Satisloh GmbH
Wilhelm-Loh-Straße 2-4, 35578 Wetzlar, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jennifer Wittmann seit 10.2.2025 | Prokura |
Tobias Armbruster seit 6.10.2023 | Geschäftsführer |
Wilfried Volker Rainer Efimoff seit 29.9.2022 | Prokura |
Jürgen Dr. Bode seit 8.8.2016 | Geschäftsführer |
Sven Kalisch seit 24.6.2013 | Prokura |
Bruno Fischer seit 11.3.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Satisloh Holding AG | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Satisloh GmbHWetzlarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Satisloh GmbH, WetzlarA. Grundlagen 1. Geschäftsmodell Die Satisloh GmbH mit Sitz in Wetzlar ist eine 100%ige Tochter der Satisloh Holding AG, Baar/Schweiz, welche wiederum zu 100% dem französisch-italienischen Essilor-Luxottica Konzern zugehört. Die Schwestergesellschaft Satisloh AG vertreibt weltweit Maschinen für die Bearbeitung von optischen Gläsern, Maschinenzubehör und Ersatzteile, sowie Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Satisloh GmbH produziert an ihrem einzigen Standort in Wetzlar innerhalb des Konzernverbundes als Auftragsfertiger der Satisloh AG Maschinen für die Bereiche Brillenoptik und Feinoptik und vertreibt weltweit auf eigene Rechnung Maschinenzubehör und -Ersatzteile, sowie Hilfs- und Betriebsstoffe. Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die Gesellschaft 338 Mitarbeiter (Vorjahr: 312). 2. Forschung und Entwicklung Insgesamt sind am Standort Wetzlar etwa 21% der Mitarbeiter im Bereich der Entwicklung beschäftigt. Punktuell werden auch Dienstleistungen von Dritten in Anspruch genommen. Neben den Neuentwicklungen, die aufgrund verkürzter Produktlebenszyklen in kürzerer Folge, sowie Adaption neuer Technologien den Kunden angeboten werden, ist die Weiterentwicklung bestehender Produkte bzgl. der Produktionskosten, der Einsatzkosten beim Kunden und Produktqualität eine wesentliche Aufgabe des Entwicklungsbereiches. Die Durchführung von Konstruktions- und Entwicklungsprojekten durch die Satisloh GmbH erfolgt im Auftrag der Satisloh AG, Baar, Schweiz. Die Abrechnung der Projektaufträge erfolgt nach Abschluss und Abnahme der Prototypen an die Satisloh AG auf der Basis tatsächlicher Aufwendungen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden drei Projekte mit einem Volumen von 0,3 Mio. € end- bzw. teilabgerechnet. Für weitere Projektaufträge für die Satisloh AG sind zum 31.12.2023 Entwicklungsaufwendungen für noch nicht abgerechnete Projekte in Höhe von 4,5 Mio. € (Vorjahr: 3,8 Mio. €) angefallen, die unter unfertigen Erzeugnissen bilanziert sind. B. Wirtschaftsbericht 1. Rahmenbedingungen Die Rahmenbedingungen für das Geschäftsjahr 2023 waren eher schwierig. Trotz Überwindung der Covid 19 Pandemie, nachlassender Inflationsrate und steigenden Löhnen, hat sich die Konjunktur nicht erholt. Während die Wirtschaftsleistung in den ersten beiden Quartalen nahezu stagnierte, ist sie im dritten Quartal sogar gesunken, sodass das BIP gegenüber dem Vorjahr, nach Prognosen und allen Erwartungen zum Trotze, um 0,3% gesunken ist. Ein nach wie vor hohes Zinsniveau, der Energiepreisschock, geopolitische Unruhen sowie Unsicherheit stiftende Politik führten dazu, dass die gesamtwirtschaftliche Produktion im Jahr 2023 nahezu unverändert blieb. Die Satisloh GmbH hat dies mit einem Rückgang der Auftragseingänge, gegenüber dem Vorjahr, von 7,5% zu spüren bekommen. Trotzdem hat die Satisloh GmbH es bereits zum Ende des 1. Quartals geschafft, den Umsatz durch den Abbau des hohen Auftragsbestandes gegenüber dem 1. Quartal des Vorjahres um 16,7% und den Gesamtjahresumsatz um 23,9% zu steigern. Arbeitsreduzierende Maßnahmen wie Zeitabbau oder Kurzarbeit wurden daher im Jahr 2023 nicht benötigt, auch gab es aufgrund der vorbeugenden Maßnahmen des Gesundheitsschutzes am Standort keine störenden Ausfälle aufgrund Krankheit und erhöhter Abwesenheiten der Mitarbeiter. 