Stromnetz
Blaubeuren GmbH
Blaubeuren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
Grundlagen der Gesellschaft
Die Stromnetz Blaubeuren GmbH (SNB) ist mit
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2009 gegründet worden.
Gesellschafter sind die TWB - Technische Werke Blaubeuren
GmbH und die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH. Die EnBW
Kommunale Beteiligungen GmbH hat mit Einbringungs- und
Übernahmevertrag vom 15.12.2009 das Stromnetz von
Blaubeuren mit allen ihm zugeordneten Aktiva
(Anlagevermögen) und Passiva (Ertragszuschüsse)
in die GmbH eingebracht. Das Stammkapital der Stromnetz
Blaubeuren GmbH setzt sich damit wie folgt zusammen:
EnBW Kommunale Beteiligungen
GmbH 49.900 € (Sacheinlage)
TWB - Technische Werke Blaubeuren
GmbH 50.100 € (Bareinlage).
Nach § 4 des Einbringungs- und
Übernahmevertrags gelten alle Geschäfte des
Stromnetzbetriebs ab dem 01.01.2010 als für Rechnung
der GmbH geführt und betrieben. Gleichzeitig
verpachtet die Stromnetz Blaubeuren GmbH mit
wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2010 das gesamte im
Eigentum der GmbH stehende Stromverteilernetz im Raum
Blaubeuren an die Netze BW GmbH (vormals EnBW Regional AG).
Gegenstand der Gesellschaft ist
a) die Tätigkeit als Netzbetreiber
gemäß dem Gesetz über die
Elektrizitäts- und Gasversorgung
(Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), insbesondere der
Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau des
Stromversorgungsnetzes in Blaubeuren sowie die
Erfüllung von Aufgaben der Verteilung. Eingeschlossen
ist die Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und
Dienstleistungen.
b) zu allen Geschäften und Maßnahmen
berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen errichten, sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an
anderen Unternehmen beteiligen oder andere Unternehmen
sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder
pachten und ferner Interessengemeinschaften eingehen,
sofern sich diese Betätigungen auf das Gebiet der
Stadt Blaubeuren beschränken.
Die SNB ist Eigentümerin des regionalen
Stromverteilernetzes in Blaubeuren und Umgebung. Sie hat
das gesamte Netz an die Netze BW GmbH verpachtet, welche
Netzbetreiber nach § 3 Nr. 27 EnWG
ist. Die Netze BW ist verpflichtet, den Netzbetrieb in
eigenem Namen und für eigene Rechnung zu führen;
sie erbringt alle wesentlichen Tätigkeiten des
Netzbetriebs selbständig. Dazu gehören
insbesondere Entscheidungen über die Wartung und den
Betrieb des Netzes, Beantragung und Dokumentation von
Netzentgelten, Abschluss von Netznutzungsverträgen,
Netzanschlussverträgen,
Anschlussnutzungsverträgen,
Lieferantenrahmenverträgen, Verträgen mit vor-
und nachgelagerten Netzbetreibern, Kommunikation mit der
zuständigen Regulierungsbehörde sowie die
Überwachung der Durchführung von
Dienstleistungsverträgen. Der Netzpachtvertrag mit der
Netze BW GmbH trat am 01.01.2010 in Kraft und endet am
31.12.2029.
Die Gesellschaft übt nach § 6b Abs. 3 EnWG
ausschließlich die Tätigkeit der
Elektrizitätsverteilung durch die wirtschaftliche
Nutzung eines Eigentumsrechts an einem
Elektrizitätsversorgungsnetz aus.
Dementsprechend erfüllt der handelsrechtliche
Jahresabschluss sämtliche in § 6 EnWG genannten
Pflichten, ohne dass die Einrichtung getrennter Konten oder
eine gesonderte Beschreibung der in der internen
Rechnungslegung angewandten Zuordnungsregeln notwendig ist.
Wirtschaftsbericht
Rahmenbedingungen
Die SNB hat das Stromverteilnetz an die Netze BW GmbH
mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2029 verpachtet. Die
Anpassung der Pachtentgelte erfolgt gemäß
Pachtvertrag nach den Vorgaben der
Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und der BNetzA.
