Stamm GmbHLiquidiert
Roermonder Bahn 26, 41844 Wegberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz Jürgen Stamm seit 13.7.2020 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 49.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft Inge Frohn und Heinz-Jürgen Stamm | 51.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stamm GmbHWegbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZAKTIVA
PASSIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 2019der Stamm GmbH, Wegberg, Vorbemerkung Unsere Gesellschaft hat Ihren Sitz in 41844 Wegberg. Sie wird beim zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach in Abteilung B unter der Handels-Registernummer HRB 8338 geführt. Die eingetragene Firma lautet Stamm GmbH. Im Gesellschaftsvertrag ist der Unternehmenszweck mit Import, Export, Großhandel, Montage und Wartung von Kälteanlagen und Maschinen aller Art geregelt; dazu zählt auch die Beratung in diesem Geschäftsfeld. Die Stamm GmbH ist nach den in § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Gleichwohl hat die Gesellschaft zum Teil auf die Nutzung größenabhängiger Erleichterungen verzichtet, so dass im Wesentlichen die Bilanzierungs- und Bewertungsregeln großer Kapitalgesellschaften zur Anwendung kamen. Demgemäß wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung basiert auf dem national üblichen Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Auf die Berichterstattung zur Lage des Unternehmens wurde mangels verpflichtender Regelungen für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit das Wahlrecht besteht, eine Pflichtangabe entweder in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen, ist das Wahlrecht überwiegend dahingehend ausgeübt worden, die Angaben in der Bilanz- oder G.- und V.-Rechnung zu machen. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Bilanzierung erfolgt unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prinzip). Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. -Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der abnutzbaren Vermögensgegenstände liegt bei drei bis fünfzehn Jahren. Soweit das Sachanlagevermögen der Abnutzung unterlag, erfolgten planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode. Geringwertige Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden, analog zur steuerlichen Regelung nach § 6 Absatz 2 a EStG, auch handelsbilanziell als Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre abgeschrieben. Die Vermögenswerte der Finanzanlagen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung wurden im Geschäftsjahr 2019 nicht gemacht. Auf den als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel wird hingewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind ebenso wie die liquiden Mittel dem Nominalwertprinzip folgend bilanziert. Es waren weder allgemeine noch spezielle Risiken zu berücksichtigen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Diese wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände oder Schulden existieren nicht.
Wegberg, den 05. Juli 2021 Heinz-Jürgen Stamm Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05. Juli 2021 |
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