2. Steuerungsrelevante Leistungsindikatoren Umsatzerlöse Der Auftragseingang lag mit 131,6 Mio.€ (Vorjahr 142,3 Mio.€) 7,5% unter dem Vorjahr. Die Umsatzerlöse belaufen sich zum Jahresende auf 151,8 Mio. €, was einer Steigerung von 23,9 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht und weit über der prognostizierten Steigerung von 17,1% (nach IFRS) liegt. Während der Inlandsumsatz nur minimal auf 7,3 Mio. € (Vorjahr 7,1 Mio. €) gewachsen ist, was einem Anteil am Gesamtumsatz von 4,8 % (Vorjahr 5,8 %) entspricht, ist der Auslandsumsatz um 25,1% auf 144,4 Mio. € (Vorjahr 115,4 Mio. €) gestiegen. Den höchsten Zuwachs konnten wir im europäischen Ausland, das auf 106,0 Mio. € (Vorjahr: 80,7 Mio.€) gestiegen ist, verzeichnen. Dies ist auf den erhöhten Maschinenbedarf, der sich zum einen auf den Auftragsstau der Vorjahre, sowie den Bau neuer Produktionsstätten für Brillenlinsen in EMEA z.B. in Polen, zurückzuführen. Daraus ergibt sich der Hauptgrund für die positive Planabweichung. Der Auftragsbestand zum Jahresende lag mit 38,8 Mio.€ (Vorjahr 56,2 Mio.€) 31% unter dem Vorjahr 2022, dass aufgrund der knappen Materialverfügbarkeit, Lieferkettenprobleme, Lock-Down etc. der Corona Jahre, ungewöhnlich hoch war. Der Auftragsbestand im Corona Vorjahr 2019 lag zum Vergleich bei 15,4 Mio.€. Ergebnis nach Steuern Das Ergebnis nach Steuern ist im Jahr 2023 um 41,4% auf 7,0 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 4,9 Mio. €) und ist wie erwartet deutlich gestiegen. Umsatzrentabilität Die Umsatzrentabilität (Jahresüberschuss im Verhältnis zum Umsatz) ist zum Vorjahr um 0,6 % auf 4,6 % (Vorjahr 4,0 %) gestiegen, da der Personalaufwand sich im Verhältnis zu den Umsatzerlösen im Vergleich zum Vorjahr verringert hat. Dennoch liegt die Umsatzrentabilität aufgrund des anhaltenden hohen Preisniveaus aus Ergebnissicht noch unter unseren Prognosen von knapp 6,1%. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Im Jahr 2023 beträgt der Netto-Aufbau der Mitarbeiterzahl 26 Mitarbeiter. Die erwartete Fluktuation wurde nicht erreicht. Der Mitarbeiteraufbau vor, allem im Gewerblichen Bereich war nötig, um den Produktionsplan zu erfüllen. 3. Geschäftsverlauf Aufgrund der Einbeziehung der Satisloh GmbH in die Konzernplanung der Satisloh AG bzw. der EssilorLuxottica liegen Planzahlen nur nach IFRS-Rechnungslegung vor, nicht jedoch nach HGB. Die Unterschiede zwischen HGB und IFRS ergeben sich aus den Rechnungslegungsvorschriften betreffend Abschreibungen, Pensionen und Steuern; diese Unterschiede sind jedoch unwesentlich. Die Satisloh GmbH wurde Ende 2016 in den Essilor Cash Pool aufgenommen. Vertrieb: In Summe ist der Auftragseingang im Vergleich zum Vorjahr um 7,5% auf 131,6 Mio. € (Vorjahr: 142,4 Mio. €) und der Auftragsbestand um 31 % auf 38,8 Mio. € (Vorjahr: 56,2 Mio. €) gesunken. Dies ist vor allem den beiden Corona-Jahren 2020 und 2021 geschuldet. Durch den angehäuften Auftragsbestand, der zum größten Teil im Jahr 2023 abgebaut wurde, war die Nachfrage nach zusätzlich neuen Maschinen erst einmal rückläufig. Der Materialaufwand ist im Geschäftsjahr 2023 aufgrund des höheren Umsatzvolumens, durch den Abbau des Auftragsbestandes, um 31% von 79,9 Mio. € auf 104,7 Mio. € gestiegen. Die Materialeinsatzquote (Materialaufwand / (Umsatzerlöse + Bestandsveränderung)) ist mit 66,5 % (Vorjahr 63,8 %) gegenüber dem Vorjahr, aufgrund steigender Preise, insbesondere von energieintensiven Materialien, um 2,7 %-Punkte gestiegen. Produktion: Aufgrund des hohen Auftragsbestands wurde das Personal in der Produktion/Logistik sogar weiter verstärkt. Supply-Chain-Management (SCM): Die Logistikprobleme sowie die Probleme der mangelnden Materialverfügbarkeit haben sich zwar sichtlich verbessert, jedoch haben die weiterhin steigenden Preise das Supply Chain Management noch immer vor große Herausforderungen gestellt. Besonders die energieintensiven Materialien und Bauteile haben sich verteuert. Dadurch haben sich, trotz des hohen Abbaus des Auftragsbestandes, die Vorräte zum Jahresende um weitere 1,6% auf 40,3 Mio. € (Vorjahr: 39,6 Mio. €) erhöht. 