Bilfinger education GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Clifford Walter Ashby seit 23.7.2014 | Prokura |
Andreas Ballhausen seit 18.7.2013 | Prokura |
Richard James Payne seit 13.6.2013 | Prokura |
Moritz Dr. Gimpel seit 2.12.2011 | Prokura |
Hanns-Peter Frank Obernitz seit 18.1.2010 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ceramic Fuel Cells GmbHHeinsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2011/12Ceramic Fuel Cells GmbH, HeinsbergI. Allgemeine Angaben Die Ceramic Fuel Cells GmbH ist zum Bilanzstichtag 30. Juni 2012 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist abweichend vom Kalenderjahr und erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden 1. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene im materielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 150 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 150 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem wesentlichen niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden grundsätzlich angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. 2. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung vertraglicher Rückbau-/Renovierungsverpflichtungen aus Mietverhältnissen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. III. Erläuterungen zu Bilanzposten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Es bestehen Forderungen gegen die Alleingesellschafterin aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von € 216.659,44 (Vorjahr € 217.450,62). Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00. Sonderposten für Investitionszulagen zum Anlagevermögen Der Sonderposten enthält passivisch abgegrenzte Investitionszulagen des Landes Nordrhein-Westfalens für den Aufbau der Produktionsanlagen. Die Rückzahlung der Investitionszuschüsse erfolgt erfolgsneutral durch das korrespondierende Festgeldkonto. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen (€ 184.005), für erwartete Mietssteiegerungen (€ 180.587) und für Optionsrechte (€ 113.868). Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie aus dem Finanzverkehr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Leasingverpflichtungen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremden Erträge i.H.v. € 13. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Frachtkosten (€ 181.841), Honorare für externe Dienstleister (€ 173.638), Miete (€ 173.664), Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (€ 62.933) und Energie (€ 41.811). Wesentliche periodenfremde Aufwendungen sind nicht angefallen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten solche an verbundene Unternehmen in Höhe von € 300.916 (Vorjahr € 220.135). V. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2011/12 waren durchschnittlich 27 Mitarbeiter (Vorjahr 14 Mitarbeiter) beschäftigt . Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2011/2012: Nevill Antony Sherburn, Vermont/Victoria/Australien (Kaufmann) Brendan Lloyd Dow, Brighton/Victoria/Australien (Ingenieur) Frank Obernitz, Landgraaf/Limburg/Niederlande (Ingenieur) Da nur einer der Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhält wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf eine Angabe verzichtet. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sowie Haftungsverhältnissen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Gesellschafter und Konzernverhältnisse Die Ceramic Fuel Cells GmbH wird in den Konzernabschluss der Ceramic Fuel Cells Limited, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der Ceramic Fuel Cells Limited, ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich und wird an der Australian Stock Exchange (ASX-Code 'CFU')veröffentlicht. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust von T€ 9.340, der sich aus dem Jahresfehlbetrag von T€ 3.396 und dem Verlustvortrag von T€ 5.944 ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen.
Heinsberg, den 30. August 2013 Ceramic Fuel Cells GmbH Frank Obernitz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.08.2013 |
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