Elektro
Beck GmbH
Mengerskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
61.272,00 |
74.470,07 |
| I.
Sachanlagen |
61.272,00 |
15.500,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
58.970,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
78.658,96 |
103.885,25 |
| I.
Vorräte |
14.383,19 |
15.585,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.951,88 |
40.753,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.323,89 |
47.546,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
139.930,96 |
178.355,32 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
79.873,52 |
77.647,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Bilanzgewinn |
49.196,01 |
46.970,35 |
| B.
Rückstellungen |
11.911,84 |
74.899,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.145,60 |
25.807,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
139.930,96 |
178.355,32 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Elektro Beck GmbH wurde
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages erstellt.
Im Geschäftsjahr 2010 sind gemäß Art.
66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB erstmals die Vorschriften des BilMoG
angewendet worden. Bezüglich der sich hier durch
ergebenden Abweichungen bei der Darstellungstätigkeit
wird auf Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB verwiesen. Eine
Anpassung der Vorjahresbeträge wegen der erstmaligen
Anwendung der neuen Bilanzierungsregeln nach BilMoG wurde
nicht vorgenommen (Art 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren erfolgte nach den
handelsrechtlichen Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Gem. § 265 Abs. 2 HGB
werden die Vorjahreszahlen zu den einzelnen Positionen aus
Gründen der Übersichtlichkeit jeweils in der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Die
Bilanzierung und Bewertung basiert unter
Berücksichtigung der Pflicht- und
Wahlrechtsanwendungen des BilMoG auf den gleichen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Vorjahr. Die
Bewertung trägt allen erkennbaren Wertminderungen und
möglichen Risiken nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung und erfolgte unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen
erfolgten planmäßig linear bzw. degressiv.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Einzelanschaffungswert von bis 410 € wurden im
Zugangsjahr in vollem Umfang abgeschrieben. Im
Geschäftsjahr 2010 (Übergangsjahr auf BilMoG)
sind nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB die niedrigeren
Wertansätze der Sachanlagengegenstände
beibehalten worden, die auf nur steuerrechtlich
zulässige degressive Abschreibungen vor Anwendung des
BilMoG zurückzuführen sind.
Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, sowie die bezogenen Handelswaren
wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt. Die Bewertung der selbst
hergestellten Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden drohende
Ausfälle durch ausreichende Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Das übrige Umlaufvermögen wurde zu
Nennwerten bilanziert.
Die Berechnungen zur Pensionsrückstellungen
basieren auf entsprechenden versicherungsmathematischen
Gutachten. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen
wird im Berichtsjahr 2010 erstmalig ein von der Deutschen
Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz
von 5,15 % zugrunde gelegt. Ein Gehaltstrend von 0,00 %
sowie eine Rentenanpassung von 2,00 % wurden
berücksichtigt. Erhöhungen von Pensionszusagen
werden mit dem Barwert der erworbenen Ansprüche
zurückgestellt.
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind
teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert.
Die passivisch abgesetzten Rückdeckungsversicherungen
dienen ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den
BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im
Geschäftsjahr erstmals mit den zugrunde liegenden
Verpflichtungen verrechnet.
Steuerrückstellungen sind mit dem Betrag ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie
sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
bemessen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Informationen zur Bilanz
Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des
BilMoG hat sich die Bewertung der
Pensionsrückstellungen zum 01.01.2010 geändert.
Es ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von
11.150 €, der grundsätzlich mindestens
über einen Zeitraum von 15 Jahren
gleichmäßig mit einer jährlichen Rate von
743,33 € als außerordentlicher Aufwand zu
verteilen ist (Übergangsregelung des Art. 67 Abs.
Darüber hinaus erfolgte erstmals eine Saldierung der
Pensionsverpflichtungen mit den korrespondierenden
Rückdeckungsversicherungsansprüchen, die im
Vorjahr unter den sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesen wurden.
IV. Sonstige Angaben
Zu der Geschäftsführerin war während
des gesamten Geschäftsjahres Frau Ingelore Kurzweil
bestellt. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB
unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführerin.
Gegenüber der Geschäftsführerin
besteht zum Bilanzstichtag eine Forderung in Höhe von
407 €, die unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen wurde. Die
Verzinsung erfolgte im Geschäftsjahr mit 4,0 % p.
a.
Mengerskirchen, im Februar 2012
Unterschrift der Geschäftsführerin:
gez. Ingelore Kurzweil
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2012 festgestellt.
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