4. Vermögens-, Finanz und Ertragslage a. Ertragslage Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 6,9 Mio. € und liegt damit 2,0 Mio. € über dem Vorjahreswert. Dies lässt sich hauptsächlich auf folgende Entwicklungen zurückführen: Die Umsatzerlöse sind aufgrund des Abbaus des hohen Auftragsbestandes, der aus den Corona Vorjahren resultiert, um 23,9% auf 151,8 Mio. € gestiegen (Vorjahr 122,5 Mio. €). Das größte Wachstum ist aus dem Brillengeschäft, das um 36% auf 89,5 Mio € (Vorjahr 66,0 Mio €) gestiegen ist, zu verzeichnen. Aber auch das Feinoptik Geschäft ist um 25% auf 24,1 Mio € (Vorjahr 19,3 Mio. €) gestiegen und das Geschäft mit Hilf- und Betriebsstoffen um 3% auf 37,9 Mio. € (Vorjahr: 36,8 Mio.€) gewachsen. Die betriebliche Leistung (Positionen 1 bis 4 in der Gewinn- und Verlustrechnung) ist um 25,6% auf 160,4 Mio. €. gestiegen. Der Abbau des Auftragsbestandes führte zu einem deutlichen Umsatzwachstum und einer Bestandserhöhung. Auch die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen durch die Weiterverrechnung von administrativen Tätigkeiten, wie z.B. Marketing, IT EP-System und Netzwerkbetreuung, die in Wetzlar für verbundene Unternehmen ausgeführt werden, um knapp 20% auf 2,9 Mio. € (Vorjahr 2,4 Mio. €). Der Materialaufwand hat sich aufgrund von Mengen- und Preiseffekten um 24,8 Mio. € auf 104,7 Mio. € (+31%) erhöht. Durch die Preiseffekte, Lieferantenumstellungen und Nutzung von Alternativprodukten stieg auch die Materialquote um 2,7% Punkte auf 66,5% (Vorjahr: 63,8%). Der Personalaufwand ist im Geschäftsjahr um 2,8 Mio. € auf 26,6 Mio. € (Vorjahr: 23,7 Mio. €) gestiegen. Dies ist zum einem auf mehr Personal sowie einer Zuführung zur Pensionsrückstellung von 0,1 Mio. € (Vorjahr: - 0,4 Mio €) zurückzuführen. Die Abschreibungen blieben aufgrund gleichem Investitionsniveau im Vergleich zum Vorjahr mit 0,8 Mio. € konstant. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 1,9 Mio. € (+11,9%) auf 17,9 Mio. €. Dies resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Vertriebsaufwendungen (+1,2 Mio. €), sowie Verwaltungsaufwendungen (+0,2 Mio. €) und höheren Verrechnungen für Dienstleistungen an Verbunden Unternehmen (+0,7 Mio. €). b. Vermögenslage Die Bilanzsumme des Geschäftsjahres 2023 ist von 76,8 Mio. € um 8,1 Mio. € zum Vorjahr gestiegen. Im Wesentlichen ist dies auf die Zunahme im Umlaufvermögen, das von 68,9 Mio. € auf 75,7 Mio. € gestiegen ist, zurückzuführen. Die Vorräte stiegen um 0,6 Mio. € auf 40,3 Mio. € (Vorjahr: 39,7 Mio. €). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stiegen um 6,1 Mio. € auf 35,2 Mio. € (Vorjahr: 29,1 Mio. €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 30,1 Mio € (Vorjahr: 25,2 Mio €) aufgrund des gestiegenen Umsatzvolumens sowie sonstigen Verrechnungen gegenüber verbundenen Unternehmen 4,5 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €). Auf der Passivseite erhöht sich das Eigenkapital um den Jahresüberschuss 2023 um 6,6 Mio. € auf 44,6 Mio. €. Die Rückstellungen sind um 2,8 Mio. € auf 20,3 Mio. € (Vorjahr: 17,5 Mio. €) gestiegen. Der Anstieg ist vor allem auf die höheren Steuerrückstellungen, die aufgrund des besseren Ergebnisses um 2,1 Mio. € auf 3,3 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) gestiegen sind, zurückzuführen. Die Pensionsrückstellungen im 0,3 Mio. € und die sonstigen Rückstellungen um 0,4 Mio. € gesunken. Die Verbindlichkeiten sind um 1,7 Mio. €, von 21,6 Mio. € auf 19,9 Mio. € gesunken. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind stichtagsbedingt um 1,4 Mio. € gesunken. