Stammdaten

Register
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn HRB 3140
Eingetragen
16.11.1990
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Gegenstand
Die Herstellung, der Vertrieb und die Montage von Elektrowaren sowie der Elektrohandel.

Historie

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Management

NameRolle
Nicole Kurzweil
seit 26.6.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ingelore Ueding
Kornbrunnenstraße 13, 35794 Mengerskirchen-Waldernbach
60000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Beck GmbH

Mengerskirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 61.272,00 74.470,07
I. Sachanlagen 61.272,00 15.500,00
II. Finanzanlagen 0,00 58.970,07
B. Umlaufvermögen 78.658,96 103.885,25
I. Vorräte 14.383,19 15.585,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.951,88 40.753,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.323,89 47.546,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 139.930,96 178.355,32

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 79.873,52 77.647,86
I. gezeichnetes Kapital 30.677,51 30.677,51
II. Bilanzgewinn 49.196,01 46.970,35
B. Rückstellungen 11.911,84 74.899,79
C. Verbindlichkeiten 48.145,60 25.807,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 139.930,96 178.355,32

Anhang


I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma Elektro Beck GmbH wurde unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Im Geschäftsjahr 2010 sind gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB erstmals die Vorschriften des BilMoG angewendet worden. Bezüglich der sich hier durch ergebenden Abweichungen bei der Darstellungstätigkeit wird auf Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB verwiesen. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wegen der erstmaligen Anwendung der neuen Bilanzierungsregeln nach BilMoG wurde nicht vorgenommen (Art 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB).


II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzie­rungs- und Bewer­tungsmethoden maßgebend:

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Ge­samtko­sten­verfahren erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalge­sell­schaften. Gem. § 265 Abs. 2 HGB werden die Vorjahreszahlen zu den einzelnen Positionen aus Gründen der Übersichtlichkeit jeweils in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Die Bilanzierung und Bewertung basiert unter Berücksichtigung der Pflicht- und Wahlrechtsanwendungen des BilMoG auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Vorjahr. Die Bewertung trägt allen erkennbaren Wertminderungen und möglichen Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung und erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgten planmäßig linear bzw. degressiv. Geringwertige Wirt­schaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis 410 € wurden im Zugangsjahr in vollem Umfang abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2010 (Übergangsjahr auf BilMoG) sind nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB die niedrigeren Wertansätze der Sachanlagengegenstände beibehalten worden, die auf nur steuerrechtlich zulässige degressive Abschreibungen vor Anwendung des BilMoG zurückzuführen sind.

Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, sowie die bezoge­nen Handelswaren wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Bewertung der selbst hergestellten Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grund­sätz­lich zum Nennwert bewertet. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden drohende Ausfälle durch ausreichende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Das übrige Umlaufvermögen wurde zu Nennwerten bilanziert.

Die Berechnungen zur Pensionsrückstellungen basieren auf entsprechenden versicherungsmathematischen Gutachten. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen wird im Berichtsjahr 2010 erstmalig ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,15 % zugrunde gelegt. Ein Gehaltstrend von 0,00 % sowie eine Rentenanpassung von 2,00 % wurden berücksichtigt. Erhöhungen von Pensionszusagen werden mit dem Barwert der erworbenen Ansprüche zurückgestellt.

Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert. Die passivisch abgesetzten Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im Geschäftsjahr erstmals mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.
Steuerrückstellungen sind mit dem Betrag ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Informationen zur Bilanz

Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG hat sich die Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 01.01.2010 geändert. Es ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 11.150 €,  der grundsätzlich mindestens über einen Zeitraum von 15 Jahren gleichmäßig mit einer jährlichen Rate von 743,33 € als außerordentlicher Aufwand zu verteilen ist (Übergangsregelung des Art. 67 Abs. Darüber hinaus erfolgte erstmals eine Saldierung der Pensionsverpflichtungen mit den korrespondierenden Rückdeckungsversicherungsansprüchen, die im Vorjahr unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen wurden.

IV. Sonstige Angaben

Zu der Geschäftsführerin war während des gesamten Geschäftsjahres Frau Ingelore Kurzweil bestellt. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführerin.

Gegenüber der Geschäftsführerin besteht zum Bilanzstichtag eine Forderung in Höhe von 407 €, die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen wurde. Die Verzinsung erfolgte im Geschäftsjahr mit 4,0 % p. a. 

Mengerskirchen, im Februar 2012 

Unterschrift der Geschäftsführerin:
gez. Ingelore Kurzweil   

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2012 festgestellt.

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