Netzbetrieb
Der Betrieb der Stromnetze durch die Netze BW GmbH
erfolgte im Geschäftsjahr zuverlässig und mit
guter Versorgungssicherheit. Größere
Störungen blieben aus. Das umfangreiche
Investitionsprogramm trägt auch weiterhin zur hohen
Versorgungsqualität bei.
Das Jahr 2023 war hauptsächlich geprägt
durch die Investitionstätigkeit und den Betrieb des
Stromnetzes.
Darstellung der Lage
Vermögens- und Finanzlage
Die Investitionen des Geschäftsjahres 2023 lagen
bei rd. 1.660.765 €, die weitergeleiteten
Ertragszuschüsse beliefen sich auf rd. 88.786
€.
Insgesamt ergibt sich bei den Investitionen damit
folgendes Bild:
|
2023
|
2022
|
|
€
|
€
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
1.877
|
0
|
Leitungsnetz
|
722.880
|
403.825
|
Hausanschlüsse
|
72.552
|
34.370
|
Schaltwerke
|
702.536
|
355.389
|
Umspannstationen
|
160.920
|
198.075
|
Schaltwerk- und
Fernwirktechnik
|
0
|
0
|
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
|
0
|
0
|
Anlagen im Bau
|
0
|
0
|
Summe Gesamt
|
1.660.765
|
991.659
|
Zum 31. Dezember 2023 ist das Anlagevermögen wie
folgt finanziert:
|
2023
|
2022
|
|
€
|
€
|
Anlagevermögen
|
9.325.799
|
7.977.507
|
abzüglich passiver
Rechnungs-abgrenzungsposten
|
-1.505.863
|
-1.508.001
|
Zwischensumme
|
7.819.936
|
6.469.506
|
Eigenkapital
|
3.971.400
|
2.971.234
|
Darlehen
|
4.155.991
|
3.928.180
|
Summe
|
8.127.391
|
6.899.414
|
Überdeckung
|
307.455
|
429.908
|
Der Anteil des Eigenkapitals am Anlagevermögen
abzüglich des passiven Rechnungsabgrenzungspostens
beträgt zum 31.12.2023 50,8% (2022: 45,9%).
Im Geschäftsjahr 2023 haben die Gesellschafter
zur Finanzierung der Investitionen den
Jahresüberschuss des Jahres 2022 mit 178 T€
auf neue Rechnung vorgetragen.
Außerdem haben sie eine Einzahlung in Höhe
von 800 T€ in die Kapitalrücklage geleistet.
Die Eigenkapitalquote des Berichtsjahres stellt sich
wie folgt dar:
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
€
|
€
|
Bilanzsumme
|
9.680.083
|
8.445.142
|
Eigenkapital
|
3.971.400
|
2.971.234
|
Anteil Eigenkapital in %
|
41,0
|
35,2
|
Die Liquidität war ganzjährig gesichert.
Ertragslage
Für die Stromnetz Blaubeuren GmbH ergab sich im
Jahr 2023 ein Jahresüberschuss von 200 T€.
Hieraus errechnet sich ein EBIT (operatives Ergebnis vor
Steuern und Zinsen) von 354 T€.
Für das Jahr 2023 wurde ein vorläufiger
Pachtzins von 635 T€ (im Vorjahr T€ 530)
durch den Pächter ermittelt.
Risikobericht
Risiken mit nennenswerter Schadenshöhe und hoher
Eintrittswahrscheinlichkeit sind teilweise für die
Gesellschaft erkennbar. Es könnten Risiken in den
Bereichen Schäden durch Umwelteinflüsse, sinkende
Pachtzinsen als Folge geänderter
Regulierungsrichtlinien und Änderung regulatorischer
Einflussgrößen sowie in einem weiteren Anstieg
der Fremdkapitalzinsen liegen
Die im Augenblick getroffenen Aussagen beziehen sich
auf die zukünftige Entwicklung der SNB und sind
naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. Auf
Grund dieser Unsicherheiten ist es möglich, dass das
tatsächliche Ergebnis der Gesellschaft wesentlich vom
prognostizierten Ergebnis, das auf der derzeit
höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit basiert,
abweicht.