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr mit 8,1 Mio. € auf Vorjahresniveau geblieben. c. Finanzlage Die Finanzlage der Satisloh GmbH ist als sehr stabil zu bezeichnen. Da die Satisloh GmbH zum einen als Auftragsfertiger für die Satisloh AG agiert, die Satisloh AG zum anderen im Rahmen eines Factoring Vertrages alle Forderungen der Satisloh GmbH aufkauft, ist das Risiko eines Forderungsausfalles äußerst gering. Die Eigenkapitalquote der Satisloh GmbH beträgt 52,5% (Vorjahr 49,0 %). Wesentliche Investitionen wurden im Berichtsjahr keine getätigt. Die Satisloh GmbH wurde Ende 2016 in das Essilor Cash Pooling eingebunden, sodass im Bedarfsfalle die Liquiditätsausstattung über den Konzernverbund sichergestellt ist. Die Cash Pool Verbindlichkeiten belaufen sich im Berichtsjahr auf 8,3 Mio. € (Vorjahr: 8,5 Mio. €) Verbindlichkeiten werden grundsätzlich innerhalb der Zahlungsfristen beglichen. Die Anlagenzugänge (ohne Finanzanlagen) beliefen sich auf rund 1,9 Mio. €. Von den Zugängen entfielen die wesentlichen Einzelpositionen auf den Zugang von Grundstücken und Gebäuden (670 T€), Betriebsausstattungen (629 T€) sowie auf technische Anlagen und Maschinen (548 T€). Die Anlagenabgänge für das Geschäftsjahr 2023 belaufen sich auf 430 T€. Die Abschreibungen des Berichtsjahres lagen bei 764 T€, sodass der bilanzierte Wert des Anlagevermögens sich auf 6,7 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. €) erhöht hat. C. Risiko- und Chancenbericht 1. Risikobericht Die Kombination der Berichtssysteme auf Gruppen- und Unternehmensebene bietet nach unserer Einschätzung weiterhin einen ausreichenden Schutz vor unerwarteten Entwicklungen aus dem operativen Geschäft. Das laufende Reporting der Gesellschaft mit Monats-, Quartals- und Halbjahresabschlüssen gibt während des Geschäftsjahres einen zutreffenden und ausreichenden Einblick in die jeweils aktuelle wirtschaftliche Situation, sowohl auf der Marktseite (Absatzreport/ Auftragsbestand) als auch bezogen auf die Ertrags- , Finanz- und Vermögenslage. Die Gesellschaft sieht sich insbesondere den nachfolgend genannten Risiken ausgesetzt. Insgesamt sehen wir als Gesellschaft jedoch keine kritischen Risiken, die der Gesellschaft ein bestandsgefährdendes Risiko aussetzen würden. Unsere identifizierten Risiken werden entsprechend ihrer relativen Bedeutung aufgelistet, sodass zunächst die Risiken mit hoher relativer Bedeutung und zuletzt die Risiken mit niedriger relativer Bedeutung dargestellt werden: Da die globalen Restriktionen im Jahr 2023 erloschen sind und aufgehoben wurden, standen Lieferkettenprobleme, Materialverfügbarkeit und Personalengpässe nicht mehr im Fokus. Politische Risiken u.a. durch den Ukrainekrieg beeinflussen das Geschäft deutlich. Ein Geschäft mit russischen Kunden gibt es seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine nicht mehr. Lieferanten bzw. Lieferketten mussten substituiert werden. Hinzu kam der Angriff der Hamas im Oktober 2023 auf Israel. Die Satisloh GmbH hat zwar keine Lieferanten aber jedoch Kunden im Krisengebiet, so dass ein länger anhaltender Konflikt zu einem Umsatzrückgang führen kann. Hinzu kommen Handelshemmnisse durch die zahlreichen Sanktionen und die folgenden Exportbeschränkungen. Entsprechende Exportgenehmigungen sind mit erheblichen Wartezeiten und Risiken verbunden. Insbesondere das Geschäft mit China, aber auch mit Israel, Indien und der Türkei wird dadurch negativ beeinflusst. Ein weiteres Risiko stellen die hohen Tarifabschlüsse dar. Die Kostenstrukturen im internationalen Vergleich sind stark unter Druck. Energiekostensteigerungen wirken sich durch den Einsatz von energieintensiven Materialien stark auf die Herstellungskosten aus. Es wird versucht die Kostensteigerungen über Preissteigerungen an den Kunden weiterzugeben. Risiken aus Gewährleistungsansprüchen von Kunden sind über Rückstellungen abgedeckt. Um das Risiko des