GWF Wohnungsgenossenschaft eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Strobel seit 24.1.2025 | Vorstandsmitglied |
Michael Schäfer seit 21.4.2021 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GWF Wohnungsgenossenschaft eGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie GWF Wohnungsgenossenschaft eG (kurz: GWF) mit dem Sitz in Stuttgart ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer GnR 187 eingetragen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den einschlägigen Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes und den Regelungen der Satzung. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (in der aktuellen Fassung) sowie dem HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die größenmäßigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses einschließlich Vorwegzuweisungen zu den Ergebnisrücklagen aufgestellt. Die GWF ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Genossenschaft. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. B. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBei Aufstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt worden: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer i.d.R. zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 800 EUR, diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam verbucht. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich erhaltener Tilgungszuschüsse, bewertet und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Bei Fertigstellungen bis zum 31. Dezember 2022 wurde die Nutzungsdauer für Wohngebäude grundsätzlich mit 67 Jahren, und bei Garagen mit 25 Jahren angesetzt. Soweit Modernisierungskosten aktiviert wurden, erfolgte die Abschreibung unter Anpassung an die Restnutzungsdauer. Wurden bei Modernisierungsmaßnahmen die Nutzungsflächen vergrößert oder betrug die Restnutzungsdauer unter fünf Jahren, wurde die Restnutzungsdauer um zehn Jahre verlängert. Erworbene Gebrauchtimmobilien wurden auf eine betriebsgewöhnliche 25 Jahre Restnutzungsdauer abgeschrieben. Bei Fertigstellungen ab dem 1. Januar 2023 erfolgt die Abschreibung für Wohngebäude grundsätzlich auf eine Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren. Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen werden ab dem 1. Januar 2023 nach folgenden Grundsätzen als Herstellungskosten behandelt: 1. Die Aufwendungen für neubaugleiche Modernisierungen werden in vollem Umfang aktiviert. 2. Die Aufwendungen für Modernisierungen im bewohnten Zustand werden aktiviert, soweit sie mit Arbeiten zur Substanzmehrung des Gebäudes oder Erhaltungsarbeiten, die durch diese verursacht worden sind, im Zusammenhang stehen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Geschäfts- und anderen Bauten werden grundsätzlich auf eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren abgeschrieben. Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung und den technischen Anlagen und Maschinen, erfolgt die lineare Abschreibung i.d.R. über vier Jahre entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes. Die Photovoltaikanlagen werden auf eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben und die Ladestation für Elektroautos auf neun Jahre. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 250 EUR netto (Vorjahr 250 EUR netto), die einer selbständigen Nutzung unterliegen, werden im Jahre des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Bruttoanschaffungskosten mehr als 250 EUR netto und bis zu 1.000 EUR netto betragen, wurde bis zum 31. Dezember 2019 ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Ab dem 1. Januar 2020 werden geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 250 EUR netto bis 800 EUR netto betragen, im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Das Umlaufvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Unter den Unfertigen Leistungen sind noch nicht abgerechnete Betriebs- und Heizkosten ausgewiesen. Sie wurden mit den voraussichtlich abrechenbaren Kosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nominalbeträgen bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert ausgewiesen. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Rückdeckungsversicherungs-ansprüche werden auf Grundlage der Mitteilungen der Versicherer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) zum Bilanzstichtag bewertet. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Rückstellungen für Pensionen basieren auf versicherungsmathematischen Gutachten. Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode bzw. Projected Unit Credit method) angewendet. Es wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck, ein von der Deutschen Bundesbank ermittelter Rechnungszinssatz (gemäß Vereinfachungsregel § 253 Abs. 2 S. 2 HGB) von 1,83% (Vorjahr 1,78%), erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen von 5,0% (Vorjahr 5,0%) und erwartete Rentensteigerungen von 2,25% (Vorjahr 2,0%) zugrunde gelegt. Der Rechnungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit einem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Geschäftsjahre gebildet. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 24 TEUR (Vorjahr 105 TEUR). Für diesen Unterschiedsbetrag besteht eine Ausschüttungssperre. Im Zinsaufwand sind 35 TEUR (Vorjahr 33 TEUR) enthalten, die aus der Verzinsung der Pensionsrückstellungen resultieren. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in der Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtem, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zu den Bilanz-Posten(1) Anlagevermögen Der Ausweis bei den Geleisteten Anzahlungen erfolgte für zwei durch einen Bauträger schlüsselfertig erstellte Mietwohngebäude. (2) Unfertige Leistungen Unter den Unfertigen Leistungen werden noch nicht abgerechnete umlagefähige Heiz- und andere Betriebskosten in Höhe von 1.510 TEUR (Vorjahr 1.410 TEUR) ausgewiesen. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 9 TEUR (Vorjahr 9 TEUR). Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. (4) Ergebnisrücklagen
(5) Rückstellungen für Pensionen Der Ausweis betrifft unmittelbare Pensionsverpflichtungen. Die Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebene i.S.d. §285 Nr. 9 Buchstabe b HGB betragen zum Bilanzstichtag 946 TEUR (Vorjahr 922 TEUR). (6) Sonstige Rückstellungen
(7) Verbindlichkeiten Fristigkeit und grundpfandrechtliche Sicherung der Verbindlichkeiten (Verbindlichkeitenspiegel) (Vorjahreszahlen in Klammern)
E. Sonstige Angaben(10) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Aus Bauverträgen für verschiedene geplante Objekte bestehen zum 31. Dezember 2023 nicht zu bilanzierende Verpflichtungen. Diese belaufen sich insgesamt auf 312 TEUR (Vorjahr 1.100 TEUR). Die nicht zu bilanzierenden Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betragen zum 31. Dezember 2023 insgesamt 62 TEUR (Vorjahr 43 TEUR), und aus Verträgen für die betriebliche Altersvorsorge insgesamt 575 TEUR. (11) Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
(12) Mitglieder Satzungsmäßig haften die Mitglieder nur mit ihren Geschäftsanteilen. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
(13) Verwaltungsorgane Mitglieder des Vorstandes Michael Schäfer, Diplom-Betriebswirt (BA) Geschäftsführender Vorstand Siegfried Lorenz, Diplom-Ökonom, Geschäftsführer i.R. Vorstand Hermann Wohlfarth, Technischer Angestellter i.R. Vorstand Mitglieder des Aufsichtsrates
Am Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen gegenüber Mitgliedern des Vorstandes oder des Aufsichtsrates. (14) Gewinnverwendungsvorschlag Der gesetzlichen Rücklage wurde gemäß § 39 (2) der Satzung 125 TEUR (Vorjahr 175 TEUR) zugewiesen und bei den Anderen Ergebnisrücklagen wurde gemäß § 39 (3) und (4) der Satzung keine (Vorjahr 750 TEUR) Zuweisung vorgenommen. Der Mitgliederversammlung wird folgende Verteilung des Bilanzgewinns vorgeschlagen:
(15) Sonstiges Die Geschäftsguthaben sind um 102.690,00 EUR angestiegen. Nach § 18 der Satzung sind von den Mitgliedern keine Nachschüsse zu leisten. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und lmmobilienunternehmen e.V., Herdweg 52/54, 70174 Stuttgart (16) Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Stuttgart-Degerloch, 9. Februar 2024 gez. Michael Schäfer gez. Siegfried Lorenz gez. Hermann Wohlfarth GWF Wohnungsgenossenschaft eG Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2024 festgestellt. |
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