus Gutschriften von Lieferanten in Höhe von EUR 17.596,26 er­fasst.

Rückstellungsspiegel





Art der Rückstellung
Stand
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
Stand

01.01.2023
2023
2023
2023
31.12.2023






Steuerrückstellungen





Körperschaftsteuer 2023
0,00
0,00
0,00
8.577,00
8.577,00
Solidaritätszuschlag 2023
0,00
0,00
0,00
472,82
472,82
Körperschaftsteuer 2022
15.104,00
10.842,00
0,00
0,00
4.262,00
Solidaritätszuschlag 2022
830,87
596,31
0,00
0,00
234,56
Körperschaftsteuer 2021
2.174,00
2.174,00
0,00
0,00
0,00
Solidaritätszuschlag 2021
119,47
119,47
0,00
0,00
0,00
Gewerbesteuer 2023
0,00
0,00
0,00
15.831,00
15.831,00
Gewerbesteuer 2022
12.158,00
0,00
0,00
0,00
12.158,00
Gewerbesteuer 2021
1.740,00
1.739,70
0,30
0,00
0,00
Summe
32.126,34
15.471,48
0,30
24.880,82
41.535,38
Sonstige Rückstellungen





Prüfung Jahresabschluss 2023
0,00
0,00
0,00
2.200,00
2.200,00
Prüfung Jahresabschluss 2022
2.600,00
2.154,36
445,64
0,00
0,00
Erstellung Jahresabschluss 2023
0,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
Erstellung Jahresabschluss 2022
3.000,00
3.000,00
0,00
0,00
0,00
Summe
5.600,00
5.154,36
445,64
5.200,00
5.200,00



Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be­trägt EUR    3.662.381,63 (Vorjahr: EUR 3.246.631,63).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 133.996,05 (Vorjahr: EUR 205.938,82).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 4.022.088,94 (Vorjahr: EUR  3.722.241,38).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Erläuterung der periodenfremden Aufwendungen

In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 13.326,20 aus der Pachtrückzahlung für 2022 enthalten.  Sie mindern die Umsatzerlöse.
Außerdem sind Aufwendungen in Höhe von EUR 269,73 aus dem Abgang von Sachanlagen enthalten, die im Posten sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst werden.

Erläuterung der periodenfremden Erträge

In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde Erlöse in Höhe von EUR 20.000,00 aus der Neuberechnung der Netzpacht 2023 enthalten. Die Erlöse sind im Posten Umsatzerlöse erfasst.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres hat das Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Perso­nen geführt:

Kaufmännischer Geschäftsführer
Hans-Peter Peschl
Technischer Geschäftsführer
Hubert Waldhauser



Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats
Bürgermeister Jörg Seibold (Vorsitzender)
Matthias Steiner (stellvertretender Vorsitzender; Geschäftsführer Netzgesellschaft Ostwürttemberg DonauRies GmbH)
Reiner Baur (Beamter)
Klaus Eder (Geschäftsführer, SWU Energie GmbH)
Klaus Härle (Leitung Kommunale Beziehungen Oberschwaben, Netze BW GmbH)
Timo Betz (Teamleiter Infrastruktur Netze BW GmbH)
bis 30.11.2023: Wolfgang Rabe (Geschäftsführer der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH)
Roland Schmidberger (Manager Kommunale Beteiligungen, Netze BW GmbH)

Die Aufsichtsratstätigkeiten wurden mit 1.440,00 Euro vergütet.

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt EUR 7.800,00 und betrifft Abschlussprüfungsleistungen.

Nachtragsbericht

Vorgänge, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft von Bedeutung wären, sind nach dem 31. Dezember 2023 nicht eingetreten.

Ergebnisverwendung

Über die Verwendung des Jahresüberschusses 2023 in Höhe von EUR 200.166,00 wird mit der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 Beschluss gefasst.
Die Geschäftsführung schlägt vor, dass der Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorgetragen wird.

  Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)
Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG aufgeführten Tätigkeiten einen Tätigkeitsabschluss aufzustellen.
Die Geschäftstätigkeit der Stromnetz Blaubeuren GmbH umfasst ausschließlich die Elektrizitätsverteilung.
Somit entspricht der Jahresabschluss 2023 dem Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG.
Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen.
Die Gesellschaft hat das Stromnetz im Geschäftsjahr 2023 an die Netze BW GmbH, Stuttgart, verpachtet.
Das Pachtentgelt für 2023 beträgt rd. TEUR 635.000,00.
Im Geschäftsjahr 2023 gibt es keine vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen, die gegenüber dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung Dienstleistungen erbracht haben.

Unterschrift der Geschäftsführung

Blaubeuren, den 31. Mai 2024

gez. Hans-Peter Peschl, gez. Hubert Waldhauser

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stromnetz Blaubeuren GmbH, Blaubeuren - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stromnetz Blaubeuren GmbH, Blaubeuren, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.

· Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
· Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

· ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und
· ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung."

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