Forderungsausfalls und das damit zusammenhängende Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko einzugrenzen, werden rollierend sämtliche Forderungen gegen Kunden aus Warenlieferungen und Dienstleistungen an die Schwestergesellschaft, Satisloh AG, Baar, Schweiz, verkauft. Ausgenommen sind Forderungen gegen die Satisloh AG selbst sowie gegen Satisloh USA, Satisloh Asien und CM Satisloh Brasilien. Mit dem Forderungsverkauf geht das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Kunden auf die Satisloh AG über, mit der Folge, dass die Gesellschaft aus dem laufenden Geschäft keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausweist. Die Forderungen gegen die Satisloh AG werden in monatlichen Abrechnungen gezahlt. 2. Chancenbericht Der Geschäftsverlauf gestaltete sich sehr positiv. Wesentliche Ursachen hierfür sind eine Wiederbelebung des Marktes nach den COVID Einschränkungen sowie eine gute Geschäftsentwicklung in den Segmenten Halbleiter und Medizintechnik. Gerade der Bereich Feinoptik erfährt eine anhaltend hohe Nachfrage an Produkten. Satisloh konnte einen großen Teil seines Auftragsbestandes aus den Vorjahren abbauen. Für das Jahr 2024 wird davon ausgegangen, dass sich der Trend abflacht. Die Basis hierfür legt ein allgemein hoher Auftragsbestand zum Ende 2023. Die Geschäftsentwicklung im Bereich Feinoptik wird durch den Markt für Photonik Produkte gesteuert. Zu den Photonik Anwendungen gehören die Segmente Laser, Industrie, Halbleiter, Medizintechnik, Defense, Consumer, Automotive und weitere Technologieanwendungen. Der Photonik Markt wächst durchschnittlich um 6-8% pro Jahr. In den letzten Jahren haben alle Segmente signifikant zum Wachstum beigetragen, so dass der Wachstumstrend eine breite Basis besitzt. In 2023 und voraussichtlich auch in 2024 wird das Wachstum insbesondere durch die Segmente Halbleiter, Medizintechnik und Defense gestützt. Der sehr hohe Exportanteil in alle Kontinente hilft ebenso regionale Schwankungen gegenseitig auszugleichen. Alle Regionen lagen im Umsatz über 2022. Satisloh wird mit neuen Produkten seine Vorreiterrolle als Anbieter optischer Komplettlösungen gerecht und überzeugt nach unserer Ansicht durch Innovationskraft und Leistungsfähigkeit des Unternehmens im Brillen- und Feinoptik-Bereich. Mittels eines sehr umfänglichen Strategie-Programmes wird sich Satisloh bis 2025 auf umsatzsteigernde und effizienzfördernde Maßnahmen fokussieren. Erste Ergebnisse aus den Bereichen R&D, Einkauf und Qualität liegen vor. Die Prozessdigitalisierung schreitet bei internen Prozessen und Kundenprodukten weiter voran und bleibt weiterhin ein wichtiges Thema der zukünftigen Ausrichtung intern wie auch extern. 3. Prognosebericht Bei der Planung für das Geschäftsjahr 2024 rechnet man aufgrund des weiterhin hohen Auftragbestandes mit einer Steigerung des Nettoumsatzes (nach IFRS) um knapp 4,0 % und einer Umsatzrentabilitätssteigerung von 5,4%. Material- und Rohstoffpreissteigerungen sowie reale Lohnerhöhungen werden im normalen Umfang erwartet. Die Mitarbeiterfluktuation schätzen wir mit 5% ein. Das Ergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2024 wird leicht über dem Niveau des Vorjahres erwartet. Die Gesellschaft sieht sich weiter für die bevorstehenden Herausforderungen aufgrund der laufenden Strategie und des Effizienzprogrammes gut platziert. Ziel ist es, mit vorbeschriebenen Maßnahmen wie z.B. zur Bestandsoptimierung oder zur Optimierung der Zahlungskonditionen, die Zukunftsfähigkeit der Satisloh GmbH, Wetzlar, aber auch der gesamten Gruppe zu erhalten. Zur Anpassung an die sich stetig erhöhende Veränderungsgeschwindigkeit der relevanten Parameter - Technologie, Kosten, Beschaffungsmärkte - setzt die Gesellschaft weiterhin Maßnahmen zur Erhöhung der innerbetrieblichen Flexibilität und zum Ausbau ihrer Position als einer der Markt- und Technologieführer ein.
