GWF Wohnungsgenossenschaft eG

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart GnR 187
Eingetragen
9.10.1926
Branche
BeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der lnfrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Strobel
seit 24.1.2025
Vorstandsmitglied
Michael Schäfer
seit 21.4.2021
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GWF Wohnungsgenossenschaft eG

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva
31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- 
rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten 2.611,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 44.481.425,22 37.184.207,66
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-
und anderen Bauten 272.136,05 284.820,17
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 577.380,54 1.411.014,98
4. Technische Anlagen und Maschinen 89.038,73 64.210,46
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 86.404,99 126.303,69
6. Anlagen im Bau 0,00 39.147,58
7. Bauvorbereitungskosten 378.497,68 279.669,42
8. Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagevermögen 0,00 3.662.555,71
45.884.883,21 43.051.929,67
45.887.494,21
B. Umlaufvermögen
I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte
Unfertige Leistungen 1.509.720,63 1.409.783,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Vermietung 67.154,44 75.120,98
2. Sonstige Vermögensgegenstände 110.422,25 116.309,26
177.576,69 191.430,24
III. Flüssige Mittel
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 6.042.886,78 2.242.867,99
7.730.184,10 3.844.081,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Andere Rechnungsabgrenzungsposten 4.594,71 7.287,33
53.622.273,02 46.903.298,86
Passiva 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Geschäftsguthaben
1. der mit Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen
Mitglieder 56.700,00 60.060,00
2. Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder 1.569.120,00 1.466.430,00
- rückständige fällige Einzahlungen auf Geschäftsanteile:
  EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00)
II. Ergebnisrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 2.700.000,00 2.575.000,00
- davon aus Jahresüberschuss Geschäftsjahr eingestellt:
  EUR 125.000,00 (Vj. EUR 175.000,00)
2. Bauerneuerungsrücklage 4.300.000,00 4.300.000,00
3. Andere Ergebnisrücklagen 16.342.461,82 15.697.089,83
- davon aus Jahresüberschuss Geschäftsjahr eingestellt:
  EUR 0,00 (Vj. EUR 750.000,00)
- davon aus Bilanzgewinn Vorjahr eingestellt:
  EUR 645.371,99 (Vj. EUR 887.909,21)
23.342.461,82 22.572.089,83
III. Bilanzgewinn
1. Jahresüberschuss 718.818,96 1.628.298,39
2. Einstellungen in Ergebnisrücklagen 125.000,00 925.000,00
593.818,96 703.298,39
25.562.100,78 24.801.878,22
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 2.061.943,00 2.004.284,00
2. Sonstige Rückstellungen 703.300,00 946.000,00
2.765.243,00 2.950.284,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 22.571.945,00 17.020.067,37
2. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern 311.975,94 353.190,10
3. Erhaltene Anzahlungen 1.695.675,09 1.464.611,64
4. Verbindlichkeiten aus Vermietung 75.571,57 55.843,59
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 606.127,71 217.094,03
6. Sonstige Verbindlichkeiten 33.633,93 40.329,91
- davon aus Steuern: EUR 9.925,59 (Vj. EUR 8.955,98)
25.294.929,24 19.151.136,64
53.622.273,02 46.903.298,86

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die GWF Wohnungsgenossenschaft eG (kurz: GWF) mit dem Sitz in Stuttgart ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer GnR 187 eingetragen.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den einschlägigen Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes und den Regelungen der Satzung.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresab­schlusses von Wohnungsunternehmen (in der aktuellen Fassung) sowie dem HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamt­kostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die größenmäßigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses einschließlich Vorwegzuweisungen zu den Ergebnisrücklagen aufgestellt.

Die GWF ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Genossenschaft.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Aufstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt worden:

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer i.d.R. zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 800 EUR, diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam verbucht.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich erhaltener Tilgungszuschüsse, bewertet und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.

Bei Fertigstellungen bis zum 31. Dezember 2022 wurde die Nutzungsdauer für Wohngebäude grundsätzlich mit 67 Jahren, und bei Garagen mit 25 Jahren angesetzt. Soweit Modernisierungskosten aktiviert wurden, erfolgte die Abschreibung unter Anpassung an die Restnutzungsdauer. Wurden bei Modernisierungsmaßnahmen die Nutzungsflächen vergrößert oder betrug die Restnutzungsdauer unter fünf Jahren, wurde die Restnutzungsdauer um zehn Jahre verlängert. Erworbene Gebrauchtimmobilien wurden auf eine betriebsgewöhnliche 25 Jahre Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Bei Fertigstellungen ab dem 1. Januar 2023 erfolgt die Abschreibung für Wohngebäude grundsätzlich auf eine Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren.

Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen werden ab dem 1. Januar 2023 nach folgenden Grundsätzen als Herstellungskosten behandelt:

1. Die Aufwendungen für neubaugleiche Modernisierungen werden in vollem Umfang aktiviert.

2. Die Aufwendungen für Modernisierungen im bewohnten Zustand werden aktiviert, soweit sie mit Arbeiten zur Substanzmehrung des Gebäudes oder Erhaltungsarbeiten, die durch diese verursacht worden sind, im Zusammenhang stehen.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Geschäfts- und anderen Bauten werden grundsätzlich auf eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren abgeschrieben.

Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung und den technischen Anlagen und Maschinen, erfolgt die lineare Abschreibung i.d.R. über vier Jahre entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes. Die Photovoltaikanlagen werden auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben und die Ladestation für Elektroautos auf neun Jahre.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 250 EUR netto (Vorjahr 250 EUR netto), die einer selbständigen Nutzung unterliegen, werden im Jahre des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Bruttoanschaffungskosten mehr als 250 EUR netto und bis zu 1.000 EUR netto betragen, wurde bis zum 31. Dezember 2019 ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Ab dem 1. Januar 2020 werden geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 250 EUR netto bis 800 EUR netto betragen, im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Das Umlaufvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Unter den Unfertigen Leistungen sind noch nicht abgerechnete Betriebs- und Heizkosten ausgewiesen. Sie wurden mit den voraussichtlich abrechenbaren Kosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nominalbeträgen bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert ausgewiesen. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Rückdeckungsversicherungs-ansprüche werden auf Grundlage der Mitteilungen der Versicherer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) zum Bilanzstichtag bewertet.

Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbe­trägen angesetzt.

Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die Rückstellungen für Pensionen basieren auf versicherungsmathematischen Gutachten. Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode bzw. Projected Unit Credit method) angewendet. Es wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck, ein von der Deutschen Bundesbank ermittelter Rechnungszinssatz (gemäß Vereinfachungsregel § 253 Abs. 2 S. 2 HGB) von 1,83% (Vorjahr 1,78%), erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen von 5,0% (Vorjahr 5,0%) und erwartete Rentensteigerungen von 2,25% (Vorjahr 2,0%) zugrunde gelegt. Der Rechnungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit einem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Geschäftsjahre gebildet. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 24 TEUR (Vorjahr 105 TEUR). Für diesen Unterschiedsbetrag besteht eine Ausschüttungssperre. Im Zinsaufwand sind 35 TEUR (Vorjahr 33 TEUR) enthalten, die aus der Verzinsung der Pensionsrückstellungen resultieren.

Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in der Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtem, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zu den Bilanz-Posten

(1)          Anlagevermögen

Der Ausweis bei den Geleisteten Anzahlungen erfolgte für zwei durch einen Bauträger schlüsselfertig erstellte Mietwohngebäude.

(2)          Unfertige Leistungen

Unter den Unfertigen Leistungen werden noch nicht abgerechnete umlagefähige Heiz- und andere Betriebskosten in Höhe von 1.510 TEUR (Vorjahr 1.410 TEUR) ausgewiesen.

(3)          Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 9 TEUR (Vorjahr 9 TEUR). Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.

(4)          Ergebnisrücklagen

Einstellungen aus dem
Bestand am 01.01.2023 Bilanzgewinn des Vorjahrs Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs Bestand am 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR
Gesetzliche Rücklage 2.575.000,00 0,00 125.000,00 2.700.000,00
Bauerneuerungsrücklage 4.300.000,00 0,00 0,00 4.300.000,00
Andere Ergebnisrücklagen 15.697.089,83 645.371,99 0,00 16.342.461,82
22.572.089,83 645.371,99 125.000,00 23.342.461,82

(5)          Rückstellungen für Pensionen

Der Ausweis betrifft unmittelbare Pensionsverpflichtungen.

Die Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebene i.S.d. §285 Nr. 9 Buchstabe b HGB betragen zum Bilanzstichtag 946 TEUR (Vorjahr 922 TEUR).

(6)          Sonstige Rückstellungen

Enthalten sind:
31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Instandhaltung und Modernisierung 432 674
Verwaltungsleistungen 89,5 79
Aufbewahrung Geschäftsunterlagen 42 51
Betriebskosten 42 55
Urlaub und Gleitzeit 37,2 29,8
Prüfungskosten 23 25
Übrige 37,6 32,2
703,3 946

(7)          Verbindlichkeiten

Fristigkeit und grundpfandrechtliche Sicherung der Verbindlichkeiten (Verbindlichkeitenspiegel)

(Vorjahreszahlen in Klammern)

