Großhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Dieter Precklein GmbHLiquidiert
96231 Bad Staffelstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Precklein seit 17.3.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dieter Precklein GmbHBad StaffelsteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BilanzAKTIVA
PASSIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 01.01.2007 bis 31.12.2007ENTWURF vorläufig und ungeprüft! 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2007 wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, vorläufig im Entwurf aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs.1 Nr. 2+3 HGB Anwendung. Mit Beschluss des Amtsgerichts Coburg - Insolvenzgericht- vom 30.12.2003 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr RA Dr. jur. Michael Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 10.03.2004 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr RA Dr. jur. Michael Jaffé zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Jahr 2007 führte die Insolvenzschuldnerin keinen operativen Geschäftsbetrieb mehr aus. 2. Angaben zur Bilanz Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Wert zum Ansatz gebracht welche bis zum heutigen Stichtag (30.09.2008) realisiert werden konnten. Zusätzlich wurde 1 Euro als Erinnerungswert für noch ausstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Da diese über einen Inkassodienst eingezogen werden und hier noch keine abschließenden Erkenntnisse über deren Werthaltigkeit vorliegen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten bewertet. Es handelt sich hierbei um zu erwartende Steuererstattungen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind nun unter Umständen die zuvor unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Vermögenswerte enthalten, da es dem Verwalter obliegt, die vollständige Verwertung des Vermögens durchzuführen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Umgruppierung des Anlage- ins Umlaufvermögen. Rückstellungen Für die Verwaltervergütung, Jahresabschlusskosten, Archivierungskosten etc. liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse bzw. Rechnungen vor. Es wurde deshalb ein Betrag von 1,00 € als sonstige Rückstellung (Erinnerungswert) eingestellt. Verbindlichkeiten Bei den in der Insolvenztabelle aufgeführten Verbindlichkeiten handelt es sich um die im gerichtlichen Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen der Gesamtheit der Gläubiger. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Wert der in der Tabelle angemeldeten Forderungen angesetzt. Bei diesen ausgewiesenen Verbindlichkeiten können sich eventuell noch Reduzierungen durch Erlöse im Rahmen von Sicherheitenverwertungen durch einzelne Gläubiger ergehen bzw. ergeben haben. Da jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Schlussrechnungen hierzu vorliegen, verbleibt es aus Vorsichtsgründen beim ursprünglichen Ansatz der Verbindlichkeiten. Es ist hierbei von unterschiedlichen Restlaufzeiten auszugehen, wobei in Folge der Insolvenzeröffnung diese regelmäßig als fällig gestellt anzusehen sind. Sonstiges Da sich die Gesellschaft gegenwärtig in der Abwicklungsphase befindet, ist der Insolvenzverwalter mit dem Abverkauf bzw. der Realisation von Vermögenswerten betraut. Dieser Vorgang erstreckt sich regelmäßig über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten. Hierdurch ergeben sich Einnahmen- bzw. Ausgabenwerte, die eine Vergleichbarkeit mit dem jeweiligen Vorjahr nicht ermöglichen. Bei der Bewertung der Vermögenswerte wurde, ausgehend von der Abwicklung bzw. Einstellung des operativen Geschäftsbetriebes, auf die Bewertungsmaßstäbe abgestellt, wie sie sich ergeben, wenn statt der going-concern-Prämisse die Wertansätze nach dem Zerschlagungswert zu ermitteln sind. Zum Ausweis kommen die Daten und Angaben, soweit Sie dem Insolvenzverwalter im Rahmen seiner gerichtlichen Bestellung bzw. Amtsausführung bekannt geworden sind. |
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