Wetzlar, 20. November 2024 Satisloh GmbH Geschäftsführung Bruno Fischer Dr. Jürgen Bode Tobias Armbruster BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Satisloh GmbH, Wetzlar (Amtsgericht Wetzlar, HRB 5036), wird nach den geltenden Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. B. Rechnungslegungsgrundsätze Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Dabei werden entgeltlich erworbene Software-Programme und Lizenzen über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten oder zu Herstellungskosten (Einzelkosten zuzüglich der verpflichtend anzusetzenden Gemeinkosten) angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Abschreibungen werden seit 2008 ausschließlich linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, diese beträgt 3 bis 25 Jahre, vorgenommen. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven Methode auf die lineare Methode für Zugänge vor 2008 wird Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt. Abnutzbare bewegliche Anlagegüter, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG in seiner ab dem Jahr 2018 gültigen Fassung behandelt, d.h. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800 (Vorjahr: EUR 800) werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten ab dem Jahr 2018 EUR 250 nicht übersteigen werden als Aufwand erfasst. Für Modelle wurde ein Festwert gebildet; die letzte Wertfeststellung erfolgte per 31. Dezember 2021. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden mit gleitenden Durchschnittspreisen bzw. den niedrigeren letzten Einkaufspreisen zum Bilanzstichtag bewertet. Zur Berücksichtigung unzureichender Gängigkeit und großer Reichweite wurden Abschläge vorgenommen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. In die Herstellungskosten werden nicht nur die direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten, sondern auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Der Fertigungsstundensatz und die Gemeinkosten werden auf Grundlage der Ist-Kosten ermittelt. Zur Berücksichtigung unzureichender Gängigkeit und Reichweite wurden Abschläge vorgenommen. Unter den unfertigen Erzeugnissen werden Konstruktions- und Entwicklungskosten für Prototypen in Höhe der effektiv bis zum 31. Dezember 2023 angefallenen Einzel- und Gemeinkosten ausgewiesen. Die Projektkosten werden gegenüber dem Auftraggeber nach Fertigstellung und Abnahme der Prototypen in Rechnung gestellt. Handelswaren werden mit dem gleitenden Durchschnittspreis bzw. dem letzten Einkaufspreis bewertet, sofern dieser niedriger ist. Soweit erforderlich wurden zur Berücksichtigung unzureichender Gängigkeit und Reichweite angemessene Abschläge vorgenommen. Geleistete Anzahlungen sind zum Nennwert bilanziert. Für Werkzeuge, Schrauben und Dichtelemente wurde ein Festwert gemäß § 256 Satz 2 HGB gebildet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert ausgewiesen. Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bzw. Mitteilungen der Versicherer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) zum Bilanzstichtag bewertet. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Handelsbilanziell wurden latente Steuern gemäß § 274 HGB auf unterschiedliche Wertansätze nach Handels- und Steuerrecht in Ansatz gebracht. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung sind mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und werden nicht abgezinst. Dabei wurde von der Möglichkeit der Saldierung Gebrauch gemacht und nur ein Saldo aus aktiven und passiven latenten Steuern in der Bilanz ausgewiesen. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen ist auf Basis der Vorschriften des HGB durchgeführt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode) unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck). Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Der Berechnung des Barwerts der Versorgungsansprüche liegen folgende versicherungsmathematische Annahmen zu Grunde:
* da Zusage gehaltsunabhängig Der Rechnungszinssatz basiert in 2023 - entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB - auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,83% (im Vorjahr in Höhe von 1,78%). Aus der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zur Bewertung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 81 (Vorjahr: TEUR 403). Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen ( Deckungsvermögen), wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Im Jahr 2023 betragen diese TEUR 161 (Vorjahr: TEUR 163). Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Aus Wesentlichkeitsgründen erfolgt bisher keine Anwendung der Vorschriften zur kongruenten Bewertung von Pensionsrückstellungen und Rückdeckungsversicherungsansprüchen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) überschreitet die fortgeführten Anschaffungskosten und besteht aus dem sogenannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sogenannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis gezeigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um den zu erwartenden Erfüllungsbetrag zu begleichen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt für die Handelsbilanz nach den Regelungen der IDW-Stellungnahme "IDW RS HFA 3 - handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen" und auf Basis des HGB. Bei der Bewertung nach der