Verbindlichkeiten insgesamt davon mit einer Restlaufzeit von davon durch
31.12.2023 unter 1 Jahr 1 bis 5 Jahren über 5 Jahren Grundpfandrechte
gesichert
EUR EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber (17.020.067,37) (1.114.495,86) (4.649.668,59) (11.255.902,92) (17.020.067,37)
Kreditinstituten 22.571.945,00 1.377.695,61 5.043.984,19 16.150.265,20 22.571.945,00
Verbindlichkeiten gegenüber (353.190,10) (41.214,16) (170.060,79) (141.915,15) (353.190,10)
anderen Kreditgebern 311.975,94 41.728,11 172.181,59 98.066,24 311.975,94
Erhaltene (1.464.611,64) (1.464.611,64) (0,00) (0,00) (0,00)
Anzahlungen 1.695.675,09 1.695.675,09 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten (55.843,59) (55.843,59) (0,00) (0,00) (0,00)
aus Vermietung 75.571,57 75.571,57 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus (217.094,03) (217.094,03) (0,00) (0,00) (0,00)
Lieferungen und Leistungen 606.127,71 606.127,71 0,00 0,00 0,00
Sonstige  (40.329,91) (40.329,91) (0,00) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten 33.633,93 33.633,93 0,00 0,00 0,00
Gesamtbetrag (19.151.136,64) (2.933.589,19) (4.819.729,38) (11.397.818,07) (17.373.257,47)
25.294.929,24 3.830.432,02 5.216.165,78 16.248.331,44 22.883.920,94

E. Sonstige Angaben

(10)          Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Aus Bauverträgen für verschiedene geplante Objekte bestehen zum 31. Dezember 2023 nicht zu bilanzierende Verpflichtungen. Diese belaufen sich insgesamt auf 312 TEUR (Vorjahr 1.100 TEUR).

Die nicht zu bilanzierenden Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betragen zum 31. Dezember 2023 insgesamt 62 TEUR (Vorjahr 43 TEUR), und aus Verträgen für die betriebliche Altersvorsorge insgesamt 575 TEUR.

(11)          Arbeitnehmer

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeit­nehmer beträgt:

Vollzeitbeschäftigte
Kaufmännische Mitarbeiter 5,0
Technische Mitarbeiter 3,0
Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte
Kaufmännische Mitarbeiter 1,0
Geringfügig Beschäftigte 13,0
22,0

(12)          Mitglieder

Satzungsmäßig haften die Mitglieder nur mit ihren Geschäftsanteilen. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Mitgliederbewegung
Anfang des Geschäftsjahres 1.167
Zugang 88
Abgang 59
Ende des Geschäftsjahres 1.196

(13)          Verwaltungsorgane

Mitglieder des Vorstandes

Michael Schäfer, Diplom-Betriebswirt (BA)

Geschäftsführender Vorstand

Siegfried Lorenz, Diplom-Ökonom, Geschäftsführer i.R.

Vorstand

Hermann Wohlfarth, Technischer Angestellter i.R.

Vorstand

Mitglieder des Aufsichtsrates

1.

Dr. Bernhard Hegemann

Vorsitzender (ab 29. November 2023),

Vice President Bosch Power Tools Home & Garden

2.

Andreas Strobel

Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrates (bis 28. November 2023),

Leiter Privates Vermögensmanagement, stellvertretender Direktor

3.

Kristin Schwarz

Stellvertretende Vorsitzende,

Verbandsdirektorin

4.

Andreas Hofmann

Elektroingenieur

5.

Jenny Minieur

Projektleiterin

6.

Martina de la Rosa

Verwaltungsfachwirtin

Am Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen gegenüber Mitgliedern des Vorstandes oder des Aufsichtsrates.

(14)          Gewinnverwendungsvorschlag

Der gesetzlichen Rücklage wurde gemäß § 39 (2) der Satzung 125 TEUR (Vorjahr 175 TEUR) zugewiesen und bei den Anderen Ergebnisrücklagen wurde gemäß § 39 (3) und (4) der Satzung keine (Vorjahr 750 TEUR) Zuweisung vorgenommen.

Der Mitgliederversammlung wird folgende Verteilung des Bilanzgewinns vorgeschlagen:

Auszahlung einer Dividende von 4,0 % nach dem Stand der Geschäftsguthaben zum 1. Januar 2023 gemäß § 40 der Satzung    58.657,20 EUR
und 
Zuweisung in die Andere Ergebnisrücklagen 535.161,76 EUR.

(15)          Sonstiges

Die Geschäftsguthaben sind um 102.690,00 EUR angestiegen.

Nach § 18 der Satzung sind von den Mitgliedern keine Nachschüsse zu leisten.

Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes:

vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und lmmobilienunternehmen e.V.,

Herdweg 52/54, 70174 Stuttgart

(16)          Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

 

Stuttgart-Degerloch, 9. Februar 2024

gez. Michael Schäfer

gez. Siegfried Lorenz

gez. Hermann Wohlfarth

GWF Wohnungsgenossenschaft eG

Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2024 festgestellt.

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