Einfluss haben zudem Risiken aus den Auswirkungen des
Ukrainekrieges sowie des Gaza-Krieges bzw. des globalen
Krisenumfeldes. Inwieweit die stark vernetze
Energiewirtschaft und infolgedessen auch die Stromnetz
Blaubeuren GmbH von weiteren Auswirkungen des globalen
Krisenumfeldes betroffen sein wird, ist nicht seriös
abzuschätzen. Verzögerungen in globalen
Lieferketten und die damit möglichen
Verzögerungen bei Investitionsvorhaben können
jedoch zu Einbußen bei den Pachterlösen
führen. Von Preissteigerungen bei benötigten
Dienstleistungen, Verbrauchs- und Investitionsgütern
sowie hoher Investitionstätigkeit u.a. aufgrund der
Herausforderungen der Energiewende, ist weiterhin auch
für die Folgejahre auszugehen.
Ausblick
Das Jahr 2023 war erneut im Wesentlichen durch
Netzbaumaßnahmen im Mittel- und Niederspannungsnetz
geprägt. Insbesondere wurden dort, wo es technisch
notwendig war, weiterhin Netzbereiche erneuert und
Neubaugebiete an das Versorgungsnetz angeschlossen.
Das erwartete Investitionsvolumen in 2024 wird u.a.
dadurch weiterhin auf einem sehr hohen Niveau liegen.
Für alle Netzbetreiber sind die Entscheidungen
und Planungen in den weiteren Aus- und Umbau der
Netzinfrastruktur auf Grund der sich weiterhin sehr rasant
ändernden Gesetze und Verordnungen im Energiebereich
auch weiterhin immer schwerer zu kalkulieren.
Gesamtaussage der Geschäftsführung zur
wirtschaftlichen Lage
Die Ertragskraft der SNB wird wesentlich von der
Höhe der Pachtentgelte bestimmt. Dessen Höhe
richtet sich nach dem Pachtvertrag mit der Netze BW GmbH
und wird jährlich neu berechnet.
Die Geschäftsführung der SNB beurteilt die
wirtschaftliche Lage des Unternehmens als im Wesentlichen
planmäßig. Die anfallenden
Zahlungsverpflichtungen konnten jederzeit termingerecht
erfüllt werden.
724799401Für die Folgejahre erwartet die SNB
aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen der 4.
Regulierungsperiode sowie der höheren Kosten für
die Refinanzierung mit Fremdkapital eine Reduzierung des
Jahresergebnisses.
Unter der Annahme ansonsten stabiler
Umsatzerlöse erwartet die Geschäftsführung
für das 724799402Jahr 2024 ein EBT in Höhe
von 199.000 € gemäß dem aktuellen
Wirtschaftsplan. Es sind für das Jahr 2024
Investitionen in das Stromnetz von insgesamt rund
2.566.000 € geplant.
Blaubeuren, 31. Mai 2024
Stromnetz Blaubeuren GmbH
Kaufmännischer Geschäftsführer
Hans-Peter Peschl
Technischer Geschäftsführer
Hubert Waldhauser
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.325.799,02 |
7.977.507,49 |
| I.
Sachanlagen |
9.325.799,02 |
7.977.507,49 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
1.876,75 |
|
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
9.323.922,27 |
7.977.507,49 |
| B.
Umlaufvermögen |
353.410,79 |
466.702,25 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
294.841,62 |
177.234,38 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
21.533,05 |
0,00 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
273.308,57 |
177.234,38 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
58.569,17 |
289.467,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
873,58 |
931,82 |
| Aktiva |
9.680.083,39 |
8.445.141,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.971.400,02 |
2.971.234,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.131.000,00 |
2.331.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
540.234,02 |
362.286,02 |
| 1.
andere Gewinnrücklagen |
540.234,02 |
362.286,02 |
| IV.
Jahresüberschuss |
200.166,00 |
177.948,00 |
| B.
