Altuntas
GmbH
Mörfelden-Walldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
90.182,90 |
96.327,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
918,00 |
| II.
Sachanlagen |
90.179,90 |
95.409,90 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.447.008,61 |
2.260.074,36 |
| I.
Vorräte |
734.850,00 |
707.931,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
743.232,86 |
563.697,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
968.925,75 |
988.445,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
65,20 |
| Aktiva |
2.537.191,51 |
2.356.467,46 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.249.437,20 |
1.053.024,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.028.024,26 |
991.867,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
196.412,94 |
36.156,57 |
| B.
Rückstellungen |
1.080.029,62 |
1.026.727,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
207.724,69 |
276.715,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
203.168,29 |
269.285,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.556,40 |
2.076,40 |
| Passiva |
2.537.191,51 |
2.356.467,46 |
Anhang
Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft wird unter HRB 9296
beim Amtsgericht Darmstadt geführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
der Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Außerplanmäßige
Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten) bis EUR 800,00 wurden
gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz:
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Es bestehen Forderungen gegenüber den
Gesellschaftern von € 402.586,10 (Vorjahr €
397.476,35).
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen
Verbindlichkeiten aus Steuern von € 4.280,67 (Vorjahr
€ 17.626,76).
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB zu vermerken.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Nihat Altuntas, Kaufmann, Darmstadt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ergebnisverwendung:
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Mörfelden-Walldorf, den
17.05.2024
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Nihat Altuntas, Walldorf-Mörfelden
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2024
festgestellt.
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