ARES Trockenbau GmbHLiquidiert

Huttenstraße 5, 10553 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 185965
Eingetragen
12.4.2017
Branche
Architekturbüros für HochbauVermittlungstätigkeiten für spezialisierte BautätigkeitenSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Gegenstand
Planung, Durchführung und Weitergabe von Aufträgen und Dienstleistungen im Bereich Trockenbauarbeiten, Holz- und Bautenschutz, Abrissarbeiten sowie der Tätigkeiten eines Fliesenlegers (inkl. Platten- und Mosaikarbeiten) und Kabelverlegers im Hochbau, ferner die Vermittlungen von Dienstleistungen des Baugewerbes und Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer

Historie

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Management

NameRolle
Angelov Radoslav
seit 20.3.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Radoslav Angelov
Berlin
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ARES Trockenbau GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.04.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

8.226,00

0,00

B. Umlaufvermögen

102,462,05

25.000,00

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

D. Aktive latente Steuern

0,00

0,00

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

0,00

0,00

Summe Aktiva

110.688,05

25.000,00



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

65.325,04

25.000,00

B. Rückstellungen

33.173,00

0,00

C. Verbindlichkeiten

12.190,01

0,00

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

E. Passive latente Steuern

0,00

0,00

Summe Passiva

110.688,05

25.000,00

Anhang zum Jahresabschluss der ARES Trockenbau GmbH

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1 HGB

Der Jahresabschluss der Firma ARES Trockenbau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bei der Erstellung der Bilanz wurde die Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen.

Die Gliederung ist nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB vorgenommen worden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 2 HGB

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 entspricht in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Bewertung des Anlagevermögens erfolgte gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellkosten um planmäßige Abschreibungen vermindert worden.

Vorräte und angearbeitete Leistungen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Ausgewiesene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr betragen 53.183,69 Euro.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr wie einem Jahr betragen 0,00 Euro.

Liquide Mittel sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Art und Höhe nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gebildet.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 12.190,01 Euro.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro.

Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2017 keine auf fremde oder ursprünglich fremde Währungen umzurechnenden Beträge zu bewerten.

Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2017 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz aufgeführt sind.

Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten mit einbezogen.

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 285 HGB

Zu 1 a) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 Euro mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit.

Zu 1 b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind, in Höhe von 0,00 Euro.

Zu 2. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 3. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 4. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 5. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 6. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 7. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 8. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 9. a-b) Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu c) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 keine Vorschüsse oder Kredite an die geschäftsführenden Organe gewährt.

Zu 10. Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 lauten: Avantil Vasakitze, Kaufmann.

Im Geschäftsjahr 2017 sind keine Geschäftsführungsorgane ausgeschieden.

Zu 11. und 11. a) Die Angabe entfällt auf Grundlage des § 286 Abs. 3 Satz 1.

Zu 12. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 13. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 weder planmäßige noch außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen.

Zu 14. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 keine bestehenden Organverhältnisse.

Zu 15. Die Angabe entfällt, da es sich bei der Gesellschaft nicht um eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264 a Abs. 1 handelt.

Zu 16. Die Angabe entfällt, da die Gesellschaft nicht der Publikationspflicht des § 161 AktG unterliegt.

Zu 17. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 18. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 19. a) Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 entsprechen im Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände.

Zu 19 b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB auf Vermögensgegenstände vorgenommen.

 

Berlin, den 26. September 2018

gez. Avantil Vasakitze

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. September 2018

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