Rückstellungen |
46.735,38 |
37.726,34 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
41.535,38 |
32.126,34 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
5.200,00 |
5.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.156.084,99 |
3.928.180,20 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
4.155.991,38 |
3.928.180,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
133.902,44 |
205.938,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.022.088,94 |
3.722.241,38 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
93,61 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
93,61 |
0,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.505.863,00 |
1.508.001,00 |
| Passiva |
9.680.083,39 |
8.445.141,56 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
712.598,29 |
627.061,45 |
| 2.
sonstige betriebliche Erträge |
445,64 |
3,35 |
| 3.
Personalaufwand |
7.109,21 |
7.104,01 |
| a)
Löhne und Gehälter |
5.400,00 |
5.400,00 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
1.709,21 |
1.704,01 |
| 4.
Abschreibungen |
312.203,67 |
280.811,50 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
312.203,67 |
280.811,50 |
| 5.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
40.033,96 |
40.932,05 |
| 6.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
1.031,54 |
|
| 7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
76.846,30 |
51.050,49 |
| 8.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
77.715,16 |
69.217,58 |
| 9.
Ergebnis nach Steuern |
200.167,17 |
177.949,17 |
| 10.
sonstige Steuern |
1,17 |
1,17 |
| 11.
Jahresüberschuss |
200.166,00 |
177.948,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Stromnetz
Blaubeuren GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Blaubeuren
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Ulm
Register-Nr.: HRB 725046
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel zu
entnehmen.
Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn
des Geschäftsjahres: EUR 4.936.818,35
Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des
Geschäftsjahres: EUR 5.222.559,95
Sonstige Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
wurden größere Beträge für noch nicht
vereinnahmte Umsatzsteuererstattungen in Höhe von EUR
255.632,31 und für Forderungen aus Gutschriften von
Lieferanten in Höhe von EUR 17.596,26 erfasst.
Rückstellungsspiegel
|
|
|
|
|
|
Art der
Rückstellung
|
Stand
|
Verbrauch
|
Auflösung
|
Zuführung
|
Stand
|
|
01.01.2023
|
2023
|
2023
|
2023
|
31.12.2023
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Steuerrückstellungen
|
|
|
|
|
|
Körperschaftsteuer
2023
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
8.577,00
|
8.577,00
|
Solidaritätszuschlag 2023
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
472,82
|
472,82
|
Körperschaftsteuer
2022
|
15.104,00
|
10.842,00
|
0,00
|
0,00
|
4.262,00
|
Solidaritätszuschlag 2022
|
830,87
|
596,31
|
0,00
|
0,00
|
234,56
|
Körperschaftsteuer
2021
|
2.174,00
|
2.174,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Solidaritätszuschlag 2021
|
119,47
|
119,47
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Gewerbesteuer 2023
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
15.831,00
|
15.831,00
|
Gewerbesteuer 2022
|
12.158,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
12.158,00
|
Gewerbesteuer 2021
|
1.740,00
|
1.739,70
|
0,30
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
32.126,34
|
15.471,48
|
0,30
|
24.880,82
|
41.535,38
|
Sonstige Rückstellungen
|
|
|
|
|
|
Prüfung
Jahresabschluss 2023
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
2.200,00
|
2.200,00
|
Prüfung
Jahresabschluss 2022
|
2.600,00
|
2.154,36
|
445,64
|
0,00
|
0,00
|
Erstellung
Jahresabschluss 2023
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
3.000,00
|
3.000,00
|
Erstellung
Jahresabschluss 2022
|
3.000,00
|
3.000,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
5.600,00
|
5.154,36
|
445,64
|
5.200,00
|
5.200,00
|
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt EUR 3.662.381,63
(Vorjahr: EUR 3.246.631,63).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
EUR 133.996,05 (Vorjahr: EUR 205.938,82).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
4.022.088,94 (Vorjahr: EUR 3.722.241,38).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Erläuterung der periodenfremden Aufwendungen
In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde
Aufwendungen in Höhe von EUR 13.326,20 aus der
Pachtrückzahlung für 2022 enthalten. Sie
mindern die Umsatzerlöse.
