Außerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)
HVD Fonts GmbHLiquidiert
Bornholmer Straße 21, 10439 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hannes von Döhren seit 15.12.2015 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Hannes von Döhren | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HVD Fonts GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
Anhangzum Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Gemäß § 264 (1) Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: Angaben zum Jahresabschluss insgesamt Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind: Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früherer Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 (4) und § 256 Satz 1 HGB Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten Angewandte Abschreibungsmethoden Vorrätebewertung Angaben zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen für Währungsumrechnungen Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 (2) HGB gewählt. Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgten zeitanteilig. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Vom Wahlrecht nach den Vorschriften der sog. Poolabschreibung wurde kein Gebrauch gemacht. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Gesellschafterkonten wurden entsprechend den gesetzlichen oder einzelvertraglichen Bestimmungen verzinst. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Entsprechend schriftliche Vereinbarungen liegen vor. Während des aufgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Hannes von Döhren Betriebsgröße In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaft in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in so genannte kleine, mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschrift als Kleinstkapitalgesellschaft einzustufen. Sonstige Angaben Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft ist gleich dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist mit Ablauf des 31.12.2015 aufgelöst. Zum Liquidator wurde Herr Hannes von Döhren bestellt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Basis der Bücher des Unternehmens unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter Anwendung zulässiger Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beläuft sich auf EUR 0,00. Der Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 1.647.063,61 EUR weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 551.817,48 EUR aus. Alle Finanzkonten sind durch entsprechende Auszüge zum 31.12.2015 nachgewiesen. Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2017 festgestellt. Hannes von Döhren, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.2.2017. |
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