IDW-Stellungnahme ist für den Erfüllungsrückstand eine Abzinsung mit einem fristadäquaten Marktzins vorzunehmen, sofern die Laufzeit der Verpflichtung am Bilanzstichtag 12 Monate oder mehr beträgt. Die Barwertermittlung erfolgte auf Basis des siebenjährigen Durchschnittszinses von 1,76% (Vorjahr: 1,44%). Der Gehaltstrend wurde mit 0,0 % (Vorjahr: 0,0%) berücksichtigt. Die Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen ist versicherungsmathematisch auf Basis eines Zinssatzes von 1,76% ermittelt. Der Rückstellungsbetrag ist unter Einbeziehung von Trendannahmenhinsichtlich der zukünftigen Anwartschaftsentwicklung sowie evtl. Fluktuationswahrscheinlichkeitenermittelt; dabei wurden als biometrische Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Der Gehaltstrend wurde mit 2,0% und die Fluktuation mit 5,0 % berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet erhaltene Zahlungen für Leistungen, die das Unternehmen erst nach dem Abschlussstichtag erbringt. Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die unterjährige Erfassung mit dem Devisenkassamittelkurs vom letzten Tag des Vormonats. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne aus der Währungsumrechnung enthalten. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs und findet sich in der Anlage zum Anhang. 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 34.553 (Vorjahr: TEUR 28.410) resultieren im Wesentlichen in Höhe von TEUR 30.079 (Vorjahr: TEUR 25.171) aus Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr, sowie Factoring Forderungen gegenüber Satisloh AG in Höhe von TEUR 4.464 (Vorjahr TEUR 3.239). Die Forderungen gegen die Gesellschafterin, Satisloh Holding AG, belaufen sich auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). Die Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit größer als einem Jahr betragen TEUR 22,9 (Vorjahr: TEUR 6,8). 3. Aktive latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes der Satisloh GmbH von 30,00%. Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ergibt sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern von TEUR 2.299 (Vorjahr: TEUR 2.122). Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB-Gebrauch, so dass ein Ausweis des Aktivüberhangs in der Bilanz unter dem Posten "Aktive latente Steuern" erfolgt. Passive Unterschiedsbeträge ergeben sich zum Abschlussstichtag aus Bewertungsunterschieden bei Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Fremdwährung und sonstigen Rückstellungen. Aktive Unterschiedsbeträge resultieren im Wesentlichen aus Bewertungsunterschieden im Anlagevermögen, in den Vorräten und bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. 4. Eigenkapital Gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegen die aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 2.299 (Vorjahr: TEUR 2.122) grundsätzlich einer Ausschüttungssperre. Aus der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Bewertung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag von TEUR 81 (Vorjahr TEUR 403). Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Aus Bilanzgewinn und frei verfügbaren Rücklagen stehen somit für Ausschüttungszwecke nur TEUR 34.239 zur Verfügung. 5. Pensionsrückstellungen Angaben zur Verrechnung der Pensionsrückstellungen mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Der Zinsaufwand ist in der GuV unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst. 6. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betragen TEUR 3.258 und ergeben sich aus Steuerrückstellung für Körperschaftsteuer TEUR 1.722 (Vorjahr TEUR 589) sowie für Gewerbesteuer TEUR 1.537 (Vorjahr TEUR 542). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Personalrückstellungen TEUR 2.682 (Vorjahr: TEUR 2.301), sowie Rückstellungen für Garantie- und Prozessrisiken TEUR 1.601 (Vorjahr: TEUR 1.504). 7. Verbindlichkeiten Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 10.826 (Vorjahr: TEUR 12.270). Sie beinhalten im Wesentlichen die Verbindlichkeiten gegenüber Essilor aus Cash-Pool i.H.v. TEUR 8.357 (Vorjahr: TEUR 8.546) und Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, Satisloh Holding AG (Vorjahr: TEUR 0). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 781 (Vorjahr: TEUR 978) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 57) und übrige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 132 (Vorjahr: TEUR 154). Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Tätigkeitsbereichen verteilen:
Nach geographischen Märkten teilen sich die Umsatzerlöse wie folgt auf:
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 289) sowie sonstige periodenfremde Erträge von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Kursgewinne in Höhe von TEUR 173,9 (Vorjahr: TEUR 182,1) enthalten. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Kursverluste in Höhe von TEUR 181 (Vorjahr: TEUR 231), Forderungsverlust von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 28) sowie periodenfremde Aufwendungen von TEUR 103 (Vorjahr: TEUR 1). 4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Das Finanzergebnis enthält Erfolgsauswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes bei den Pensionsrückstellungen. Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 565 (Vorjahr: TEUR 267). Davon im wesentlichen Cash Pool Zinsen TEUR 372 (Vorjahr: TEUR 11) und Aufzinsung von Pensionen TEUR 188 (Vorjahr: TEUR 200). 5. Steuern vom Einkommen und Ertrag Der GuV Effekt aus der Veränderung der latenten Steuern beträgt TEUR -177 (Vorjahr: TEUR 372). In den Steuern von Einkommen und vom Ertrag, die sich um TEUR 887 auf TEUR 2.969 (Vorjahr: TEUR 2.083) erhöht haben, sind Steueraufwendungen für Körperschaftssteuer aus Vorjahren in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 267) sowie ein Gewerbesteuerertrag aus Vorjahren von TEUR 2 (Vorjahr: Aufwand TEUR 246) enthalten. D. Sonstige Angaben 1. Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