Außerdem sind Aufwendungen in Höhe von EUR
269,73 aus dem Abgang von Sachanlagen enthalten, die im
Posten sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst werden.
Erläuterung der periodenfremden Erträge
In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde
Erlöse in Höhe von EUR 20.000,00 aus der
Neuberechnung der Netzpacht 2023 enthalten. Die Erlöse
sind im Posten Umsatzerlöse erfasst.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres hat das
Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Kaufmännischer
Geschäftsführer
|
Hans-Peter Peschl
|
Technischer
Geschäftsführer
|
Hubert Waldhauser
|
Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats
Bürgermeister Jörg Seibold (Vorsitzender)
Matthias Steiner (stellvertretender Vorsitzender;
Geschäftsführer Netzgesellschaft
Ostwürttemberg DonauRies GmbH)
Reiner Baur (Beamter)
Klaus Eder (Geschäftsführer, SWU Energie
GmbH)
Klaus Härle (Leitung Kommunale Beziehungen
Oberschwaben, Netze BW GmbH)
Timo Betz (Teamleiter Infrastruktur Netze BW GmbH)
bis 30.11.2023: Wolfgang Rabe
(Geschäftsführer der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze
GmbH)
Roland Schmidberger (Manager Kommunale Beteiligungen,
Netze BW GmbH)
Die Aufsichtsratstätigkeiten wurden mit 1.440,00
Euro vergütet.
Honorar des Abschlussprüfers
Das vom Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt
EUR 7.800,00 und betrifft Abschlussprüfungsleistungen.
Nachtragsbericht
Vorgänge, die für die Beurteilung der
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft
von Bedeutung wären, sind nach dem 31. Dezember 2023
nicht eingetreten.
Ergebnisverwendung
Über die Verwendung des Jahresüberschusses
2023 in Höhe von EUR 200.166,00 wird mit der
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 Beschluss
gefasst.
Die Geschäftsführung schlägt vor, dass
der Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorgetragen
wird.
Gesetz über die Elektrizitäts- und
Gasversorgung (EnWG)
Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und
Gasversorgung (EnWG) sind Energieversorgungsunternehmen
verpflichtet, für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
bis 6 EnWG aufgeführten Tätigkeiten einen
Tätigkeitsabschluss aufzustellen.
Die Geschäftstätigkeit der Stromnetz
Blaubeuren GmbH umfasst ausschließlich die
Elektrizitätsverteilung.
Somit entspricht der Jahresabschluss 2023 dem
Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG.
Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind
Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen
sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der
gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit
herausfallen und für die Beurteilung der
Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung
sind, gesondert auszuweisen.
Die Gesellschaft hat das Stromnetz im
Geschäftsjahr 2023 an die Netze BW GmbH, Stuttgart,
verpachtet.
Das Pachtentgelt für 2023 beträgt rd. TEUR
635.000,00.
Im Geschäftsjahr 2023 gibt es keine vertikal
integrierten Energieversorgungsunternehmen, die
gegenüber dem Tätigkeitsbereich
Elektrizitätsverteilung Dienstleistungen erbracht
haben.
Unterschrift der Geschäftsführung
Blaubeuren, den 31. Mai 2024
gez. Hans-Peter Peschl, gez. Hubert Waldhauser
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stromnetz
Blaubeuren GmbH, Blaubeuren - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Stromnetz Blaubeuren GmbH, Blaubeuren, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023
und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig,
anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung
des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts
mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen zu
den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE
ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den
Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit
"Elektrizitätsverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1
EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des
Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des
Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die
gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des
Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.
· Nach unserer Beurteilung wurden die
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten in allen wesentlichen
Belangen eingehalten.
· Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen
wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des §
6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und des
Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit
§ 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des
IDW
Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021))
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des
IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für die Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich
für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses
nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3
Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses
beschriebenen Verantwortung.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b
Abs. 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
· ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten
nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung
getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen
eingehalten haben und
· ob der Tätigkeitsabschluss in allen
wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des §
6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung
der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar
erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet
wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung des
Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung."
|