Buhlan GmbH
Metallbau u. Werbetechnik
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
488,50 |
1.377,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
488,00 |
1.376,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.313,91 |
34.403,76 |
| I.
Vorräte |
3.810,32 |
2.211,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.801,65 |
27.022,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.000,00 |
2.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.701,94 |
5.169,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
600,63 |
568,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.403,04 |
36.349,70 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.162,50 |
5.009,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
20.590,52 |
25.263,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.153,02 |
4.672,92 |
| B.
Rückstellungen |
16.633,30 |
6.155,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.607,24 |
25.184,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.020,21 |
13.644,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.403,04 |
36.349,70 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Jahr 2015 der Buhlan
GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Hierzu ist die GmbH als kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
unter Einhaltung der Gliederungsvorschriften der
§§ 266 Abs. 1 HGB verpflichtet. Die
Rechnungslegung nach den Regelungen für große
Kapitalgesellschaften erfolgt auf freiwilliger Basis.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Buhlan GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 51 Euro, aber maximal 410 Euro
netto betrugen, wurden gemäß § 6 Abs. 2
EStG sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für alle ungewissen Verbindlichkeiten wurden
sonstige Rückstellungen gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Jana Buhlan
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen
|
EUR
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
EUR
0,00
|
Ergebnisverwendung
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt die
folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 17.153,02.
Er wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung am 25.05.2016 wurde
der Vorschlag zur Ergebnisverwendung angenommen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Jana Buhlan
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2016
festgestellt.
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