* Der Vorjahreswert bei den Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer musste minimal angepasst werden, was jedoch keine Auswirkung auf die Gesamtsumme der Arbeitnehmer hat. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 636 (Vorjahr: TEUR 367) bestehen aus Miet- und Leasingverpflichtungen in Höhe von TEUR 463 (Vorjahr: TEUR 201), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0), sowie aus Avalen in Höhe von TEUR 173 (Vorjahr TEUR 166). Insgesamt sind davon TEUR 115 in einem Jahr fällig. Die Gesellschaft betreibt zur Reduktion der Risiken aus Forderungen echtes Factoring mit der Satisloh AG, Baar (Schweiz): in 2023 wurden TEUR 54.800 Forderungen verkauft (Vorjahr: TEUR 49.228). Durch das Factoring werden die Risiken übertragen, sodass es zu keinem Forderungsausweis kommt. 3. Organ der Gesellschaft Die Zusammensetzung der Geschäftsführung der Gesellschaft war im Berichtsjahr wie folgt: Bruno Fischer, Chief Financial Officer Satisloh AG, Baar/Schweiz Tobias Armbruster, Managing Director Satisloh GmbH, Wetzlar. Eintritt 25.09.2023 Dr. Jürgen Bode, Diplom-Physiker, Managing Director Satisloh GmbH, Wetzlar In Ausübung von § 286 Abs. 4 HGB wurde die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterlassen, da sich durch diese Angaben die Bezüge zweier Mitglieder der Geschäftsführung feststellen lassen würden. Vorschüsse sowie Kredite wurden an die Mitglieder der Geschäftsführung keine gewährt. 4. Geschäfte mit nahestehenden Personen Geschäfte mit nahestehenden Personen bestehen in Höhe von TEUR 121.726 (Vorjahr: TEUR 90.422) lediglich gegenüber Schwestergesellschaften aus Warenverkäufen. 5. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen des gesetzlichen Abschlussprüfers betrugen für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt TEUR 77 (Vorjahr: TEUR 65). 6. Nachtragsbericht Nach Bilanzstichtag sind keine Vorgänge und Sachverhalte von besonderer Bedeutung eingetreten oder zu verzeichnen. Für weitere Ausführungen zur künftigen Entwicklung verweisen wir auf die entsprechenden Angaben im Lagebericht. 7. Mutterunternehmen Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Satisloh Holding AG, Baar/Schweiz, einbezogen, die einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Satisloh Holding AG, Baar/Schweiz, ist nach nationaler Rechnungslegung von der Offenlegung des Konzernabschlusses befreit, da sie wiederum im obersten Mutterunternehmen, der EssilorLuxottica S.A., Charenton le Pont, Frankreich, die einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen wird. Der Konzernabschluss kann auf der Website der Muttergesellschaft www.essilor.com abgerufen werden, der am 08.März 2024 bei der AMF in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde der Verordnung (EU) 2017/1129 gemäß Artikel 9 eingereicht wurde. 8. Ergebnisverwendungsvorschlag (Pflichtangabe nach §285 Nr. 34 HGB)Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 6.998 auf neue Rechnung vorzutragen.
Wetzlar, den 20.November 2024 Satisloh GmbH Geschäftsführung Bruno Fischer Dr. Jürgen Bode Tobias Armbruster Anlagenspiegel für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Satisloh GmbH, Wetzlar Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Satisloh GmbH, Wetzlar, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Satisloh GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 20. November 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Stefan Hartwig, Wirtschaftsprüfer ppa. David Schubert, Wirtschaftsprüfer Protokoll über eine Gesellschafterversammlung der Satisloh GmbH, Wetzlar, HRB 5036 Die unterzeichnete Gesellschafterin, Satisloh Holding AG, Baar/Schweiz, vertritt das gesamte Stammkapital der Satisloh GmbH, Wetzlar (folgend auch: "Gesellschaft") in Höhe von € 7.900.000,00. Wir halten hiermit unter Verzicht auf sämtliche gesetzliche und vertragliche Form- bzw. Fristerfordernisse eine Gesellschafterversammlung der Satisloh GmbH ab und beschließen wie folgt: 1. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 mit einer Bilanzsumme von € 84.896.181,68 wird festgestellt. 2. Der Bilanzgewinn per 31. Dezember 2023 von € 34.106.677,65 wird vollumfänglich auf die neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. 4. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Satisloh GmbH für das Geschäftsjahr 2024 wird das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main beauftragt. Sonstige Gesellschafterbeschlüsse wurden nicht gefasst.
Baar, den 26. November 2024 Satisloh Holding AG Norbert Gorny, Präsident des VR Bruno Fischer, Mitglied des VR Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 26.11.2024 festgestellt. |
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